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IGNORED

Standort des Waffenschranks


omegal38

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Hallo zusammen,

nachdem ich nun endlich meine Schießtermine über ein Jahr lang dokumentiert habe, kann ich endlich den Antrag auf eine eigene Waffe stellen. Da ich noch keine 21 bin, wird es übergangsweise zwar erstmal nur eine Pistole in .22lfb, aber immerhin schon mal ein Anfang. Mich beschäftigt allerdings zurzeit das Problem der Aufbewahrung.
Da ich ja zunächst nur eine Kurzwaffe erwerben will, benötige ich gemäß §36 Abs. 2 WaffG ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992.
Ich habe mir daher den Burgwächter H1 zugelegt. Zwar darf ich in dem Schrank nach §13 Abs. 1 auch ohne Verankerung bis zu 5 Kurzwaffen aufbewahren, aber mir ist es lieber, wenn er trotzdem an der Wand verankert wird.
Mein Problem ist allerdings der Standort. Ich möchte den Schrank gerne in einem Nebenraum im Keller aufbewahren. Das haus, in dem ich wohne, ist ein Einfamilienhaus. Folglich haben nur meine nächsten Angehörigen Zugang zum Keller und Dritter.
Problematisch könnte jedoch sein, dass der Keller von außen zugänglich ist, allerdings nur durch eine verschließbare Tür und natürlich auch nur über das eigene Grundstück.
Nach meiner Rechtsauffassung ist dies allerdings unerheblich, da das WaffG, genauer gesagt die AWaffV, nur zwischen bewohnten und unbewohnten Gebäuden und nicht etwa Räumen unterscheidet, vgl. §13 Abs. 6. Baurechtlich gehört der Keller ja zweifelsohne zum Gebäude und bewohnt ist dieses als Wohnhaus natürlich auch.
Ich bin daher der Meinung, dass ich den Schrank im betreffenden Raum aufstellen darf.

Jedoch würde ich mich über eine zweite oder dritte Meinung sehr freuen.

PS: Allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ;)

Bearbeitet von omegal38
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...

Wichtig in dem ganzen Zusammenhang nur, dass das Haus dauerhaft bewohnt ist - aber das sollte ja gegeben sein.

...

Genau das ist der Kern, auch bei dem immer wieder gebrachten Unfug mit der zentralen Auslagerung.

§ 13 Abs. 6 AWaffV

(6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143­1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.

Dein

Mausebaer

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Problematisch könnte jedoch sein, dass der Keller von außen zugänglich ist, allerdings nur durch eine verschließbare Tür

Du bist zu beneiden, perfekter Standort! So muß der Aufbewahrungskontrolletti nicht sooo sehr in Deine Privatspäre eindringen, er kann auf dem kurzen Weg ein- und wieder ausgeschleust werden. Sind doch bestimmt alles feinfühlige Menschen, denen das peinlich wäre, erst Durch das ganze Haus schlappen zu müssen.

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allerdings würde ich wie immer mit der Hausratsversicherung Rücksprache halten, nicht das irgendein kleingedruckter Paragraph da etwas anderes vorsieht!

Greetz

Blödsinn, die Bedingungen kann jeder lesen und das Thema hatten wir schon bis zum erbrechen.

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Es ist ein B-Tresor, und das bleibt er auch, egal welche Größe er hat und wie der Hersteller ihn im Prospekt bezeichnet.

Das wird erst wichtig, wenn darin wertvolle Gegenstände aufbewahrt werden, die getrennt versichert werden müssen. Das ist bei Waffen meist nicht der Fall.

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Es ist ein B-Tresor, und das bleibt er auch, egal welche Größe er hat und wie der Hersteller ihn im Prospekt bezeichnet.

Nada. Wenn es ein Möbeleinsatz-Tresor ist, erreicht er die Sicherheitsstufe nur durch Einbau in ein Möbel o.ä. Wenn ein SB sich auskennt und/oder das Einheitsdatenblatt hat, gibt es eine Beanstandung - zu Recht.

