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IGNORED

Luftgewehr auf dem Schießstand schießen?


Gast

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das solltest Du vielleicht ein wenig präzisieren denn die Region um HH ist doch einigermaßend groß

zumindest ob süd, ost west oder nördlich von HH

es gibt hier einige aus diesem bereich

Stimmt, ich komme aus dem östlichen Bereich Hamburgs.

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Neue Mitglieder in einem Verein zu gewinnen, ist für mich auch immer ein Anliegen.

Dennoch möchte ich der Richtigkeit halber trotzdem erwähnen, dass das schießen im eigenen Garten mit einem "Freien" Luftgewehr erlaubt ist. Wenn deine Nachbarn es zulassen würden, dann dürftest du auch da schießen. Mit diesem Trick konnte ich als Kind mein Jagdrevier enorm vergrößern.

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Neue Mitglieder in einem Verein zu gewinnen, ist für mich auch immer ein Anliegen.

Dennoch möchte ich der Richtigkeit halber trotzdem erwähnen, dass das schießen im eigenen Garten mit einem "Freien" Luftgewehr erlaubt ist ( wenn das Geschoss das Grundstück UNTER KEINEN UMSTÄNDEN verlassen KANN! Nicht evtl. oder könnte, oder wird oder oder oder...). Wenn deine Nachbarn es zulassen würden, dann dürftest du auch da schießen. Mit diesem Trick konnte ich als Kind mein Jagdrevier enorm vergrößern.

Kleine Präzisierung meinerseits. Was du in deiner Kindheit gemacht hast (falls das überhaupt stimmen sollte und du somit min.Generation 45+ oder aus den neuen Bundesländern (da kenne ich die Bedingungen vor 1990 nicht) bist), ist heutzutage völlig irrelevant! Ich habe auch früher die Annehmlichkeiten des damals noch von Hirn und verantwortungsvoller Erziehung geprägten WaffG genossen, heute ist das aber ein Wunschtraum dem das aktuelle grüngutmenschliche WaffG schnell ein Ende setzt!!

Bitte gib hier nicht solche brandgefährlichen Tips, die einen Anfänger zum Straftäter(!) machen können, bevor er überhaupt einmal die tollen Möglichkeiten des legalen Schießens in einem Schützenverein unter Gleichgesinnten gemacht hat !!!

Bearbeitet von LWB
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Bitte keine übertriebene Angstmache. Wer mit einem freien Luftgewehr auf seinem befriedeten Grundstück schießt, der macht sich nicht strafbar!

Hier nochmal der Gesetzestext:

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a)
mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

Erklärung:

Ein Schuss auf einen mit Zeitungspapier gefüllten Schuhkarton hindert das Geschoss daran, dass Besitztum zu verlassen.

Im Gegensatz dazu ist der Schuss am Gartenzaun in den freien Himmel nicht zugelassen und bedarf einer Ausnahmegenemigung.

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1.
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a)
mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

Erklärung:

Ein Schuss auf einen mit Zeitungspapier gefüllten Schuhkarton hindert das Geschoss daran, dass Besitztum zu verlassen.

Im Gegensatz dazu ist der Schuss am Gartenzaun in den freien Himmel nicht zugelassen und bedarf einer Ausnahmegenemigung.

Du hast tatsächlich keine Ahnung wovon du fabulierst!

"Verlassen kann" bedeutet, in irgendeine Richtung, nicht nur durch den Kugelfang.

Also: Wenn er das Gewehr z.B.in entgegengesetzter Richtung des Kugelfangs hält, darf das Geschoss auch nicht das Grundstück verlassen können, auch nicht beim Abfeuern senkrecht in die Luft etc. Das solltest du dabeisagen, wenn du das Schießen "im Garten" als legal bezeichnest! Auch ein zufälliges Abfeuern unter 45 Grad beim Anlegen auf den Kugelfang gehört z.B. dazu.

Das kannst du eigentlich nur in einem geschlossenen raum sicherstellen, aber kaum in einem freien Garten ohne aufwendige Umbauten.

