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IGNORED

AfD: Libertäre Alternative, 20 Punkte


Zeb Carter

Empfohlene Beiträge

  • 4 Wochen später...

Überlebensfähigkeit im Fall der Fälle ? Die meisten haben ein Interesse daran, möglichst ein langes Leben haben zu können.

Ich glaube eher, er meinte, wie man den Zugang zu denen findet. Das ist in der Tat ein Problem weil sich die wenigsten öffentlich dazu bekennen und meinen man würde sie schief ansehen wenn sie eine Liberalisierung im Waffenrecht einfordern. Insofern hat die jahrzehntelamge Ächtungskampagne durchaus Wirkung gezeigt. Man könnte aber den Anfang machen indem man Leute in einem Forum wie diesem anspricht aber eben auch in anderen Foren, die nur im weiteren Sinne etwas mit Waffenbesitz zu tun haben. Insbesondere die ganze Softair-Riege, Leute, die sich dem Thema Selbstverteidigung (mit oder ohne Waffe) widmen und militärhistorisch Interessierte könnte man erst mal in den entsprechenden Foren auf das Thema ansprechen. Dann gibt´s ja auch im Bekanntenkreis Leute, von denen man weiß dass sie im Grunde genug haben von der überzogenen Bevormundung durch die Staatsmacht, sogar in den Reihen der WBK-Inhaber soll es ein paar geben! Es muss einfach ein Strategiewechsel einsetzen, sonst wird das nix mit der Waffenlobby.

Bearbeitet von guerrero1
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Das ist in der Tat ein Problem weil sich die wenigsten öffentlich dazu bekennen und meinen man würde sie schief ansehen wenn sie eine Liberalisierung im Waffenrecht einfordern.

Viele LWB befürchten soziale Repressalien, wenn sie sich öffentlich zum LWB bekennen. Ich kann daran nichts aussergewöhnliches erkennen, denn schau Dir einige Waffenlobby-Vereinigungen an: Da müssen anerkannte und professionelle Waffenlobbyisten unter Pseudonymen ihre Schriften veröffentlichen, damit Ihnen kein Nachteil widerfährt. Vor diesen tapferen und selbstlosen Helden, die bereit sind, ihre Überzeugungen auf dem Altar der Waffenlobby zu opfern, und gezwungen sind, das unter ihrem Kampfnamen im Untergrund durchzuführen, habe ich den allergrössten Respekt.

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Viele LWB befürchten soziale Repressalien, wenn sie sich öffentlich zum LWB bekennen. I...

Das L kannst Du weglassen, sag einfach "zum privaten Waffenbesitz bekennen"!

Diese Furcht vor "sozialen Repressalien" muss einfach verschwinden sonst können wir gleich aufhören, resignieren und uns vorsichtshalber schon mal nicht registrierte Waffen zulegen weil die registrierten sowieso bald verschwinden werden.

Viele Leute schauen einen zwar etwas überrascht an, wenn man sich zu einem freiheitlichen Waffenrecht bekennt (am blödesten schauen allerdings die "Sportsfreunde" dabei aus der Wäsche, weniger der "Normalbürger"), aber die meisten nehmen diese Haltung geradezu als logisch und normal für einen Waffenbesitzer. Vielen ist ja gar nicht bewusst, dass es ein "Bedürfnisprinzip" gibt! Wenn man ihnen das erläutert, dann sagen recht viele das sei tatsächlich zuviel der Bevormundung und es sei ausreichend sicherzustellen, dass nicht jeder Verrückte unkontrolliert eine Waffe erwerben könne. Was außerdem die meisten, die ich kenne ablehnen, wenn man es ihnen klar macht, ist die Unsitte der Verwaltung, ohne konkreten personenbezogenen Anlass nachträglich Auflagen und Beschränkungen zu verhängen sowie die Aushebelung des Erbrechts bei Waffen.

Das ist meine Erfahrung.

Bearbeitet von guerrero1
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Diese Furcht vor "sozialen Repressalien" muss einfach verschwinden sonst können wir gleich aufhören, resignieren und uns vorsichtshalber schon mal nicht registrierte Waffen zulegen weil die registrierten sowieso bald verschwinden werden.

Ja, das lässt sich leicht sagen, wenn man nichts zu verlieren hat.

