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IGNORED

Luftgewehr auf dem Schießstand schießen?


Gast

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Geschrieben

Hallo,

ich bin neu hier und waffenrechtlich leider noch sehr unbefangen, deshalb habe ich folgende Frage:

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn man ein Luftgewehr mit dem Kaliber 4,5 mm und dem fünfeckigen "F"-Stempel" besitzt, und damit schießen möchte?

Im eigenen Garten ist das ja nicht erlaubt, weil man da ja nicht vermeiden kann, dass die Geschosse das Grundstück verlassen, also kann man ja legal nur auf dem Schießstand üben, oder?

WIe läuft dann sowas ab? Einfach vorbeifahren, "Hallo" sagen, und dann kann es losgehen? Ist beim Transport des Luftgewehrs etwas zu beachten, also ausser einem abschließbaren Futteral?

Viele Grüße

Morris

Geschrieben

Im eigenen Garten ist das ja nicht erlaubt, weil man da ja nicht vermeiden kann, dass die Geschosse das Grundstück verlassen, also kann man ja legal nur auf dem Schießstand üben, oder?

wenn du einen vernünftigen Kugelfang bastelst wäre das die einfachste Lösung.Ansonsten kannst du natürlich jederzeit einen SV besuchen ,bei der Gelegenheit kannst du dann auch mal KK probieren und vielleicht wird ja mehr draus.

Geschrieben

vernünftiger Kugelfang... naja.... da das Geschoss das Grundstück nicht verlassen können darf, bedarf es doch noch etwas mehr.

.. da würde ich doch den Keller oder Flur vorziehen.... sofern praktikabel....

Geschrieben

geh auf einen schießsstand und wenn dir die leute sympathisch sind, hast du vielleicht ein neues hobby gefunden.

einfach hingehen, am besten vorher anrufen, dann hast du schon eine kontaktperson.

Geschrieben

einpacken - hin - "hallo" - freundlich fragen, dann meist ohne cash - auspacken - piff - noch ein netter Plausch mit dem Ein- oder Anderen (wie lang auch immer) macht einen freundlichen Eindruck - "tschöö bis demnähx" - einpacken - heim

so könnte es ein schöner Anfang für ein faszinierendes Hobby werden!

Geschrieben

WIe läuft dann sowas ab? Einfach vorbeifahren, "Hallo" sagen, und dann kann es losgehen?

Viele Grüße

Morris

Du kannst jederzeit zu jedem Schießstand fahren, kannst Dir dort auch ein Großkaliber ausleihen und die dazugehörige Munition zum sofortigen verschießen erwerben.

Musst Dich nur anmelden und auf eine Aufsicht warten.

Verschließbares Behältnis ist nur für Waffen die unter den § 42a WaffG fallen gefordert, ansonsten gilt immer noch: ungeladen und nicht zugriffsbereit!

Beim eigenen Grundstück kommt es auf die Beschaffenheit und auf das nachbarschaftliche Verhältnis an!

Geschrieben

Aber ein abgeschlossenes Behältnis gilt eigentlich immer als "nicht zugriffsbereit", also absolut zu empfehlen bei allen freien Waffen die man nicht Führen darf: Luftgewehr, Airsoft, Gaspistolen(ohne k.Waffschein), Paintballwaffen usw

Geschrieben

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten, werde mich gleich mal schlau machen, was da so in meiner Nähe möglich ist!

Viele Grüße

Morris


Du kannst jederzeit zu jedem Schießstand fahren, kannst Dir dort auch ein Großkaliber ausleihen und die dazugehörige Munition zum sofortigen verschießen erwerben.

Musst Dich nur anmelden und auf eine Aufsicht warten.

Verschließbares Behältnis ist nur für Waffen die unter den § 42a WaffG fallen gefordert, ansonsten gilt immer noch: ungeladen und nicht zugriffsbereit!

Beim eigenen Grundstück kommt es auf die Beschaffenheit und auf das nachbarschaftliche Verhältnis an!

Ähh, mal ganz blöd gefragt: Ich habe keine WBK, ist sowas (also das GK-Schiessen) dann auch möglich????

Geschrieben

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten, werde mich gleich mal schlau machen, was da so in meiner Nähe möglich ist!

Viele Grüße

Morris

Ähh, mal ganz blöd gefragt: Ich habe keine WBK, ist sowas (also das GK-Schiessen) dann auch möglich????

Jeder (!) von uns hat so angefangen.

Geschrieben

Also ich habe bislang noch kein GK geschossen, deswegen meine Frage, ob ich da nun ohne jede Vorahnung einfach damit schiessen kann. Immerhin ist das ja kein Luftgewehrschiessen, da muss ich doch als Nichtvereinsmitglied irgendeine Bescheinigung über meine Vorkenntnis vorlegen, oder?

