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Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


wwalther

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Da die Disziplin aber zum Ziel hat, die 10 einer Zielscheibe definierter Größe auf Distanzen von häufig 100 Metern, manchmal aber auch größeren Distanzen bis hin zu 300 Metern, zu treffen, ist die Geeignetheit nach §8 Abs. 2 WaffG nicht gegeben, es sei denn, Du kannst den praktischen Nachweis erbringen, dass Du mit Deinem "Aber-ich-habe-doch-Recht-Theoriekonstrukt" in der Lage bist, diese 10 häufiger als durch den Zufall bedingt zu treffen.

Viel Spaß beim Nachweis führen.

Danke für die Steilvorlage.

Du bist also für die Einführung einer Leistungsgrenze? So in etwa?: "wer die 80 Prozent nicht schafft, wird die 10 eh nur durch Zufall treffen. Er ist also kein Sportschütze. Eigene Waffen braucht der nicht."

Ich bin nicht nur ein Stück weit betroffen. Schönes Wochenende, ruh' dich mal aus.

Wer nämlich auch mit der besten Technik die 10 nicht trifft, wäre für dich kein Sportschütze. Willkür - äh ich meine Willkommen im Breitensport.

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Da die Disziplin aber zum Ziel hat, die 10 einer Zielscheibe definierter Größe auf Distanzen von häufig 100 Metern, manchmal aber auch größeren Distanzen bis hin zu 300 Metern, zu treffen, ist die Geeignetheit nach §8 Abs. 2 WaffG nicht gegeben, es sei denn, Du kannst den praktischen Nachweis erbringen, dass Du mit Deinem "Aber-ich-habe-doch-Recht-Theoriekonstrukt" in der Lage bist, diese 10 häufiger als durch den Zufall bedingt zu treffen.

Ich bin ja (was Anlass dieser Diskussion ist) auch kein Freund des "mit-aller-Gewalt-VRF-auf-Gelb"-Erwerbs.

Aber die o.g. Behauptung mit der "Geeignetheit" (technische Präzisionsanforderung) ist m.E. schon ein wildes Konstrukt. Damit würdest du so einigen lt. jeweiliger Sportordnung klar verwendbaren Büchsen den Garaus machen.

Mit Verlaub, diese Auslegung hört sich für mich nach restriktivster NRW-Behörde an... ("wie machen wir dem LWB das Leben schwer?")

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Vermutlich ist nicht er dieser Meinung, sondern das Waffenrecht, welches ja nicht nur aus dem Gesetz besteht, ist halt so und wer das anders sieht ist nicht sachkundig.

Edit:

Mal wieder ganz sachlich:

Gibt es zusätzlich zum Gesetz anderweitige rechtliche Hinweise, dass jede Waffe für Sport und Jagd eine Mindestpräzision erreichen muss um als geeignet angesehen zu werden? Wie ist der Nachweis zu erbringen? Das müsste für German ja ein Leichtes sein, bei so einem alten Paragraphen.

Bearbeitet von Gruger
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Jetzt wirds spannend XD

Ich war grad vorhin aufm Amt weil ich was austragen ließ.

Da konnte ichs mir natürlich nicht verkneifen, dort wegen der Problematik hier nachzufragen.

Und nun ratet mal.

Mein SB würde eine solche Flinte eintragen und hat das auch schon gemacht. (Wusste ich schon weil ich einen hier kenne, der so ein Ding hat :-)

Er beruft sich da auf ein Schreiben vom zuständigen LKA, in dem drinsteht, daß das so in Ordnung ist.

Das nur am Rande erwähnt, um hier noch mehr Verwirrung zu stiften ^^

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Da die Disziplin aber zum Ziel hat, die 10 einer Zielscheibe definierter Größe auf Distanzen von häufig 100 Metern, manchmal aber auch größeren Distanzen bis hin zu 300 Metern, zu treffen, ist die Geeignetheit nach §8 Abs. 2 WaffG nicht gegeben, es sei denn, Du kannst den praktischen Nachweis erbringen, dass Du mit Deinem "Aber-ich-habe-doch-Recht-Theoriekonstrukt" in der Lage bist, diese 10 häufiger als durch den Zufall bedingt zu treffen.

