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IGNORED

Bundeswehr USA FN SCAR GLOCK 30S


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Hallo,

mein Name ist Oliver und bin momentan in den USA stationiert. Ich bin ein glücklicher Besitzer einer Glock 30s und einer FN SCAR 17. Ich würde gerne meine Waffen mit nach Deutschland verbringen. Habe auch die Fachkundeprüfung damals schon abgelegt.

1. Ist es überhaupt möglich genau diese Waffen zu importieren?

2. Darf ich sie mitnehmen weil man sie mir nicht Zwangsenteignern darf? Besitz/Erbrecht

Denke dadurch dass ich über die Bundeswehr hier bin, könnte es vielleicht gesonderte Regularien geben. Soweit erstmal Danke an alle die sich meiner Probleme annehmen.

Gruß nach Deutschland

Oliver

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Fachkundeprüfung?

Bist Du da sicher?

Ansonsten brauchst Du erstmal eine USA Ausfuhrgenehmigung

und dann eine deutsche, um sie hierher zu verbringen, die würde Dir das

BVA erteilen, was ich aber sehr stark bezweifle.

Deine Zugehörigkeit zur BW nutzt Dir in keinem Fall etwas.

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Danke für die schnellen Antworten

Ist das FN SCAR nicht als Kriegswaffe eingestuft? Wenn ja, wirst du es nicht nach D mitnehmen können! Für "normale" Bundeswehr-Angehörige wird es kaum eine Sonderregelung geben.

Die FN SCAR 17S ist glaube ich der zivile Ableger davon

Fachkundeprüfung?

Bist Du da sicher?

Ansonsten brauchst Du erstmal eine USA Ausfuhrgenehmigung

und dann eine deutsche, um sie hierher zu verbringen, die würde Dir das

BVA erteilen, was ich aber sehr stark bezweifle.

Deine Zugehörigkeit zur BW nutzt Dir in keinem Fall etwas.

Ups meinte die Sachkundeprüfung die für eine WBK erforderlich ist.

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Warum sollte das so sein?

Auch wenn du dem Staat dienst, bist du genauso Untertan Bürger, wie jeder andere auch.

Ja da gebe ich Dir Recht. Es war mehr auf die Zwangsenteignung bezogen. Da uns der Dienstherr für eine gewisse Zeit ins Ausland sendet. Könnten wir gegebenenfalls hier erworbene Gegenstände nach Deutschland einführen.

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Du wirst grundsätzlich die selben Voraussetzungen erfüllen müssen wie jeder andere auch. Sprich zusätzlich zu deiner Sachkunde musst du zuverlässig, persönlich geeignet sein, und viel wichtiger, du brauchst ein Bedürfnis.

Da du wohl kein Jäger bist müsstest du nachweisen, dass du Sportschütze bist. Wenn du tatsächlich drüben in was vergleichbarem wie einem Schützenverband gewesen bist und an Meisterschaften teilgenommen hast, dann gibts vielleicht eine Chance.

Allein die Tatsache, dass du die Waffen dort drüben besitzt hilft dir auch kein Stück. Wenn ich in Holland ganz legal ein paar Gramm Gras besitze, dann kann ich die ja auch nicht einfach so mit zurück nach Deutschland nehmen. Selbstverständlich wirst du nicht zwangsenteignet, es steht dir ja frei, die Waffen drüben zu verkaufen, oder sie hier (falls sie tatsächlich nach D verbringen darfst) einem Berechtigten zu überlassen.

Wenn du sie hier rüber bringen willst wäre auch darauf zu achten, ob sie ein anerkanntes Beschusszeichen haben.

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Ich war mehr als 12 Monate in Fort Bliss stationiert und hab die waffenrechtlichen Fragen VOR Rückkehr mit meinem Ordnungsamt und dem Zoll abgeklärt. Der Eintrag in die vorhandene WBK war dann nur noch Formsache. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fielen weg weil die Waffen "zum Hausstand" gehörten.

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Wenn du bereits deine neue Wirkungsstätte kennst und dort hinziehen willst, dann schreibe doch einfach mal die dortige Erlaubnisbehörde an. Die werden dir schon einen Weg aufzeigen.

Du befindest dich rechtmäßig im Besitz dieser Waffen. Also muss es eine Lösung geben.

Alternativ geht auch das Bundesverwaltungsamt. Die sind offiziell zuständig für Deutsche (mit WBK) im Ausland.

Mein Onkel war auch als BW-Soldat in den USA stationiert. Dem hat man nach Rückkehr auch eine WBK ausgestellt, mit der Auflage, einem Schießsportverein beizutreten.

Nach Rücksprache mit der Erlaubnisbehörde könntest du ggf. eine Einzelmitgliedschaft im BDMP beantragen.

Ein Vereinskamerad von mir, war vor einigen Jahren mal auf dem Amt und wollte eine .45er eintragen. Vor ihm war ein Belgier, der jetzt nach Deutschland ziehen wollte. Die Hälfte von seinem Kram durfte man damals in Deutschland nicht haben... Ging wohl letztendlich auch und die Eintragung der .45er war nach dem "Schock" nur Formsache.

