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IGNORED

WS ohne Seriennummer


southlander

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Auch wenn es bestimmt schon immer wieder mal erörtert worden ist, so ist mir noch immer nicht klar

wo denn eine Seriennummer herkommen soll. Wer vergibt die? Und wo und wie soll sie dann angebracht werden?

Auf der Grundwaffe steht die Nummer ja am Griffstück. Der Schlitten hat original jedoch keine Nummer.

Und nun soll auf dem Verschlussteil des Wechselsystems eine Nummer eingeschlagen werden?

Darf meine alte 1911er denn so bleiben? Oder müssten da auch noch ein paar Zahlen eingehämmert werden!?

Was macht das denn mit dem "Sammlerwert"? Eine 70er Colt ist zwar nicht so selten aber Sie hat doch zumindest keine Nummern auf dem Verschlussteil! Und wenn der Zustand dadurch verändert wird, da die Behörde nun auf allen wesentlichen Teilen Nummern braucht? (Der Lauf hat übrigens auch noch keine)!!

Wie kann ich denn da mal geschickt vorgehen. Kommt sicher immer auf die SB an aber vielleicht hat da schon jemand Ähnliches erleben dürfen?

Bearbeitet von southlander
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... und nicht druckbare Zeichen sind jetzt durch einen "*" zu ersetzen, oder welches Zeichen war das jetzt? Wie dann wohl die deutsche WBK eines Russen oder Japaners aussieht, wenn er eine Waffe mit persischer alphanumerischen Seriennummer eintragen lässt oder so? :teu38:

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Also: Ich nenne eine 45er Colt Combat Commander mein Eigen.

Dann habe ich ein originales Wechselsystem Kal 9mm Luger erstanden.

Also zur Behörde um den Eintrag in die WBK machen zu lassen.

SB:"Das Wechselsystem hat ja gar keine Seriennummer! Es existiert nur eine Waffenbuchnummer.

Der Händler hätte Ihnen das so gar nicht verkaufen dürfen...und so weiter!"

Also das Ding wieder zurückgeschickt! Angeblich will der da so eine Nummer draufmachen, aber es zieht sich! Ich habe mein Geld ja zurückbekommen,... aber da diese Teile a) selten sind und b) fast immer ohne irgendeine Seriennummer, überlege ich wie ich da jetzt weiterkomme. Ist meine SB nicht auf der "Höhe"? Oder hat sie gar Recht?

Wenn es denn so einfach wäre, würde ich hier nicht Rat suchen. Klar ist das Alles sehr "schräg"!

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In der EU-Waffenrichtlinie steht das die "Herstellungsnummer" im Waffenbuch eingetragen werden muss.

Die WaffVwV schreibt vor das die Seriennummer in die WBK eingetragen werden muss.

Nirgends steht das eine Waffe oder Teile zwingend eine Nummer besitzen müssen.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

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§24.4 WaffG ist eindeutig.

(4) Wer Waffenhandel betreibt, darf Schusswaffen oder Munition anderen gewerbsmäßig nur überlassen, wenn er festgestellt hat, dass die Schusswaffen gemäß Absatz 1 gekennzeichnet sind,

Und in Absatz 1 steht unter Punkt 5

Waffengesetz (WaffG)
§ 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht

(1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat unverzüglich mindestens auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen:

1.

den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,

2.

das Herstellungsland (zweistelliges Landeskürzel nach ISO 3166),

3.

die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse,

4.

bei Importwaffen zusätzlich das Einfuhrland (Landeskürzel nach ISO 3166) und das Einfuhrjahr und

5.

eine fortlaufende Nummer (Seriennummer).
Bearbeitet von CZM52
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Nicht jeden Unsinn ungeprüft glauben ;)

Bezieht sich das jetzt auf die SB oder auf die Aussage von Qnkel? (mit Verlaub)

Und wenn auf der Grundwaffe eine SN steht, dann ist damit doch dem Gesetzt genüge getan. Es ging hier doch um ein Wechselsystem, keine komplette Waffe!

