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IGNORED

Überprüfung nach §4 Abs 4


sidolin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

" Sehr geehrter Herr ... , nach den mir vorliegenden Unterlagen sind Sie im Besitz von . Kurzwaffen, . Wechselläufen und . Langwaffen als " Sportschütze". Für diese Schusswaffen haben Sie in der Vergangenheit durch eine Bescheinigung des zuständigen Landesverbandes/ Vereins ein schiessportliches Bedürfnis nachgewiesen.

Ein Nachweis über Ihre aktive Mitgliedschaft in einem Verein als Sportschütze liegt mir vor.

Aufgrund der mittlerweile grossen Vielzahl der sich in Ihrem Besitz befindlichen Schusswaffen bin ich gehalten, gem. § 4 Abs. 4 WaffG das Fortbestehen des Bedürfnisses zu jeder einzelnen Schusswaffe zu prüfen.

Ich bitte Sie mir bis zum ..... blablabla."

Nochmal: Ich bin wirklich sehr aktiv und könnte auch für sämtliche Kurzwaffen Urkunden beibringen.

Wende dich an deinen LV und bitte um Unterstützung.

BBF

Geschrieben

Also nur zur Info: es handelt sich um 7 KW, die ich alle sportlich bewege (mit Urkunden) und 5! Langwaffen auf alter gelber WBK, daher meine Verwunderung. Ich werde dem BDS eine Mail schicken, morgen evtl. beim Amt anrufen und gegebenenfalls einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern.

Geschrieben

Also nur zur Info: es handelt sich um 7 KW, die ich alle sportlich bewege (mit Urkunden) und 5! Langwaffen auf alter gelber WBK, daher meine Verwunderung.

Sehr ungewöhnlich das Vorgehen Deines SB. In welchem Bundesland hat der SB so viel Zeit um solche Briefe zu schreiben?

Geschrieben

NRW

"Den Menschen in den Mittelpunkt jeden Handelns stellen – dafür steht die Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft."

Geschrieben

LOL....7 KW und 5 Lange?....bei "grosser Anzahl" hätte ich da jetzt was anderes erwartet. Schreibe deinem SB inen netten Brief inclusive dem Zitat aus der Verwaltungsverordnung (welche ja für ihn bindend sein sollte) und verweise auf die bereits erbrachten Nachweise,die er ja zugibt schon zu haben und frage gleich auch mal nach der eigendlichen Rechtsgrundlage seines Begehrens. (denn Gesetz und Verordnung kanns ja nicht sein)

Oder fahre hin, und frage Persöhnlich nach - nimm die Urkunden und Teilnehmerlisten der letzten Jahre mit (möglichst viele) und sag ihm ,das er sie sich Kopieren kann wenn er will....wenn der Stapel groß genug ist, geht er dir nie wieder auf den Sack :sla:

Geschrieben

Aufgrund der mittlerweile grossen Vielzahl der sich in Ihrem Besitz befindlichen Schusswaffen bin ich gehalten, gem. § 4 Abs. 4 WaffG das Fortbestehen des Bedürfnisses zu jeder einzelnen Schusswaffe zu prüfen.

Ich bitte Sie mir bis zum ..... blablabla."

Nochmal: Ich bin wirklich sehr aktiv und könnte auch für sämtliche Kurzwaffen Urkunden beibringen.

Oh hach, ist der SB gut, er bezieht sich nur auf die falschen Textpassage der Verwaltungsvorschrift:

Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.

es gibt doch tatsächlich Sportschützen, die keinem Verband angeschossen sind und für die diese harte Regel besteht.

Geschrieben

:... es handelt sich um 7 KW, die ich alle sportlich bewege (mit Urkunden)....

Dann ist es doch kein Problem für dich den Nachweis zu bringen und trotzdem in Disput mit dem Amt zu treten.

Du kannst ja parallel dazu die Rechtmäßigkeit des SB anzweifeln.

Ich würde mir trotzdem überlegen ob es wert ist die Zeit, Mühen und Geld dafür zu investieren, wenn du es leicht abschütteln kannst.