Viel Spaß beim Nachweis führen.

Nur mal so am Rande (ohne auf die aus meiner Sicht im ganzen 14er nirgends geforderte Geeignetheit einzugehen): Die Glattrohrkanone vom Leo II hat auf 1.000m eine Präzision, da kann man als Sportschütze mit Büchsenrohren nur von träumen.

Was ein Glück, dass wir noch Widerstandskämpfer wir Dich haben.

Das kann uns nur retten und alles wieder besser machen... :rolleyes:

Wir bräuchten mehr Leute von seinem Kaliber. Ich sehe es jedenfalls positiv, wenn man sich nicht alles bieten lässt, wenn man sich nicht alles gefallen lässt, wenn die Regierung und die Verwaltung auch vorgelebt bekommen, dass ihr Handeln unter Beobachtung steht und dass die sich nicht alles zurechtbiegen können, wie sie es grad haben wollen.

bye knight

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Find ich jetzt auch. Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Wenn wer was verbieten will, soll er das ganz klar beschreiben und dann weiß es jeder.

Solange man ein Gesetz irgendwie auslegen kann, ist etwas nicht explizit verboten und somit erlaubt, so seh ich das :-)

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Und die kennen durchaus die Begriffe Flinte und Büchse und sorgen dafür, ...

In §14 (4) WaffG ist aber gerade nicht von Flinte oder Büchse oder was auch immer die Rede. Es ist die Rede von LW-Repetierern mit glattem oder gezogenem Lauf - egal, was man denen sonst noch für Namen geben mag. Und ein LW-Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf ist dort eben nicht ausgeschlossen.

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...eine Waffe im Büchsenkaliber...

Was ist denn nun so ein ominöses Büchsenkaliber? Wie ist es denn definiert?

eine Waffe [...] mit glattem Lauf wäre eine neue Herausforderung an Wiederlader:

Munition mit Treibspiegel herstellen, Pfeilgeschoße entwickeln,... man beachte die höhere V0 die man auch jagdlich nutzen könnte.

Wie wären die rechtlichen Vorraussetzungen? Wäre so etwas denkbar?

Denkbar ist das. Gesetzlich wäre es auch kein Problem derzeit. Nur als LW-Repetierer dann eben nicht auf WBK gelb möglich.

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Die Wirkungsweise ist die gleiche, da gibt es keine unterschiede.

Ja, in welcher Weise denn?

Daher ist Flinte Büchse Kurzwaffenpatrone das einzige,was für mich für eine Befürwortung wichtig ist,und wie sich das definiert ist nebensächlich.

Wie ist denn dann der Unterschied zwischen Flinte(-npatrone) und Büchse(-npatrone) nach einer der Sportordnungen?

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In §14 (4) WaffG ist aber gerade nicht von Flinte oder Büchse oder was auch immer die Rede. Es ist die Rede von LW-Repetierern mit glattem oder gezogenem Lauf - egal, was man denen sonst noch für Namen geben mag. Und ein LW-Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf ist dort eben nicht ausgeschlossen.

Musst halt bloß noch eine Disziplin eines anerkannten Verbandes finden.

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..................

Wir bräuchten mehr Leute von seinem Kaliber. Ich sehe es jedenfalls positiv, wenn man sich nicht alles bieten lässt,

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bye knight

Na ja, damit jemand allen Ernstes die staatliche Obrigkeit von heute auf gleicher Stufe mit der zu Gröfaz Zeiten sieht.... :rolleyes: Für soviel Scharfsinn und Weitblick braucht es schon einen gewaltigen Knick in der Pupille :ohmy:....

Gruß

Gunmoker

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@ steinpilz

Dein gestriger Kommentar war klasse und treffend!

Ich setz mal einen drauf:

Was ist der Unterschied zwischen einem Franzosen und einem Deutschen?

Der Franzose ist überzeugt davon, das alles was erlaubt ist was nicht verboten ist.

Der Deutsche aber hält alles für verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt wurde!!! :rtfm:

Bearbeitet von Gast
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In §14 (4) WaffG ist aber gerade nicht von Flinte oder Büchse oder was auch immer die Rede. Es ist die Rede von LW-Repetierern mit glattem oder gezogenem Lauf - egal, was man denen sonst noch für Namen geben mag. Und ein LW-Vorderschaftrepetierer mit gezogenem Lauf ist dort eben nicht ausgeschlossen.