(4) Wer Waffenhandel betreibt, darf Schusswaffen oder Munition anderen gewerbsmäßig nur überlassen, wenn er festgestellt hat, dass die Schusswaffen gemäß Absatz 1 gekennzeichnet sind,

Und in Absatz 1 steht unter Punkt 5

Waffengesetz (WaffG)

§ 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht

(1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat unverzüglich mindestens auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen:

1.

den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,

2.

das Herstellungsland (zweistelliges Landeskürzel nach ISO 3166),

3.

die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse,

4.

bei Importwaffen zusätzlich das Einfuhrland (Landeskürzel nach ISO 3166) und das Einfuhrjahr und

5.

eine fortlaufende Nummer (Seriennummer).
Bearbeitet von southlander
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Die Sache ist kompliziert, weil der Gesetz- und Verordnungsgeber mal wieder geschlampt hat.

Vorgeschrieben ist die Kennzeichnung im § 24 WaffG und im § 21 AWaffV.

Maßgeblich für die Beantwortung der Eingangsfrage ist der § 21 Absatz 2, Satz 2 der AWaffV. Bei einer Pistole für die ein Wechselsystem existiert, handelt es sich zweifellos um eine Waffe bei welcher der Lauf ohne Hilfsmittel ausgetauscht werden kann.

Dazu schreibt die AWaffV dann eine Kennzeichnung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Waffengesetzes auf dem Verschluss vor. Schaut man in die aktuelle Fassung des Waffengesetzes, so wären dies der Name, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers und

die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse. Das macht keinen Sinn. Völlig sinnlos wird das Ganze, wenn man weiterliest und nachschlägt, welche Kennzeichnung auf Lauf und Trommel anzubringen wären.

Des Rätsels Lösung ist in der Gesetzesnovelle von 2008 zu finden. Da wurde der § 24 WaffG nämlich neu gefasst und die Nummerierung wurde geändert.

Schaut man in die früheren Fassungen zuletzt geändert durch die Novelle 2005 so klärt sich alles auf. Hier lautete der Absatz 1 des § 24 WaffG nämlich wie folgt:

WaffG 2002 § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht
(1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses
Gesetzes verbringt, hat unverzüglich auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich
sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen:
1. den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers
oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche
Niederlassung hat,
2. die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die
Bezeichnung der Geschosse,
3. eine fortlaufende Nummer.
Auf Schusswaffen im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 ist Satz 1 Nr. 3 nicht anzuwenden.

Nun machen die Vorschriften Verweise im § 21 AWaffV einen Sinn und es ist klar ersichtlich, dass auf dem Verschluss eines Wechselsystems eine "fortlaufende Nummer" vulgo eine Seriennummer anzubringen ist.

Ob man sich nun verwaltungsgerichtlich mit der Behörde streiten mag, weil das aktuelle Gesetz die Kennzeichnung mit einer Seriennummer dem Wortlaut nach nicht vorschreibt (wobei dann statt einer fortlaufenden Nummer eine Bezeichnung der Munition anzubringen wäre) , bleibt einem selbst überlassen. Die Erfolgsaussichten sind minimal und der Erfolg auch nicht auf Dauer. Der Gesetzgeber hat jedenfalls seine redaktionellen Fehler bemerkt und ist gerade dabei sie zu korrigieren. Bei der AWaffV braucht das IM dazu nicht auf den Gesetzgeber warten, die kann es selbst ändern. Das bedeutet, dass man um die Kennzeichnung des Verschlusses eines Wechselsystems mit einer Seriennummer nicht herumkommt.

Nachtrag: Wenn Hersteller oder Importeur keine Seriennummer vergeben, so vergibt sie die Waffenbehörde.

Nachtrag 2: Wäre ich die Sachbearbeiterin, ließe ich dem Fragesteller die Wahl, ob er nun ein Herstellerkennzeichen und eine Seriennummer oder ein Herstellkennzeichen und ein Bezeichnung der Munition auf dem Wechselsystem und dem zugehörigen Lauf anbringen lassen möchte. Wählt er die zweite Alternative, mache ich mir eine Wiedervorlage und lasse mir das Wechselsystem nach der bevorstehenden Vorschriftenkorrektur vorlegen. ;)

nachtrag 3: Auch hinsichtlich "das hätte der Händler so nicht verkaufen dürfen" liegt die SBine richtig.

Bearbeitet von Godix
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Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition stehen ja eh schon auf dem Verschluss.

(Colt´s Combat Commander Model, 9mm Luger)

Da ist kaum noch Platz für eine Seriennummer.

