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IGNORED

Neue Waffen zu Deko, blutet da nicht den ein oder anderen Waffenfreund das Herz?


rüdiger400

Empfohlene Beiträge

Nun ja die genannten Länder (Königshäuser) verbieten ja alles auch Gaswaffen sind dort verboten sogar

Pfeffer/Tierabwehrsprays damit also auch Notwehr,

Ganz so kann man es nicht stehen lassen.

Erstens sind Notwehrhandlungen als solche rechtlich wohl nirgendwo in Europa "verboten".

Zweitens haben wir in Bezug auf waffenrechtlichen Erwerb/Besitz in der westlichen Welt seltenst Länder mit "völligem Verbot"..

Die Verbotstatbestände sind eben nur anders.

Sprich, es sind in anderen Ländern Dinge verboten, die in D erlaubt sind, jedoch auch Dinge erlaubt (z.T. erlaubnisfrei), die in D ein "no go" sind.

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Schade, schade um die schönen Waffen.

Und dann der perverse Preis für ein kastriertes Teil.

Man könnte es als "schönen" Schrott bezeichnen.

Aber zum Erschrecken taugen sie sicher noch aber mehr auch nicht.

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Einem echten Liebhaber dreht sich der Magen um, klar (die Fortmeier im Eingangspost :traurig_16: ).

Andererseits ist es tote Materie, die (wie alle andere auch) nicht überbewertet werden sollte.

Der gigantische Schrott- und "Freie Waffen"- Markt hierzulande hat vielleicht jeden Jung-Waffeninteressenten zumindst

sporadisch einmal begleitet.

Man hatte früher nur Kataloge, Fach- Zeitschriften + -Bücher, ggf. wenig Geld und (noch) keine Berechtigung.

Luftdruck standartmäßig, eine Gaspistole und ein gut erhaltener 98er "Salut" (unversehrtes Schloß) gabs damals auch mal.

Für "Originalfreaks" sind vielleicht bereits "zivilisierte",schußfähige Vollauto-Klone uncool.

Entweder original, oder gar nicht.

AR 15 -, Schweizer-, oder G3- Gehäuse, nur als Selbstlader, reizen dann einfach nicht.

Dann lieber ein historisches G 43. oder einen Garand M1...

Wenn Jedermann so leicht abzuspeisen wäre...

Für das Geld nen Wochenende im Puff, ne Reise, nen großen Flachbild, Partner / Kinder glücklich machen...

Da würde mir schon was einfallen.

5 kg Stahlschrott ---> 75 Cent ---> gibt bessere Geldanlagen !

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Hmm,

auch wenn ich es schade finde, ein Stück Technik unbrauchbar zu machen. Aber ich sehe das auch pragmatisch.

Aber für manche Zwecke, eben dekoratives, sichtbares Präsentieren an der Wand ohne Absicht damit schießen, sondern nur zum Anschauen wollen, reicht eine Dekowaffe, die wirklich komplett unbrauchbar ist vollkommen aus.

Die heutigen, amtlich vom BKA genehmigten Unbrauchbarmachungen sieht man ja kaum noch.

Die unterliegen auch m.W. nicht den Aufbewahrungsvorschriften einer analog brauchbaren und darf somit repräsentativ an der Wand drapiert werden. Für manche Leute oder manche Zwecke reicht das.

Ich habe in meinem "Spielzimmer" auch eine PPSh41 und einen M1A1 Carbine an der Wand hängen. Gut, ich bin damit eher wie die Jungfrau zum Kind gekommen, aber es ist nun mal "dekorativ", was der Name "Dekowaffe" eigentlich implizieren sollte.

Mir wären die in "schaaf" auch lieber, aber die eine kriege ich nicht als Sportschütze in HA, die andere ist mir zu teuer und mit dem pööösen Skelettklappschaft kriege ich sie als SpoSchü auch nicht. Manchmal reicht auch anschauen.

Mein anderes Zeuch darf ich ja nicht an die Wand hängen. Zumindest nicht ohne amtlich zugelassenen Waffenraum der entsprechenden Kategorie und erstens habe ich dazu nicht die baulichen Möglichkeiten und zweitens wäre es mir zu teuer.

