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Zweitwohnsitz: Information an SB erforderlich / sinnvoll?


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Geschrieben

Moin zusammen,

beruflich bedingt habe ich einen Zweitwohnsitz gegründet und dort einen passenden Waffenschrank platziert.

Jetzt möchte ich meine Pistole je nach Bedarf im Erst- oder Zweitwohnsitz lagern, um an jeweiligen Trainings teilnehmen zu können.

Muss ich meinem Sachbearbeiter am Erstwohnsitz irgendwelche Informationen geben oder wäre das vorauseilender Gehorsam?

Beste Grüße,

Patrick

Geschrieben

Ich persönlich würde das mit einem Nachweis eines vorhandenen geeigneten Tresors tun und das hat nichts mit schleimen o.ä. zu tun!

Ev. schiebe ich eine bereits vorgesehene Überprüfung/Kontrolle nach hinten. Zum Schaden kann es nicht sein.

Zumal es kein Stirnrunzeln gibt wenn man bei der Überprüfung angibt dass sich die andere Waffe am anderen Wohnsitz befindet.

Wie gesagt, ich würde es machen, muss es aber nicht.

Geschrieben

....machen und es angeben muss und sollte man erst, wenn der Kontrolletti verdutzt in deinen leeren Schrank guckt .... darüber hinaus wird die Behörde des Zweitwohnsitzes eh über deine Kniften informiert...wer was will,wird sich schon bei dir melden :grin:

Geschrieben

Zweitwohnsitz würde ich auch nicht melden. Umzug jedoch schon.

Deinen Umzug brauchst Du auch nicht extra melden, das macht die zuständige Meldebehörde.

Warum soll ich der Behörde mehr Informationen als gefordert geben, dann merken sie ja nie dass gerade diese Vorschrift wirklich nur suboptimal ist?

Sepp

Geschrieben (bearbeitet)

Deinen Umzug brauchst Du auch nicht extra melden, das macht die zuständige Meldebehörde.

Warum soll ich der Behörde mehr Informationen als gefordert geben, dann merken sie ja nie dass gerade diese Vorschrift wirklich nur suboptimal ist?

Sepp

Bei uns wird das angeblich nicht weiter gegeben. Zumindest laut Aussage SB.

Und wenn mir meine SB ganz unproblematisch bei einer defekten Waffe sofort einen neuen Voreintrag (ohne neuen Bedürfnisnachweis) schreibt mit der Bitte, dass ich in den nächsten zwei Wochen die Verschrottung der alten belegen soll, und mir noch verminderte Gebühren berechnet, ist das denke ich okay, wenn ihr etwas entgegen komme und ihr ggf eine neue Adresse mitteile.

Bearbeitet von MarlboroMan
Geschrieben

Bei uns wird das angeblich nicht weiter gegeben. Zumindest laut Aussage SB.

§ 44 Abs. 1 WaffG wurde bis zu meinem letzten Kenntnisstand in Berlin nicht mehr beachtet, da das Berliner Meldegesetz die Verarbeitung dieser Daten gar nicht beinhaltete, bzw. nicht möglich war.

Geschrieben

Warum meldet man uberhaupt einen Zweitwohnsitz? Bringt das dir steuerlich einen Vorteil? Oder möchtest du gern Zweitwohnungssteuer zahlen....?

Wenn man Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung absetzen möchte sollte man das Anmelden. Oder wenn man einen Firmenwagen mit 1% versteuert, macht es Sinn kürzere Wege zur Arbeit zu haben.

Geschrieben

Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen! Ich denke, dass ich meiner SBiene eine kurze Mitteilung schicken werde. Bei der Bearbeitung meiner WBK war sie sehr kooperativ und fix und sobald aus dem Zweitwohnsitz der Erstwohnsitz wird, kann eine frühzeitige, offene Kommunikation mit dem dortigen SB auch nicht schaden.

Zum Thema "Zweitwohnsitz anmelden" hat Winzi bereits alles geschrieben. Zweitwohnsitzsteuer gibt es bei mir nicht...

Beste Grüße,

Patrick

Geschrieben

Warum meldet man uberhaupt einen Zweitwohnsitz?

Ich bin zwar zu faul zum suchen, aber vielleicht weil das Melderecht sonst mit blöden Bußgeldern droht? Jedenfalls für die autochthone Bevölkerung.

Geschrieben

Ich bin zwar zu faul zum suchen, aber vielleicht weil das Melderecht sonst mit blöden Bußgeldern droht? Jedenfalls für die autochthone Bevölkerung.

Vielleicht in Bayern! In anderen Bundesländern wird darüber gelacht!

Geschrieben (bearbeitet)

Also in NRW bekommste RuckZuck ein Bußgeld wenn man den Zweitwohnsitz nicht meldet. Hier Stadt Bonn, mußte ich damals löhnen.

Androhnung war nicht!Direkt verhängt und kassiert.

Bearbeitet von Micha176

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