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IGNORED

AfD: Libertäre Alternative, 20 Punkte


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

...

Im Prinzip kann doch jeder legal Schußwaffen erwerben, sofern er die zu hohen Voraussetzungen erfüllt, oder?

Naja, besonders hoch sind die Voraussetzungen ja nicht.. ein Mopedführerschein z.B. erfordert in etwa die gleichen Voraussetzungen, Aufwand und Kosten wie ein Jagdschein!

Geschrieben

Ich weiß jetzt wirklich nicht was so schwer daran ist das grundsätzliche Waffenverbot bei uns zu erkennen.

Wie hoch oder niedrig die Hürden sind um eine Ausnahme von dem Verbot, also eine Erlaubnis zu bekommen spielt dabei keine Rolle.

Man kann in Deutschland durchaus auch 10kg Heroin legal erwerben obwohl es grundsätzlich verboten ist. Nur sind da die Hürden etwas höher um eine Ausnahme vom Verbot, also eine Erlaubnis zu bekommen.

Der Besitz eines Mopeds ist übrigens nicht verboten. Dafür braucht man auch keinerlei Erlaubnis.

Geschrieben

". Wir fordern das Ende aller staatlichen Entwicklungshilfe. Sie stützt Misswirtschaft und unterdrückt wirtschaftlichen Aufschwung"

Obwohl da schon mal jegliche Subventionen für Unternehmen wegfallen würden und erst für die Banken, nix mehr mit Systemrelevant und Rettung. Allerdings meinen die Libertären das wohl anders: Sozialabbau.

Geschrieben

Schau dir doch die Umfragen genauer an, dann weisst du es ;)

Vernünftige Studien schließen äußere Einflüsse aus. Daher ist deine Sorge bezüglich "wer fragt" unnötig. Die Methodik ist in der Studie selbst nachzulesen. Ich kenne jedoch keine.

Mal ein Beispiel für eine Umfrage:

Sind Sie für ein Verbot von privatem Waffenbesitz in Deutschland?

71 Prozent der Befragten sind für ein Verbot von privatem Waffenbesitz in Deutschland.

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/72388/umfrage/meinung-zu-verbot-von-privatem-waffenbesitz-in-deutschland/

Wahrscheinlich sind auch mehr als 70% für höhere Löhne und niedrigere Steuern für die gesellschaftliche Gruppe der sie sich zurechnen und für höhere für den Rest, oder die Mehrheit ist der Meinung dass Politiker und Parteien zuviel Geld bekommen, dass man Parteispenden verbieten sollte, Lehrer zuviel Urlaub haben, etc. Vielleicht sind auch über 50% für ein Vebot der Jagd durch Hobbyjäger.

Wenn man so pauschal fragt, bekommt man immer die Antwort, die man will.

Wenn Du fragen würdest, "würden sie sich eine Waffe zulegen, wenn es ohne Erlaubnis möglich wäre, würden vielleicht 30-40% mit Ja antworten.

Die meisten, die auf so eine Umfrage antworten, wissen auch nicht, dass Waffen alles mögliche sein können und es ist ihnen vielleicht nicht mal bewusst, dass sie selber welche besitzen.

Geschrieben

Ich weiß jetzt wirklich nicht was so schwer daran ist das grundsätzliche Waffenverbot bei uns zu erkennen.

Wie hoch oder niedrig die Hürden sind um eine Ausnahme von dem Verbot, also eine Erlaubnis zu bekommen spielt dabei keine Rolle.

...

Was für ein Problem hast du da jetzt? Jeder weis das es in Deutschland verboten ist bestimmte Waffen ohne Erlaubnis zu besitzen/erwerben.. das ist aber auch in so gut wie allen anderen kutivierten Ländern dieser Welt so! Man kann sich darüber aufregen oder es akzeptieren.. ändern wird sich daran nichts!

Geschrieben (bearbeitet)

Natürlich ist es nicht verboten eine Erlaubnis zu beantragen... aber ohne Erlaubnis ist es verboten. Wäre es das nicht, bräuchte es keine Erlaubnis.