Und zum Thema unbrauchbar gemachte Neuwaffen...gibt genug davon und wer kriegt z.B. eine originale (nicht auf Halbauto reduzierte) MP5 auf WBK eingetragen? Zumindest in D? Auch sammeln manche Dekos, weil sie sich interessieren, aber nicht schießen möchten, sondern nur wegen der Optik "haben wollen", das reicht für mich als Bedürfnis.

Gut, bei einem Zustand-1 FG-42, einem originalen Colt "Peacemaker" oder einer Marine-08 im Kasten würde ich auch hinterfragen, was da die Kastration soll und das nach Möglichkeit verhindern, aber doch nicht bei irgendeiner popligen Glock oder einer MP5 aus aktueller Produktion.

Bearbeitet von Andi08/15
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Ich kenne einen S&W Sammler, der nur Deko hat, kein Problem mit der Aufbewahrung usw.

Werden bei Deko-Revolvern nicht die Trommeln ausgeschliffen/ausgefräst?

Wie gesagt, ich verstehe (siehe oben; angesichts unserer restriktiven Gesetzeslage) die subjektive Motivation der Leute...

Aber derart stark umgearbeitete ehemalige Waffen - hier Revolver - noch als "Sammelstücke" zu bezeichnen, ist daneben.

Ein ernsthaftes Waffensammeln ist das jedenfalls nicht.

Sondern, siehe lopo - Sammelei irgendwelcher Stahl-Gegenstände. Nicht mehr.

Bearbeitet von karlyman
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Ich habe in meinem "Spielzimmer" auch eine PPSh41 und einen M1A1 Carbine an der Wand hängen. Gut, ich bin damit eher wie die Jungfrau zum Kind gekommen, aber es ist nun mal "dekorativ", was der Name "Dekowaffe" eigentlich implizieren sollte.

Mir wären die in "schaaf" auch lieber, aber die eine kriege ich nicht als Sportschütze in HA, die andere ist mir zu teuer und mit dem pööösen Skelettklappschaft kriege ich sie als SpoSchü auch nicht.

2x falsch!

Sowohl PPSH als HA als auch .30M1 Car. mit Klappschaft geht sehr wohl....warum den nicht?

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Hmm CZM,

laut meiner Behörde ist die PPSh zu kurz (unter 62cm Gesamtlänge), das Kaliber ist nicht konform. BDS-Mensch sieht auch keine Möglichkeiten in der Disziplin "Pistolenkarabiner". Geht angeblich nichtmal auf grün als HA.

Den Carbine kann ich auf grün bekommen als Sportschütze, aber eben nicht mit Klappschaft, weil dann die 62cm unterschritten sind.

Die Normalausführung ja, aber die sieht K***e aus und ist viel zu teuer für das was sie zu leisten in der Lage ist, weder präzise noch gut verarbeitet.

Und wegen "haben wollen" knalle ich mir keinen "grünen Slot" zu und streite mich mit den Behörden.

Landkreis Reutlingen ist eh bekannt für etwas "eigenwillige" Auslegungen des Bundesgesetzes beim Thema Waffenrecht.

Was ich da schon zu hören bekam, hätte mich normalerweise dazu animiert, einen Fachanwalt zu beauftragen.

Als ich der Beörde ein Rechtsgutachten bzg. gelber WBK und fortlaufenden, unwiederufenem Bedürfnis vorlegte (man wollte einenen neuen Bedürfnisnachweis, da meine Gelbneu nach 7 Jahren irgendwann mal voll war, also nicht mal 2/6 ausgenutzt, aber ich ja angeblich eine Waffensammlung auf Gelbneu anlegen könnte), bekam ich recht zeitnah Besuch, nichts beanstandet. Aber da verliert man hier wirklich langsam die Lust!

post-8618-0-64205500-1411945848_thumb.jp

Bearbeitet von Andi08/15
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Ist die PPSh wirklich unter 62cm lang?? Die kommt mir irgendwie länger vor. Mit Holzschaft müsste die bei ca 80cm liegen.

Oder meinst Du die Lauflänge ist kürzer als 42cm? Das könnte stimmen. Wäre aber nicht relevant, da vor Ende des WKII eingeführt.

Gruß

MT

Bearbeitet von MT80
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Den Carbine kann ich auf grün bekommen als Sportschütze, aber eben nicht mit Klappschaft, weil dann die 62cm unterschritten sind.

Die Normalausführung ja, aber die sieht K***e aus und ist viel zu teuer für das was sie zu leisten in der Lage ist, weder präzise noch gut verarbeitet.

