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Anwälte und Rechtschutzversicherungen | Waffenrecht


sinus

Empfohlene Beiträge

Ich meinte damit aber die waffenrechtlichen Gutachten vom BKA bzw. LKA. Habe noch keinen Anwalt kennengelernt der diese erfolgreich angefochten hat.

Falls doch wäre das für manchen User hier interessant.

Ach so! Na dann ...

Aber da liegst Du falsch, z.B. im bekannten Schumacherprozeß ist dies gelungen, wenngleich die Protagonisten sich für mich völlig unverständlich mit der Hälfte zufriedengegeben haben - wen interessiert ein aller militärischen Attribute beraubter .22er HA.

Das Problem speziell bei diesen Dingen - dem Vorgehen gegen BKA-Bescheide - ist, daß kein Privatmann die damit verbundenen Kosten bezahlen will. Egal ob als Klage gegen das BKA oder inzident bei einer Klage gegen die WaffBeh oder - noch schlimmer - im Rahmen eines Strafverfahrens ist das gesetzliche Honorar aufgrund des - bei einem Verwaltungsverfahren - geringen Streitwerts viel zu gering. Mehr als 6.000 wird das Gericht als Wert nicht festsetzen, das sind dann müde ca. 900 Euro netto für alles bis zum Ende der ersten Instanz. Bei so einer Sache juristisch sauber und überzeugend zu argumentieren braucht man nicht nur entsprechendes Hirn und wissenschaftliche Befähigung (immerhin mußt Du u.a. zahlreiche Gesetzgebungsmaterialien auswerten und analysieren) sondern auch viel Zeit - 20, 30 Stunden sind da überhaupt nichts. Dann Replik, Terminswahrnehmung - ich schätze den Aufwand auf 60 bis 100 Stunden. Und das für 900 Euro Honorar - wohlgemerkt Umsatz, nicht Gewinn? Zum Wohle eines anderen? Da bohrt man doch lieber in der Nase oder bezieht Hartz IV o.ä. Und selbst bei nur niedrig gegriffenen 50 Stunden müßtest Du bei den 300 bis 350 Euro/Stunde, die so ein begnadeter RA durchaus berechnen dürfte, mehr als 15 Kilo Euro ansetzen. Das ist es Dir nicht wert, das ist es keinem Privatmann wert.

Bei den Unternehmen scheint - mein Eindruck - das Fehlen von Eiern, sich mit "dem Staat" anzulegen, vorzuherrschen. Vielleicht rechnet man sich aber auch vor, daß dieser finanzielle Einsatz sich nicht lohnt. Und da sich offenbar bislang kein befähigter RA von dem angeblichen Verbot militärisch aussehender KK-HA so sehr tangiert fühlt, daß er für sich selbst den tort eines solchen Verfahrens auf sich nimmt, wird eine offenkundig rechtswidrige RechtsVO allseits beachtet.

Bearbeitet von MarkF
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Habe den BDS mal angeschrieben. Wenn ich eine Antwort habe, werde ich sie hier posten.

Habe heute Antwort vom BDS erhalten und möchte sie euch natürlich nicht vorenthalten:

Sehr geehrter Herr Zickzack,

nach Rückfrage bei unserem Versicherer muss ich mitteilen, dass nur die Tätigkeit als Sportschütze und nur die entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnisse und Vorgänge vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Falk

---

Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.

Rechtsanwalt Ulrich Falk

Geschäftsführer

Jagd- und Sammlerwaffen sind somit also durch die Rechtschutzversicherung nicht gedeckt :traurig_16:

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Man sollte eben vorher mit seiner Versicherung abklären, was gedeckelt wird!

Wenn Du dann aber bei einem RA aufschlägst kann es auch passieren dass er Dir knapp sagt, dass er nur den Schriftkram abwickelt, für mehr reicht es dann nicht, es sei denn Du trägst die Zusatzkosten!

Viele gute Anwälte die ich kenne haben sich auf ärztliche Kunstfehler um spezialisiert, scheint ein lukratives Geschäft zu sein!

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Man sollte eben vorher mit seiner Versicherung abklären, was gedeckelt wird!

Das ist immer eine gute Vorgehensweise. Allerdings ist die Auskunft des BDS nicht wirklich überraschend sondern im Gegenteil zu erwarten gewesen. Es gibt keinen Grund, warum der BDS eine RSV unterhalten soll, die andere Risiken abdeckt als zum Bereich des BDS - Sportschützenwesen - gehört.

