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IGNORED

Anderer mit WBK zum Amt zwecks Eintragung


Qnkel

Empfohlene Beiträge

[...]

Wenn jemand anders mit der WBK kommt, kann man von ihm die Vorlage einer Vollmacht des WBK-Inhabers dafür verlangen.

[...]

Aber ganz sicher nicht.

Ob die WBK nebst schriftlichem Antrag per Post oder per Bote ans Amt übermittelt wird muss dem Amt egal sein.

Wenn das Amt dem Boten die bearbeitete WBK nicht mehr mitgeben will, dann kann es sie auf dem Postweg versenden.

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Also auch das scheint je nach Landkreis nicht einheitlich geregelt zu sein.

Wir haben 2 Mitglieder im Verein, die dieses Jahr erst ihre WBK beantragt haben und keiner der Beiden bekam Besuch. Und die haben auch für alles den Postweg benutzt.

Gruß

MT

Die Kunst besteht auch darin dass niemand dies bemerkt, weder der überprüfte noch die Nachbarn!
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Mit "kann man verlangen" meinte ich eigentlich nur die Möglichkeit, sich wie bei anderen behördlichen Dingen vertreten zu lassen und dies schriftlich zu dokumentieren.

Persönlich halte ich das auch für unnötigen Aufwand, denn wie schon gesagt ist die Erlaubnis eh persönlich und bringt einem Boten gar nix. Abgesehen davon halte ich es auch für ziemlich abwegig, dass jemand ohne den Willen des WBK-Inhabers für diesen irgendwelche Dinge regelt.

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Mit "kann man verlangen" meinte ich eigentlich nur die Möglichkeit, sich wie bei anderen behördlichen Dingen vertreten zu lassen und dies schriftlich zu dokumentieren.[...]

Oh!!! Obwohl ich einen jeden waffenrechtlichen Antrag schriftlich stellen könnte, würdest Du es akzeptieren, wenn jemand mit einer Vollmacht käme um solch einen Antrag für mich zu stellen? Ich schau jetzt nicht nach, ob das theoretisch überhaupt möglich wäre aber es wundert mich, dass derlei Begehr bei dir keinen Verdacht erregt.

Verständlich fände ich allenfalls, wenn die Behörde die geänderte Urkunde dem Boten ohne "Vollmacht" nicht mehr mitgeben will.

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Oh!!! Obwohl ich einen jeden waffenrechtlichen Antrag schriftlich stellen könnte, würdest Du es akzeptieren, wenn jemand mit einer Vollmacht käme um solch einen Antrag für mich zu stellen? Ich schau jetzt nicht nach, ob das theoretisch überhaupt möglich wäre aber es wundert mich, dass derlei Begehr bei dir keinen Verdacht erregt. [/Quote]

Da sehe ich überhaupt kein Problem, das ist im Behördenalltag auch nichts besonderes.

Verständlich fände ich allenfalls, wenn die Behörde die geänderte Urkunde dem Boten ohne "Vollmacht" nicht mehr mitgeben will.

Das sollte wiederum selbstverständlich sein.

Sepp

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Meine WBK kam damals als ganz normaler Brief mit Citipost an meine Adresse.

Meine Freundin hatte den Brief geöffnet.

Warum dürfte sie dann nicht auch die WBK wieder mitnehmen?

Dann müsste der SB ja auch die WBK per Eigenhändig verschicken...

Hat sich leider eh erledigt, da das Amt berufsfreundliche Öffnungszeiten von 9-12 hat. Also wird erst morgen eingetragen...

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Verständlich fände ich allenfalls, wenn die Behörde die geänderte Urkunde dem Boten ohne "Vollmacht" nicht mehr mitgeben will.

Das sollte wiederum selbstverständlich sein.

Sepp

Warum denn das? Sie ist ja nicht gestohlen, und wer sie (berechtigt) zum Amt trägt, der wird sie ja wohl auch wieder zurück bringen.

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Mit "kann man verlangen" meinte ich eigentlich nur die Möglichkeit, sich wie bei anderen behördlichen Dingen vertreten zu lassen und dies schriftlich zu dokumentieren.

