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IGNORED

Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


wwalther

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Wenn es denn eine Vorderschaftsrepetierbüchse im Kaliber 12-76 geben würde,ließe sich aus keinem Verband eine Disziplin ableiten.

Das würde schon beim Kaliberdurchmesser anfangen.Kaliber 12 -18,53mm.

Selbst bei der DSU ist das größte Kaliber 460-11,6mm .

Wie geht denn so ein Vorgang weiter, wenn ich meinen Büchser überzeuge mir eine Waffe auf Gelb zu verkaufen,sie mit nehme, und die Behörde trägt sie nicht ein.

Wenn der Büchser sie jetzt nicht zurück nimmt, was habe ich dann im Schrank stehen?.

Wer hat oder macht sich in dem Fall strafbar ?.

mfg

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[...]

Wie geht denn so ein Vorgang weiter, wenn ich meinen Büchser überzeuge mir eine Waffe auf Gelb zu verkaufen,sie mit nehme, und die Behörde trägt sie nicht ein.

Wenn der Büchser sie jetzt nicht zurück nimmt, was habe ich dann im Schrank stehen?.

Wer hat oder macht sich in dem Fall strafbar ?.

mfg

Mit dem ablehnenden Bescheid zum Büchser gehen und zur Rücknahme gegen den Kaufpreis zug um zug auffordern. Geht der Büchser darauf nicht ein zum Anwalt gehen, der wird den Büchser nochmals auffordern ggf. den Büchser zivilrechtlich verklagen. Paralel wird er den Büchser auf die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen des unerlaubten Überlassen aufmerksam machen. Wobei der Strafprozess gegen den Büchser durchaus anders ausgehen kann, als. z.B. ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wegen des Eintrags oder der Zivilprozess vor dem Amtsgericht.

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Die Chiappa Lever-Action "Shotgun" habe ich ja oben schon verlinkt.

Selbst der Hersteller hat also keine Ahnung, dass er in Wahrheit eine "Rifle" anbietet. Schande über Chiappa.

Schande über Remington:

http://www.remington.com/products/firearms/shotguns/model-870/model-870-express-slug.aspx

("Shotgun Package")

Schande über Mossberg:

http://www.mossberg.com/product/shotguns-pump-action-mossberg-500-500-slugster-lpa-trigger/55244

(500er mit slug Lauf Option)

(Gekürzt)

Bearbeitet von Gruger
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Weil es eben nicht nur auf die Gesetzestexte sondern auch auf den Willen des Gesetzgebers ankommt! ....

Na sowas aber auch. Waren Gesetze eigentlich nicht mal dazu gedacht, besagten Willen klar und eineindeutig zum Ausdruck zu bringen?

Bitte wörtlich betrachten! Habe ich nicht .... nicht nur .... geschrieben?

Bei der DSU ist es laut Sportordnung möglich. Da wird nur nach Flinten im Kaliber 12 gefragt. Und eine Flinte mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 bleibt ja eine Flinte. BDS und BDMP schließen gezogene Läufe bei Flinten aus.

Was denn nun, Flinte oder Büchse ?

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Es ist wohl irrelevant, ob eine Remington 870 "Slug" eine Flinte oder eine Büchse ist.

Tatsache ist, es handelt sich um eine " Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf " !

Alles Andere ist wurscht! Manche Bedenkenträger hier machen sich sogar mehr Knoten ins Hirn als unsere Staatsdiener!

Ihr kommt mir vor wie ein vor Gericht stehender Mörder, der nach Argumenten sucht wie er trotz Abschaffung der Todesstrafe zu derselben verurteilt werden kann! Einfach lachhaft die ganze Diskussion!

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Es ist wohl irrelevant, ob eine Remington 870 "Slug" eine Flinte oder eine Büchse ist. ....

Einfach lachhaft die ganze Diskussion!

Nee, einfach lachhaft ist eure Unterschätzung der Konsequenzen, welche sich aus derartiges verbiegen der gelben WBK (§ 14 Abs. 4 WaffG) für alle aktiven Sportschützen ergeben können !

Auch eure Vorstellung, dass die SB's diese Trickserei nicht durchschauen ist an Überheblichkeit nicht zu überbieten !

