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florida-trade

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  1. Das mit Jagdschein diente nur als Beispiel ohne jegliche Wertung. Aber ja, da gebe ich dir vollkommen Recht.
  2. Das ist wohl wahr. Ich werde einfach meine Zeit hier genießen. Ohne jeglichen Bürokratischen Zwänge und kaum Restriktionen. Negiert, wird einem relativ wenig was in meinen Augen eine tolle Sache ist. Solange man die Rahmenbedingungen einhält bzw. sie nicht außen vorlässt.
  3. Hallo meine Email wurde vom Ordnungsamt in Mainz weitergeleitet ans BVA. Ich denke mal, weil das Ordnungsamt sich nicht zuständig gefühlt hat. Die BVA hat mir geantwortet auf die Frage ob nicht § 9 bei mir anwendung findet. Sehr geehrter Herr xxxx, wie bereits mit Mail vom 10.06.2015 mitgeteilt, ist das Bundesverwaltungsamt die zuständige Behörde für waffenrechtliche Erlaubnisse für Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (Auslandsdeutsche). Dies bedeutet, wenn Deutsche ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben und oder dort mit Hauptsitz gemeldet sind, ist das Bundesverwaltungsamt für diesen Personenkreis zuständig. Wenn Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland seien sollte und Sie auch noch Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, so ist für Sie Ihre in Deutschland örtlich zuständige Waffenbehörde für Ihr Anliegen zuständig. Sollte ich von Ihnen in Kürze keine weiteren Informationen erhalten, so sehe ich Ihren Antrag auf Verbringung Ihrer Waffen von den USA nach Deutschland erst einmal als erledigt an. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.
  4. Danke an alle die mir bis jetzt geantwortet haben. Ich werde noch ein bissen auf den Ämtern bezüglich meiner Sachlage weiterbohren. Aber eins ist schon mal gesagt, die Lust am Verbringen der Waffen nach Deutschland habe ich verloren. Besonderes wenn man hier in USA, hautnah miterlebt hat wie einfach es doch sein kann. Da bestellt man einfach mal 1000 Schuss über das Internet und 3 Tage später liegt das Paket einfach vor meiner Tür. Ohne jemals dafür Unterschrieben zu haben. Ein Schießstand ist auch nicht immer nötig, aus der Stadt(Off City Limits) gefahren und der Spaß kann losgehen. An- und Verkauf von Privatleuten mit Handschlag besiegelt. Ob Licht/Laser an der Waffe keinen interessiert es. Der Jagdschein erworben aus dem Wal-Mart, macht aus jedem einen Jaeger. Und das sind nur ein paar Beispiele die mir spontan einfallen.
  5. Und dazu noch ein paar Bilder fuer alle Waffen-Liebhaber https://drive.google.com/folderview?id=0B6FQ7I1eaVHUdDhneTNiVmtoR0k&usp=sharing
  6. Hallo, habe Antwort vom Bundesverwaltungsamt erhalten. Sehr geehrter Herr xxxxx, bezügl. zu Ihrer Waffe FN Scar 16 habe ich folgende Informationen für Sie. Hier erst einmal die Beschreibung der Waffe: Die Waffe sollte die Möglichkeit bieten, nach einer im Feld vorgenommenen Umrüstung auch andere Munition verschießen zu können. Das SCAR MK 16 (ehemals SCAR-L) sollte sich auf das Kaliber 6,8 × 43 mm SPC und das SCAR MK 17 (SCAR-H) auf 7,62 × 39 mm umrüsten lassen. Damit sollte den Soldaten beim MK 17 die Möglichkeit gegeben werden, auf dem Schlachtfeld aufgesammelte AK-47-Magazine einzusetzen. Allerdings gibt es von FN momentan noch keine Umrüstsätze für diese Kaliber; Hauptverkaufsargument ist jetzt die Möglichkeit, einen Großteil der Teile des MK 16 im MK 17 und umgekehrt verwenden zu können. Die leichte Variante MK 16 (siehe Bild) verwendet im Kaliber 5,56 × 45 mm die Standardmagazine des M16 (NATO-Magazin), beim