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IGNORED

Waffe verkauft, verschicken mit Leihschein ?


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Geschrieben

Hallo Leute, ich hätt gern mal ein Problem,

Was kann da alles schiefgehen ?

Folgender Sachverhalt:

-Waffe wurde bei egun verkauft

-Käuferin hat einen Voreintrag,

-Waffe soll an ihren Freund (der ebenfalls eine WBK hat) zum Arbeitsplatz,

Bevor ich die Waffe an den Freund verschicke, schicke ich ihm vorher einen Leihschein

per Mail, den er mir per Mail unterschrieben zurückschickt und ich verschicke die Waffe an ihn.

Kann ich die Waffe trotzdem am selben Tag austragen lassen ?

Ist der Leihschein, genau genommen, aber ungültig, da die Waffe ja nicht mehr eingetragen ist ?

Dann also erst am nächsten Tag austragen lassen,

wenn ihr Freund ihr die Waffe mitgebracht hat ?

Geschrieben

Mhh, kompliziertes Konstrukt :crazy:

Wenn Ihr das schon so umständlich durchziehen wollt, dann nicht mit Leihschein (der ja zur Benutzung der Waffe gedacht ist), sondern mit der sicheren Verwahrung durch einen WBK Inhaber. Die ist nicht auf einen Monat beschränkt, sondern benötigt einen beabsichtigten Endtermin (z.B. Rückkehr vom Auslandseinsatz des Soldaten, oder wenn der Eigentümer der Waffe aus dem Krankenhaus entlassen wird),

oder halt: bis die Waffe umgetragen ist :)

Mo

Geschrieben

Die Käuferin möchte das so und der Kunde ist König. :king:

Wie müsste das denn ablaufen, irgendwie mit einer schriftlichen Erlaubnis ?

Eine Waffe transportieren ohne eine Legitimation für diese,

ist doch grundsätzlich nicht zu empfehlen ?

Schließlich muss er ja auch nach Hause zu ihr kommen und

an seinem Arbeitsplatz ist sicher kein Tresor.

Geschrieben

Na wenn der Kunde König ist dann machs doch einfach so!

Sorry, wie bescheuert ist das denn?! Wie willst du eine Waffe verleihen die du verkauft hast? Man kann seine Zuverlässigkeit auch mit Gewalt aufs Spiel setzen!

Bei so einer Nummer würde ich wenn überhaupt eine offiziele Stelle fragen.

Geschrieben (bearbeitet)

Na wenn der Kunde König ist dann machs doch einfach so!

Sorry, wie bescheuert ist das denn?! Wie willst du eine Waffe verleihen die du verkauft hast? Man kann seine Zuverlässigkeit auch mit Gewalt aufs Spiel setzen!

Bei so einer Nummer würde ich wenn überhaupt eine offiziele Stelle fragen.

Darum habe ich ja hier gefragt !

Meinen Sachbearbeiter wollte ich sowieso fragen, bin doch nicht verrückt ! :crazy:

Ich fühle mich bei der Sache nicht wohl, und werde der Käuferin wohl sagen, dass

ich das so nicht machen will, auch wenn es zeitlich für sie besser passt.

Bearbeitet von Sebastians
Geschrieben (bearbeitet)

Verkaufte Waffe verleihen, geht nicht ist ja nicht mehr in deinem Besitz. Du mußt beim versenden sichergehen, das die Waffen nur an einen Berechtigten geht.

Drauf bestehen, du hast an Sie Verkauft. Wenn du nicht an Sie schicken kannst, weil Sie nicht da ist oder oder oder. Kann Sie sich einen Händler in Ihrer Nähe suchen. Dem kannst die Waffen schicken.

Gruß

Bearbeitet von ^^^^
Geschrieben (bearbeitet)

Der Kunde ist zwar König, hat aber auch keine Narrenfreiheit.

Fair wäre es von der Käuferin gewesen VOR Auktionsende eine mögliche Abwicklung mit dir auszuhandeln.