Solange Waffenlobbyisten gezwungen sind, ihre Meinung zum Waffenbesitz unter Pseudonymen zu veröffentlichen, sei es weil sie beim Staat angestellt sind oder weil sie in einer Branche arbeiten, die - wie die Mehrheit der Gesellschaft - Waffenbesitz ablehnt...

... SOLANGE weiß der "einfache" Bürger, dass man seine Meinung dazu besser für sich behält.

Solange sich das nicht ändert, kann man das nicht von anderen erwarten.

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Schau dir doch die Umfragen genauer an, dann weisst du es ;)

Vernünftige Studien schließen äußere Einflüsse aus. Daher ist deine Sorge bezüglich "wer fragt" unnötig. Die Methodik ist in der Studie selbst nachzulesen. Ich kenne jedoch keine.

Mal ein Beispiel für eine Umfrage:

Sind Sie für ein Verbot von privatem Waffenbesitz in Deutschland?

71 Prozent der Befragten sind für ein Verbot von privatem Waffenbesitz in Deutschland.

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/72388/umfrage/meinung-zu-verbot-von-privatem-waffenbesitz-in-deutschland/

Bearbeitet von Gast
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Tolle Umfrage!

Laut NWR haben wir 1,4 Millionen LWB in Deutschland, das sind nicht mal 2% der Bevölkerung.

D. h. für 98% der Bevölkerung besteht eh schon seit Jahrzehnten faktisch dieses Verbot.

Da ist natürlich die Bereitschaft relativ hoch den verbleibenden 2% das auch zu verbieten.

Hätten wir eine Gesellschaft in der seit 30 Jahren der Besitz von Geländewagen verboten wäre, bzw. nur 2% der Bevölkerung der Besitz erlaubt wäre, sähe ein vergleichbares Umfrageergebnis genauso aus.

Und wär genauso an der Realität vorbei.

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Beim Waffenbesitz (erlaubnispflichtige Waffen) besteht in D - in der Tat - ein faktisches Erwerbsverbot mit Ausnahmen.

Dass in dem System dann die "Basis" der Besitzer erheblich geschmälert bzw. schmal gehalten wird, ist auch klar.

Inwiefern Erwerbsverbot?

Im Prinzip kann doch jeder legal Schußwaffen erwerben, sofern er die zu hohen Voraussetzungen erfüllt, oder?

Bearbeitet von Marcus Winzheimer
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Inwiefern Erwerbsverbot?

Im Prinzip kann doch jeder legal Schußwaffen erwerben, sofern er die zu hohen Voraussetzungen erfüllt, oder?

Im Verwaltungsrecht ist eine Erlaubnis ein Verwaltungsakt der ein grundsätzliches Verbot im Einzelfall aufhebt.

D.h. alles was einer Erlaubnis bedarf ist grundsätzlich verboten.

Bearbeitet von Marcus Winzheimer
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Dennoch gibt es kein Verbot und jeder hat das Recht eine Schusswaffe zu beantragen. Erfüllt man die Vorraussetzungen wird sie einem nicht verwehrt werden.

Es besteht also auch kein Verbot.

Einen Führerschein muss man ebenfalls beantragen und die Vorraussetzungen dafür erfüllen.

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Dennoch gibt es kein Verbot und jeder hat das Recht eine Schusswaffe zu beantragen. Erfüllt man die Vorraussetzungen wird sie einem nicht verwehrt werden.

Es besteht also auch kein Verbot.

Einen Führerschein muss man ebenfalls beantragen und die Vorraussetzungen dafür erfüllen.

So sehe ich das auch. Und ich denke, dass der Aufwand und die Kosten für die Erlaubnis,einen Führerschein besitzen zu dürfen, deutlich höher sind als selbige für den Waffenbesitz.

Ich persönlich kenne genug Leute, die keinen Führerschein haben, obwohl sie sich diesen ohne Probleme leisten könnten bzw. in der Lage wären, diesen zu bekommen. Sie haben halt nur keine Lust, diesen zu machen, weil sie halt einfach keine Notwendigkeit sehen, ein Auto zu fahren.

Genauso ist das auch mit der WBK zu sehen: Wer wirklich eine haben möchte, bekommt sie auch, sofern die körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllt sind und er die nötige Energie für das anstehende Procedere mitbringt.