Auch wenn Du das nicht verstehen willst, Waffenbesitz ist in Deutschland grundsätzlich verboten, aber es gibt Ausnahmen, die relativ leicht zu bekommen sind.

Ohne Erlaubnis: Verboten. Wo etwas verboten ist, gibt es ein Verbot.

Ist eigentlich logisch, wenn man sich etwas Mühe gibt.

Nein. ;)

Eigentlich logisch, das ohne Verbot etwas nicht verboten ist.

Wo steht ein Verbot?

Ist Auto fahren in Deutschland auch verboten?

Arzt werden auch verboten?

Schulabschluss?

Alles das selbe. Jeder darf teilnehmen. Es bedarf lediglich einiger Voraussetzungen. Es existiert daher auch kein Verbot.

Logisch, oder? ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
Logisch, oder? ;)

Logisch ist, dass alles, was einer besonderen Erlaubnis bedarf, vom Grundsatz her verboten ist.

Und genau so ist das geltende WaffG definiert.

Es gilt in DE ein grundsätzliches Verbot des Erwerbs und Besitzes von Schusswaffen.

Das WaffG formuliert lediglich die möglichen Ausnahmen, in denen die Erteilung einer Erlaubnis durch staatliche Organe möglich ist.

Darüber hinaus ist eine einmal erteilte Erlaubnis vom WaffG ausdrücklich unter Vorbehalt gestellt, sie kann jederzeit durch einen einfachen Verwaltungsakt oder durch Änderung der gesetzlichen Bestimmungen widerrufen werden.

Besonders deutlich wird dies dadurch, dass die ständige Rechtsprechnung den Waffenbesitz als "Privileg" kennzeichnet und Privilegien können immer eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden.

Ergo gilt in DE ein Waffenverbot, da es nicht der freien Entscheidung des Bürgers überlassen ist, Waffen zu erwerben und zu besitzen.

Logisch, oder?

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben (bearbeitet)

Das finde ich alles andere als logisch. Zumal ja auch nirgendwo ein grundsätzliches Verbot erkennbar wäre.

Verbote gibts natürlich auch. Diese finden sich in Anlage 2 Abschnitt1 WaffG. Davon kann man wiederum Ausnahmen bekommen. ;)

Das WaffG nennt deshalb auch verschiedene Normen: Erlaubnispflicht und Verbote.

Ansonsten ist das nichts anderes, als in anderen alltäglichen Bereichen auch. Das Bedürfnis dürfte die einzige Ausnahme sein.

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

1.das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1), 2.die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt, 3.die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7), 4.ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und...

Gilt in D auch ein grundsätzliches Verbot ein Kfz im öffentlichen STraßenverkerh zu bewegen? Ich wüsste nicht. Man muss nur die Erfordernisse erfüllen.

So wie in fast allen Arbeitsbereichen im Arbeistschutz auch. Bedingungen erfüllen-fertig.

Ein allumfassendes Prinzip.

Damit werden allg. Gefahren minimiert.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Gilt in D auch ein grundsätzliches Verbot ein Kfz im öffentlichen STraßenverkerh zu bewegen?

Definitiv ja, sonst bräuchte man ja keine Erlaubnis.

"Erlaubnis" und "Verbot" sind klar definierte verwaltungsrechtliche Begriffe.

Aber ich glaube du willst das absichtlich nicht verstehen. Ich gebe es auf.

Geschrieben (bearbeitet)

Danke! Auch im Namen anderer Leser. Das tut dem Forum gut.

...aber irgendwie auch schön, dass Millionen von Menschen durch die Verbote in Deutschland keinen Verzicht üben müssen und einfach trotzdem machen können.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Die AfD hat aktuell ganz andere Probleme als das WaffG..

Gerade von AFD habe ich schon gelesen das sie eher das Gegenteil als ein liberales Waffengesetz möchte, aber das ist wohl

für sie auch so kein Thema was sich lohnt darauf einzugehen egal wie bei jeder Partei.

Wenn ich -rechts- wählen will kann ich mein Kreutzchen auch gleich beim Original machen.