Geschrieben

Also ich habe bislang noch kein GK geschossen, deswegen meine Frage, ob ich da nun ohne jede Vorahnung einfach damit schiessen kann. Immerhin ist das ja kein Luftgewehrschiessen, da muss ich doch als Nichtvereinsmitglied irgendeine Bescheinigung über meine Vorkenntnis vorlegen, oder?

Wenn du keine Vorkenntnisse hast: Wer sollte dir dann welche bescheinigen können?

Waffenrechtlich ist das problemlos möglich, wenn die Altersgrenze (18 Jahre zum Schießen auf dem Schiesstand - korrigiert mich, wenn ich falsch liege) eingehalten wird.

Geschrieben

Eigentlich schade..... Wir haben aktuell den zweiten schützen der mit ipsc völlig "unversaut" den schiessport beginnt. Der letzte begann von 1,5 Jahren ohne je eine Waffe in der Hand gehabt zu haben. Der schießt heute recht erfolgreich und hatte dieses Jahr sein erstes internationales Match bestritten. Man muss nicht zwingend mit Luftgewehr und kk beginnen.

Geschrieben

Also ich habe bislang noch kein GK geschossen, deswegen meine Frage, ob ich da nun ohne jede Vorahnung einfach damit schiessen kann.

Ja... Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (Mindestalter, s.o.) gegeben sind.

Nochmal:

Es war schließlich war jeder mal ohne Vorkenntnisse.

Wenn man sich die erwerben will, muss man eben irgendwann anfangen.

Geschrieben

Wobei wohl die wenigsten Vereine Gäste GK schießen lassen.

Wenn Leute zu uns schnuppern kommen, dann LuPi, LuG und SpoPi.

GK haben wir nix als Vereinswaffen.

Wie bitte schön soll das beim Wurftaubenschießen klappen?

Die Vereine die ich besuche geben auch Großkaliber aus und stellen natürlich die Aufsicht sicher!

Geschrieben

@Morrisgun:

Aus welcher Gegend kommst Du denn überhaupt?

Vielleicht kannst Du hier direkt den passenden Kontakt zu einem Schützen in der Nähe herstellen.

Gruß

MT

Geschrieben

Einen Schützenkollegen zu fragen der aus deiner Nähe kommt ist genau der richtige Weg !

Sollte sich keiner finden folgendermaßen vorgehen:

- suche dir einen Verein raus und sag mit deinem Luftgewehr hallo.

- erfrage ob es möglich ist Kleinkaliber mal zu schiessen, ein guter Verein sollte dir das nicht verneinen ! Wenn doch einen anderen verein mal besuchen

- solltest du Spass an Luftpistole, Luftgewehr, Kleinkaliber etc.Spass finden wirst du auch schnell größere Kaliber schiessen dürfen.

Nach 12 Monaten (nach dem ICH zum ersten mal Kleinkaliber geschossen habe) habe ich meine eigene Waffe beantragt.... so schnell kan es gehen ;-)

Also, wo kommst du her?

Gruß

Geschrieben

Hallo,

also erstmal ganz herzlichen Dank für eure hilfreichen Tipps!

Ich komme aus der Region um Hamburg, gibt es da vielleicht einen Schützenverein, der mir empfohlen werden kann?

Viele Grüße

Morris

Geschrieben

Als moderner, aufgeschlossener Vereinsverantwortlicher würde ich einem ausdrücklichem GK-Interessenten sofort ohne Skrupel und Umwege in den Umgang mit einem 38er / 357er Sportrevolver mit 38 WC einweisen.

Der Kunde hätte umgehend ein Erfolgserlebnis und hat GK geschossen.

Nach Talent steigern.

Verstehe nie, wo immer das Problem sein soll.

Kommt Jemand mit einer eigenen (freien) Waffe, werden selbstverständlich freundlich Optionen zur Verfügung gestellt.

Alles so, wie es gewünscht und bezahlt wird.

Geschrieben

Ich komme aus der Region um Hamburg, gibt es da vielleicht einen Schützenverein, der mir empfohlen werden kann?

das solltest Du vielleicht ein wenig präzisieren denn die Region um HH ist doch einigermaßend groß

zumindest ob süd, ost west oder nördlich von HH

es gibt hier einige aus diesem bereich

Geschrieben

Ist doch egal, wenn er bereit ist ein bischen zu fahren.

Ich bin auch dafür, dass man mit dem Kaliber anfangen sollte, welches einem Spass macht.

Bei mir war das 357 und 44 Mag. erst später kam manchmal 22 lfB hinzu.

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