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IGNORED

Schießnachweise belegen


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Geschrieben

Hallo,

da ich nun einen Weg gefunden habe die Kosten für die Waffen MPU auf ein erträgliches Level zu sinken möchte ich nun den weiteren Weg gehen und endlich eine WBK zu erlangen. Ich bin seit meinem 13. Lebensjahr im Schützenverein und somit vertraut mit den Gegebenheiten. Aufgrund von Auslandssemester und Praktikum war ich nun im letzten Jahr verhindert und konnte somit keine Schießtermine in das Schießbuch eintragen. Natürlich sind etliche Einträge von mir von vor über einem Jahr vorhanden. Ich müsste also jetzt in nächster Zeit einfach 18 mal schießen gehen und hätte somit die Bedingung erfüllt oder? Gab es da nicht auch etwas, dass wenn man regelmäßig trainiert 12 Termine langen?

Mach ich dann von dem Schießbuch Kopien und geh damit zum Ordnungsamt?

Ich hoffe ihr könnt mir auf meine Fragen helfen und danke schon im Voraus ;)

Schönen Abend

blub

Geschrieben (bearbeitet)

Du lässt dein Schiessbuch vom Verein oder Schießstandbetreiber stempeln und unterschreiben. Ein leserlicher Klarnamen unter der Unterschrift beugt Nachfragen vor. Drchgängig nummerierte Seiten des Schießbuchs sind u.U. und je nach SB auch wertvoll. Offensichtlich heraus gerissene Seiten dagegen nicht. Es kommt auf die regelmässige Verteilung der Schießstandbesuche über einen Zeitraum von 12 Monaten und mindestens 12malig an

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben (bearbeitet)

Öhm - nö - so wird das nix :D (bezieht sich auf den Ausgangspost - nicht die erste Antwort ) :hi:

1.) Hast Du schon Deine Sachkundeprüfung gemacht ?

2.) Die 18 Schiesstermine (unregelmäßig verteilt) oder 12 (einmal im Monat) sollst Du normalerweise Deinem Verband nachweisen, der Dir dann die Bedürfnisbescheinigung ausstellt. In der Regel bescheinigt Dir auch Dein Verein die Schiesstermine in dem Antrag an den Verband. Oder Kopien Schiessbuch. Müssen natürlich erlaubnispflichtige Waffen sein.

3.) Mit den Bescheinigungen vom Verband und dem Sachkundenachweis (und der evtl. MPU) sowie einem Antrag auf Erteilung einer/zwei WBK hoppelst Du dann zu der für Dich zuständigen Waffenbehörde - mal Ordnungsamt, mal Kreispolizeibehörde, und gibt's das Geraffel ab . Und wenn das alles i.O. und die Weste weiss ist bekommst Du das Ding.

Das mal so als Kurzfassung :allesgute:

Bearbeitet von Sinu7
Geschrieben (bearbeitet)

Dein SB bekommt das Schießbuch nicht zu sehen, sondern nur der Verbandsmensch der dir die Bedurfnisbescheinigung ausstellt. Es gibt keine verbindlichen Vorgaben wie ein Schießbuch zu führen ist.

BBF

Bearbeitet von Winzi
Lass solche Unterstellungen!
Geschrieben

Öhm ...

Du hast Recht der SB der Behörde sieht das nicht. Ich war da zu wenig konkret.

Der SB vom BDS LV4 ist da aber auch (zu Recht) pingelig. Er muss schließlich für die Befürwortung die er ausstellt gegenüber einer möglicherweise überprüfenden Behörde eine korrekte Arbeitsweise verantworten.

Auf der BDS LV4 Seite kann man eine Checkliste der notwendigen Dokumente herunter laden.

Eine bestimmte Form des Nachweises gibt es in der Tat nicht, aber meine Tipps erleichtern n.m.M. die schnelle Bearbeitung durch den BDS.

Für andere Dachverbände und deren Handhabung kann ich mangels Wissen darum nichts schreiben

Geschrieben

Rede mal mit deiner Waffenbehörde.

Eventuell kannst du ja durch alte Nachweise deine WBK bekommen, da du schon so lange im Schützenverein bist und nur durch deine Auslandssemester deine Besuche im Schützenverein vernachlässigen musstest.

Besonders, wenn du ja jetzt das Training wieder aufgenommen hast.

Ist einen Versuch wert.

Geschrieben

Da muss dann der Verein und Verband mit spielen.

In meinem ersten Verein muß man 18 Termine in 12 Monaten haben sonst gibt es keine Bedürfnisbescheinigung. Da hilft auch nicht das der SB nur 12x reicht. Ebenso muss da 18x mal die Disziplin geschossen werden, die man beantragen will.