Für wie blöd haltet ihr eigentlich die hier mitlesenden Behörden ???

Als Bedürfnisnachweis für die erste(n) Schusswaffen werden die diversen Sportordnungen mit ihren Differenzierungen bei den Langwaffen zwischen Büchsen und Flinten herangezogen und beim anschließenden Erwerb auf gelber WBK sollen diese Differenzierungen keine Rolle mehr spielen ???

Wie schon in anderen Threads zigfach drauf hingewiesen:

Unterschätzt die waffenrechtlichen und waffentechnischen Kompetenzen euer SB's nicht !

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@Joe07:

Lachahft ist deine Ansicht das hier irgend etwas verbogen werden soll. Insbesondere aufgrund dieser Tatsache : http://up.picr.de/1925729.pdf

Nee, wie schon mehrfach geschrieben! Solche Angelegenheiten sind ganzheitlich zu betrachten. Dein verlinktes Schreiben spiegelt nur die Auffassung einer von 550 Behörden wieder. Außerdem ist diese Entscheidung schon älter als 5 Jahre und daher fraglich ob sich das Landratsamt Cham heute noch an dieser Auffassung gebunden fühlt!

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Die Behörde ist ja nicht blöde! Es steht ja im Schreiben drin, das keine glatten Wechselläufe eingetragen werden. Somit kann man aus einer Büchse keine Repetierflinte machen und somit auch nicht die Bestimmung umgehen das VRF nur auf "Grün" erworben werden können.

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Nee, wie schon mehrfach geschrieben! Solche Angelegenheiten sind ganzheitlich zu betrachten.

Hallo Joe

deine Aussage widerspricht doch klar dem Grundgesetzlich verankerten Gebot der "Normenklarheit". Demnach soll jeder Bürger durch den Gesetzestext erkennen können, welche Regelung es gibt. Du stehst auf dem Standpunkt, dass obwohl der Gesetzestext den Kauf auf Gelb erlaubt, man den angeblichen Willen des Gesetzgebers berücksichtigen muss (zählt mein Wille als Bürger und Beauftragter des Gesetzgeber gar nichts?). Ich stehe auf dem Standpunkt, ich lese das Gesetz und halte mich daran.

Steven

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....widerspricht doch klar dem Grundgesetzlich verankerten Gebot der "Normenklarheit". Demnach soll jeder Bürger durch den Gesetzestext erkennen können, welche Regelung es gibt.

Angesichts der (sicherlich nicht nur hier) nicht abebbenden Diskussion über VRF mit gezogenem Lauf auf WBK Gelb kann man regelrecht darauf "warten", dass der Gesetzgeber zumindest auf dem Verordnungsweg eine entsprechende Klarstellung zu § 14 Abs. 4 WaffG vornimmt.

Wie die aussieht, können wir uns (angesichts der recht klaren Intention des Gesetzgebers bei der - leider aus Bauchgefühl geschaffenen - Regelung zu VRF) an fünf Fingern ausrechnen.

Sollte ich mir nochmal eine VRF zulegen wollen, würde ich's (wenn nicht ohnehin über JS) schlicht per Bedürfnisbescheinigung meines Verbandes auf "Grün" tun. Wie mehrfach geschrieben, ist dies bei BDMP, BDS & Co. überhaupt kein Problem. Warum man sich unbedingt auf juristisch so tönernen Füßen bewegen will, wie bei Inanspruchnahme von "Gelb" in diesem Fall, ist mir ein Rätsel.

Bearbeitet von karlyman
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Die Behörde ist ja nicht blöde! Es steht ja im Schreiben drin, das keine glatten Wechselläufe eingetragen werden. Somit kann man aus einer Büchse keine Repetierflinte machen und somit auch nicht die Bestimmung umgehen das VRF nur auf "Grün" erworben werden können.

Du hast anscheinend das Schreiben nicht ganz gelesen oder verstanden. Da steht der Satz explizit drinnen "Repetierflinten mit gezogenem Lauf können von Inhabern einer neuen gelben Waffenbesitzkarte erworben werden."

Auch das "gezogenem" Fett gedruckt ist stammt nicht von mir, sondern findet sich so im Schreiben.

