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IGNORED

Anderer mit WBK zum Amt zwecks Eintragung


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Geschrieben

Spricht was dagegen wenn meine Freundin (keine waffenrechrliche Erlaubnis) morgen mit meiner WBK zum Amt geht um ne Waffe eintragen zu lassen?

Finde nirgends was dagegen spricht aber frage lieber nochmal. Gibt ja die kuriosesten Urteile...

Geschrieben

Funzt einwandfrei. Schon oft so gemacht und machen lassen.

Was du noch tun könntest ist eine Vollmacht zu schreiben für deine Freundin.

Alle notwendigen Formulare hast Du schon ausgefüllt?

Geschrieben

Spricht was dagegen wenn meine Freundin (keine waffenrechrliche Erlaubnis) morgen mit meiner WBK zum Amt geht um ne Waffe eintragen zu lassen?...

Das kommt drauf an.

Ist das deine erste WBK ? Meistens schaut der SB direkt dabei ob du körperlich in der Lage bist eine Waffe zu besitzen.

In der Unterhaltung bei der Abgabe des Antrags wird auch festgestellt ob du geistig auf der Höhe bist.

In NRW kommt ja der Bezirksbeamte und gibt genau zu diesen Fragen seine Stellungnahme ab.

Es kann also gut sein persönlich zu erscheinen bei der erstmaligen Abgabe um den zuständigen SB kennen zu lernen.

Geschrieben

@coltdragoon Wär es nicht ein bisschen spät nach Erteilung der Erwerbserlaubnis dies zu prüfen??

Aber mein SB kennt mich. Ist die 3. Waffe und ich war wegen 27er auch mehrmals bei ihm.

Geschrieben

Das kommt drauf an.

Ist das deine erste WBK ? Meistens schaut der SB direkt dabei ob du körperlich in der Lage bist eine Waffe zu besitzen.

In der Unterhaltung bei der Abgabe des Antrags wird auch festgestellt ob du geistig auf der Höhe bist.

In NRW kommt ja der Bezirksbeamte und gibt genau zu diesen Fragen seine Stellungnahme ab.

Es kann also gut sein persönlich zu erscheinen bei der erstmaligen Abgabe um den zuständigen SB kennen zu lernen.

Zumindest in Bayern schaffen das manche Behörden alles problemlos im Postverkehr.

Sepp

Geschrieben (bearbeitet)

@coltdragoon Wär es nicht ein bisschen spät nach Erteilung der Erwerbserlaubnis dies zu prüfen??

Des wegen fragte ich ja ob es deine erste Waffe ist.

Ist es nicht, also ist es egal wer den Antrag überbringt.

....Zumindest in Bayern schaffen das manche Behörden alles problemlos im Postverkehr...

In Bayern ist eh alles anders.

Ich verstehe nicht warum du meine komplette Antwort zitieren must, das ist nicht nötig.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Es geht ja laut Eingangspost um eine bestehende WBK. Es gibt im Gesetz keine Vorschrift für "persönliche Abgabe" der Anträge. Da man die auch mit der Post schicken kann, ist natürlich die Übergabe durch Boten auch kein Problem (Ein ganz pedantischer oder gehässiger Sachbearbeiter könnte natürlich die WBK+Anträge nur annehmen und die Rücksendung/Herausgabe der WBK nur an den Erlaubnisinhaber persönlich vornehmen :gr1:...).

gruss

blackys

Geschrieben

Des wegen fragte ich ja ob es deine erste Waffe ist.

Ist es nicht, also ist es egal wer den Antrag überbringt.

In Bayern ist eh alles anders.

Ich verstehe nicht warum du meine komplette Antwort zitieren must, das ist nicht nötig.

Sorry, wenn ich Dich jetzt überfordert haben sollte.

Tatsächlich ist es egal wer den Antrag überbringt, allerdings nicht wer in wieder mitnimmt, hier wäre also eine Vollmacht sinnvoll.

In Bayern mag vieles anders vielleicht sogar besser sein, nur ist der Postweg eher der Regelfall auch in andern Bundesländern.

Sepp

Geschrieben (bearbeitet)

@Qnkel: sie darf die WBK aber nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren wg. Führen von Erlaubnisdokumenten in der Öffentlichkeit ohne Erlaubnis! Wegen ÖSuO und so, du weisst schon.

@coltdragoon: Ich weiss ja nicht, was du vor Beantragung deiner WBK so alles gemacht hast, aber weder mich noch irgendjemand aus meinen Vereinen wurde jemals von irgendwelchen"Bezirksbeamten begutachtet" oder vom SB auf "waffentauglichkeit" getestet. Und das trotz NRW. Vielleicht liegt es auch daran, dass ich mich noch nie in der Öffentlichkeit benommen habe, wie ein Neandertaler auf Urlaub und daher noch keinen einschlägigen Kontakt mit Blau-Weiss hatte.

Woher hast du die Infos?

Ich glaube, hier schieben einige mächtige Paranoia...

Bearbeitet von LWB
Geschrieben

In NRW kommt ja der Bezirksbeamte und gibt genau zu diesen Fragen seine Stellungnahme ab.