Streiten um des Streitens willen ist irgendwie sinnlos.

Geschrieben

@Sidolin

wenn Du Tips und Ratschläge haben willst, solltest Du mal Dein Postfach lehren

Grüße

Frank

Geschrieben

Ich werde dem BDS eine Mail schicken, morgen evtl. beim Amt anrufen und gegebenenfalls einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern.

Dir ist aber schon klar, dass das dann ein Widerrufsbescheid Deiner Erlaubnisse sein wird?

Geschrieben

Streiten um des Streitens willen ist irgendwie sinnlos.

Ohne Frage. Aber das ganze zieht dann seine Runde und ist irgendwann etabliert. So lange keine 12/18 Termine pro Waffe verlangt werden, können sicher manche damit leben.

Geschrieben

Ohne Frage. Aber das ganze zieht dann seine Runde und ist irgendwann etabliert. So lange keine 12/18 Termine pro Waffe verlangt werden, können sicher manche damit leben.

Selbst damit hätten gewisse Personen kein Problem. Deshalb ist es wichtig, dass solche Vorkommnisse dem Verband bekannt werden. Damit bei passender Gelegenheit der "Übereifer" angesprochen werden kann.

BBF

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Solche Prüfungen finden erstmalig drei Jahre nach Ersterteilung der WBK, DANACH anlassbezogen (z.B. Umzug, Vereinsaustritt, Schwangerschaft, längerer Auslandsaufenthalt, längere Krankheit, Jagdschein nicht mehr gelöst o.ä.) statt.

Nur so ins Blaue hinein gefragt ist nicht zulässig ! Dafür gibts die Meldepflicht der Vereine nach § 15 Abs. 5 WaffG.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Also nochmal eine Rückmeldung: Die Sache ist vom Tisch, ich habe DM Urkunden eingereicht und 4 Seiten Schießkladde in Kopie- alles OK. Man kann jetzt streiten oder nicht ob das rechtens ist. Ich habe die Sache dem BDS und dem Forum Waffenrecht gemeldet, beide haben sich dahingehend geäussert, die Überprüfung wäre rechtens. Ob die Behörde nun Urkunden und Schiessnachweise fordern kann ist wohl eher strittig, ich persönlich frage mich aber auch, wie soll sonst ein Bedürfnis nachgewiesen werden? Vereinsschreiben hatte ich ja wie gesagt schonmal geschickt. Der SB hat mir auch auf Nachfrage erklärt, man prüfe gezielt bei z.B. Neuanträgen oder auch Personen mit höherer Anzahl von Waffen. Also kurzum: wenn ich nach 2/6 eine gelbe vollknalle, muss ich damit früher oder später rechnen!

Geschrieben

Das der BDS das so geschluckt haben soll finde ich merkwürdig. Da scheinen mir LV und Bundesgeschäftsstelle unterschiedlicher Meinung zu sein.

Der Präsident selbst empfiehlt dringenst, keinerlei Nachweise zu erbringen sondern das über eine Verbandsbescheinigung zu regeln.

Manch einer hat sich in der Vergangenheit schon selbst ganz schön reingeritten.

Immerhin ist diese vollkommen obskure Aufforderung vom Tisch gewesen.

Die SB haben sich nebenher vollkommen an ihre Verwaltungsvorschriften zu halten.

Geschrieben

Solche Prüfungen finden erstmalig drei Jahre nach Ersterteilung der WBK, DANACH anlassbezogen (z.B. Umzug, Vereinsaustritt, --- Schwangerschaft --- , längerer Auslandsaufenthalt, längere Krankheit, Jagdschein nicht mehr gelöst o.ä.) statt.

Nur so ins Blaue hinein gefragt ist nicht zulässig ! Dafür gibts die Meldepflicht der Vereine nach § 15 Abs. 5 WaffG.

Schwangerschaft - wozu das ?

Muss die Schwangere dann ihre WBK abgeben ?

Kläre mich mal auf ....

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