Daher genau informieren. Gab da dann nach 12 Monaten und verweigerten Bedürfnis schon öfters Streit.

Geschrieben

Ich hörte neulich auch, das bei der Erstbeantragung 18 Termine im vorausgegangenen Jahr zu erfüllen seien. Erst ab der zweiten Waffe sind es 12 (wenn regelmäßig).

Aber das betrifft mich schon lange nicht mehr, deswegen kann ich es auch nicht sicher sagen.

Godix weiß es aber bestimmt besser...

Geschrieben

Daher genau informieren. Gab da dann nach 12 Monaten und verweigerten Bedürfnis schon öfters Streit.

Ich halte den Bedürfnisquatsch zwar für idiotisch, aber für einen ordentlichen Waffennarren sollten doch 18 Schießtermine nicht die Welt sein. Zwei Matches im Monat (die zählen doch wohl als Bestätigung des sportlichen Ehrgeizes?), einmal die Woche zur Übung ballern gehen, dann hat man die in drei Monaten zusammen. Wenn's am Geld hängt, es gibt doch wohl auch keine Vorschrift, daß in jeder Übungseinheit 300 Schuß Schnellfeuer auf IPSC-Ziele abgegeben werden müssen.

Geschrieben

OK, mein Problem, ich weiß nicht wo der TE wohnt und in welchem Verband er ist. Bei uns ist es ja relativ einfach, weil der Verband weiß wie die Behörden in Berlin und Brandenburg ticken. Ist ja auch einfach, eine Behörde mit einer Dienststelle in Berlin, in Brandenburg sind es inzwischen nur noch drei Dineststellen wenn ich mich recht entsinne, ist also kein Vergleich mit dutzenden davon wie in den meisten Flächenstaaten.

Geschrieben

Es gibt keine verbindlichen Vorgaben wie ein Schießbuch zu führen ist.

Das stimmt so nicht, der BDMP hat da klare Aussagen getroffen.

Es wäre allerdings sehr hilfreich wenn der TE mal sagen würde aus welchen Bundesland er kommt und welchem Verband er angehört.

Geschrieben (bearbeitet)

Da es ja offenkundig unterschiedliche, hier im Thread beschriebene, Anforderungen oder Vorgehensweisen gibt (nebst illegaler), macht es doch wohl Sinn mal bei den Zuständigen wie Verein, Verband und Behörde nachzufragen...oder?

Ich könnte jetzt auch schreiben wie das bei uns über den DSB oder den BDS und die Behörde läuft, wäre aber nicht wirklich ein Informationsgewinn, der den TE weiterbringen würde.

Denn manche Leute mögen es gar nicht wenn man zu ihnen sagt: "Aber der macht das ganz anders..."; "Dort läuft das so..."; "Die handhaben das viel einfacher...".

Oft bekommt man dann zur Antwort: "Wir/Ich mache/n das aber hier so..." und in Gedanken kann man das Unausgesprochene ergänzen "...und wie das wo anders gemacht wird ist mir/uns schei$$egal und Du gehst mir auf den Sack, wirst sehen was Du davon hast..."

Deshalb mein allgemeiner Tipp: Höflich und freundlich nachfragen, bei den für einen selbst zuständigen Stellen. In den meisten Fällen gilt die In-den-Wald-rein-aus-dem-Wald-raus-Regel.

Bearbeitet von Speedshooter
Geschrieben

Hallo, vielen Dank für die umfangreichen Antworten, der Verband ist der DSB/PSSB und das Bundesland Rheinland Pfalz. Ich werde die Tage wohl mal auf dem Amt anrufen und fragen wie das gehandhabt wird. Komisch, die Idee, einfach nachzufragen wegen dem Auslandssemester hatte ich gar nicht :)

Geschrieben

Im Rahmen meines Studiums habe ich damals auch sechs Monate in Australien verbracht. Die Zeit wurde einfach ausgeklammert. Dabei konnte ich in dem Zeitraum immerhin einen Schießtermin nachweisen :D

Geschrieben

Die Waffenbehörde hat mit der ganzen Sache erstmal nix zu tun. die braucht nur die Bedürfnisbestätigung vom Verband --> ein nettes Telefonat mit der für Bedürfnisbescheinigungen zuständigen Person sollte Klarheit schaffen.

Bei einem kompletten Jahr Pause ohne Schiesstermine dürfte der Handlungsspielraum allerdings knapp sein...

