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IGNORED

Verwaltungsgericht verbietet 142. Waffe auf WBK gelb - in der Begründung volle Breitseite gegen den legalen Waffenbesitz


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Geschrieben

Doch, wenn theorethisch Alles auf Gelb (alt / neu) + Grün als Schütze erworben worden wäre, kann (sollte) auch alles sportlich genutzt werden KÖNNEN.

Das hat das Gericht auch nicht bestritten. Es ging um das Bedürfnis - und zwar ein Bedürfnis für eine 5. Waffe in .303 Brit. und eine 17. Waffe in 8x57IS. Dieser Nachweis wurde offenbar nicht erbracht.

Im Übrigen gelten, was das Bedürfnis angeht, bei der Gelben die gleichen Regeln wie bei der Grünen. Vermutlich kann niemand aus dem Forum (außer auf "Rot") eine Ansammlung von 16 oder 17 9Para-Kurzwaffen nachweisen. Warum wohl?

Manfred

Geschrieben

Im Übrigen gelten, was das Bedürfnis angeht, bei der Gelben die gleichen Regeln wie bei der Grünen.

Eben. Nur muss das Bedürfnis im Einzelfall nicht nachgewiesen werden. Die Behörde darf aber jederzeit prüfen, und dann eben auch ablehnen.

Geschrieben

Laut dem VG Braunschweig bei Jägern bei mehr als 15 Langwaffen.

Könntest du vielleicht bitte mal kurz zusammenfassen was für Waffen -Typen und Kaliber das waren?

Waren das 15 Waffen in einem Kaliber?

Geschrieben (bearbeitet)

Frag den Gesetzgeber .... der hat Sammeln ja auch erlaubt - man muss halt da was für Schreiben - oder eben doch auf Gelb das Bedürfnis nachweisen...

Was ist da unklar ? Eins konnte er nicht und eins hatte er nicht .....

Bearbeitet von Sinu7
Geschrieben

Frag den Gesetzgeber ....

Warum sollte ich? Bei diesem weiß ich, daß er explizit im Waffenbesitz eine Gefahr für sich sieht. Die Frage erübrigt sich daher an ihn.

Und daher habe ich auf Grund seiner zitierten Äußerung die Frage stefanf gestellt.

Geschrieben

Was ändert das an dem Sachverhalt, auch wenn ein "NOOB" das Statement abgab ?

Nichts. Aber wenn er das Maul aufreißt und sich eben gerade normativ und nicht deskriptiv äußert, dann soll er bitte seine MeinungTM begründen. Und der Sachverhalt ist immer noch, daß das Gesetz ein Unrecht darstellt.

Geschrieben

Hi Leute.

kurz zu meinem Statement "...und das ist richtig so". Wenn ein Sportschütze auf seiner gelben WBK über 100 Waffen eingetragen hat, frage ich mich, wann er mit diesen schießen will? Den Sinn der gelben WBK sollte jedem bekannt sein, man bekommt für die Ausübung des Sportes eine Waffe (Bedürfnis usw.). Mit dieser kann man regelmäßig trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen. Warum ich dafür fast 150 Waffen brauche, verstehe ich nicht ganz. Sollte jemand wirklich jede Woche einmal schießen, dann sind das im Jahr ca 50 Termine. D.h. alle drei Jahre schieße ich mit einer Waffe aus meiner Sammlung...

Sorry, dass ich mich da eingemischt habe. Aber ich verstehe nicht, warum jemand dann keine rote WBK beantragt und das Sammeln so ausübt, wie es der Gesetzgeber vorsieht.

Gruss und einen schönen Abend noch.

Stefan

Geschrieben

Hi Leute.

Warum ich dafür fast 150 Waffen brauche, verstehe ich nicht ganz.

Gruss und einen schönen Abend noch.

Ein nicht geringer Anteil davon war ja Altbesitz und geerbt. Der Rest vermutlich ein natürliches Bedürfnis vieler LWB's wenn es geht, nämlich schlichtwegs haben wollen. Das kann bsp. technisches und/oder geschichtliches Interesse sein. Rote WBK hat dieser LWB nicht beantragt, weil er wohl nie mit Problemen in Bezug auf seinen Waffenerwerb mittels WBK Gelb gerechnet hat. Nun ist es halt doch passiert, das Kind ist in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen und er muss wohl jetzt die Konsequenzen daraus tragen. Da kann man leider nur noch sagen, tja Pech gehabt. Es wäre vielleicht anderswo ohne Probleme weitergegangen-who knows!

Geschrieben

Es ging um das Bedürfnis - und zwar ein Bedürfnis für ... Dieser Nachweis wurde offenbar nicht erbracht.

Für Waffen auf WBK Gelb Neu ? Ein Bedürfnisnachweis PRO einzelne Waffe bei WBK Gelb ? Seit wann muss das ? Die potentielle Verwendbarkeit auch der 100. Knifte dürfte durch x Spo in der BRD abgedeckt gewesen sein.

