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IGNORED

Aufbewahrung Silvester-Feuerwerk


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Geschrieben

Moin,

da grad woanders die rechtliche Frage diskutiert wurde zum Kauf von Kategorie 2-Feuerwerk an Silvester tat sich mir eine Frage auf.

Nach §23 1. SprengV darf ab heute ja wieder jeder Idiot erlaubnisfrei Unmengen Explosivstoff kaufen und übermorgen abbrennen. Eine Registrierung etc. findet nicht statt.

Allerdings sehe ich nirgends eine Ausnahme der Aufbewahrungsvorschriften?! Eigentlich ist dann doch für jeden der Anhang 7 der 2. SprengV verbindlich. Das heißt maximal 10kg NEM im unbewohnten Raum etc.

Ebenso die Transportvorschriften.

Oder habe ich was übersehen?

Geschrieben

Nach §23 1. SprengV darf ab heute ja wieder jeder Idiot erlaubnisfrei Unmengen Explosivstoff kaufen und übermorgen abbrennen. Eine Registrierung etc. findet nicht statt.

Nicht jeder Mensch über 18, der keine Erlaubnis nach SprengG hat, muss zwangsläufing ein Idiot sein! :focus:

Und das trifft sicher auch auf Kinder ab 12 zu, die sich vielleicht ein paar Knallbonbons kaufen, oder Bengalfeuer (Klasse 1).

Ansonsten ja das mit der Aufbewahrung kommt schon hin - insbesondere gehts ja um den "bewohnten Raum" - wobei sicherlich "gesündigt" wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/BJNR021890977BJNE001904377.html

Aber mal im Ernst... soll man diese Diskussion tatsächlich anzünden? Es gibt doch schon genugt Gutmenschenaktivitäten, das man diesen Graubereich doch getrost sein Schläfchen halten lassen kann.

:drinks:

Geschrieben

Ich kenne Leute die haben Kiloweise Pyro im Jugendzimmer gelagert und dann aus dem Fenster geworfen, bis eben ein Knaller in der Kiste landete.

Das E-Haus sah dann "geil" aus!

Ab heute ist eben alles frei, was in Deutschland frei gegeben wurde und nicht aus Polen stammt!

Geschrieben (bearbeitet)

Wäre doch eine lustige Vorstellung.

Terroristen, die mühsam aus einem Böller nach dem anderen das Schwarzpulver raus pulen.

Ich frage mich manchmal wo diese "Sicherheitsexperten" denken lassen.

Da bei kann in dem EU Land Tschechien, jeder der 18Jahre alt ist, fast unbegrenzt Schwarzpulver ( kg Preis 8 € ) kaufen.

Bearbeitet von Sauertaler
Geschrieben

In diesem Fall besteht das Fehlverhalten aber nicht nur aus der Lagerung, sondern schon dem Besitz, dem Handel, der Einfuhr, dem Transport. Und da reden wir nur über die Pyrotechnik. Dazu kommt echter Sprengstoff, Schießgerät, Munition. Normale Privatpersonen kommen für diese Sachen in Deutschland nicht an entsprechende Erlaubnisse.

Wenn dagegen Hinz und Kunz in Deutschland zugelassenes Feuerwerk Klasse 2 kauft, geht die Welt nicht unter, auch wenn "riesige Mengen" in der Wohnung gehortet werden. Ich würde sogar sagen, dass selbst im Brandfall die Auswirkung auf den Nachbarn moderat ausfallen würden (Stichwort massenexplosionsgefährlich).

Geschrieben

Die meisten die sich so einen Haufen Böller zulegen, fangen schon um 18:00 Uhr an, und hören um 4:00 Uhr wieder auf zum Böllern-

Da bleibt nicht viel in der Wohnung übrig.

Auch ist es lächerlich dass Terroristen solche Böller zerlegen um das bissl Schwarzpulver da raus zu holen.

Hat schon mal jemand ein Magnet an dieses Pulver gehalten? Es ist mit Eisenpulver vermischt um es langsamer zu machen.

Ausserdem würde man damit einen Vorderlader genau einmal schiessen- dann putzt man 2 Stunden. Da ist das Zeug von den Streichholzköpfen noch effektiver.

Wenn, dann geht es den Terroristen eher um die schnelleren Pulver, die Raketen zum knallen bringen- aber wieviel Geld und Zeit will man investieren damit man was hat, was man durch eine Anleitung aus dem Internet schneller und billiger herstellen kann?

Ab heute kräht eh kein Hahn mehr danach.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nicht jeder Mensch über 18, der keine Erlaubnis nach SprengG hat, muss zwangsläufing ein Idiot sein! :focus:

Und das trifft sicher auch auf Kinder ab 12 zu, die sich vielleicht ein paar Knallbonbons kaufen, oder Bengalfeuer (Klasse 1).

Ansonsten ja das mit der Aufbewahrung kommt schon hin - insbesondere gehts ja um den "bewohnten Raum" - wobei sicherlich "gesündigt" wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/BJNR021890977BJNE001904377.html

Aber mal im Ernst... soll man diese Diskussion tatsächlich anzünden? Es gibt doch schon genugt Gutmenschenaktivitäten, das man diesen Graubereich doch getrost sein Schläfchen halten lassen kann.

:drinks:

Nun machen aber genug Leute Feuerwerk auch nach Silvester oder in der Mitte des jahres, wenn sie es anmelden ist das auch kein

Problem-stellt sich nur die Frage darf man Feuerwerk einfach horten angenommen jemand kauft über Jahre ein?

Wie sieht es da mit der Aufbewahrung auf, und ist wie sieht es da mit dem "Sprengstoffgesetz" aus?

Schwarzpulver könnte ja auch anderweitig verwendet werden zB. für Vorderlader.

Geschrieben (bearbeitet)

Der Besitz von Klasse II Feuerwerk ist erlaubnisfrei. Bearbeitung und Zerlegung nicht!

Aufbewahrung richtet sich nach der 2. SprengV Anhang 7.

Bearbeitet von Qnkel
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo

Rainer Wendt eben.

Steven

Dazu muss man mal anmerken das es -Knallzonen- bereits gibt es darf nicht in der Nähe von Krankenhäusern,Altenheimen und Denkmalgeschützten Häusern/Dörfern geknallt oder Feuerwerk gezündet werden.

Der Wendt ist ein Populist ein Law and Order mit dem Hang zur Kompetenzüberschreitung mit dem was er fordert, er steht auch für Videoüberwachung und Vorratsdatenspeicherung was ist seine eigentliche Aufgabe?

Er ist einer der sich in den Talkshows (warum wird er überhaupt immer eingeladen?) selbst gern reden hört, hoffentlich geben Politiker seinen "Forderungen" nicht nach!

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