Geschrieben (bearbeitet)

Bei einem kompletten Jahr Pause ohne Schiesstermine dürfte der Handlungsspielraum allerdings knapp sein...

Nicht unbedingt, ist ja begründet.

Und, wie schmeckte der selbsterlegte Beutelhopser?

Die schmecken gut, am besten war das Rock-Wallaby... allerdings nicht selbsterlegt.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben (bearbeitet)

den gibts nicht... nicht im WaffG, der AWaffV und auch in der WaffVwV nicht.

die Behörde hat auf Plausibilität zu prüfen was ihr vom Verband und dem Antragsteller vorgelegt wird. "in der Regel" genügt hier die Vorlage der Bescheinigung.

auch in der WaffVwV findet sich im Zusammenhang mit der geforderten Anzahl an Schießterminen/-nachweisen kein "in der Regel".

.... was möglicherweise in den Beführwortungsrichtlinien seines Verbandes steht, können wir nicht wissen....

die WaffVwV verlangt 12 Termine ( also monatlich einmal), oder 18 über das ganze (vergangene) Jahr (eigentlich 12 Monate) verteilt .... das lässt einen gewissen Spielraum!

Edit: Auslandsaufenthalte werden bei der Regelüberprüfung ( 3 Jahre nach Ersterteilung ) erwähnt, aber auch hier kein "in der Regel", wobei man hier berücksichtigen muss was die Qualität der Nachweise betrifft, sofern man das Grundkontingent überschritte hat. .... sagt die WaffVwV

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Ich halte den Bedürfnisquatsch zwar für idiotisch, aber für einen ordentlichen Waffennarren sollten doch 18 Schießtermine nicht die Welt sein. Zwei Matches im Monat (die zählen doch wohl als Bestätigung des sportlichen Ehrgeizes?), einmal die Woche zur Übung ballern gehen, dann hat man die in drei Monaten zusammen. Wenn's am Geld hängt, es gibt doch wohl auch keine Vorschrift, daß in jeder Übungseinheit 300 Schuß Schnellfeuer auf IPSC-Ziele abgegeben werden müssen.

Also mein erster Verein hatte nur einmal alle zwei Wochen einen Trainingstermin, ergo maximal 26 im Jahr. Davon sind einige wegen Feiertagen oder Standschließung (Renovierung, Ganztagesevents...) ausgefallen. Dann ist man mal krank, hat Urlaub, Dienstreise oder muß länger arbeiten... und schon waren auch bei Wahrnehmung jedes möglichen Termins die 18 mal im Jahr nicht so einfach. Und glaub mir, in den ersten zwölf Monaten war ich heiss darauf, so oft wie möglich zu trainieren!

Geschrieben

Das stimmt so nicht, der BDMP hat da klare Aussagen getroffen.

Richtig.

Der BDMP hat seine Wünsche formuliert, wie er es denn gerne von seinen Mitgliedern hätte, allerdings ohne jeglichen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Der Gesetzgeber beauftragt den Verein mit der regelmäßigen Nachweisführung für seine Mitglieder, eine Schießbuchpflicht für Schützen gibt es [noch] nicht. Ohnehin ist der BDMP e.V. mit seinem überbordenden und mittlerweile undurchschaubaren Richtliniengewurstel geradezu ein Paradebeispiel dafür, wie man die absolut ausreichenden gesetzlichen Vorgaben nochmals um Längen übertreffen kann. Dabei profitiert er natürlich im wesentlichen von der devoten Untertanenhaltung seiner Mitglieder, die bereit sind alles zu tun, nur um noch 'ne Knarre bewilligt zu bekommen.

Auch das vom User @Qnkel im Beitrag #7 geschilderte Vereinsgebaren ist ein weiteres abschreckendes Beispiel, wie man als sportliche Vereinigung seinen Mitgliedern die Ausübung des Sport unnötig erschwert.

CM

Geschrieben

Ich musste feststellen, dass einige Behörden die Trainingsnachweise genau kontrollieren. Auch bei ständiger Vereinsmitgliedschaft wurden bei zu großen Trainingspausen keine Voreinträge gemacht.

Wie schon vorher erwähnt muss ich genau darauf achten, wie die Teilnahme am Training ist.

Bei Fehlern von Seiten des Verbandes kann eine Behörde ganz schnell auf dem großen Dienstweg das BVA einschalten. Das hat unter Umständen Konsequenzen für den Verband. Und das wollen wir doch alle nicht.

Ich denke es läuft im LV4 zur Zeit ganz ordentlich.

Im Zweifelsfall empfehle ich den Schützen vorher Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen .

DVC

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