Musst halt bloß noch eine Disziplin eines anerkannten Verbandes finden.

Welcher Verband bietet den nun mittelst genehmigter Sportordnung eine Disziplin für Pumpguns mit gezogenen Büchsenläufen im Kaliber 12 GA an ???

Liege jetzt schon vor lauter :rotfl2:

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Ist einfacher als wenn ich es versuche.

Schreib´ doch einfach ganz ehrlich, daß du was behauptet hast und jetzt zu faul bist, es nachzuschlagen oder dir noch ein paar Gedanken drum zu machen.

Und egal, ob in einer Sportordnung so etwas enthalten ist, oder nicht - das WaffG schließt den Erwerb und Besitz einer Repetier-LW mit gezogenem Lauf an dieser Stelle eben nicht aus. Natürlich muß der, der will, noch ne Sportordnung finden, die den Einsatz einer solchen Waffe nicht ausschließt, wenn der Erwerb und Besitz auf WBK gelb erfolgen soll.

Bearbeitet von Gast
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Welcher Verband bietet den nun mittelst genehmigter Sportordnung eine Disziplin für Pumpguns mit gezogenen Büchsenläufen im Kaliber 12 GA an ???

Die Diskussion geht abweichend vom Threadtitel inzwischen komplett um Repetier-LW mit gezogenem Lauf. Der Punkt LW-Repetierer ist ja nicht als VR und 12/xx begrenzt.

Einen entsprechenden Unterhebelrepetierer könnte man beim BDMP in D.15 LAR 1 (>6,5 mm) schießen.

Bei der DSU könnte man entsprechende Waffen in .410 bei Repetiergewehr 100 m Gruppe 3 einsetzen.

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Die Diskussion geht abweichend vom Threadtitel inzwischen komplett um Repetier-LW mit gezogenem Lauf. Der Punkt LW-Repetierer ist ja nicht als VR und 12/xx begrenzt.

Einen entsprechenden Unterhebelrepetierer könnte man beim BDMP in D.15 LAR 1 (>6,5 mm) schießen.

Bei der DSU könnte man entsprechende Waffen in .410 bei Repetiergewehr 100 m Gruppe 3 einsetzen.

:rotfl2:http://www.westernfreunde.com/Langwaffen.pdf

Dort wird aber explizit auch die Repetierflinte gelistet und damit sind wir wieder dabei, dass die waffenrechtliche Bezeichnung "Langwaffe" u. a. durch die jeweilige Sportordnung konkretisiert wird und hier auch klar gestellt´ist, dass die Pumpguns im Flintenkaliber 12 von den Erwerbserleichterungen der gelben WBK ausgeschlossen sind!

Bearbeitet von Gast
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Welcher Verband bietet den nun mittelst genehmigter Sportordnung eine Disziplin für Pumpguns mit gezogenen Büchsenläufen im Kaliber 12 GA an ???

Liege jetzt schon vor lauter :rotfl2:

Hallo German, äh Joe07

wenn es keine Disziplin in einer genehmigten Sportordnung für eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 gibt, ist so eine Waffe auch nicht auf Grüne WBK einzutragen. Also bist du der Meinung, dass so eine Waffe nur Jagdscheininhabern und Sammlern vorbehalten bleibt?!

Steven

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Eine LW mit gezogenem Lauf ist keine Flinte mehr.

Hallo German, äh Joe07

wenn es keine Disziplin in einer genehmigten Sportordnung für eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 gibt, ist so eine Waffe auch nicht auf Grüne WBK einzutragen. Also bist du der Meinung, dass so eine Waffe nur Jagdscheininhabern und Sammlern vorbehalten bleibt?!

Steven

Ich vertrete - wie am ersten Tag dieser Diskussion - immer noch die Auffasung, dass eine Pumpgun im Kaliber 12, unabhängig davon ob sie einen glatten Lauf oder gezogenen Sonderlauf hat, nicht aufgrund gelber WBK erwerbbar ist!

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