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IGNORED

Wann ist ein Wechsellauf ein Wechsellauf?


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Geschrieben

Hab null Plan von Glock und die sind mir auch sehr suspekt.

Aber mir wurde öfters erzählt die Glock 19 ist wie die 17 nur mit einem kleineren Griff für zartere Hände.

Und jetzt lese ich das sie nen anderen Lauf hat.

Geschrieben

Der Lauf passt auf das Griffstück und ist damit erlaubnisfrei.

Du benötigst lediglich noch den passenden Verschluss dazu (bei der DE der gesamte Schlitten) - ergo wird es ein Wechselsystem.

Steht ja nirgends das man Lauf und Verschluss zwingend zusammen kaufen muss.

Habs dem SB auch so gesagt das ich eigentlich nur den Schlitten brauche und nicht den .44er Wechsellauf der Mark XII. Ich sagte er kann ja schreiben " Wechselsystem zu lfd. Nr, X. Das ginge nicht sagte er weil im nationalen Waffenregister nur Wechsellauf Kat. C steht. Also hat der mir nur einen Wechsellauf eingetragen und sonst nichts. der Schlitten ist frei weil ich ja eh eine passende Waffe eingetrgen habe.

Geschrieben

............... der Schlitten ist frei weil ich ja eh eine passende Waffe eingetrgen habe.

hi harley -fleck,

DIE aussage ist ja mal gut - von welchem land reden wir hierbei ?

in D stimmt das zu 100% NICHT !

see you on stage

handgunner

Geschrieben

Frei nicht im Sinne von frei für jeden, sondern für den Besitzer der entsprechenden Waffe:

Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)
2.1
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);
[...]
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

Und da es sich (wenn ich das mit den (W)irrungen des WaffG. richtig verstanden habe) bei der Desert Eagle um Austauschläufe handelt, ist kein erneuter Beschuss erforderlich. Der erforderliche Verschluss darf durch den WBK-Besitzer ebenfalls erlaubnisfrei erworben werden, beides zusammen bildet dann ein Wechselsystem.

Geschrieben

hi ,

in # 27 gehts ab dem inhalt nach um den eintrag diverser teile in die wbk des waffenbesitzers......... lauf ja, muss eingetragen werden.............. schlitten - frei - nein, braucht nicht eingetragen werden.....

und das stimmt eben so nicht.

ein nicht eingetragener schlitten führt bei einer ( wie auch immer gearteten ) kontrolle gerne zu erhöhtem puls und diskussionen.

see you on stage

handgunner

Geschrieben (bearbeitet)

Selbst der (357er-) VerschlußKOPF der DE ist ein wesentliches Teil und müßte extra eingetragen werden (wenn man nicht einen kompletten Wechsel-Verschluß haben möchte).

Die DE hat also 4 wesentliche Teile.

Bearbeitet von Pi9mm
Geschrieben

Jede Wette, das der DE- Schlitten auch ohne Verschlußkopf ein wesentliches Waffenteil ist; kauf mir sonst alle Ausführungen, ind hänge sie mir im Glaskasten an die Wand ! :wink:

Ist halt ein zweiteiliger Verschluß.

Geschrieben

Jede Wette, das der DE- Schlitten auch ohne Verschlußkopf ein wesentliches Waffenteil ist; kauf mir sonst alle Ausführungen, ind hänge sie mir im Glaskasten an die Wand ! :wink:

Ist halt ein zweiteiliger Verschluß.

Wo ist der Unterschied zum AR-15-Verschlusskopf (EWB) bzw. AR-15-Verschlussträger (Nicht EWB)?

Geschrieben

Jede Wette, das der DE- Schlitten auch ohne Verschlußkopf ein wesentliches Waffenteil ist; kauf mir sonst alle Ausführungen, ind hänge sie mir im Glaskasten an die Wand ! :wink:

Ist halt ein zweiteiliger Verschluß.

Ohje........wäre das erste WAffenteil das mal mit nehmen darfst.....

Geschrieben

Darf ich also mit nem DE-Schlitten rumlaufen und damit auf dem Rummel Nägel reinhauen ?.

Auch mit anderen Pistolenschlitten, wo der Stoßboden wechselbar ist (wars eine 1911er Variante ?).

Ebenso "Verschlußträger-Kammern" bei LW- Systemen wie (neue) Mauser & Fortmeier mit Wechselstoßböden ?

Dann bräuchten diese freien Teile ja nicht eingetragen werden.