Gruß

Stefan

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Mit dem SCAR bleibt es aber ein Problem.

Es ist zwar die Zivilversion (nach amerikanischem Verständnis, nicht nach deutschem), es gibt aber keinen Feststellungsbescheid des BKA, der die Kriegswaffeneigenschaft dieser Waffe verneint und ggf. zusätzlich bescheinigt, dass die Waffe nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist.

Und damit ist in Deutschland der Besitz (als Waffe die unter das KWKG fällt generell, für Sportschütze ggf. zusätzlich) eben nicht möglich.

Du kannst das SCAR natürlich dem BKA zur Begutachtung vorlegen, mit dem entsprechenden zeitlichen und finanziellen Aufwand und guten Chancen, dass der Bescheid nicht in Deinem Sinne ausfällt.

Und weder die Tatsache das Du Soldat bist bzw. die Bundeswehr der Grund deines Umzugs ist und diesen bezahlt (vmtl. mit einem zivilen Umzugsunternehmen) hilft Dir irgendwie weiter, da Du für die zivilen deutschen Genehmigungen nicht anders behandelt wirst wie jeder andere (zivile) deutsche Antragsteller.

Und die Tatsache das die Waffe ja schon dein Eigentum ist (weil Du Sie unter amerikanischen Voraussetzungen erworben hast), interessiert nicht wirklich.

Dumm gelaufen...

Bearbeitet von Bounty
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@ Bounty,

das ist ja wie Schachspielen und noch vorm ersten Zug aufgeben.

Zunächst einmal ist der richtige Ansprechpartner die zuständige Erlaubnisbehörde. Wenn das zunächst erst mal geklärt ist, wäre mein nächster Schritt: BKA anschreiben, Bild dazulegen und freundlich und sachlich die Situation schildern. Ein berechtigtes Interesse ergibt sich ja allein aus der Tatsache, dass die Waffe sich in seinem Besitz befindet. Vielleicht hat der zuständige Bearbeiter einen guten Tag, den gleichen Nachnamen, morgens Sex gehabt oder sonst was und bescheidet die Anfrage positiv Es gibt für alles mögliche Ausnahmegenehmigungen.

Doch wer es nicht versucht, der hat schon verloren...

Gruß

Stefan

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Hallo zusammen. Ich bin zwar noch ganz frisch hier, aber meine Sachkundeausbildung liegt nur einen Tag zurück ;)

Probieren würde ich es genauso wie die Vorredner schon geschrieben haben. Ich persönlich glaube aber nciht daran, dass es funktionieren wird.

Selbst wenn, braucht man doch aber noch einen deutschen Beschussstempel. Was das kostet und welche Hürden es da gibt weiß ich allerdings wiederum nicht.

Gruß

Tobias

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Keine Ahnung wo das FN produziert wird. Wenns es in Belgien ist, dann hat es vermutlich schon einen gültigen Beschuss.

Ansonsten sind die Kosten für den Beschuss lachhaft.

Mit 25 Euro + ggf. Beschussmunition + Versand ist man dabei. Das lassen sich die BüMas dieser Welt bloß immer fürstlich bezahlen.

Gruß

Stefan

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Das Problem mit dem SCAR ist wohl eher, dass es keinen Nachweis gibt, dass es (bzw. die entsprechenden relevanten Teile) auf einer zivilen Fertigungslinie hergestellt wird.

(Ich weiß auch nicht, ob das überhaupt der Fall ist. Aber selbst wenn, scheint FN wohl nicht daran interessiert, die entsprechende Dokumentation dazu zugänglich zu machen).

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@ Bounty,

das ist ja wie Schachspielen und noch vorm ersten Zug aufgeben.

Zunächst einmal ist der richtige Ansprechpartner die zuständige Erlaubnisbehörde. Wenn das zunächst erst mal geklärt ist, wäre mein nächster Schritt: BKA anschreiben, Bild dazulegen und freundlich und sachlich die Situation schildern. Ein berechtigtes Interesse ergibt sich ja allein aus der Tatsache, dass die Waffe sich in seinem Besitz befindet. Vielleicht hat der zuständige Bearbeiter einen guten Tag, den gleichen Nachnamen, morgens Sex gehabt oder sonst was und bescheidet die Anfrage positiv Es gibt für alles mögliche Ausnahmegenehmigungen.

Doch wer es nicht versucht, der hat schon verloren...

Gruß

Stefan

Ich sage doch garnicht, dass er es nicht versuchen soll, nur allzuviel Hoffnung würde ich mir nicht machen.

Und das es eine Ausnahmegenehmigung gibt, nur weil die Waffe schon in seinem Besitz ist und er für die Bundesrepublik Deutschland arbeitet, daran glaube ich auch nicht, sonst kommt der nächste mit nem Vollauto-Gewehr aus dem entsprechenden US-Bundesstaat und fordert die selbe Ausnahmegenehmigung, weil schon im Besitz.

