Bezieht sich das jetzt auf die SB oder auf die Aussage von Qnkel? (mit Verlaub)
Und wenn auf der Grundwaffe eine SN steht, dann ist damit doch dem Gesetzt genüge getan. Es ging hier doch um ein Wechselsystem, keine komplette Waffe!
(4) Wer Waffenhandel betreibt, darf Schusswaffen oder Munition anderen gewerbsmäßig nur überlassen, wenn er festgestellt hat, dass die Schusswaffen gemäß Absatz 1 gekennzeichnet sind,
Und in Absatz 1 steht unter Punkt 5
Waffengesetz (WaffG)
§ 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht
(1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat unverzüglich mindestens auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen:
1.
den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,
2.
das Herstellungsland (zweistelliges Landeskürzel nach ISO 3166),
3.
die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse,
4.
bei Importwaffen zusätzlich das Einfuhrland (Landeskürzel nach ISO 3166) und das Einfuhrjahr und
5.
eine fortlaufende Nummer (Seriennummer).