Persönlich halte ich das auch für unnötigen Aufwand, denn wie schon gesagt ist die Erlaubnis eh persönlich und bringt einem Boten gar nix. Abgesehen davon halte ich es auch für ziemlich abwegig, dass jemand ohne den Willen des WBK-Inhabers für diesen irgendwelche Dinge regelt.

Das Eintragen ist seine Sache.

Beim Austragen einer Waffe wirds kniffeliger - und meine alte Behörde sagte mal, dass es ihnen dafür nicht reicht, dass einfach ein Bote die WBK vorbeibringt.

Aber wie der Threaderöffner schon sagte: "Hat sich ... erledigt...".

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[...]Beim Austragen einer Waffe wirds kniffeliger - und meine alte Behörde sagte mal, dass es ihnen dafür nicht reicht, dass einfach ein Bote die WBK vorbeibringt.[...]

Stimmt das reicht nicht, denn der Gesetzgeber schreibt da noch ein paar Infos vor, die man der Behörde schriftlich geben muss. Nur wenn die erforderlichen Daten auf einem Blatt Papier stehen und drunter noch steht "Ich bitte um Berichtigung meiner WBK." + Unterschrift, dann muss das der Behörde reichen, denn auf mehr hat sie keinen Anspruch.
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Die Kunst besteht auch darin dass niemand dies bemerkt, weder der überprüfte noch die Nachbarn!

Jetzt mal langsam: willst Du damit sagen, daß zumindest in NRW ernsthaft ein oder zwei Beamte in Zivil unauffällig (um nicht zu sagen: konspirativ) das Umfeld des WBK-Anwärters vor Ort erkunden? Ich denke die Polizei hat viel zu wenig Personal? Und dann werden solche aufwändigen Aktionen gestartet? Und für die Aufbewahrung reichen Fotos? Tschuldigung, aber das leuchtet mir irgendwie alles nicht so richtig ein.

Ich bin bisher davon ausgegangen, daß nach Aktenlage, meinetwegen auch bei der verbliebenen Restdienststelle vor Ort (aka "Polizeiwache") - da wo es die noch gibt - geprüft wird, ob gegen den Antragsteller irgendetwas aktuelles vorliegt oder er als notorischer wasweißich bekannt ist. Und Du sagst, die ziehen da allen Ernstes so 'ne Schlapphutaktion durch???

Tschuldigung, aber wenn das wirklich stimmt, kann selbst ich nur noch mit dem Kopf schütteln.

Bearbeitet von Waldi08
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Warum denn das? Sie ist ja nicht gestohlen, und wer sie (berechtigt) zum Amt trägt, der wird sie ja wohl auch wieder zurück bringen.

Das Amt kann Dir nicht vorschreiben wie Du den Antrag hinbringst, aber es hat für den Weg zu Dir dann doch gewisse Mindeststandards, wobei es dann wieder deine Sache wäre wenn die Freundin die Post kontrollieren darf.

Mit "kann man verlangen" meinte ich eigentlich nur die Möglichkeit, sich wie bei anderen behördlichen Dingen vertreten zu lassen und dies schriftlich zu dokumentieren.

Persönlich halte ich das auch für unnötigen Aufwand, denn wie schon gesagt ist die Erlaubnis eh persönlich und bringt einem Boten gar nix. Abgesehen davon halte ich es auch für ziemlich abwegig, dass jemand ohne den Willen des WBK-Inhabers für diesen irgendwelche Dinge regelt.

So mit Opas WBK und JS einkaufen wäre da schon darstellbar.

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Das Amt kann Dir nicht vorschreiben wie Du den Antrag hinbringst, aber es hat für den Weg zu Dir dann doch gewisse Mindeststandards, wobei es dann wieder deine Sache wäre wenn die Freundin die Post kontrollieren darf.

Quatsch.