Du könntest es natürlich auch sicherstellen, wenn du einen "Garten" von 350x350m Größe hättest, und genau in der Mitte stehen würdest, da die max. Reichweite eines Diabolo-Geschosses mit 7.5 Joule ca. 175m beträgt. aber hast du so ein "befriedetes Grundstück"? Na gut dann mal zu...

Bearbeitet von LWB
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Du hast tatsächlich keine Ahnung wovon du fabulierst!

Der Text mit dem "Verlassen kann" stand schon 1972 genau so im WaffG (§45 Abs. 6, I b)

http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl172141.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl172s1797.pdf'%5D__1410129183505

Hat sich in den Neunzehnsiebziger bis -neunziger Jahren darüber jemand derartige Gedanken gemacht, so wie du heute?

Ich glaube nicht.

Deine Interpretation ist IMHO nicht mal von behördlicher Seite ins Spiel gebracht worden, sondern nach einer der letzten WaffG-Änderungen von "besorgten Usern".

Beschäftige dich evtl. mal tiefergehend damit, wie man heute im Medizinbereich manuelle Tätigkeiten validieren kann (und nach dem Gesetz auch muß). Nur mal so als Vergleich.

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Willst du ihn das vor Gericht ausfechten lassen und ihn finanziell abdecken, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt???

Nur zu, du wirst ein dickes Fell brauchen und am Ende verlieren!

Glaub mir, ich bin schon lange genug in diesem Sport mit all seinen Anfeindungen präsent, um beurteilen zu können, wie Gerichte urteilen und Waffenbesitzer zu Straftätern gemacht werden, bloß weil man das WaffG auslegen kann, wie man es gerade braucht! Und das NIE zugunsten der Waffenbesitzer. Aber macht ihr ruhig weiter, ich will eurem Freiheitsdrang nicht im Wege stehen. Ich möchte nur die unbedarften Anfänger warnen, euch zu folgen !!!

Was dein Vergleich mit dem Medizin-Sektor bezwecken soll, erschließt sich mir allerdings wirklich nicht...

Bearbeitet von LWB
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...erschließt sich mir allerdings wirklich nicht...

Dann mach dir die Arbeit, ein klein wenig zu recherchieren. Dann wirst du es verstehen. Ein kleiner Tip zum googeln: "SOP".

Ansonsten: Genau solche immer wieder öffentlich geposteten "Rechtsauslegungen" von Hobbyjuristen sind IMHO Schuld, daß es durchaus Gerichte gibt, die dieser Meinung auch folgen. Auch bezüglich der Qualität der Arbeit von Rechtsanwälten gebe ich mich kaum Illusionen hin. Insofern hast du Recht, daß man sich inzwischen (!!!) dank eigener U-Boote auf sehr dünnes Eis begibt, wenn man vom bildzeitungsmäßigen Rechtsverständnis abweicht.

Bearbeitet von Sal-Peter
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Doch ich habe Ahnung und davon sogar sehr viel.

Interpretiere nicht mehr in das Gesetz als es verlangt. Meine einfache Wortwahl und die dazugehörigen Beispiele sind absichtlich so gewählt, dass es ein jeder versteht. Wenn man das Wort Schuhkarton durch geeigneten Geschossfang ersetzt, wird die Sache etwas plausibler. Denn der geeignete Geschossfang hindert das Geschoss das Besitztum zu verlassen. Wer den geeigneten Geschossfang nicht zu treffen vermag, der muss dann zwangsläufig Maßnahmen ergreifen die sicherstellen, dass das Geschoss nicht das Besitztum verlassen kann oder er darf eben dann keinen Schuss abgeben. Hierzu hat der Gesetzgeber (noch) keine genauen Vorschriften gemacht und mir ist auch nicht daran gelegen dies ändern zu wollen.

Ich will auch kein öffentliches Gefecht zwischen Deiner und meiner Ansicht austragen. Lediglich will ich erläutern, dass das schießen mit einem freien Luftgewehr auf dem eigenen Grundstück bzw. derjenige der das Hausrecht besitzt und das schießen dort erlaubt, legal und Straffrei ist, wenn die Gesetzlichen Vorschriften beachtet und eingehalten werden.

