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Anwälte und Rechtschutzversicherungen | Waffenrecht


sinus

Empfohlene Beiträge

an alle Legalwaffenbesitzer,

ich suche zur Zeit eine Rechtschutzversicherung, die auch Waffenrecht abdeckt. Es wäre auch hilfreich, wenn hier Kontaktdaten von Anwälten gepostet werden, die sich auf das Waffenrecht spezialisiert haben, oder sich gut auskennen.

Also, postet hier bitte die Kontaktdaten (incl. Einzugsgebiet) von Anwälten, Sachverständigen, Links für die Versicherungen und alles was uns notfalls helfen kann.

Danke!

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an alle Legalwaffenbesitzer,

ich suche zur Zeit eine Rechtschutzversicherung, die auch Waffenrecht abdeckt.

Waffenrecht gehört zum Verwaltungsrecht. Wenn die Versicherung Verwaltungsrecht abdeckt und nicht irgendwo in den Versicherungsbedingungen das Waffenrecht explizit ausschließt, dann sind waffenrechtliche Rechtsstreitigkeiten mit abgedeckt.

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Anwälte:

RA Jede aus der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner in Berlin. (Lesenswerter, aber leider nur kleiner Blog: Deutsches Waffenrecht)

RA Hans Scholzen und Dr. Hinze, Runkel & Schmidt alle in Düsseldorf (Autoren des WaffG-Kommentars Scholzen/Schmidt/Runkel)

RA Fatscher in München

RSV:

Der Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V. bietet seinen Mitgliedern eine an.

Die Mitglieder des BDS haben ebenfalls den Versicherungsschutz einer RSV.

Alle Angaben ohne Empfehlungen oder persönliche Erfahrungen!

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Habe gleich mal ne Frage zur BDS Rechtschutzverischerung:

Seit einigen Jahren bin ich Mitglied im BDS, zudem bin ich Jäger und Mitglied im WSV. Erstreckt sich die Rechtschutzversicherung nur auf die Bereiche, die den BDS betreffen (also nur für Waffen, die über den BDS beantragt bzw. genehmigt wurden), oder ist damit auch z.B. ein Widerruf bzw. die Versagung einer Eintragung einer Langwaffe auf Jagdschein abgedeckt?

Edit: Wenn die BDS Rechtschutzversicherung alle Bereiche abdeckt, dann könnte ich mir nämlich die ÖRAG-Rechtschutzversicherung (abgeschlossen über das FWR) sparen.

Bearbeitet von zickzack
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Habe gleich mal ne Frage zur BDS Rechtschutzverischerung:

Erstreckt sich die Rechtschutzversicherung nur auf die Bereiche, die den BDS betreffen (also nur für Waffen, die über den BDS beantragt bzw. genehmigt wurden), oder ist damit auch z.B. ein Widerruf bzw. die Versagung einer Eintragung einer Langwaffe auf Jagdschein abgedeckt?

Ja, sehr interessante Frage. Würde mich auch interessieren, aber in Bezug auf Sammelwaffen (also Rote WBK)!

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In der Beschreibung des Deckungsumfanges der RS wird nicht explizit auf den BDS abgestellt. Daher gehe ich davon aus das auch die Belange zb eines Jägers oder Waffensammlers abgedeckt sind. Ansonsten müsste dort eine Ausschlussklausel drin stehen. Steht sie aber nicht.Oder es würde speziell auf Verfahren in Bezug zum BDS abgestellt. Was dort auch nicht steht .

Wenn ich in jedem Verband eine eigene RS bräuchte wäre das ganze nicht nur Sinn- sondern Hirnlos.

Deckungsumfang

Straf-Rechtsschutz
gemäß den Besonderen Bedingungen für die Universal-Straf-Rechtsschutz-
Versicherung MGU für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes bei drohenden Verfahren im Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff.

Verwaltungs-Rechtsschutz
gemäß § 2 (g) ARB 2012 für die Wahrnehmung der Rechtlichen Interessen der versicherten Mitglieder vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rückname, des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen und behördlichen Vorgehens. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in Musterverfahren des Versicherungsnehmers, die sich aus der Tätigkeit der versicherten Mitglieder in ihrer versicherten Eigenschaft ergeben.

Peter

Bearbeitet von PetMan
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Wenn ich in jedem Verband eine eigene RS bräuchte wäre das ganze nicht nur Sinn- sondern Hirnlos.

Beim BDMP gilt die Versicherung (Haftpflicht) nur, wenn ein BDMP-Schiessleiter anwesend ist. Zumindest it. Artikel in der letzten Vereinszeitschrift und Rückfrage bei de Geschäftsstelle ist dies so. Die Versicherungsbedingungen selbst hab ich noch nicht durchgelesen bzw. noch nicht angefordert. Aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass hier auch Einschränkungen je nach "Nutzung" der Waffen zur "Beitraagsoptimierung" vorgenommen wurden.

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In der Regel werden aber keine Vorsatztaten abgesichert, höchstens wenn diese auch fahrlässig begangen werden können!

P.S.:

Ich hatte schon mehrere RS-Versicherungen und auch schon genutzt.

Ich hatte bisher 10 - 11 Fälle in denen ich vertreten wurde, davon in 2 Fällen erfolgreich, ein Fall ist noch offen, allerdings keine waffenrechtlichen Fälle.

Bei 150,- € Selbstbeteiligung und dem Jahresbeitrag überlege ich vorher schon ob eine Aussicht auf Erfolg besteht!

Bearbeitet von uwewittenburg
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Ich hatte bisher 10 - 11 Fälle in denen ich vertreten wurde, davon in 2 Fällen erfolgreich, ein Fall ist noch offen, allerdings keine waffenrechtlichen Fälle.

Bei 150,- € Selbstbeteiligung und dem Jahresbeitrag überlege ich vorher schon ob eine Aussicht auf Erfolg besteht!

Das bedeutet, Du warst 8x erfolglos. Nimmt Dich da noch eine RSV?

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Ich hatte bisher 10 - 11 Fälle in denen ich vertreten wurde, davon in 2 Fällen erfolgreich, (...)

10-11 Fälle davon 2 erfolgreich, einer offen = 11(bzw 10) - (2 +1 ) = 8 (bzw 7). Entweder Erfolg oder Erfolglos. Entweder es gewinnt einer und der andere verliert oder es verlieren beide Parteien.

Rechne ich falsch?

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