Wenn Du dann aber bei einem RA aufschlägst kann es auch passieren dass er Dir knapp sagt, dass er nur den Schriftkram abwickelt, für mehr reicht es dann nicht, es sei denn Du trägst die Zusatzkosten!

Viele gute Anwälte die ich kenne haben sich auf ärztliche Kunstfehler um spezialisiert, scheint ein lukratives Geschäft zu sein!

Natürlich. Wie ich sagte: Die Gegenstandswerte sind für eine qualifizierte Bearbeitung - simple Sachen, Banalitäten (aus Sicht des Tüftlers) einmal ausgenommen - viel zu gering. Ihr müßt immer bedenken, daß ein RA je nach Struktur 60% bis 80% Kosten hat und sein Honorar nicht sein persönlicher Gewinn ist. Zieht von der Rechnung die MWSt. ab und davon noch mal z.B. 80% - der Rest ist das, was er für seine Arbeit wirklich erhält. Für das, was solche geringwertigen Mandate abwerfen, umgerechnet auf den Stundenwaufwand (es mag vielleicht überraschen, aber der Zeitaufwand beschränkt sich nicht auf das Telefonat oder das Gespräch und gerade dann, wenn man komplex argumentieren muß, können selbst nur eine Seite viele, viele Stunden Recherche und Nachdenken erfordern), würde die Mehrzahl der hier Schreibenden nicht arbeiten gehen.

Im medizinrechtlichen Bereich ist es schon deswegen anders, weil die Werte ungleich höher sind. Ich rede jetzt nicht von popeligen HWS-Distorsionen bei PKW-Unfällen oder ein paar tausend Euro Schmerzengeld bei hierbei erlittenen Verletzungen, sondern von "richtigen" Fällen, ärztlichen Behandlungsfehlern, die neben materiellen Schäden auch ordentliche Schmerzensgeldbeträge zur Folge haben. Da kommen probemlos viele Hunderttausend zusammen, da kann man auch ohne Honorarvereinbarung ausreichend verdienen. Außerdem braucht man da nicht wirklich so viel Fachkunde: So gut wie kein RA ist auch Mediziner, d.h. ohne einen wirklichen Fachmann an der Hand kommt man ohnhin nicht weit. Außerdem durchläuft man ohnehin zunächst das Schlichtungsverfahren der Ärztekammer(n), bekommt also bis zum eigentlichen Prozeß ausreichend fachlichen/gutachterlichen Input. Erforderlich ist zwar ein ausreichendes Grundverständnis, aber mit dem - übertragen auf Waffen - würde man im Waffenrecht nicht wirklich weit kommen. Die andere Seite ist natürlich, daß es sich häufig um tragische Fälle handen, die persönlich belasten können, je nach Persönlichkeit (wie auch im Familienrecht), und der Mandant kann auch schon mal während des Streits versterben. Alles schon dagewesen.

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Also dann zur Gothaer, bei der gibt es diese Einschränkung nicht! habe gerade noch mit denen telefoniert!

Wenn Du selbst eine RSV abschließt, dann hat diese natürlich nicht die Beschränkung auf den Sportschützenbereich. Das betrifft selbstverständlich und offensichtlich nur die vom BDS für eigenen Mitglieder bzw. zu deren gunsten abgeschlossene RSV.

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  • 2 Wochen später...

@sinus

Nur für DSB Mitarbeiter?

Von Mitarbeiter lese ich in der Leistungsbeschreibung nichts, nur von Vereinsmitgliedern... die sich beim Vers.-Unternehmen anmelden und den Beitrag pünktlich zahlen, eben diese sind dann versichert.

Vielleicht kann ja mal jemand drüber lesen, möglicherweise versteh ich das auch alles ganz falsch^^

http://www.franck.gothaer.de/media/gothaer/sad/ueber_uns/franck_axel/Leistungsbeschreibung.pdf

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@sinus

Nur für DSB Mitarbeiter?

Von Mitarbeiter lese ich in der Leistungsbeschreibung nichts, nur von Vereinsmitgliedern... die sich beim Vers.-Unternehmen anmelden und den Beitrag pünktlich zahlen, eben diese sind dann versichert.

Da ist ausdrücklich von Vereinsmitgliedern die Rede. Maßgeblich ist aber die eigentliche Versicherungspolice. Die hat der Versicherungsnehmer, also der DSB.

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