Geschrieben

Wer auf eine streng juristische Denkweise konditioniert ist, wird jede Tatsachendarstellung solange verdrehen, bis ihre Bedeutung ins Gegenteil verkehrt ist.

CM

Was wäre denn Deine Alternative?

Alle "Verbote und Bedürfnisse" konsequent abschaffen und stattdessen auf die freiwillige Selbstkontrolle und das individuelle und von der Menge her selbst bestimmbare Verantwortungsbewusstsein des einzelnen Bürgers gegenüber der Allgemeinheit setzen?

Geschrieben (bearbeitet)

:confused:

Mein Beitrag #211 beantwortet die schwer nachvollziehbaren Ausführungen eines anderen Users mit Bezug auf dessen akademischen Hintergrund.

Deshalb hast Du es auch nicht verstanden.

CM

Dann frage ich mal allgemein in die Runde:

Was wäre die Alternative zu den bestehenden Waffengesetzen?

Alle "Verbote und Bedürfnisse" konsequent abschaffen und stattdessen auf die freiwillige Selbstkontrolle und das individuelle und von der Menge her selbst bestimmbare Verantwortungsbewusstsein des einzelnen Bürgers gegenüber der Allgemeinheit setzen?

Bearbeitet von morrisgun
Geschrieben

Was wäre die Alternative zu den bestehenden Waffengesetzen?

Alle "Verbote und Bedürfnisse" konsequent abschaffen und stattdessen auf die freiwillige Selbstkontrolle und das individuelle und von der Menge her selbst bestimmbare Verantwortungsbewusstsein des einzelnen Bürgers gegenüber der Allgemeinheit setzen?

Ein Waffenrecht nach Art von Vermont oder Alaska (sprich: praktisch keines, außer dem was bundesstaatlich, also bei uns von der EU, vorgeschrieben ist) werden wir vermutlich so schnell nicht bekommen. Das haben aber auch die meisten Amis nicht. Es ließen sich auch innerhalb der bestehenden Strukturen viele Verbesserungen erreichen, mit denen man gar nicht so weit davon weg wäre, aber trotzdem dem deutschen Bedürfnis nach Regelung von allem Rechnung trüge:

  • Anerkennung von Schutz des eigenen Lebens als regulärer Grund für WBK und Waffenschein. Insofern der Leben jedes Bürgers im Wertesystem des Grundgesetzes eigentlich schützenswert ist, wäre das nur ein logischer Ausfluß des Grundgesetzes. Gleichzeitig hätte jeder ein Bedürfnis und es entfiele der ganze Bedürfnisquatsch mit "Befürwortungen" für Waffen und dergleichen, wenn man nur zuverlässig und sachkundig ist.
  • WBK "hellgelb" für Waffen, bei denen eine kriminelle Verwendung ihrer Art nach besonders unwahrscheinlich ist, sagen wir Vorderlader, einschüssig, und alles, was vor 1945 produziert wurde. Auf der WBK hellgelb könnte z.B. ein Verkauf einfach durch Eintragung des Käufers und Unterschrift von Käufer und Verkäufer dokumentiert werde.
  • Beliebige WBK schließt allgemeinen Munitionserwerb ein.
  • Abschaffung von Erwerbsstreckung für die meisten Bedürfnisse und möglichst schnellem Erwerb für Sammler, was schon in sich widersprüchlich ist. Wer zuverlässig ist, kann im Prinzip so viel erwerben wie er will. Wer Mengen erwirbt, die auf irregulären Waffenhandel hindeuten, bekommt die Auswahl einen Hausbesuch zu vereinbaren oder die Waffen auf dem Amt vorzuzeigen um zu beweisen, daß er seine Waffen alle hat; kostenlos natürlich.
  • Abschaffung der unbegründeten Hausbesuche. Wenn Schutz des eigenen Lebens anerkannt ist, dann kann man natürlich auch seine Waffe den ganzen Tag daheim im Holster haben, so einem das denn nicht zu schwer ist.

Das alles wäre mit EU-Recht vereinbar und organisatorisch gar kein so großer Schritt, im Sinne der bürgerlichen Freiheit aber schon.

