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IGNORED

Luftgewehr auf dem Schießstand schießen?


Gast

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Wow, du traust dich was! Illegales Schießen in der Öffentlichkeit ohne Erlaubnis und dann auch noch per Fotos im Netz dokumentiert. Respekt oder sollte ich lieber unglaubliche Dummheit sagen? Na ja, ist ja nur deine Zuverlässigkeit bzw dein Bußgeld und deine Waffe, die es kostet. Es kotzt mich nur wieder an, dass alle Waffenbesitzer nachher wieder darunter leiden müssen, wenn sowas rauskommt!

"Sportschützen-Amok-Waffennarr schießt im Garten um sich" steht dann nämlich in der Blöd auf Seite 1!

Ich könnte schreien, wenn ich sowas sehe!

Bearbeitet von LWB
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Mädels das Gelände ist eine ehemalige Tongrube, kein Foto zeigt irgendeine Grundstücksgrenze. Kein Diabolo der Welt welches aus einem Freien LG verschossen wird schaft es, das Grundstück zu verlassen, selbst wenn man einen Meter an der kleinen OSB Platte vorbeischießt. Wenn das doch jemand schafft, dann fresse ich ne ganze Schachtel Diabolos und schnüffele ein ganzes Kilo Schwarzpulver. Die beiden Herren von der Behörde dürfen dann auch dienstlich anwesend sein und betrachten wie ich meine Strafe verbüße.

20mm Dicke Lärchbretter und ein Erdwall mit ca. 750 Kubikmetern Mutterboden bieten einem Luftgewehr mit einer Mündungsenergie von 7,5 Joule nicht ausreichend Kugelfang. :rotfl2: :lol2: :rofl:

Ihr habt schon einmal mit einem echten Luftgewehr geschossen und könnt 7,5 Joule maximale Geschossenergie richtig einschätzen? Ihr seid meine Helden, so etwas baut mich auf! :king:

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In den 80er Jahren hatte ich auch mal die Idee, mit LG-Schiessen im Garten anzufangen.

Der Kugelfang war eine 20 Meter entfernte, sechs Meter hohe Mauer - so what?

Auf der Behörde - eine netter Nachbar hatte mich angezeigt- wurde mir exakt das erklärt, was LWB in Beitrag #30 ausgeführt hat :

"Verlassen kann" bedeutet, in irgendeine Richtung, nicht nur durch den Kugelfang.

Also: Wenn er das Gewehr z.B.in entgegengesetzter Richtung des Kugelfangs hält, darf das Geschoss auch nicht das Grundstück verlassen können, auch nicht beim Abfeuern senkrecht in die Luft etc. Das solltest du dabeisagen, wenn du das Schießen "im Garten" als legal bezeichnest! Auch ein zufälliges Abfeuern unter 45 Grad beim Anlegen auf den Kugelfang gehört z.B. dazu.

Das kannst du eigentlich nur in einem geschlossenen raum sicherstellen, aber kaum in einem freien Garten ohne aufwendige Umbauten.

Du könntest es natürlich auch sicherstellen, wenn du einen "Garten" von 350x350m Größe hättest, und genau in der Mitte stehen würdest, da die max. Reichweite eines Diabolo-Geschosses mit 7.5 Joule ca. 175m beträgt. aber hast du so ein "befriedetes Grundstück"? Na gut dann mal zu...

Ich kam mit einer kleinen Geldstrafe davon, die Waffe bekam ich zurück und im gleichen Jahr noch meine erste WBK.

Heute würde ich wohl nicht mehr so glimpflich davon kommen, von einer WBK-Erteilung ganz zu schweigen.

Ich würde meine Schützen-Karriere nicht gleich mit einem Verstoß gegen das WaffG beginnen.

Sie könnte sonst schon beendet sein, bevor sie richtig begonnen hat.

Bearbeitet von Bluemerle
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"Verlassen kann" bedeutet, in irgendeine Richtung, nicht nur durch den Kugelfang.

Das kannst du eigentlich nur in einem geschlossenen raum sicherstellen, aber kaum in einem freien Garten ohne aufwendige Umbauten.

Du könntest es natürlich auch sicherstellen, wenn du einen "Garten" von 350x350m Größe hättest, und genau in der Mitte stehen würdest, da die max. Reichweite eines Diabolo-Geschosses mit 7.5 Joule ca. 175m beträgt. aber hast du so ein "befriedetes Grundstück"? Na gut dann mal zu...

Das stimmt - fast. Erstens kann man auch aus einem Unterstand schießen. Nicht wenige Gartenbesitzer haben eine kleine Gartenlaube. Damit wären versehendliche Schüsse nach oben, zur Seite und nach hinten weitgehend sicher.

Natürlich würde ein sehr großes Grundstück ausreichen, wenn der maximale Schussbereich innerhalb der Grundstücksgrenze liegt. Aber leider gibt es m.W. keine offizielle Entfernungsangabe, die ein "F" Geschoss theoretisch erreichen kann. Aber bei der Größenordnung 175 - 200 m dürfte dieser sein.

Leider sind wir ja gezwungen das Waffenrecht genau auszulegen und im Zweifel lieber restriktiv.

Übrigens könnte sich ein Nachbar an dem ständigen Pffft-Pling gestört führen. Da es eine vermeidbare Geräuschbelästigung darstellt, könnte er sich dann auf § 117 OWIG berufen. Dann müsste man zum SD aufrüsten, was leider nicht mit allen LGs klappt. Den Kugelfang leise zu bekommen ist dann auch etwas Aufwand, weil man einfache übliche Kugelfänge mangels Platz schlecht dämmen kann.