Das die Waffe "aus versehen" bei einem Amtmann durchgewunken wird, kann funktionieren. In Zeiten von Zentralregister kann einem sowas aber auch nachträglich um die Ohren fliegen.

Bearbeitet von Bounty
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Dekos erzielen mittlerweile höhere Preise, als die Originale. Die FN wäre zudem ein vergleichsweise sehr seltenes Exemplar.

Da dürfte eine Wertsteigerung fast garantiert sein.

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

habe Antwort vom Bundesverwaltungsamt erhalten.

Sehr geehrter Herr xxxxx,

bezügl. zu Ihrer Waffe FN Scar 16 habe ich folgende Informationen für Sie.

Hier erst einmal die Beschreibung der Waffe:

Die Waffe sollte die Möglichkeit bieten, nach einer im Feld vorgenommenen Umrüstung auch andere Munition verschießen zu können. Das SCAR MK 16 (ehemals SCAR-L) sollte sich auf das Kaliber 6,8 × 43 mm SPC und das SCAR MK 17 (SCAR-H) auf 7,62 × 39 mm umrüsten lassen. Damit sollte den Soldaten beim MK 17 die Möglichkeit gegeben werden, auf dem Schlachtfeld aufgesammelte AK-47-Magazine einzusetzen. Allerdings gibt es von FN momentan noch keine Umrüstsätze für diese Kaliber; Hauptverkaufsargument ist jetzt die Möglichkeit, einen Großteil der Teile des MK 16 im MK 17 und umgekehrt verwenden zu können.

Die leichte Variante MK 16 (siehe Bild) verwendet im Kaliber 5,56 × 45 mm die Standardmagazine des M16 (NATO-Magazin), beim MK 17 werden FN-FAL-Magazine verwendet. Um Gewicht zu sparen, besteht das Gehäuse der Waffe hauptsächlich aus Polymeren, teilweise auch aus extrudiertem Aluminium. Für jede Variante gibt es verschieden lange Läufe, die schnell ausgetauscht werden können. Die Schulterstütze ist ausziehbar, damit sie den individuellen Bedürfnissen des Schützen angepasst werden kann, und einklappbar, was hohe Beweglichkeit im Häuserkampf ermöglicht. Picatinny-Schienen (MIL-STD 1913) befinden sich oben, unten sowie an den Seiten. Unterhalb des Laufes kann der speziell für das SCAR gefertigte MK-13-Granatwerfer im Kaliber 40 × 46 mm montiert werden. Verfügbare Feuermodi sind Einzelschuss sowie für militärische Varianten Feuerstoß (Dauerfeuer).

Da ich also annehmen muss, dass Ihre Waffe zum Dauerfeuer geeignet ist, ist sie somit hier in Deutschland verboten. Denn vollautomatische Waffen sind grundsätzlich in Deutschland verboten.

Einmal abgesehen von den zu verbringenden Waffen, reichen die mir eingereichten Unterlagen leider nicht aus, um Ihnen die Erlaubnis zu geben, dass Sie die Waffen nach Deutschland verbringen können. Wie Sie selbst mitteilen, sind Sie seit Ende 2012 kein Mitglied mehr im Schießsportverein. Sie können somit ein Bedürfnis als Sportschütze nicht nachweisen. Dies ist jedoch zwingend Voraussetzung, um Ihnen eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen ausstellen zu können.

Es ist hier ohne Belang, ob Sie in den USA im Schützenverein etc…waren oder sind. Es ist hier nach Deutschem Waffengesetz zu verfahren.

Bezüglich das Erben von Waffen, habe ich Ihnen ein Merkblatt im Anhang zu dieser Mail beigefügt. Ich denke, dass aus dem Merkblatt alle für Sie wichtigen Informationen bezüglich geerbter Waffen hervorgeht.

Ich an Ihrer Stelle würde die Waffen erst einmal in den USA belassen. Wenn Sie dann wieder in Deutschland sind, würde ich sofort einem Schießsportverein beitreten und mich mit der örtlichen Waffenbehörde in Verbindung setzen um die weitere Vorgehensweise bezügl. der Verbringung Ihrer Waffen zu klären. Sollten dann bei Ihnen die waffenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen um die Waffen nach Deutschland verbringen zu können, denken Sie auch daran, dass Sie zuvor eine Ausfuhrgenehmigung der Waffen von der US-Behörde vorzulegen haben und das Sie sich mit dem Zollamt hier in Deutschland in Verbindung setzen sollten um zollrechtliche Bestimmungen für die Einfuhr der Waffen zu klären.

Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.

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Hallo,

habe Antwort vom Bundesverwaltungsamt erhalten.

...

Erstmal sehe ich als Laie auch ein wenig schwarz was das SCAR angeht. FN hat jawohl keine klar getrennte Zivilfertigung.

Aber hast du vielleicht beim BVA auch die falschen Fragen gestellt?

Die von dir veröffentlichte Stellungnahme beschreibt ja im Prinzip nur ein militärisches SCAR.

So ein Vorhaben hätte ich nicht ohne bewanderten Rechtsbeistand angefangen.

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