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IGNORED

Vermögensaufstellung WBK-Antrag


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Allerseits,

Seit mehreren Wochen liegt meiner zuständigen Waffenbehörde mein Antrag auf eine rote WBK (einschließlich Gutachten und aller notwendigen Dokumente) vor.

Nachdem ich mich heute telefonisch nach dem Stand der Dinge erkundigte, meinte der Sachbearbeiter, dass alles soweit in Ordnung wäre (einschließlich der Zuverlässigkeitsüberprüfung), er allerdings noch gern eine Vermögensaufstellung von mir hätte um sicherzugehen, dass ich die Waffensammlung (die ja Kosten mit sich bringt) auch tatsächlich durchführen könnte.

Das kommt mir recht ungewöhnlich (um nicht zu sagen dreist) vor.

Ist dies ein normaler Vorgang? Musstet ihr (andere Waffensammler) dies auch vorlegen?

mit freundlichen Grüßen,

Globetrotter

Edit: @Moderation

Das Thema hätte eigentlich in die Rubrik "Allgemeines" sollen. Bitte verschieben, wenn möglich. Danke.

Bearbeitet von Globetrotter09
Geschrieben (bearbeitet)

Das ist nicht unüblich und sollte eigentlich bereits Bestandteil des Gutachtens sein.

vgl. dazu §17.6.2 WaffVwV

Die Erlaubnisbehörde stellt fest, ob der Antragsteller

- eine Sammlung ernsthaft und in systematischer Weise anlegen oder erweitern will ...

Ein Vermögensnachweis dient schlicht und einfach dazu zu prüfen, ob sich der Antragsteller das Sammelthema überhaupt leisten kann.

Man kommt dann auch nicht mit der Argumentation weiter, dass man über Jahre sparen könne.

In diesem Fall wird nämlich keine zusammenhängende kulturhistorisch bedeutsame Sammlung angelegt. Imho ginge in einem solchen Fall nämlich eine grüne WBK zum Erwerb von Einzelstücken, was gesetzlich durchaus möglich ist.

Also Hartz4 und Borchardt C 93 sammeln ist nicht.

Gruß

Stefan

Bearbeitet von Stefan Klein
Geschrieben

Das ist nicht unüblich und sollte eigentlich bereits Bestandteil des Gutachtens sein.

Richtig, das ist mir bekannt.

Der Gutachter fragte nach meinen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Da machte ich Angaben über meinen Arbeitgeber und mein monatliches Einkommen.

Also Hartz4 und C96 Sammeln ist nicht.

Ich bin seit vielen Jahren angestellt und verfüge auch über Vermögen.

Aber ich frage mich jetzt, wie detailreich die Vermögensaufstellung sein muss.

Einen Kontoauszug vorlegen möchte ich eigentlich nicht und auch meine sonstigen Vermögensanlagen finde ich doch sehr privat.

Reicht es aus den Sachbearbeiter Einblick nehmen zu lassen oder muss die Vermögensaufstellung dort am Amt verbleiben?

Grüße,

Globetrotter

Geschrieben

Na ja, Harz4 und Wertgegenstände, egal welcher Art geht nicht! Alles Vermögen muß erst veräußert und aufgebraucht werden, bevor es überhaupt Harz4 gibt!

Ganz davon ab! Ich habe mich auch schon bei so manchem Befürwortungsantrag gefragt, ob der Klient überhaupt in der Lage ist ein 40-Schuß-Programm finanziell zu bewältigen! Da gehts dann um so Kaliber wie .50AE, .454Casull, etc...

Aber gut, wer mich kennt, weiß das ich jedem das BUMM seiner Träume vergönne!

Geschrieben

Na ja, Harz4 und Wertgegenstände, egal welcher Art geht nicht! Alles Vermögen muß erst veräußert und aufgebraucht werden,...

Nein, das muß es nicht.

Es gibt ein Schonvermögen, je nach Alter.

Geschrieben

@Globetrotter09

Gehet hin und zeiget euren Lohnzettel! Er wird sich abwenden und bitterlich weinen!

Im Ernst: Wenn er wissen will, was Du verdienst, sags ihm halt. Die sind heute so vernetzt, das er auch gleich beim Finanzamt deine letzten 5 Lohnsteuererklärungen anfordern könnte!

Geschrieben
Reicht es aus den Sachbearbeiter Einblick nehmen zu lassen oder muss die Vermögensaufstellung dort am Amt verbleiben?

Also eigentlich sollte schon reichen, was du im Gutachten geliefert hast. Eine Vermögensaufstellung fände ich übertrieben.

Verfahre doch frei nach dem Motto: Nur gucken, nicht anfassen und nimm einen Gehaltsnachweis mit.

Beste Grüße

Stefan

Geschrieben

@Götz

Ich denke ich werde es erstmal so probieren.

Ich habe kein Problem damit meinen Lohn offenzulegen.

Aber meine private Altersvorsorge geht den Sachbearbeiter halt einfach nichts an in diesem Zusammenhang, finde ich.


@Stefan

Gut, danke erstmal für die Rückmeldungen.