Zwei Anmerkungen von mir dazu:

- dass die (verwendbare) Länge beim Carbine mit geklapptem Schaft unter 60 cm liegt (mit der Folge des Verlusts der Langwaffen-Eigenschaft), glaube ich schlicht nicht. Er müsste geklappt eine Gesamtlänge von noch ca. 65 cm aufweisen.

- was mich etwas wundert, ist, wie du den Carbine an sich (vom Aussehen der "Grundwaffe" her, von der Verarbeitung, dem Kaliber etc.) so ablehnst, aber hinter der (deutlich teureren, da sammlerisch gefragteren) Klappschaftversion "her" bist... Fiel mir nur auf, es ist natürlich deine Sache.

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Hmm CZM,

laut meiner Behörde ist die PPSh zu kurz (unter 62cm Gesamtlänge), das Kaliber ist nicht konform. BDS-Mensch sieht auch keine Möglichkeiten in der Disziplin "Pistolenkarabiner". Geht angeblich nichtmal auf grün als HA.

Den Carbine kann ich auf grün bekommen als Sportschütze, aber eben nicht mit Klappschaft, weil dann die 62cm unterschritten sind.

hallo andi 08/15,

also, was da so steht, liesst sich zwar nett - stimmen tut aber davon gar nichts !

die gesetzlich definierte mindestlänge für langwaffen ist 60 cm - NICHT 62cm !

eine zusammengebaute ppsh ist definitiv länger als 60cm ( ich schätze mal so. ca. 80 cm ) und damit laut gesetz eine langwaffe !

das kaliber ist lt. cip ein kurzwaffenkaliber und damit z.b. für bds - fallscheibe selbstladegewehr kurzwaffenkaliber zugelassen !

dein bds - mensch sollte mal die sportordnung lesen - eine disziplin PISTOLENKARABINER gibt es da überhaupt NICHT ! wenn schon, dann bitte die richtigen bezeichnungen verwenden. )

ppsh geht sehr wohl auf grün - ist in semi version ansolut gesetzeskonform und da vor 1945 sogar im aussehen nicht beschränkt !

ein 30m1 carbine hat mit klappschaft mindestens 65 cm - also definitiv mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 60cm - absolut zulässig als langwaffe !

fordere von deinem bds - mensch klare aussagen, die sich mit sportordnung und gesetzt decken - dann agiere weiter.

p.s. ist der mann überhaupt für die bearbeitung der bedürfnisbescheinigungen zuständig ?

see you on stage

handgunner

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. BDS-Mensch sieht auch keine Möglichkeiten in der Disziplin "Pistolenkarabiner". Geht angeblich nichtmal auf grün als HA.

Hab Achtung vor jedem, der sich im Verein mit nem Posten einbringt.....aber genau solche DUMMSCHWÄTZER wie deiner sind der Grund, warum ich dafür plädiere, das die Leute dann MINDESTENS mal den BDS-Schiessleiter machen!

Zum Rest deiner total falschen Auslegungen ist ja alles gesagt....nur soviel....mindestens 2 PPSH sind im Bereich deiner Behörden bei Sportschützen.....die hab ich persönlich verkauft, und das PROBLEMLOS!

Wenn dein Amt zickt, ruf mal Helmut oder Roland an.

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Das Foto der Beiden ist sowassss von Geil 😄👍

Die Ausgangfrage des TS stellt sich mir eigentlich nicht.

In Bezug auf unsere schussfähigen Sportwaffen gibt es viele andere Sportler die sich die gleiche Frage über unser Zeug stellen und zB so etwas Antworten.

" die verschießen ihr ganzes Taschengeld, da würde ich lieber .........."

Das liegt halt alles im Verständnis und Blickwinkel des Betrachters.

Gruß

Bearbeitet von Speedmark
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zu kurz (unter 62cm Gesamtlänge), das Kaliber ist nicht konform.

Die Grenze ist aber 60cm, nicht 62cm, wenn ich mich nicht irre.

Ob das bei der PPSch41 mit Klappschaft unterschritten ist, weiß ich nicht, da ich keine zum Nachmessen zur Verfügung habe.

Kaliber 7,62x25 Tokarev - steht explizit als "erlaubt" in L 17 Anhang 1 Langwaffenteil.

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