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IGNORED

WBK abgelehnt! Willkür?


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Geschrieben

...Hierbei erhält die Behörde, ggf. auch über die Auskunft an den Betroffenen hinaus, auch Auskünfte über eingestellte oder anderweitig niedergeschlagene Verfahren sowie über Verfahren, in denen es zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe unterhalb von 90 Tagessätzen gekommen ist.

So sieht es aus, nichts ist vergessen, wenn du wiederholt vorm Kadi stehst und das auch nach 10 Jahren.

Die Justiz vergisst nichts und mahlt langsam, staubtrocken und sehr fein.

Geschrieben (bearbeitet)

@cobb

Genau so und nicht anders. Viele vergessen halt, dass Akten und polizeilische Syteme (inpol/polas) andere Löschungsfristen haben und diese Einträge oft auch erst auf Antrag bzw. Nachfrage entfernt werden.

Zu den Gerichtsverfahren: auch die Justiz hat ein eigenes Vorgangsverwaltungssytem mit eigenen, langen Löschfristen. Mir fällt gerade der Name nicht ein. Die Polizei hat darauf aber keinen Zugriff. Damit ist gewährleistet, dass der Richter sich ein umfassendes Bild machen kann.

Bearbeitet von Andreas181
Geschrieben

So sieht es aus, nichts ist vergessen, wenn du wiederholt vorm Kadi stehst und das auch nach 10 Jahren.

Die Justiz vergisst nichts und mahlt langsam, staubtrocken und sehr fein.

Und erneut: Hochgradiger Schwachsinn.

Geschrieben (bearbeitet)

Das Sytem der StA heisst MESTA-Vorgangsverwaltung.

Man lernt nie aus.

Jedenfalls ist dieses System was die Löschungsfristen angeht auf den Tag genau, da es automatisiert nach Einstellungsdatum des letzten Vorganges geht.

So ist es auch im gesamten BZR und im Verkehrszentralregister. Nur bei den Polizeibehörden läuft das ganze etwas..."unvorhersehbarer". Aber für solche Fälle kann man sich ja die Auskunft einholen.

So lange sind die Löschungsfristen bei Verfahren die eingestellt wurden nicht. Bei Verurteilungen...je nachdem. Von 5 Jahren bis zu für immer (bei Mord), ist es je nach Strafmaß und angewandtem Recht entscheidend, bis so etwas aus dem BZR restlos verschwindet.

Bearbeitet von Cobb
Geschrieben

Danke für die Info.

Kannst Du denn zu der immer und immer wieder diskutierten Frage:

WAS SIEHT DIE BEHÖRDE etwas sagen?

Wenn der Betroffene beim BZRG, dem LKA und dem Staats. Register eine Selbstauskunft einholt (und diese Auskünfte alle "OHNE EINTRAG" sind), sind die Infos dann identisch mit denen, die die Behörde bekommt oder bekommt die Waffenbehörde bei diesen 3 Behörden im Rahmen ihrer Anfrage andere/tiefergehende Auskünfte.

Diese Frage wird so dermaßen widersprüchlich in Foren diskutiert, daß eine vernünftige Aufklärung sehr schön wäre.

Welche Aussage erwartest du denn jetzt von der SBine?

"Ja wir sehen alles, im Gesetz steht nur Mist und wir verstoßen täglich gegen geltendes Recht." oder

"Du, entweder steht was in den Registern oder nicht und ich muss schauen, ob es relevant ist und ich es verwerten kann" oder

"kann ich nicht sagen, ich drücke die Knöppe auf dem PC."

Auch die Beiträge mancher Wichtigtuer nerven langsam total - Meint ihr denn, nur weil ihr WBK und Waffen habt, ihr seit so wichtig und das Maß aller Dinge? Meine Güte, wie kann man sich nur so daran aufgeilen. Muss aber ein allgemeines Problem von Männern sein :D

So, nun bekommen meine Kerle Walther, Smith und Peter noch nen Bussi und dann gehts ab in die Falle.