Es ist schon komisch, bei den Wandeinbau-Tresoren erscheint es fast jedem klar, dass die Sicherheitsstufe nur erreicht wird, wenn der Schrank auch eingemauert ist. Bei dem ähnlichen Sachverhelt mit den Möbeleinsatz-Tresoren wollen einige die Wahrheit einfach nicht wahrhaben.

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Warum schrieb mir Burgwächter wohl, dass die Klasse nur in einem Möbel erreicht wird?

Haben wohl keine Ahnung, was sie da herstellen...

Waren das nicht die gleichen netten Leute, die vor ein paar Jahren mal rumposaunt haben, daß alles nach VDMA, was sie noch zeitgleich (und heute noch) für teure Euro verklopft haben, jetzt plötzlich S******e sei und der geneigte solvente Legalwaffenbesitzer doch mal gefälligst was Neues in O,1,2 oder sonst noch was kaufen möge? Irgend wie muß man das Geschäft ja ankurbeln. Haben sie Dir das Datenblatt dazu gelegt? Nein?

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Nada. Wenn es ein Möbeleinsatz-Tresor ist, erreicht er die Sicherheitsstufe nur durch Einbau in ein Möbel o.ä. Wenn ein SB sich auskennt und/oder das Einheitsdatenblatt hat, gibt es eine Beanstandung - zu Recht.

Es ist schon komisch, bei den Wandeinbau-Tresoren erscheint es fast jedem klar, dass die Sicherheitsstufe nur erreicht wird, wenn der Schrank auch eingemauert ist. Bei dem ähnlichen Sachverhelt mit den Möbeleinsatz-Tresoren wollen einige die Wahrheit einfach nicht wahrhaben.

Das kann ja durchaus sein.

Allerdings würde mich ernsthaft brennend interessieren, was bei einem MÖBELeinbautresor beim Einbau in einen Schrank oder Regal bezüglich des Widerstandsgrades den Unterschied macht (nur so als Nichttechniker, aber Interessierter gefragt); die Verschraubung mit einer 5mm-Preßspahnplatte kann es ja wohl schwerlich sein, welche die Eibruchs- oder Aufbruchssicherheit relevant erhöht...

Aber interessant ist dieser Punkt wirklich.

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[...]

Aber interessant ist dieser Punkt wirklich.

Ein Hersteller meinte dazu einmal, dass man bei Erstellung der "Norm" wohl noch an Möbel aus solider, deutscher Eiche im Kopf hatte.

Wie auch immer, ob Presspappe oder Eiche, in irgendwas gehört der Tresor eingebaut.

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Was der Hersteller schreibt ist in dem Fall egal.

Bei Möbeleinsatztresoren geht es darum, dass man diese wegtragen könnte. Für die Versicherung ist das von Bedeutung. Für die Einstufung A oder B jedoch nicht, und das WaffG interessiert sich dafür auch nicht. Dort gibt es eine eigene Gewichtsbeschränkung.

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Für die Versicherung ist das von Bedeutung.

Das würde ich mir aber sehr detailliert schriftlich geben lassen. Entweder der Blechschrank hat von Natur aus die geforderten x kg (z. B. 200) oder nicht. Nachträglicher upgrade durch den Versicherten durch Spax im Ikea Schrank Modell Olaflassrinströmn habe ich noch nicht gehört (vielleicht im Zusammenhang mit den Hotel - Tresörchen mit eher niedrigen Werten pro Fach, aber das dürfte ein eher exotischer Sonderfall sein).

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Ihr schmeißt mal wieder locker Waffen- und Versicherungsrecht durcheinander

Wenn DU weißt was ICH durcheinander werfe und was nicht: dann kannst Du mir sicher auch die Lottozahlen vom nächsten Samstag rüber schieben? Bitte per PM, sonst wissen es alle.

Edit.: Vielleicht kommen ja zufällig gleiche Zahlen manchmal daher, daß alle voneinander abschreiben. Irgend was muß man als Auflage erteilen, aber was nun so genau? Und genauer breite ich das jetzt nicht aus.

Bearbeitet von Gast
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