Ein anderes Beispiel wären da die vielen Schützenfeste, da gibt es auch keine Sondergenehmigung zum schießen mit dem freien Luftgewehr sondern nur einen geeigneten Geschossfang und die Erlaubnis des Eigentümers/Veranstalter.

Für alle die es verstehen möchten:

Ein Geschossfang fängt die Geschosse ab und soll eine Gefährdung der Umgebung durch Geschosse verhindern. Sofern stellt ein Geschossfang sicher, dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

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...

Ein anderes Beispiel wären da die vielen Schützenfeste, da gibt es auch keine Sondergenehmigung zum schießen mit dem freien Luftgewehr sondern nur einen geeigneten Geschossfang und die Erlaubnis des Eigentümers/Veranstalter.

....

entschuldige, aber DIESES Beispiel ist keines!

.. oder nagelst Du im Garten Dein LG auch auf eine Lafette (Einschränkung der Waffenbeweglichkeit) oder hängst Deine Zeitungskiste an einen Fahnenmasten direkt über Dir, so dass die abgegebenen Diabolos IMMER im Geschoßfang landen oder auf Dich selbst niederrieseln müssen?

...tz...

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Doch ich habe Ahnung und davon sogar sehr viel.

Ein anderes Beispiel wären da die vielen Schützenfeste, da gibt es auch keine Sondergenehmigung zum schießen mit dem freien Luftgewehr sondern nur einen geeigneten Geschossfang und die Erlaubnis des Eigentümers/Veranstalter.

... und damit hat sich das mit der Ahnung auch erledigt!

Selbst der Vogelschuß mit dem Luftgewehr unterliegt bestimmten Vorschriften, hier z.B. die Schießstandrichtlinien, muß auf einer genehmigten Schießstätte nach Anmeldung mit Genehmigung der Behörde durchgeführt werden.

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Im § 12, Abs. 4 steht "... sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,"

Leider lässt sich die WaffVwV nicht näher dazu aus, aber diese Auflage muss m.M. eng gesehen werden. Denn auch versehentliche Fehlschüsse, die gerade bei Anfängern in der Möglichkeit stehen, sind zu berücksichtigen. Zudem ist das mit dem eigenen Besitztum nicht zwangsläufig der Garten hinter dem Haus gemeint, sondern bezieht sich auch auf Keller, Dachboden und andere geschlossene Räume innerhalb des Besitztums, die naturgemäß mehr Sicherheit im Bezug nach außen dringende Geschosse bieten.

Zum Schießen in Schützenvereinen. Am besten man fährt mal hin, schießt mit seinem Freizeitgewehr und schaut sich die Anlagen und Möglichkeiten an. Dann kann man ja mal Fragen, ob man denn erlaubnispflichtige Waffen ausprobieren darf. Wenn jemand sich bei mir meldet, nehme ich eine KK Pistole und andere Waffen zum abgesprochenen Termin mit. Wenn ich sehe, dass der Schütze keine Probleme mit der Handhabung der KK-Waffe hat und auf der Scheibe bleibt, sehe ich keinen Grund ihm "Gröberes" zu verweigern, sofern er das denn möchte. Warum denn nicht? Selbstverständlich wird der Anfänger ja persönlich und einzeln betreut und hat seine Aufsicht direkt daneben stehen.

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entschuldige, aber DIESES Beispiel ist keines!

.. oder nagelst Du im Garten Dein LG auch auf eine Lafette (Einschränkung der Waffenbeweglichkeit) oder hängst Deine Zeitungskiste an einen Fahnenmasten direkt über Dir, so dass die abgegebenen Diabolos IMMER im Geschoßfang landen oder auf Dich selbst niederrieseln müssen?

...tz...

Nö, das mache ich nicht, aber das machen wir ja auf dem Schützenfest auch nicht!