Ist halt genauso wie mit dem Führerschein.

Bearbeitet von morrisgun
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Daß eine Erlaubnis vergleichsweise einfach zu bekommen ist (wie der Führerschein) bedeutet nicht, daß es grundsätzlich erlaubt ist.

Alles, wofür man eine Erlaubnis braucht, ist ohne Erlaubnis (also im Normalzustand) verboten. Es gibt also ein allgemeines Verbot, daß durch die Erlaubnis im Einzelfall aufgehoben wird. Das gilt für den Waffenbesitz, für den Führerschein, und viele weitere Dinge.

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Es besteht also auch kein Verbot.

Da muss ich widersprechen. Bei unter Erlaubnisvorbehalt stehenden Dingen besteht zunächst mal eines.

Erst mit dem Verwaltungsakt der Erlaubnis wird die Zulässigkeit (hier: zu Erwerb und Besitz) hergestellt.

Dass das Erlangen der Erlaubnis unter definierten Voraussetzungen möglich ist, ändern am "prohibitiven" Grundsatz nichts.

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Da muss ich widersprechen. Bei unter Erlaubnisvorbehalt stehenden Dingen besteht zunächst mal eines.

Erst mit dem Verwaltungsakt der Erlaubnis wird die Zulässigkeit (hier: zu Erwerb und Besitz) hergestellt.

Dass das Erlangen der Erlaubnis unter definierten Voraussetzungen möglich ist, ändern am "prohibitiven" Grundsatz nichts.

Ich denke, wir drehen uns gerade im Kreis: Natürlich kann jede Erlaubnis auch widerrufen werden.

Das ist ja auch Sinn einer Erlaubnis.

Warum ist das im Zusammenhang mit einer WBK etwas schlechtes? LWB sind ja keine Gesetzlosen, sondern ausgesprochen gesetzestreu.

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Ich kann nirgendwo und in einem Punkt ein Verbot erkennen. Egal was man sich wie hindreht.

Es ist auch nirgends verboten (was der Ausgangspunkt war) Man muss lediglich bestimmte Bedingungen erfüllen.

Ein Verbot ist dann doch etwas ganz anderes.

D. h. für 98% der Bevölkerung besteht eh schon seit Jahrzehnten faktisch dieses Verbot.

Wo besteht für 98% der Bevölkerung ein Verbot? Nirgends.

Bearbeitet von Gast
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Ich kann nirgendwo und in einem Punkt ein Verbot erkennen.

Na, dann müsstest du (soll nicht wirklich als Empfehlung dienen...) einmal bei Igor, Jens oder Ali hinter'm Hauptbahnhof eine Pistole "schwarz" erwerben. Wenn man dir draufkommt, wirst du das aus dem WaffG hervorgehende Verbot des Erwerbs und Besitzes ohne erforderliche, ausdrückliche Erwerbs- und Besitzerlaubnis schon - praktisch - erkennen.

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Was hat das mit dem Thema zu tun? Kannst dir ja auch einen gefälschten Führerschein machen lassen oder Brot klauen. Dennoch ist es nicht verboten beides legal zu erwerben. Feuerwaffen darf man ebenfalls legal erwerben. Dafür gibt es grundverschiedene Voraussetzungen.

Bestimmt ein illegales Angebot mittlerweile was legal und was illegal ist.

Es besteht zunächst nirgends ein Verbot. Es müssen einfach Voraussetzungen erbracht werden.

Erst macht man die Berufsausbildung und besteht eine Prüfung, dann wird man Geselle-trotzdem würde niemand behaupten Elektriker zu werden wäre verboten.

Bearbeitet von Gast
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Natürlich ist es nicht verboten eine Erlaubnis zu beantragen... aber ohne Erlaubnis ist es verboten. Wäre es das nicht, bräuchte es keine Erlaubnis.

Auch wenn Du das nicht verstehen willst, Waffenbesitz ist in Deutschland grundsätzlich verboten, aber es gibt Ausnahmen, die relativ leicht zu bekommen sind.

Ohne Erlaubnis: Verboten. Wo etwas verboten ist, gibt es ein Verbot.

Ist eigentlich logisch, wenn man sich etwas Mühe gibt.

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Gast
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