Wenn man online Waffen kauft, muß man halt damit rechnen, dass dafür eventuell ein ganzer Tag Urlaub drauf geht.

Ich denke hier liegt der Hund begraben.

Wie dem auch sei: Erst einmal soll die Käuferin ihre Kaufabsicht bekräftigen, indem sie die Kohle schickt.

Danach bist DU der König und bestimmst die Spielregeln.

Ich würde mich da auf keine waffenrechtlichen Experimente einlassen.

Gruß, Delgado

Bearbeitet von Delgado
Geschrieben

Bei diesem komplizierten Konstrukt ggf. überlegen, ob es eine Möglichkeit wäre, die Waffe an ein Waffengeschäft zu schicken - gibt Dir evtl. mehr Rechtssicherheit...

Habe ich ihr auch vorgeschlagen.

Sie sagte mal, dass sei keine Option. :wacko:

Ich biete ihr das nochmal an, wäre wirklich am einfachsten.

Geschrieben

Habe ich ihr auch vorgeschlagen.

Sie sagte mal, dass sei keine Option. :wacko:

...

Warum wohl...

Waffengeschäfte bieten das oft gegen einen kleinen Obolus, oder gratis an.

Viel Erfolg

IMI

Geschrieben

-Waffe wurde bei egun verkauft

-Käuferin hat einen Voreintrag,

-Waffe soll an ihren Freund (der ebenfalls eine WBK hat) zum Arbeitsplatz,

Dieser Fall ist für mich Grund genug nie eine Waffe über eGun zu verkaufen (höchstens mit Selbstabholung).

Als Verkäufer sieht man im besten Fall eine Kopie einer WBK mit Voreintrag. Die Kopie kann schon ewig alt sein und der Voreintrag längst mit einer Waffe belegt. Hast du auch eine Kopie des Personalausweises? Irgendwie kommt mir das Beharren zum Versand an einen "Freund" an dessen Arbeitsplatz komisch vor. Warum nicht an den eigenen Arbeitsplatz?

Ich würde wie folgt vorgehen:

Den Sachbearbeiter der Käuferin kontaktieren und nachfragen ob der Voreintrag noch frei ist. Dem SB den Verkauf mit allen Waffendaten anzeigen. Die dir vorgelegt Kopie der WBK des Freundes muss übrigens auch nicht aktuell sein.

Grundsätzlich nur an die Käuferin mit persönlicher Übergabe versenden. Finger weg von irgendwelchen Leihscheinkonstrukten nachdem die Waffe verkauft wurde. Du kannst nichts verleihen was dir nicht mehr gehört.

Manfred

Geschrieben

Frisch beglaubigte Kopie plus Anruf beim SB, was soll da schief gehen? Ist hier schon mal jemand auf Grund gelaufen?

Nichts - wenn er sein OK gibt. Eine Kopie ist eben nur eine Kopie und stimmt im Zweifelsfall nur bis zum Zeitpunkt der Beglaubigung mit dem Original überein.

Manfred

Geschrieben

Dieser Fall ist für mich Grund genug nie eine Waffe über eGun zu verkaufen (höchstens mit Selbstabholung).

Als Verkäufer sieht man im besten Fall eine Kopie einer WBK mit Voreintrag. Die Kopie kann schon ewig alt sein und der Voreintrag längst mit einer Waffe belegt. Hast du auch eine Kopie des Personalausweises? Irgendwie kommt mir das Beharren zum Versand an einen "Freund" an dessen Arbeitsplatz komisch vor. Warum nicht an den eigenen Arbeitsplatz?

Ich würde wie folgt vorgehen:

Den Sachbearbeiter der Käuferin kontaktieren und nachfragen ob der Voreintrag noch frei ist. Dem SB den Verkauf mit allen Waffendaten anzeigen. Die dir vorgelegt Kopie der WBK des Freundes muss übrigens auch nicht aktuell sein.