Geschrieben

... Die potentielle Verwendbarkeit auch der 100. Knifte dürfte durch x Spo in der BRD abgedeckt gewesen sein.

Richtig - wenn diese 17. Waffe nicht die 17. sondern die 1., oder 3. gewesen wäre...

Es geht doch auch gar nicht um die Aushebelung der Intentionen zur Neu-Gelben WBK! Es geht vielmehr darum, dass der Antragsteller hier nicht wirklich darlegen konnte, warum er nun noch eine 17. Waffe im gleichen Kaliber und gleicher Bauart benötigt!

Hätter er das nachvollziehbar darlegen können, hätte es sicher auch kein Problem bei der Eintragung gegeben.

Es gibt da ein Sprichwort: Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht!

Erinnert mich an das Thema zu den Pumpguns mit den seltsamen gezogenen Läufen die keine Flinten mehr sein sollen...

(Wie aber schon oft hier gelesen: Über den tieferen Sinn brauchen wir nicht zu streiten! Die 142. Waffe ist natürlich nicht gefährlicher als die 2. oder 5.!)

Geschrieben

Nichts. Aber wenn er das Maul aufreißt und sich eben gerade normativ und nicht deskriptiv äußert, dann soll er bitte seine MeinungTM begründen. Und der Sachverhalt ist immer noch, daß das Gesetz ein Unrecht darstellt.

Je nach Blickwinkel des Betrachters, entweder:

  1. dauerhaft vorgeschriebener Bedürfniszwang und das damit begründete beliehende Besitzrecht (welches auch aus meiner Sicht Unsinn ist aber zurzeit Bestand des WaffG ist oder
  2. die Erwerbsberechtigung ohne Voreintrag mit anschließender abschlägiger Bedürfnisprüfung!

Auch wenn ich mich häufig bei der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen an den Willen des Gesetzgebers orientiere, sehe ich diesen Sachverhalt mit anderen Augen.

Ich persönlich kann das Verhalten des Betroffenen nicht nachvollziehen. Muss man ja auch nicht. Er hatte genau 2 Möglichkeiten. Die verweigerte Eintragung zu akzeptieren und damit einen Rechtsstreit mit geringen Erfolgsaussichten zu vermeiden oder - wie er es gemacht hat - den mühseligen Rechtsweg zu gehen.

Wenn man sich dazu entschlossen hat, den Weg in die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gehen, dann auch bitte mit allen zu Verfügung stehenden Mittel. Das heißt alles auf eine Karte zu setzen. Im vorliegenden Fall hätte beim Rechtsbeistand die Formulierung und praktische Anwendung des § 14 Abs. 4 WaffG bei Behörden und Waffenbesitzern - und hier der Widerspruch der Erwerbsberechtigung ohne Voreintrag mit anschließender Bedürfnisprüfung - kein Tabu sein dürfen.

Genau genommen war dieser Vorgang eine nicht so schnell wiederkommende Gelegenheit, das unsägliche Bedürfnisprinzip gänzlich in Frage zu stellen. Leider ist diese Gelegenheit offensichtlich vom Kläger bzw. seinem Rechtsbeistand ordentlich vermurkst worden.

Juristen wissen, in welcher Art und Weise dem Gericht ein Handlungsbedarf bei widersprüchlichen gesetzlichen Bestimmungen abzuringen ist. Offensichtlich wollte oder konnte sich der Kläger bzw. sein Rechtsbeistand nicht dazu entschließen, mit geraden Rücken die widersprüchlichen, in der Praxis angewandten Regelungen zur gelben WBK beim Verwaltungsgericht vorzubringen.

Und auch hier gilt:

Wer schreibt der bleibt. Mündlich Anhörungen bei Gericht sind zwar immer eine gute Gelegenheit seine Meinung vor Gericht vorzutragen. Aber letztendlich entscheidet der vorsitzende Richter was protokolliert wird und damit in den Akten enthalten bleibt. Auf eine umfassende schriftliche Begründung kann man in allen Instanzen immer wieder zurückgreifen.

Geschrieben

Sollte jemand wirklich jede Woche einmal schießen, dann sind das im Jahr ca 50 Termine. D.h. alle drei Jahre schieße ich mit einer Waffe aus meiner Sammlung...

Im Moment schieße ich im Schnitt drei Mal pro Woche und in manchen Wochen auch bis zu fünf mal, besonders wenn Wettkämpfe mit dazu kommen. Keine Ahnung, ob ich irgendwann 150 Waffen dafür "brauche", aber erlaubt wäre es, zumindest nach aktuellem Waffenrecht schon. Wenn, wie anscheinend in diesem Fall (hab mich aber Mangels gesteigertem Interesse nicht komplett eingelesen), "Jagdwaffen", "Sportwaffen" und evtl. sogar noch was geerbtes zusammenkommen und das über Jahre, dann kann ich mir die Zahl schon vorstellen. Ich würde meinen ersten "Schweden" nicht mal verkaufen, wenn er gar nicht mehr schießt, geschweige denn wenn die Präzision nachlässt. Da hängen einfach zu viele Erinnerungen/Erfolge dran. Aber anscheinend wollte der Betroffene hier keine Argumentation vortragen, evtl. war's auch nur eine "schlechter" Anwalt oder ...