Geschrieben

Ein Waffenrecht nach Art von Vermont oder Alaska (sprich: praktisch keines, außer dem was bundesstaatlich, also bei uns von der EU, vorgeschrieben ist) werden wir vermutlich so schnell nicht bekommen. ...

Genauer gesagt, werden wir es überhaupt nicht bekommen, da die Verfassung eine völlig andere ist.

Geschrieben

Genauer gesagt, werden wir es überhaupt nicht bekommen, da die Verfassung eine völlig andere ist.

So einfach ist das nicht. In Alaska gibt es das erlaubnisfreie Tragen und dergleichen noch nicht so lange. Das stereotyp als waffenliebend geltende Texas war bis vor nicht allzulanger Zeit auch recht restriktiv. In diesen Dingen hat das auch wenig mit den jüngeren Urteilen des obersten Gerichtshofs zu tun, denn die sind eher relevant in den Gegenden, in denen das Waffenrecht restriktiver als in Deutschland war (z.B. Städte, die versucht haben, einfach alle Kurzwaffen zu verbieten, ohne Ausnahmen für Bedürfnisse). Der Wendepunkt in Amerika war wohl am ehesten der Gun Control Act von 1968, der dann dazu geführt hat, daß die Waffenbesitzer genug hatten und daß die NRA nicht mehr nur ein Dachverband für Schießsport war sondern sich zu einer wirksamen politischen Stimme von Millionen Waffenbesitzern entwickelt hat. Dann hat es zwanzig Jahre zähe Lobbyarbeit gebraucht, und ab Ende der achtziger Jahre kamen die Dinge in vielen Staaten in Bewegung. Die Frage ist halt, ob der deutsche Michel seinen Allerwertesten hochkriegt, oder ob er nicht eher stolz darauf ist, mit seinem Kärtchen "privilegiert" zu sein.

Geschrieben

Doch, so einfach ist das!

Das anglikanische Rechtssystem mit seinen Präzedenzfällen unterscheidet sich nunmal grundsätzlich von unserem auf dem Römischen Kaiserrecht fußenden.

Das hatten wir größtenteils bis ins 19.Jhd. auch, aber seitdem ist es eben anders.

Geschrieben

  • Abschaffung von Erwerbsstreckung für die meisten Bedürfnisse und möglichst schnellem Erwerb für Sammler, was schon in sich widersprüchlich ist. Wer zuverlässig ist, kann im Prinzip so viel erwerben wie er will. Wer Mengen erwirbt, die auf irregulären Waffenhandel hindeuten, bekommt die Auswahl einen Hausbesuch zu vereinbaren oder die Waffen auf dem Amt vorzuzeigen um zu beweisen, daß er seine Waffen alle hat; kostenlos natürlich.

Hale ich für keine gute Idee, weil das den gewerbsmässigen Waffenhandel stark beeinträchtigen und benachteiligen würde... diesen Punkt halte ich für nicht umsetzbar.

Geschrieben

Gilt in D auch ein grundsätzliches Verbot ein Kfz im öffentlichen STraßenverkerh zu bewegen? Ich wüsste nicht.

Dann fahre doch mal ohne Fahrerlaubnis zum nächsten Polizeirevier und erkläre das denen dort mal und berichte dann hier.^^

Geschrieben

Wer Mengen erwirbt, die auf irregulären Waffenhandel hindeuten, bekommt die Auswahl einen Hausbesuch zu vereinbaren oder die Waffen auf dem Amt vorzuzeigen um zu beweisen, daß er seine Waffen alle hat;

Das wäre völlig falsch, sollte die Behörde diesen Verdacht haben, dann wäre immer noch diese in der Beweispflicht. Wir wollen doch hier nicht schon wieder juristische Grundsätze aushebeln. Generell sollte man die Vorschriften auf ein Minimum zurückschrauben, eigentlich gäbe es aus meiner Sicht nur zwei sinnvolle Voraussetzungen, Sachkunde (+ HP im Falle von CCP) und weiße Weste. Diese kann man ja weiter bei jedem Verkauf aufs Neue prüfen. Schon Registrierungen sind für mich rausgeworfenes Geld (siehe Kanada), gerade bei LW und altem Zeug. Waffen (besonders die, wo keine Mun mehr für ergestellt wird, wie zB Stiftfeuer) von vor 45 gelten in anderen per se als Antiquitäten, da braucht es ganz sicher keine WBK-Pflicht für.