Ich werde berichten, wie es sich entwickelt hat.

Geschrieben

Ich finde es prima das sich die Behörde so sehr Gedanken darum macht dass möglichst schnell eine kulturhistorisch bedeutende Sammlung angelegt werden kann. Im Gegenzug für die Vermögensaufstellung bekommt man von denen nämlich eine Liste aller Sammler und deren Erben aus dem NWR, sowie einen Katalog der jüngst beschlagnahmten Schätzchen.

Geschrieben

Ich musste meine Vermögensverhältnisse nicht darlegen, hätte ich auch nicht getan!

Der SB hätte sich ja melden können wenns mit dem Sammlungsaufbau seiner Meinung nach nicht schnell genug gegangen wäre.

Geschrieben

Ich bin seit vielen Jahren angestellt und verfüge auch über Vermögen.

Da wird jetzt jeder Sozialist feucht im Schritt und denkt sofort an: VERMÖGENSSTEUER.

Geschrieben

Wir haben doch nichts zu verbergen!

Deshalb ist das nachfragen der Behörde auch ein Witz.

Der Staat kann auf Knopfdruck abrufen wieviel er am Konto hat, welche Immobilien er besitzt, wieviel er verdient und welche KFZ Flotte in seiner Garage steht.

Geschrieben (bearbeitet)

Jungs,

Globetrotter09 will seine Rote WBK. Der SB will einen Vermögensnachweis (Gehaltsnachweis?). Im Rahmen der Bedürfnisprüfung ist das imho durchaus üblich.

Nun hat Globetrotter09 zwei Möglichkeiten:

1. Er vermutet einen handfesten Skandal. Deswegen streitet er mit seinem SB rum und ficht, allein der Ehre wegen so lange, notfalls auch vor Gericht, bis er endlich seine WBK ohne Gehaltsnachweis bekommt. Oder der Richter verdonnert ihn, den Gehaltsnachweis vorzulegen und er trägt de Kosten des Verfahrens. So oder so, wenn es gut läuft, hat er die WBK vielleicht in zwei Jahren.

2. Er kopiert seine Gehaltsabrechnung, geht zum SB, legt sie vor und nimmt sie mitsamt der WBK mit nach Hause.

Es gibt Gefechte, die muss man nicht führen.

Stefan

Bearbeitet von Stefan Klein
Geschrieben

Quark. Wenn das so weitergeht, dann bekommen Sammler-WBKs nur noch Millionäre die den Kalender problemlos abarbeiten können wann sie welches Stück ihres Sammelgebietes zu erwerben haben. Und wenn sich der Trend fortsetzt, dann gibt es bald öffentliche Auktionen um Papageiensammelgebiete, denn die Sammlungen müssen dann auch noch einmalig sein um Bedeutung zu haben.

Aber man kann ja auch erstmal nur den kleinen Finger reichen...

Geschrieben

Die Erlaubnisbehörde stellt fest, ob der Antragsteller

- eine Sammlung ernsthaft und in systematischer Weise anlegen oder erweitern will ...

Man kommt dann auch nicht mit der Argumentation weiter, dass man über Jahre sparen könne.

In diesem Fall wird nämlich keine zusammenhängende kulturhistorisch bedeutsame Sammlung angelegt.

Der kulturhistorische Wert einer Auto- oder Gemäldesammlung hängt doch auch nicht davon ab, ob sie von einem reichen Mann als Ganzes auf einmal gekauft wurde oder von einem weniger reichen Mann über Jahrzehnte mit viel Zeit, Aufwand und Liebe zusammengetragen wurde. Systematisch kann beides sein, ernsthaft auch, aber die Ernsthaftigkeit ist bei der jahrzehntelangen Sammelei offensichtlicher.

Im Übrigen ist es doch irgendwie schizo, daß der Sportschütze erwerbsgestreckt wird (obwohl der Sportschütze, der zwei Reservewaffen für jede ausgeübte Disziplin will, seine Leistungen sicher sehr ernsthaft bis verbissen ansieht) während gleichzeitig der Sammler nicht zu langsam anhäufen soll. Was denn nun? Dient es jetzt der öffentlichen Sicherheit wenn man seine Schätzchen möglichst langsam oder möglichst schnell kauft?

Geschrieben

Es geht doch nur darum Steine in den Weg zu legen...

Egal wie - und wenn man dazu die eigene These von "So wenig Waffen wie möglich ins Volk", die man als LWB bei jeder Gelegenheit um die Ohren bekommt, "pervertieren" muss...

Wenn man mal genauso kreativ dabei wäre, eine Masseneinwanderung in unsere Sozialsysteme zu verhindern, wie wenn es darum geht die eigenen Bürger zu drangsalieren...

Geschrieben

Bei meinem Thema (Taschenpistolen) sind auch genug Sachen dabei, die ich für 50€ erwerben kann. Teuer werden auf Dauer eher der Versand und die Gebühren beim Amt.

Zum Thema: Meine Vermögensverhältnisse haben bei meinem Antrag niemanden interessiert, ich habe keine Nachweise o.ä. vorgelegt.

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