Auf dem Schützenfest steht ein Tisch, auf dem Tisch liegen drei Rummelbüchsen, Punktkugeln, eine Kasse, ein Zettel und ein Stift. In 10m Entfernung wird ein Geschossfang mit Seitenblenden installiert, dass nennt sich nun mobiler Schießstand. Wer nun sein Glück versuchen möchte, der trägt seinen Namen in die Liste auf dem Zettel mit dem Stift ein.

Gibt 5€ (das Geld kommt der Ehrenscheibe zugute) für 10 Schuss in die Bereitstehende Kasse, erhält dafür 10 Schuss und schießt stehend freihändig über Kimme und Korn auf eine Luftgewehrscheibe. Die Ringe werden sofort ausgezählt und hinter den Namen notiert. Derjenige der die höchste Ringzahl erreicht und in der unmittelbaren Umgebung wohnt wird Schützenkönig. Danach läuft dann der Schützenverein gemeinsam mit der Kapelle und alle die Mitmachen wollen in Form eines Umzuges zum Haus des Schützenkönig, dort wird dann die Ehrenscheibe feierlich übergeben und an die Hauswand genagelt. Freundliche Helfer z.B. die Freiwillige Feuerwehr, der Ortsansässige Kneiper oder der Schützenverein stellt in der Zwischenzeit alkoholische und nicht alkoholische Getränke bereit, Würstchen vom Grill auf die Hand runden das Leibliche Wohl ab. Der glückliche Schützenkönig und seine Familie überreicht dem Schützenverein eine großzügige Spende, mit der die Unkosten für Getränke und Würstchen gedeckt werden sollen.

So werden bei uns und in der Region Schützenfeste veranstaltet. Neben Oma und Opa haben alle haben ihren Spaß, auch der Bürgermeister, Landrat, Polizisten, Stadtverwaltung, Heimatverein usw.

Wie bereits erwähnt, gibt es keine Sondergenehmigung, sondern nur die Erlaubnis von dem Eigentümer des Geländes auf dem geschossen wird. In unserm Fall gehört das Gelände zu einem ehemaligen LPG- Verwaltungsgebäude, das Gelände gehört zur Gemeinde und diese erteilt uns die Genehmigung, im Nachbardorf wird das Schießen z.B. auf einer Kegelbahn durchgeführt.

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Willst du ihn das vor Gericht ausfechten lassen und ihn finanziell abdecken, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt???

Nur zu, du wirst ein dickes Fell brauchen und am Ende verlieren!

Glaub mir, ich bin schon lange genug in diesem Sport mit all seinen Anfeindungen präsent, um beurteilen zu können, wie Gerichte urteilen und Waffenbesitzer zu Straftätern gemacht werden, bloß weil man das WaffG auslegen kann, wie man es gerade braucht! Und das NIE zugunsten der Waffenbesitzer. Aber macht ihr ruhig weiter, ich will eurem Freiheitsdrang nicht im Wege stehen. Ich möchte nur die unbedarften Anfänger warnen, euch zu folgen !!!

Was dein Vergleich mit dem Medizin-Sektor bezwecken soll, erschließt sich mir allerdings wirklich nicht...

Es gibt hier sehr gegensätzliche Meinungen zu dem Thema, und nachdem ich mich in das Thema ein wenig mehr eingelesen habe, gehe ich mit obiger Meinung völlig konform und es steht für mich folgender Entschluß fest:

Ich werde auf keinen Fall mit meinem Luftgewehr im Garten schießen, weil ich nur mit unverhältnismässig großem Aufwand sicherstellen kann, dass auf keinem Fall ein Geschoß den Garten verlassen kann. Ebenfalls möchte ich auf keinen Fall, das meine Nachbarn wissen, dass ich dem Hobby des Sportschiessens fröne... ich werde den Teufel tun und das noch öffentlich herausposaunen.

Auch mit jedem noch so guten Nachbarn kann man auch mal einen schlechten Tag haben... und wir wissen alle, welche einfachen Möglichkeiten es gibt, einem LWB (oder auch einem Luftgewehrbesitzer) ne Menge Schwierigkeiten zu bereiten... und wenn ich dann auch noch mit dem Luftgewehr im Garten schiesse...nein danke.