VG

Stephie

Geschrieben

Hi!

Klingt für mich so, dass sich der kleine Aufwand für einen Widerspruch und die Kosten für das Klageverfahren auf jeden Fall lohnen.

1. Die Behörde - und das wird meist nicht der zuvor entscheidende Sachbearbeitermachen - muss auf den Widerspruch hin nochmal prüfen und die Begründung auf Stichhaltigkeit prüfen.

2. Die evt. dann anschließende Klage kann dem Gericht die Möglichkeit geben, den Bescheid in der Gestalt des Widerpsruchsbescheides dann nochmal auf Fehler prüfen. Danach sollte Rechtsfrieden einkehren, auch der Threadstarter hat dies erkannt.

Ich halte den Verfahrensausgag für offen, tendiere zu einem Anspruch des Threadstarters auf Erteilung der WBK, da sich die Behörde - wohl - durch die Entscheidung zum kleinen WS selbst in der Frage der Zuverlässigkeit gebunden haben könnte und nach dem SV nichts neues Negatives danach hinzugekommen ist.

Die Klagebgründung und die Gerichtsentscheidung hier zu posten - gern auch teilgeschwärzt - würde mir sehr helfen, meinen Horizont zu erweitern.

Vielen Dank. Das werde ich selbstverständlich tun.

Bei dem langem Thread hier wäre es ja auch schade wenn das Ergebnis offen bleiben würde

Gruss Norbert

Geschrieben (bearbeitet)

Ich sehe das mit den Kosten ungleich anders als Webnotar.

Der Widerspruch (siehe unten) wegen Heranziehung der zwei alten Verurteilungen wird erfolgreich sein, das schrieb ich schon.

Das Problem ist die Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille BAK. Da kommt die Behörde bei richtiger Anwendung des Rechts (insbesondere § 6 (2) und § 4 AWaffV) und Befolgung der WaffVwV nicht darum herum ein Gutachten anzufordern. Die lange Zeit zwischen der Trunkenheitsfahrt und heute hilft nicht, weil die Bestimmungen zur persönlichen Eignung kein Verfallsdatum kennen. Die MPU zur Erlanung einer Fahrerlaubnis reicht da nicht, wie SBine schon dargelegt hat, weil die Fragestellung eine andere ist. Dieser Teil wird kostenintensiv.

Offen ist die Frage nach dem neuen Tatvorwurf. Der TS trägt vor ein anderer Täter sei überführt, die Staatsanwaltschaft stelte aber nach § 153 ein. Die Akte wird heranzuziehen sein.

Übrigens: Je nach Bundeslad ist ein Widerspruch gegen waffenrechtliche Entscheidungen nicht mehr möglich. In diesen Länder muss direkt Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden.

Bearbeitet von Godix
Geschrieben

Auch die Beiträge mancher Wichtigtuer nerven langsam total - Meint ihr denn, nur weil ihr WBK und Waffen habt, ihr seit so wichtig und das Maß aller Dinge? Meine Güte, wie kann man sich nur so daran aufgeilen. Muss aber ein allgemeines Problem von Männern sein :D

Zunächst solltest Du vielleicht sachlich bleiben:

Ich habe keine Waffe und geile mich auch nicht daran auf, daß ich mich für das Thema Datenschutz interessiere.

Die Anfrage, welche Daten Behörde sehen / abrufen ist eine ganz normale Frage, zu deren Beantwortung Behörden in unserem Recht verpflichtet sind.

Ich erwarte eigentlich nur eine verbindliche Antwort, da es hier im Forum zu diesem Thema ja schienbar von Experten nur so wimmelt.

Komisch, daß die alle eine andere Meinung / Einshcätzung haben.