Sorry, dass ich mich da eingemischt habe. Aber ich verstehe nicht, warum jemand dann keine rote WBK beantragt und das Sammeln so ausübt, wie es der Gesetzgeber vorsieht.

Das sehe ich ähnlich, aber keiner von uns weis, ob es sich wirklich um eine "Sammlung" gehandelt hat, oder einfach über die Jahre eine "Ansammlung von Waffen" (aus unterschiedlichen Bedürfnissen bzw. Herkunft) entstanden ist. Einfach aus der "Aktenlage" jetzt hier zu entscheiden ist nicht fair, aber natürlich drängt sich der Verdacht auf, dass hier vom Betroffenen nicht sehr intelligent/vorausschauend gehandelt wurde. Keine Ahnung, ob ich an "Probleme" denken würde, wenn mir mein Sachbearbeiter die zehnte Waffe in 6,5x55 eintragen würde. Nach der aktuellen Rechtslage würde ich davon ausgehen, dass der Sachbearbeiter mir irgendwann sagt "Aber jetzt langts dann mal mit den Schweden, oder wollen Sie sammeln, dann können Sie das ja auch beantragen.". Als ich zum Start meiner "Karriere" ;-) als Sportschütze gleichzeitig meine ersten drei Waffen beantragt habe ging das auch, da der SB hier einen Spielraum durch die Formulierung "in der Regel nicht mehr als" hat. Beim Eintragen der Waffen hat der SB mich aber auch noch mal darauf hingewiesen im nächsten halben Jahr keine Waffe auf "Die Gelbe" zu kaufen. Hätte er nicht tun müssen und war mir natürlich klar, hab es aber trotzdem sehr nett gefunden und daher gehe ich davon aus, dass er mich auch im Vorfeld "warnen" würde, wenn er irgendwann ein Problem mit zu vielen Waffen auf gelb hätte.

Geschrieben

Nach der aktuellen Rechtslage würde ich davon ausgehen, dass der Sachbearbeiter mir irgendwann sagt "Aber jetzt langts dann mal mit den Schweden, oder wollen Sie sammeln, dann können Sie das ja auch beantragen.".

Ich denke mal (so wie ich langjährig meine Waffenbehörde bzw. Sachbearbeiter einschätze), dass es bei unserer Behörde genau so laufen würde.

Geschrieben

Hi Leute.

kurz zu meinem Statement "...

Sorry, dass ich mich da eingemischt habe. Aber ich verstehe nicht, warum jemand dann keine rote WBK beantragt und das Sammeln so ausübt, wie es der Gesetzgeber vorsieht.

Gruss und einen schönen Abend noch.

Stefan

Man sieht, dass du nur in der Theorie lebst! Was machst Du denn, wenn Du im in einem Landkreis wohnst, wo sich der Behördenleiter damit brüstet schon seit 10 Jahren keine rote WBK mehr vergeben zu haben. Hast Du dann immer noch Deine Meinung!? Oder Dir die Waffenbehörde so hohe Auflagen bezüglich der Aufbewahrung macht, dass Du das ganze bautechnisch gar nicht umsetzen kannst?

Geschrieben

Gegen Behördenwillkür und Sachbearbeiterherrlichkeit kann man verwaltungsgerichtlich vorgehen.

Das ist kein Grund, eine Sportschützen-WBK zum Sammeln zu mißbrauchen.

Viel Spaß dabei! Mhhh..... warum weiß ich schon vorher, dass Du unterliegen wirst oder halt so lange durch die Instanzen musst bist Du keine Lust mehr am Sammeln hast!

Geschrieben

Könntest du vielleicht bitte mal kurz zusammenfassen was für Waffen -Typen und Kaliber das waren?

Waren das 15 Waffen in einem Kaliber?

Soweit ich mich erinnere, nicht. Das VG hat wohl bei der örtlichen Waffenbehörde nachgefragt, wie viele Langwaffen Jäger im Bereich Braunschweig durchschnittlich so besitzen, da kam man auf fünf.

Davon ausgehend hat man dann offenbar hochgerechnet, wie viele unterschiedliche Langwaffen erforderlich sind, wenn ein Jäger von der Bau- und Fallenjagd bis zur Großwildjagd alles ausübt und kam zu dem Schluss, dass 15 (vermutlich verschiedene) Langwaffen die Obergrenze sind, um alle Arten der Jagd abzudecken.

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