Grundsätzlich nur an die Käuferin mit persönlicher Übergabe versenden. Finger weg von irgendwelchen Leihscheinkonstrukten nachdem die Waffe verkauft wurde. Du kannst nichts verleihen was dir nicht mehr gehört.

Manfred

Habe ich schonmal so gemacht mit Anruf beim Sachbearbeiter und dann per Overnite verschicken,

hat funktioniert und alle waren sicher und zufrieden.

Persönlich übergeben ist ist mir auch lieber und bin deswegen auch schon ein paar Mal durch

Deutschland rumgekurvt mit meinem Kübelwagen. :grin:

Geschrieben

Deine Kundenorientierung ist zwar mehr als löblich, aber bitte lasse den Quatsch mit dem Leihschein etc.!

Persönliche Zustellung oder an ein Geschäft, sonst nix! Du willst doch nicht DEINE Zuverlässigkeit wegen so einem Mist einbüßen?!

Geschrieben

[...]Was kann da alles schiefgehen ?

[...]

Erst verlierst Du die Waffe, dann die Zuverlässigkeit und weil irgendwer etwas mit der Waffe anstellt Haus und Hof.

Waffen niemals gar nie nicht an eine andere Person als in der Erlaubnis genannt versenden. Alles außer der Anschrift des Hauptwohnsitzes oder eines Händlers ist gefährlich.

Geschrieben

Verkaufte Waffe verleihen, geht nicht ist ja nicht mehr in deinem Besitz.

.....

An dem Satz ist alles falsch. Erstens hat er Besitz an der Waffe, weil er noch die tatsächliche Sachherrschaft hat. Zweitens hat er auch noch das Eigentum, weil er nur einen Kaufvertrag geschlossen hat, nicht aber die Sache übergeben hat. Es ist der Unterschied von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft, die Dir zu schaffen macht. Eigentum wird nur mit der Verfügung (z.B. Übergabe) abgegeben, nicht mit der Verpflichtung (z.B. Kaufvertrag). Und waffenrechtlich erworben hat der Käufer in unserem Fall auch noch nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

Na die könnt mich mal aber so richtig! Nur die komische Nummer geht? Was ist mit Samstagszustellung, oder muss die da auch arbeiten? Abholung beim Versender oder beim Büchser geht auch nicht. Ob ein Sachbearbeiter die annimmt weiß ich nicht, kann ich mir aber irgendwie auch nicht vorstellen!

Also endweder ist die Käuferin stinkendes Faul und wie will keinen Cent mehr ausgeben, oder die Sache stinkt.

Man kann dem K immer entgegen kommen. Ich finde auch das man z.b. keine beglaubigte Kopie der WBK braucht. Gilt eh nur 14 Tage und kostet unnötig Geld. Anruf beim SB und ein Foto auf aktueller Zeitung mit Gegenstand deiner Wahl oder sonst was reicht da völlig.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Waffe, mit vorheriger Absprache, an Ihren Sachbearbeiter schicken, wenn Sie nie daheim oder was auch immer ist.

Zum Eintrag muss sie eh dort hin. Ist bei anderen auch schon so passiert....

Und du bist raus...

Glaub mein SB würde mir den Vogel zeigen wenn er Waffen für micht entgegen nehmen sollte.

Erstmal hat nicht jeder SB selber ne WBK und wäre damit überhaupt berechtigt eine Waffe zu erwerben, noch hat glaub ich ein SB ein Tresor aufm Amt zur Verwahrung.

Geschrieben

ausserdem müsste bei Leihschein, rein rechtlich und am Ende der Leihfrist, die Waffe erstmal wieder zurück!

denn der Freund/Mann/Lebensgefährte hat ja keine Berechtigung zum (dauerhaften) Erwerb und kann/darf sie ja auch garnicht weiter überlassen.

entweder er erwirbt oder sie, was die dann untereinander weiter machen geht den Verkäufer nix mehr an.

es wird an den (dauerhaft) überlassen, der die Erwerbsberechtigung hat, nix Anderes!

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