Geschrieben

Muss aber ein allgemeines Problem von Männern sein :D

VG

Stephie

Genau so, wie Überheblichkeit und das ständige Gelaber davon der "bessere Mensch" zu sein ein typisches Problem von Frauen ist. Nervt auch.

Geschrieben

Danke für die Info.

Kannst Du denn zu der immer und immer wieder diskutierten Frage:

WAS SIEHT DIE BEHÖRDE etwas sagen?

Wenn der Betroffene beim BZRG, dem LKA und dem Staats. Register eine Selbstauskunft einholt (und diese Auskünfte alle "OHNE EINTRAG" sind), sind die Infos dann identisch mit denen, die die Behörde bekommt oder bekommt die Waffenbehörde bei diesen 3 Behörden im Rahmen ihrer Anfrage andere/tiefergehende Auskünfte.

Diese Frage wird so dermaßen widersprüchlich in Foren diskutiert, daß eine vernünftige Aufklärung sehr schön wäre.

Was so eine Selbstauskunft beinhaltet, weiß ich leider nicht. Da man als Privatperson beim BZR nur beschränkte Auskünfte erhält, dürften diese wohl nicht identisch mit dem sein, was die Waffenbehörde bekommt. Zudem liegen dort ggf. noch alte Akten vor, an die sich der zuständige Sachbearbeiter erinnert bzw. auf welche er Zugriff hat. Das dürfte aber überall anders laufen. Meines Wissens werden mancherorts Ergebnisse alter Zuverlässigkeitsprüfungen oder alte Aktenbestände vernichtet, andernorts diese aber unbeschränkt archiviert.

Geschrieben

Das ist aber jetzt schwammig formuliert. Zumindest entsteht der Eindruck: ah, vor 20 Jahren zu 90 Tagessätzen verdonnert, naja, lassen wir mal durch gehen. Ist ja schon lange her.

Trifft so auch zu, da man wie schon geschrieben jemandem nicht ewig alte Verfehlungen anlasten kann und somit lange Zeiten ohne Erkenntnisse die Chance auf WBK-Erteilung erhöhen. Dies ist in der erforderlichen Zukunftsprognose im Einzelfall abzuwägen.

Geschrieben

Bis auf alte Akten und Ähnlichem ist der Auszug für den "Betroffenen" doch der Gleiche wie für die Behörde. Ansonsten müsste ja die Behörde auch Auszüge aus dem ominösen Schattenregister bekommen. Der Sinn ist ja, dass der Betroffene sieht, wie es um ihn steht. Im da jetzt Verurteilungen vor zu enthalten von denen er gar nichts weiß?

Geschrieben

Kleiner aber bedeutender Fehler. Laut TS wurde nicht nach § 170 (2) StPO eingestellt sondern nach § 153.

Das wäre Einstellung wegen geringer Schuld und bewiesene, negative Tatsachen dürften gegen den TS verwendet werden.

Ah ja, ok hab ich in der Menge an Seiten anders rausgelesen. Sorry.

Derart eingestellte Strafverfahren können dann brenzlig werden, wenn sie ordnungsrechtliches Gewicht entfalten (z.B. Erkennung einer besonders rohen Gesinnung, Alkohol- oder Drogenprobleme im Sachverhalt der Strafakte)

Geschrieben

Bis auf alte Akten und Ähnlichem ist der Auszug für den "Betroffenen" doch der Gleiche wie für die Behörde. Ansonsten müsste ja die Behörde auch Auszüge aus dem ominösen Schattenregister bekommen. Der Sinn ist ja, dass der Betroffene sieht, wie es um ihn steht. Im da jetzt Verurteilungen vor zu enthalten von denen er gar nichts weiß?

Nicht zwingend, denn von Seiten der Polizei gibt es z.B. Auskünfte in der Art "ohne Zustimmung der ... keine Auskunft an den Betroffenen oder Dritte gestattet".

Und BZR nur beschränkte Auskunft an Privatpersonen.