Und wie wenig schlüssig, das es Gewerbliche betrifft, das gleiche Wechselsystem von einer Privatperson erworben

so (ohne Nummer) eingetragen würde!

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[...]

Und wie wenig schlüssig, das es Gewerbliche betrifft, das gleiche Wechselsystem von einer Privatperson erworben

so (ohne Nummer) eingetragen würde!

Beim Waffenhändler, der fachkundig sein muss, erwartet man halt besondere Sorgfalt beim Überlassen. An der Kennzeichnungspflicht ändert es aber nichts, ob die Waffe von Privat oder vom Händler überlassen wird. So ein Verschluss hat ja zwei Seiten. Ich bin sicher, da findet sich ein Plätzchen für eine Nummer.

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[...]

WaffG 2002 § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht

(1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses

Gesetzes verbringt, hat [...]

Eine (dumme) Zwischenfrage: gilt das dann auch für den Handel (privat wie gewerblich)? Da steht doch nur "herstellt" oder "verbringt".

AWaffV sieht in §21 so weit ich lesen kann nur eine Verpflichtung zur Kennzeichnung beim Verändern/Austauschen/etc. vor oder?

Nur hier, was Du auch schriebst, ist es allgemeiner:

Schusswaffen [...] sind auf dem Verschluss nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Waffengesetzes zu kennzeichnen.

Auf dem Lauf und der Trommel sind Angaben über den Hersteller und die Bezeichnung der Munition [...] anzubringen.

Aber wer muß das anbringen? Ich kenne etliche Revolver, die auf der Trommel keine Kennzeichnung tragen (außer Beschuß)

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Eine (dumme) Zwischenfrage: gilt das dann auch für den Handel (privat wie gewerblich)? Da steht doch nur "herstellt" oder "verbringt".

AWaffV sieht in §21 so weit ich lesen kann nur eine Verpflichtung zur Kennzeichnung beim Verändern/Austauschen/etc. vor oder?

Nur hier, was Du auch schriebst, ist es allgemeiner:

Aber wer muß das anbringen? Ich kenne etliche Revolver, die auf der Trommel keine Kennzeichnung tragen (außer Beschuß)

Der § 24 (1) WaffG schreibt vor, dass Schusswaffen die in den Geltungsbereich des Gesetzes kommen oder die in ihm hergestellt werden zu Kennzeichnen sind.

Der § 24 (4) legt dem gewerblichen Handel eine Kontrollpflicht auf und verbietet ihm die Überlassung von Waffen die nicht ordentlich gekennzeichnet sind.

Der Privatmann darf nicht überlassen, wenn kein gültiger Beschuss vorhanden ist.

Der § 24 (3) richtet sich an die Inhaber einer gewerblichen Waffenherstellungserlaubnis und Händler. Damit wird sichergestellt, das nicht nachträglich ein Mix an Kennzeichen entsteht.

Die Revolver die Du meinst sind dann halt keine Schusswaffen, bei denen der Lauf oder die Trommel OHNE Anwendung von Hilfsmitteln ausgetauscht werden kann.

Die Kennzeichnung anbringen muss in erster Linie der Hersteller oder der Importeur. Es ist aber kein Händler gehindert eine vorschriftsmäßige Kennzeichnung nachträglich anbringen zu lassen, damit er die Waffe überlassen darf.

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Die Revolver die Du meinst sind dann halt keine Schusswaffen, bei denen der Lauf oder die Trommel OHNE Anwendung von Hilfsmitteln ausgetauscht werden kann.

Auf der Trommel meines 686 ist einzig ein Beschusszeichen, eine Kaliberangabe steht dort nicht und habe ich auch noch auf keiner Trommel eines anderen 686 gesehen. Ok, man braucht zum Wechseln der Trommel einen Schraubendreher. Das ist aber ein eher gängiges Hilfsmittel das sogar an jedem guten Taschenmesser ist.

und eine komplette Waffe mit der Seriennummer " ohne " hab ich auch in der grünen WBK stehen.