Also auch das scheint je nach Landkreis nicht einheitlich geregelt zu sein.

Wir haben 2 Mitglieder im Verein, die dieses Jahr erst ihre WBK beantragt haben und keiner der Beiden bekam Besuch. Und die haben auch für alles den Postweg benutzt.

Gruß

MT

Geschrieben

Ob die Nase gefällt, ansonsten steht die körperliche Eignung schon mal in Zweifel. ;)

Hier kommt immer ein SB zur Hegeringsjahreshauptversammlung und sammelt die mit nem Antrag zur Verlängerung ein, nach ca. ner Woche bekommt man die dann wieder zugeschickt.

Geschrieben

@Qnkel: sie darf die WBK aber nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren wg. Führen von Erlaubnisdokumenten in der Öffentlichkeit ohne Erlaubnis! Wegen ÖSuO und so, du weisst schon.

@coltdragoon: Ich weiss ja nicht, was du vor Beantragung deiner WBK so alles gemacht hast, aber weder mich noch irgendjemand aus meinen Vereinen wurde jemals von irgendwelchen"Bezirksbeamten begutachtet" oder vom SB auf "waffentauglichkeit" getestet. Und das trotz NRW. Vielleicht liegt es auch daran, dass ich mich noch nie in der Öffentlichkeit benommen habe, wie ein Neandertaler auf Urlaub und daher noch keinen einschlägigen Kontakt mit Blau-Weiss hatte.

Woher hast du die Infos?

Ich glaube, hier schieben einige mächtige Paranoia...

Also bei mir waren sie damals auch direkt nach WBK Beantragung und haben sich die schränke von außen zeigen lassen. Und ich bin ein total unbeschriebenes blatt
Geschrieben

Persönliche Vorsprache darf nicht standardmäßig angeordnet werden, nur in begründeten Fällen !

Wenn jemand anders mit der WBK kommt, kann man von ihm die Vorlage einer Vollmacht des WBK-Inhabers dafür verlangen. Bei vielen Waffenbehörden reicht aber glaubhafte Darlegung, dass man in dem und dem Verhältnis (Frau, Verlobte, Freund, Bruder...) steht und im Willen des Betroffenen handelt. Das Dokument selbst ist eh personengebunden, weshalb ein anderer damit nix anfangen kann.

Geschrieben

Ist das deine erste WBK ? Meistens schaut der SB direkt dabei ob du körperlich in der Lage bist eine Waffe zu besitzen.

In der Unterhaltung bei der Abgabe des Antrags wird auch festgestellt ob du geistig auf der Höhe bist.

Aha, der SB im mittleren Dienst, womöglich nur als Angestellter, ist also sachverständiger Facharzt für hmm, was eigentlich alles? Orthopädie, HNO, Augenheilkunde, Hirnklempner und außerdem Facharzt für leicht erkennbare Krankheiten? Warum ist dann das Gesundheitswesen so teuer? Erinnert auch ein klein wenig an das geeichte Auge der österreichischen Gendarmen. Herr schmeiß Hirn ra, aber viel, sonst reicht es nicht aus!

Geschrieben (bearbeitet)

Mir hat mein SB bzgl. einer Änderung in der WBK sogar mal per E-Mail den Vorschlag gemacht, dass wenn ich jemanden kenne, der auf dem

Amt arbeitet, ich diesem meine WBK mitgeben kann.

Ich kannte tatsächlich jemanden.

Also Vollmacht und WBK mitgegeben und am nächsten Tag bei ihm abgeholt. Hat mir Zeit und Kosten gespart. Amt ist von mir ca. 40km entfernt.

Bearbeitet von daniel12
Geschrieben

Es gibt ihn eben doch noch, den Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, der sich als Dienstleister für den Bürger betrachtet.

Es handelt sich dabei um Vertreter einer seltenen Gattung, die nur sehr selten in freier Wildbahn gesichtet wird und vom Aussterben bedroht ist. Manche Vertreter dieser Gattung mutieren durch den Umgang mit hohen Tieren, renitenten Bürgern oder anderen Einflussfaktoren zur Spezies des Korinthenkackers, dessen Auftreten häufig gemeldet wird... Man könnte den Eindruck gewinnen dessen Population wäre stärker, was wohl mitunter auch daran liegt, dass Begegnungen mit dieser Gattung sehr prägnant sind und deshalb auch meistens darüber berichtet wird. Wohingegen der eher unauffällige Dienstleister viel weniger der Inhalt von Berichten ist...

Prinzipiell sehe ich es so: Wie es in den Wald reinschallt, so schallt es auch wieder raus. Man kann mit fast jedem reden. Und im Zweifelsfall gibt es - ist zwar unerquicklich aber möglich - Vorschriften und/oder einen Vorgesetzten.

Übrigens ich meine mich zu erinnern, als ich die Benachrichtigung zur Abholung meiner letzten WBK bekam (ist schon ein paar Jahre her), war in dem Schreiben der Hinweis enthalten, dass sie auch jemand mit einer Vollmacht abholen könnte. Aber ein Anruf bei dem SB bringt da bestimmt eine Klärung.

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