Geschrieben

Nicht zwingend, denn von Seiten der Polizei gibt es z.B. Auskünfte in der Art "ohne Zustimmung der ... keine Auskunft an den Betroffenen oder Dritte gestattet".

Und BZR nur beschränkte Auskunft an Privatpersonen.

Die Polizei hat mit dem BZRG nichts zu tun.

Natürlich gibt es Polizeiakten, die aus unterschiedlichsten Gründen einen Sperrvermerk haben.

Das hat mit dem BZRG nichts zu tun.

Das Bundesamt für Justiz erklärt selber eindeutig, daß die Auskunft an den Betroffenen mit der Auskunft an die Behörde identisch ist.

Geschrieben

Ich finde das Thema Datenschutz, Auskunft an die Behörde sehr interessant. Leider verlängert er diesen Thread ungemein.

Vllt. Sollte man das in einen eigenen Thread verschieben?

Geschrieben (bearbeitet)

Die UNBESCHRÄNKTE Auskunft an Privatpersonen, einsehbar am zuständigen Amtsgericht, hat denselben Umfang wie die UNBESCHRÄNKTE Auskunft an die Waffenbehörde.

Die unbeschränkte Auskunft (für Behörden und mit Erziehungsregister) für ein Strafverfahren (und Einstellung bei Polizei/Justiz) bekommt er nicht zu sehen, sondern nur die Behörde zur Strafverfolgung (Gericht, JVA bzw. die Polizei/JVA zur Personalgewinnung)

Deswegen ist das Papier eben auch besonders in Farbe und Hintergrunddruck damit es in der Akte auffällt und nicht in falsche Hände gerät.

Jedes Ermittlungsverfahren (Anzeige) und das Ergebnis steht drin, also auch die Anzeige wegen Tankbetrug und deren Einstellung wg. xyz.

Wenn man also 10 mal eine Anzeige wegen Diebstahl bekommt und immer folgenlos davon kommt, macht das schon die Mühe das Verhalten des angezeigten genauer zu untersuchen.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben (bearbeitet)

...da es hier im Forum zu diesem Thema ja schienbar von Experten nur so wimmelt.

Komisch, daß die alle eine andere Meinung / Einshcätzung haben.

Das hier ist ein Forum in dem sich Hinz und Kunz anmelden können und da erwartest du doch nicht etwa rechtsverbindliche Zusagen ?

Es gibt Menschen die vorgeben etwas zu sein das sie gar nicht sind, um Geld zu erschleichen, sich interessant zu machen und und und.

Wo geht das leichter als in einem Forum ?

In der Anonymität haben viele 2m Körpergröße und stemmen 200kg Eisen.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Zunächst solltest Du vielleicht sachlich bleiben:

Ich habe keine Waffe und..

Warum wohl nicht ?

Du hast wenigstens eine Schreckschusswaffe oder eine total kaputte Waffe aka Deko ?

Ich bin verwundert das du das hier erwähnst wo wir doch ein Waffenforum sind.

Geschrieben

Warum wohl nicht ?

Du hast wenigstens eine Schreckschusswaffe oder eine total kaputte Waffe aka Deko ?

Ich bin verwundert das du das hier erwähnst wo wir doch ein Waffenforum sind.

Ich bin in der Situation, viele sicher einige andere auch in diesem Forum, daß ich mit dem Schießsport angefangen habe und mich informieren will.

…….(sorry, aber die Intoleranz und Borniertheit ist schon schlimm):

wenn Dich das verwundert oder Du das für eine komische Situatuion hälst, dann gute Nacht!

Das hier ist ein Forum in dem sich Hinz und Kunz anmelden können und da erwartest du doch nicht etwa rechtsverbindliche Zusagen ?

Zumindestens erwarte ich, daß nicht irgendwelche abstrusen Behauptungen, die die meisten vom hören-sagen aufgeschnappt haben, als Tatsachen dargestellt werden.

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