Geschrieben

Wenn Schutz des eigenen Lebens anerkannt ist, dann kann man natürlich auch seine Waffe den ganzen Tag daheim im Holster haben, so einem das denn nicht zu schwer ist.

Das kann ein jeder auch heute schon, auch ohne Anerkennung von irgendwas.

Geschrieben

Doch, so einfach ist das!

Das anglikanische Rechtssystem mit seinen Präzedenzfällen unterscheidet sich nunmal grundsätzlich von unserem auf dem Römischen Kaiserrecht fußenden.

Das hatten wir größtenteils bis ins 19.Jhd. auch, aber seitdem ist es eben anders.

Also anglikanisch ist bloß eine gewisse Kirche. Du meinst wohl das common-law system mit der stare decesis Regel.

Das ist aber, glaube ich, für unsere Frage nicht so wichtig. Den Amerikanern wurde ihr Waffenbesitz nicht durch die Verfassung gerettet, und schon gar nicht durch das common-law System--letzteres ist schon durch den Fall Englands klar gezeigt. Über mehr als ein Jahrhundert haben die Gerichte, mit den abstrusesten Begründungen oder ganz ohne Begründung, den zweiten Verfassungszusatz vollkommen ignoriert. Manche Gerichte tun das heute noch--bei einer Klage gegen das Verbot on "Sturmwaffen" (sprich: Halbautomaten) hat ein Richter den Nerv gehabt, ein Verbot des Besitzes praktisch aller neueren beliebten Gewehre deshalb als gerechtfertigt zu bezeichnen, weil die Bürger sich so sicherer fühlen würden, auch wenn unbestritten war, daß Gewehre nur äußerst selten kriminell mißbraucht werden.

Der Unterschied zwischen Amerika und Deutschland liegt eher darin, daß sich bei den Amis seit der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts viele Leute politisch für den Waffenbesitz engagiert haben, jeder auf seine Weise. Das geht von Juraprofessoren, die sich mit einer Konzentration auf Waffenrecht ihre Karriere ruiniert haben, bis zum einfachen Bürger, der einfach still im Waffenladen das Wechselgeld in die NRA-Sammeldose schmeißt, und natürlich zur aktiven Teilnahme an der Demokratie, nicht nur bei Wahlen, sondern auch wenn man z.B. im Rathaus auftaucht, wenn eine Stadtsatzung zur Schikane der Waffenbesitzer beschlossen werden soll.

Geschrieben

Das wäre völlig falsch, sollte die Behörde diesen Verdacht haben, dann wäre immer noch diese in der Beweispflicht. Wir wollen doch hier nicht schon wieder juristische Grundsätze aushebeln.

Na ja, ich habe meinen Vorschlag unter der Annahme geschrieben, daß das WBK-System im Grundsatz erhalten bleibt, weil die Stimmung und die allgemeine Regulierungsliebe in Deutschland und wohl auch das Europarecht einer in Lösung ohne Anmeldung vermutlich entgegenstehen. Wenn man aber die Waffen schon auf Kärtchen einträgt, dann braucht man wohl auch eine Kontrollmöglichkeit, wenn die Umstände danach aussehen, daß diese Waffen tatsächlich nicht im Besitz des WBK-Inhabers verbleiben (sagen wir mal, die Freundin eines vorbestraften Motorradclubmitglieds kauft sich fünfzehn identische Billigpistolen im Jahr). Eine frei zu vereinbarende Zählung im Fall eines begründeten Verdachts bei grundsätzlich unbegrenztem Erwerb wäre jedenfalls ein massiver Fortschritt gegenüber der existierenden Reglementierung.

Gast
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