MK 17 werden FN-FAL-Magazine verwendet. Um Gewicht zu sparen, besteht das Gehäuse der Waffe hauptsächlich aus Polymeren, teilweise auch aus extrudiertem Aluminium. Für jede Variante gibt es verschieden lange Läufe, die schnell ausgetauscht werden können. Die Schulterstütze ist ausziehbar, damit sie den individuellen Bedürfnissen des Schützen angepasst werden kann, und einklappbar, was hohe Beweglichkeit im Häuserkampf ermöglicht. Picatinny-Schienen (MIL-STD 1913) befinden sich oben, unten sowie an den Seiten. Unterhalb des Laufes kann der speziell für das SCAR gefertigte MK-13-Granatwerfer im Kaliber 40 × 46 mm montiert werden. Verfügbare Feuermodi sind Einzelschuss sowie für militärische Varianten Feuerstoß (Dauerfeuer). Da ich also annehmen muss, dass Ihre Waffe zum Dauerfeuer geeignet ist, ist sie somit hier in Deutschland verboten. Denn vollautomatische Waffen sind grundsätzlich in Deutschland verboten. Einmal abgesehen von den zu verbringenden Waffen, reichen die mir eingereichten Unterlagen leider nicht aus, um Ihnen die Erlaubnis zu geben, dass Sie die Waffen nach Deutschland verbringen können. Wie Sie selbst mitteilen, sind Sie seit Ende 2012 kein Mitglied mehr im Schießsportverein. Sie können somit ein Bedürfnis als Sportschütze nicht nachweisen. Dies ist jedoch zwingend Voraussetzung, um Ihnen eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen ausstellen zu können. Es ist hier ohne Belang, ob Sie in den USA im Schützenverein etc…waren oder sind. Es ist hier nach Deutschem Waffengesetz zu verfahren. Bezüglich das Erben von Waffen, habe ich Ihnen ein Merkblatt im Anhang zu dieser Mail beigefügt. Ich denke, dass aus dem Merkblatt alle für Sie wichtigen Informationen bezüglich geerbter Waffen hervorgeht. Ich an Ihrer Stelle würde die Waffen erst einmal in den USA belassen. Wenn Sie dann wieder in Deutschland sind, würde ich sofort einem Schießsportverein beitreten und mich mit der örtlichen Waffenbehörde in Verbindung setzen um die weitere Vorgehensweise bezügl. der Verbringung Ihrer Waffen zu klären. Sollten dann bei Ihnen die waffenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen um die Waffen nach Deutschland verbringen zu können, denken Sie auch daran, dass Sie zuvor eine Ausfuhrgenehmigung der Waffen von der US-Behörde vorzulegen haben und das Sie sich mit dem Zollamt hier in Deutschland in Verbindung setzen sollten um zollrechtliche Bestimmungen für die Einfuhr der Waffen zu klären. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.
  7. Ja da gebe ich Dir Recht. Es war mehr auf die Zwangsenteignung bezogen. Da uns der Dienstherr für eine gewisse Zeit ins Ausland sendet. Könnten wir gegebenenfalls hier erworbene Gegenstände nach Deutschland einführen.
  8. Danke für die schnellen Antworten Die FN SCAR 17S ist glaube ich der zivile Ableger davon Ups meinte die Sachkundeprüfung die für eine WBK erforderlich ist.
  9. Hallo, mein Name ist Oliver und bin momentan in den USA stationiert. Ich bin ein glücklicher Besitzer einer Glock 30s und einer FN SCAR 17. Ich würde gerne meine Waffen mit nach Deutschland verbringen. Habe auch die Fachkundeprüfung damals schon abgelegt. 1. Ist es überhaupt möglich genau diese Waffen zu importieren? 2. Darf ich sie mitnehmen weil man sie mir nicht Zwangsenteignern darf? Besitz/Erbrecht Denke dadurch dass ich über die Bundeswehr hier bin, könnte es vielleicht gesonderte Regularien geben. Soweit erstmal Danke an alle die sich meiner Probleme annehmen. Gruß nach Deutschland Oliver
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