Und wehe von der Straße aus sieht ein Grüner jemand mit einer Waffe im Garten hantieren

(SCNR)

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Mädels das Gelände ist eine ehemalige Tongrube, kein Foto zeigt irgendeine Grundstücksgrenze.

Und das auf dem vorletzten und letzten Bild oben rechts ist noch kein benachbartes Wohnhaus? Und der Drahtzaun rechts keine Grenze zu einem anderen Nachbarn?

Ich meine, es sind ja eher großzügige Platzverhältnisse bei dir (sowas wäre in meiner Ecke kaum bezahlbar...). Aber bei blödem Schuss-Abgangswinkel z.B. nach "rechts oben"....?

Bearbeitet von karlyman
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Übrigens könnte sich ein Nachbar an dem ständigen Pffft-Pling gestört führen. Da es eine vermeidbare Geräuschbelästigung darstellt, könnte er sich dann auf § 117 OWIG berufen. Dann müsste man zum SD aufrüsten, was leider nicht mit allen LGs klappt. Den Kugelfang leise zu bekommen ist dann auch etwas Aufwand, weil man einfache übliche Kugelfänge mangels Platz schlecht dämmen kann.

Und wehe von der Straße aus sieht ein Grüner jemand mit einer Waffe im Garten hantieren

(SCNR)

Die "schießstätten"rechtliche/waffenrechtliche Seite ist, wie schon gesagt, nicht so auf die leichte Schulter zu nehmen.

Aber der "Lärm"?

§ 117 OWiG - eine reine Bußgeldvorschrift, keine maßnahmenrechtliche Grundlage für die Behörde - ist, für sich genommen, "wachsweich". Ob bei "pfft/pling" (zumal auf großem Grundstück) tatsächlich eine relevante Schall-/Lärmeinwirkung für den Nachbarn vorliegt - das wäre letztlich nur nach der Methodik der TA Lärm zu ermitteln. Es muss nach dieser Vorschrift eine "erhebliche" Belästigung oder gar Schädigung durch Lärmeinwirkung gegeben sein. Die Überschreitung der Erheblichkeits-Schwelle ist in der Regel nach besagter TA zu prüfen. Zumal bei großem eigenem Grundstück, wie hier wohl vorliegend, zweifle ich, dass etwas dabei herauskommt.

Klar, vermeidbarer Lärm ist zu vermeiden. Aber das kann nicht für jegliche Schallentstehung auf eigenem Grundstück gelten. Auch eine lustige Unterhaltung mit Gelächter im Garten um 14.00 Uhr nachmittags, oder Musik in gemäßigter Lautstärke zur normalen Tageszeit, wären theoretisch "vermeidbar" ("wer braucht das schon?"). Das ist m.E. nicht von der besagten Bußgeld-Vorschrift gemeint. Somit sicherlich auch kein "pfft/pling" über gewisse, beschränkte Tageszeiten hinweg.

Bei mitternächtlicher Heavy-Metal-Musik, oder sonstigem brüllendem Partylärm zur Unzeit, 10 m vom Nachbarn weg - da ist der § 117 OWiG klar gefragt. Aber bei Grenzfällen, noch dazu mitten im Tageszeitraum, wie oben?

Klar könnten einen Hinz und Kunz wegen allem Möglichen "anzeigen".... Auch in o.g. Hinsicht wg. subjektiv empfundenen Lärm. Was tatsächlich dabei herauskommt, ist eine ganz andere Frage.

P.S.:

Theoretisch möglich wäre einem Nachbarn auch ein privatrechtliches Vorgehen (Unterlassungklage) nach BGB wg. - seiner Meinung nach - unzulässigker Schalleinwirkung vom Nachbargrundstück. Den Nachweis der Unzulässigkeit müsste er aber führen. Siehe oben wieder... TA Lärm. Beim pfft/pling wird da an Schalldruckpegel, oder Impulslärm, absehbar nicht viel herauskommen.

P.P.S.:

Den besagten "Grünen" von der Straße aus schenken wir uns mal... Natürlich kann der (siehe oben, Hinz und Kunz) zunächst mal "Rabatz" machen. Wenn von der sicherheitlichen Seite, und sonst, alles zulässig ist und auch keine Bedrohungssituation für die Allgemeinheit vorliegt, kann er sich aber wieder trollen. Noch geht zum Glück nicht alles in diesem Land "al gusto" der grünen Zeitgenossen.

Bearbeitet von karlyman
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Und das auf dem vorletzten und letzten Bild oben rechts ist noch kein benachbartes Wohnhaus? Und der Drahtzaun rechts keine Grenze zu einem anderen Nachbarn?

Ich meine, es sind ja eher großzügige Platzverhältnisse bei dir (sowas wäre in meiner Ecke kaum bezahlbar...). Aber bei blödem Schuss-Abgangswinkel z.B. nach "rechts oben"....?

Nein, das Haus gehört zu meinem Grundstück hinter der "neuen" grauen Mauer befindet sich der Hof zum Haus und dahinter kommt der eigentliche Garten, was umgangssprachlich als Blumengarten bezeichnet wird. Alle Maschendrahtzäune sind "Gehege" für Geflügel, der lange Wildzaun ist die Abgrenzung zum Wildgehege. Hinter dem großen Wildgehege kommt nochmal eine Große Hecke und dahinter ist dann der Landwirtschftliche große Garten (Acker). Zu dem Gelände gehören noch mehrere Nebengelasse und ein weiteres Wohnhaus. Früher war das mal eine Tongrube von der eine Ziegelei ihr Material bekommen hat.

Ich kann nun nicht mehr schreiben, ich fliege jetzt in den Urlaub.

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