Ich werde mein Hobby schön geheimhalten und das ganze auf dem Schießstand ausleben... rechtlich für mich am sichersten, und langfristig auch für mich nervenschonend.

Bearbeitet von morrisgun
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Auch mit jedem noch so guten Nachbarn kann man auch mal einen schlechten Tag haben... und wir wissen alle, welche einfachen Möglichkeiten es gibt, einem LWB (oder auch einem Luftgewehrbesitzer) ne Menge Schwierigkeiten zu bereiten... und wenn ich dann auch noch mit dem Luftgewehr im Garten schiesse...nein danke.

Genau so ist es.

Habe ich aber schon öfter darauf hingewiesen.

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So werden bei uns und in der Region Schützenfeste veranstaltet. Neben Oma und Opa haben alle haben ihren Spaß, auch der Bürgermeister, Landrat, Polizisten, Stadtverwaltung, Heimatverein usw.

Wie bereits erwähnt, gibt es keine Sondergenehmigung, sondern nur die Erlaubnis von dem Eigentümer des Geländes auf dem geschossen wird. In unserm Fall gehört das Gelände zu einem ehemaligen LPG- Verwaltungsgebäude, das Gelände gehört zur Gemeinde und diese erteilt uns die Genehmigung, im Nachbardorf wird das Schießen z.B. auf einer Kegelbahn durchgeführt.

Na und? Nur weil Deine Behörden beim Schützenfest lieber mitfeiern, anstatt zumindest dafür Sorge zu tragen, dass gesetzliche (Sicherheits-)Vorschriften eingehalten werden, heißt das noch lange nicht, dass es auch rechtlich in Ordnung ist.

Aber egal, sowohl der unerlaubte Betrieb einer Schießstätte, als auch das Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Erlaubnis sind Ordnungswidrigkeiten. Diese kann die Behörde ahnden, muss es aber nicht.

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Ich kann mir nicht vorstellen das alle Richtungen gemeint sind.

Wie sieht es denn mit offenen Ständen aus, da kann man ggfs. auch in den Himmel schießen.

Und selbst in Indooranlagen, ist die Decke dort kugelischer ?

Du hast noch nie ne Standabnahme mitgemacht , oder? Als verantwortlicher Schießleiter bin ich bin ich bei unserem Stand immer mit dabei. Da wird sich sogar auf dem Stand auf den Boden gelegt und wehe du siehst ein Stück Himmel! Da hagelts direkt Nachbesserungsforderungen oder der Stand wird gesperrt.

Die letzte Abnahme nur für die LG-Stände in der Halle und für die 8 KK-Stände, die seit über 50 Jahren bestehen hat 3,5 Stunden gedauert. Das Ergebnis war ein 21-seitiges Protokoll der Sicherheitseinrichtungen und Schießstättenausstattung. Wenn du das liest, ziehts dir manchmal die Schuhe aus, aus welchen Gründen man so einfach mal einen Stand totlegen kann...

Z.B. mussten sogar die Neonröhren gegen LG-Beschuss gesichert werden. Etc

Bearbeitet von LWB
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Ich war mal bei mir im Garten und habe einige Fotos gemacht. Die Bilder zeigen wie einfach und erholsam das schießen mit dem Luftgewehr im eigenen Garten ist.

Bild 1 : - einfache LP Scheibe auf einer kleinen OSB Platte im Hintergrund ist ein Erdwall mit einer Mauer aus Naturstein,

hinter der 2,50 m hohen Mauer wurde alles mit Mutterboden aufgefüllt und ein Plateau geschaffen.

Bild 2: Spiegelt Bild 1 an einer anderen Mauer wieder

Bild 3: Entfernung ca. 15m

Bild 4: Entfernung ca. 25m

Bild 5: Entfernung über 30m

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Der Schuss von oben gegen den Erdboden ist auch ein toller Kugelfang, verschiedene kleine Ziele auf verschiedene Entfernungen machen einfach Spaß. Das letzte Bild zeigt noch einmal die wunderbare Lokation die in keiner Schießhalle erreicht wird. Die dicken Baumstämme stellen für mich auch einen sicheren Kugelfang dar.

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