Das Zeug kommt mit der ganz normalen Post. Die darf meine Freundin selbstverständlich annehmen, die darf der Postbote sogar beim Nachbar abgeben solange da nicht "persönlich" drauf steht. Und das tut es nicht. Es handelt sich ja nur um ein Dokument, das für sich alleine nichts wert ist, solange man nicht einen Ausweis mit dem selben Namen vorweisen kann. Es handelt sich ja nur um die WBK, und keine Waffe.

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Die Kunst besteht auch darin dass niemand dies bemerkt, weder der überprüfte noch die Nachbarn!

Ich fürchte Du meinst das ernst. Typisch Berlin, arm und schon lange nicht mehr sexy?

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Jetzt mal langsam: willst Du damit sagen, daß zumindest in NRW ernsthaft ein oder zwei Beamte in Zivil unauffällig (um nicht zu sagen: konspirativ) das Umfeld des WBK-Anwärters vor Ort erkunden?

Habe ich so nie gesagt!

Ich weiß auch nicht wie in NRW Leumundsprüfungen durchgeführt werden und ob es dort den Kontaktbereichsbeamten gibt, der seine "Schäfchen" kennt!

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Polizei???

Ich lebe in einer 8000-Seelen-Gemeinde am Rande des Sauerlandes - wir haben keine Polizei im Ort.

In der nächstgrösseren Stadt (15km Entfernung) gibt es eine Wache. Einer der Beamten ist speziell für uns zuständig und seine Sprechzeiten im Rathaus unseres Ortes sind 2x pro Woche für 2 Stunden. Ansonsten sieht man hier keine Polizei...

Gruß

MT

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So mit Opas WBK und JS einkaufen wäre da schon darstellbar.

Wohl kaum, denn nur durch einen fingierten WBK-Eintrag hätte jemand die Waffe nicht im Besitz (einen "richtigen" Überlasser gibt's dann ja nicht) und spätestens beim Austrag in der anderen WBK bzw. durch die Vergleichsmitteilung würde die Sache auffliegen.

Deshalb ist es im Prinzip völlig wurscht, wie die WBK zum Amt kommt. Ein WBK-Inhaber würde diese ja auch nicht ohne Grund einem anderen geben.

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Da das Mitführen des Personalausweises Pflicht ist und dieser ja auch abgefordert wird, dürfte ein Einkauf schwierig werden!

Das Waffengesetz fordert das Mitführen der WBK und des Personalausweises aber nur beim Führen einer Waffe. Nicht beim Erwerbsvorgang.

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Doch... nach dem Erwerb mußt Du die Waffe ja nach Hause führen. Tust Du das nicht, ist es kein waffenrechtlicher Erwerb, sondern nur ein zivilrechtlicher Eigentumsübergang. Kaufen und Eigentum erlangen darf an Waffen übrigens jeder... nur erwerben im waffenrechtlichen Sinne eben nicht.

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Wenn man sich mit Schützenkameraden unterhält merkt man aber dass eben noch die alten Normen eingeprägt sind!

Fragt mich doch jemand vor kurzem ob er sich in Polen eine "Luftpumpe" kaufen und mitbringen darf!

Das "F" im Fünfeck war für ihn ein Buch mit Rätseln!

Andere Fragen stelle ich erst gar nicht hier rein.

P.S.:

Von daher sollte man öfter an "Feinheiten" erinnern!

Bearbeitet von uwewittenburg
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Doch... nach dem Erwerb mußt Du die Waffe ja nach Hause führen. Tust Du das nicht, ist es kein waffenrechtlicher Erwerb, sondern nur ein zivilrechtlicher Eigentumsübergang. Kaufen und Eigentum erlangen darf an Waffen übrigens jeder... nur erwerben im waffenrechtlichen Sinne eben nicht.

Ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt, sorry.

Ich wollte damit sagen, dass ich zum Erwerb der Waffe keinen Personalausweis benötige. Das ich die Waffe führe wenn ich sie nach hause bringe ist mir klar und dann gelten die Ausweispflichten des Waffengesetzes gegenüber Personen die zur Personenkontrolle berechtigt sind.

Aber anscheinend habe ich uwewittenburgs Intention falsch interpretiert, so dass sich mein Einwand erledigt hat.

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