Geschrieben

Die Frage kann man sich doch einfach selbst beantworten, ist gar nicht schwer:

.ist der Verschlusskopf auch das verriegelnde Bauteil?

.andersrum: welches Bauteil ist dasjenige, welches den Lauf nach hinten verriegelt?

Das können je nach Waffe verschiedene Teile sein:

.zB beim Mosin ist es der eigentliche Verschlusskopf. Er ist damit die Verriegelung.

.bei Manchen Selbstladepistolen sind es die Kämme im Inneren des Schlittens. Damit ist der ganze Schlitten zur Verriegelung erforderlich.

.bei manchen anderen SLadepistolen sind es die Verriegelungsflächen des Schlittens, die gegen ihre Gegenlager am Patronenlager verriegeln. S.o.

.bei einem "normalen" Revolver ist es idR der Stossboden als Teil des festen Rahmens. Damit ist der Rahmen selbst Teil der Verriegelung.

Es ist echt nicht so schwer.

Geschrieben

Darf ich also mit nem DE-Schlitten rumlaufen und damit auf dem Rummel Nägel reinhauen ?.

Auch mit anderen Pistolenschlitten, wo der Stoßboden wechselbar ist (wars eine 1911er Variante ?).

Ebenso "Verschlußträger-Kammern" bei LW- Systemen wie (neue) Mauser & Fortmeier mit Wechselstoßböden ?

Dann bräuchten diese freien Teile ja nicht eingetragen werden.

1. ja, das darfst Du übrigens auch mit einem AR-15 Vorderschaft oder einem AR-15 Griffstück incl. Abzug, allerdings darfst Du den Nagel nicht mit einem DE-Griffstück einschlagen da DE-Griffstück = das Teil, das den Abzug aufnimmt und Kurzwaffe = EWB = eintragen bzw. Bestandteil der DE-Kurzwaffe = eintragen

2. keine Ahnung, kenne die "1911er Variante" nicht

3. keine Ahnung, kenne die genaue Bauart nicht

4. "freie Teile" werden nicht eingetragen

5. AR-Verschlusskopf = EWB = eintragen bzw. Bestandteil des Wechselsystems = eintragen; AR-Verschlussträger = kein EWB-Teil = nicht eintragen = darfst Du in der Tasche rumtragen, auf dem Schreibtisch liegen lassen, etc.

Geschrieben

Es war eine moderne Multical-Pistole mit herausnehmbaren Stoßböden; weis jetzt nicht Welche.

Dort verriegelt Lauf - Verschluß auch mit Kamm oder Auswurffenster; also müßte Schlitten + Stoßboden jeweils ein wesentliches Waffenteil sein.

Ebenso bei den genannten Langwaffen, da die Kammer mit Verriegelungswarzen im Lauf, oder System verriegelt und nur die Stoßböden separat sind.

Geschrieben

Hier ists dann klar http://www.mauser.com/produkte/m03/modularsystem/; bei der Mauser müßte dann der Verschlußträger mit dem Kammerstängel frei sein. Die Wechselstoßböden sind mit Verrriegelungswarzen quasi Verschlüsse.

Ebenso Fortmeier http://www.50bmg.de/Fotos/fotos.html

Und bei den http://www.svi-flass.de/modelle.htm(finde jetzt auf die Schnelle keine Bilder der Stoßböden) soll es dann wie bei der DE sein ? Nur Stoßboden erlaubnispflichtig- Schlitten frei ?

Bin mir in diesem Falle nicht sicher; da ja dort die Verriegelung im Schlitten erfolgt und die Stoßböden nur eingeschoben werden (wenn ich mich recht erinnere).

Geschrieben

Ja. und der Fehler wurde seit dem nicht berichtigt. Es ist aus technischer Sicht eindeutig falsch.

Kannst Du das bitte mal näher erklären ?

Einen Austauschlauf kann nach dem Gesetezslaut jeder austauschen, einen Wechsellauf nur der Büma einsetzen/einpassen. Ist wohl reine Gefühlssache, welche Wortwahl dem am nächsten kommt. Was daran aber "falsch" sein soll, erschließt sich mir nicht wirklich.

Geschrieben

Nein, die Begriffe sind eigentlich schon festgelegt, und im WaffG eben falsch verwandt:

Austauschen: Alt gegen neu, einmalig, alt wird entsorgt

Wechseln: Nach belieben hin- und her-wechseln

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