Bearbeitet von PetMan
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Auf der Trommel meines 686 ist einzig ein Beschusszeichen, eine Kaliberangabe steht dort nicht und habe ich auch noch auf keiner Trommel eines anderen 686 gesehen. Ok, man braucht zum Wechseln der Trommel einen Schraubendreher. Das ist aber ein eher gängiges Hilfsmittel das sogar an jedem guten Taschenmesser ist.

und eine komplette Waffe mit der Seriennummer " ohne " hab ich auch in der grünen WBK stehen.

Und was willst Du mir damit sagen?

Das Du nicht nachschlagen, lesen oder verstehen kannst, das Du mir nicht glaubst oder es besser weißt?

Entschuldige bitte, dass mir hier der Hut hochgeht aber wenn man sich schon die Mühe macht, Euch die §§ hinschreibt und mit einfachen Worten erklärt, warum kommt dann sowas? Wenn ihr nicht glaubt was ich schreibe, warum seht Ihr dann nicht wenigstens dort nach wo es verbindlich geschrieben steht? Alle Bundesgesetze und -verordnungen sind im Internet durch den renomierten Service Juris veröffentlicht. Genauer kann man nur noch im Bundesanzeiger nachlesen. Also sind die Quellen nur eine Sucheingabe in den Browser entfernt und völlig kostenlos.

Die AWaffV ist im § 21 Absatz 2 Satz 2 ganz eindeutig "bei denen der Lauf oder die Trommel ohne Anwendung von Hilfsmitteln ausgetauscht werden kann". Steht da das Wort "ohne ... Hilfsmittel" oder steht da etwas von "gebräuchlichen Werkzeugen" oder "gängigen Hilfsmitteln"?

Es gibt zig alte WBKs aller möglichen Farben, in denen Waffen ohne Seriennummer eingetragen sind. Das verstößt gegen keine Vorschrift.

Bearbeitet von Godix
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Die Sache ist kompliziert,

Vielleicht bin ich ja zu einfach strukturiert, aber was um alles in der Welt ist am Satz

Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen und in Waffenbüchern nach § 23 zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden.

kompliziert oder etwa nicht zu verstehen? Bindet den Händler, und zwar sofort ohne Wahlmöglichkeiten für Endverbraucher, SB oder sonst wen. Punkt. Um nichts anderes geht es dem Threadstarter.

Dein VP70Z

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Na dann hat ja mal alles wieder seine Ordnung. Schade das (ältere) Systeme durch die Kennzeichnungspflicht Ihres Sammlerwertes beraubt werden!

Es hätte meines Erachtens auch gereicht die Grundwaffe am Griffstück mit SN und diversen Beschusszeichen auf dem Verschluss und am Lauf zu versehen.

Ein Wechselsystem sollte zur Grundwaffe dann auch ohne SN eingetragen werden können, aber leider ist dem wohl nicht so! Zumindest nicht, wenn vom Händler in Umlauf gebracht.

Bürokraten!

Ich danke erneut den Mitgliedern für ihre Antworten.

Bearbeitet von southlander
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Vielleicht bin ich ja zu einfach strukturiert, aber was um alles in der Welt ist am Satz

kompliziert oder etwa nicht zu verstehen? Bindet den Händler, und zwar sofort ohne Wahlmöglichkeiten für Endverbraucher, SB oder sonst wen. Punkt. Um nichts anderes geht es dem Threadstarter.

Dann soll halt der Händler die Initialen des Käufers und seinen Geburtstag draufstempeln, oder auch nach Trijicon-Art den Lieblingsbibelvers der Käufers, (oder für den besseren Eindruck zum Lasergravieren schicken) und gut ist.

Das ist übrigens bei den Amis die wesentliche Vorschrift, wenn jemand selber ein Feuerwaffe herstellt: kein Beschuß, keine Anmeldung, aber irgendeine Nummer muß draufstehen. Ob das jetzt bei einem Unikat irgendeinen Sinn hat ist eine andere Frage.

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Nur mal zur Erinnerung. Es handelt sich hier um ein originales Colt Wechselsystem aus den 70 Jahren. Inklusiver der

üblichen Beschriftung des Verschlusses auf beiden Seiten. Was es nicht gibt sind Nummern und Beschusszeichen. In Sofern

eher ein Stück aus einer Sammlung. Es geht hier nicht um Irgendetwas das ein BüMa hergestellt hat.

(Die Beschusszeichendfehlenerörterung möchte ich jetzt nicht starten-Das war in den USA wohl mal so)

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