Das mit dem Wechsellauf hat andere Gründe, die im letzten Absatz dargelegt werden.

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... und dir scheint nicht ganz klar zu sein, dass die Meinung eines Sachbearbeiters vom Landratsamt Cham aus dem Jahr 2009 nicht das Maß der Dinge ist auf das man sich im Streitfall berufen kann. Ein Sachbearbeiter oder Richter aus "Trippsdriill" kann und wird das ganz anders sehen. Außerdem ist diese Entscheidung personenbezogen. Dem Schützen "Müller", der zwei Jahre später beim gleichen SB den gleichen Antrag stellte, kann ein Bescheid mit einem ganz anderen Inhalt zugestellt worden sein.

Manfred

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... und dir scheint nicht ganz klar zu sein, dass die Meinung eines Sachbearbeiters vom Landratsamt Cham aus dem Jahr 2009 nicht das Maß der Dinge ist auf das man sich im Streitfall berufen kann....

.

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.

Aber der Käufer frägt erst mal seinen zuständigen Sachbearbeiter. Soll er jetzt denn alle 500 SB anschreiben, bis vielleicht einer sagt, dass das nicht geht?

Nach meiner Auffassung stellt das Schreiben die genaue Gesetzeslage dar, und nicht die Intention des Gesetzgebers- das wäre ja noch schöner wenn man machen soll was der Gg meint und nicht das was er schreibt.

Und was solls, wenns der Obrigkeit nicht gefällt dann muß einer halt den Gesetzestext ändern, so wie es fast wöchentlich in anderen Bereichen geschieht.

Dann wird es bestimmt eine Regelung für die Besitzer solcher VRF geben (Bedürfniserhalt, Altbesitz,...), denn aus diesen Waffen werden keine verbotene Gegenstände wie damals die Pumpguns.

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... und dir scheint nicht ganz klar zu sein, dass die Meinung eines Sachbearbeiters vom Landratsamt Cham aus dem Jahr 2009 nicht das Maß der Dinge ist auf das man sich im Streitfall berufen kann. Ein Sachbearbeiter oder Richter aus "Trippsdriill" kann und wird das ganz anders sehen. Außerdem ist diese Entscheidung personenbezogen. Dem Schützen "Müller", der zwei Jahre später beim gleichen SB den gleichen Antrag stellte, kann ein Bescheid mit einem ganz anderen Inhalt zugestellt worden sein.

Manfred

Das ist mir völlig klar. Nur stand das nicht in Götz Post. Und wir haben nun zu mindestens aus einer der schier zahllosen Waffenbehörden ein Schreiben wie dort von dem SB XY der Sachverhalt gesehen wird.

Hat denn irgend jemand auch ein gegenteiliges Schreiben irgend einer der Waffenbehörden und wäre so nett es zu zeigen?

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Und warum war dann der Sachbearbeiter aus Cham so "blöd" und hat es schriftlich erklärt das es eben geht???

Warum fragst Du uns das ?

Mal ehrlich, der Einzelbeweis ist eben, weil die Anwendung des Bundesrechts auf die lokalen Waffenbehörden delegiert wurde, nicht stichhaltig, JEDE Verwaltungsentscheidung ist eine Einzelfall-Entscheidung. Ich kenne Aussagen von Büxern, die mir sagen: "Waffenbehörde XYZ trägt das klaglos in die gelbe WBK ein, habe ich schon 3x verkauft." Und genauso habe ich einen Händler, der mir sagt: "sehen Sie da die Slug-Gun, die hat mein Kunde hier stehen lassen, weil er sie in CCAA auf gelbe WBK eintragen lassen will. War gut, im Moment läuft das Verfahren wg. unerlaubtem Waffenbesitz"

Es kommt drauf an, wie der lokale SB entscheidet. Wie immer gibt es einen Entscheidungsbaum

- Entweder man will das Mätzchen "Slug-Gun auf Gelb" machen oder nicht

- Der SB spielt mit oder nicht

- Man ficht die Entscheidung des SB's an oder lässt es, weil's zuviel Ärger vor Gericht ist.

- Das 1. Gericht entscheidet dafür oder dagegen

- Man geht in Revision/Berufung oder lässt es

- die abschließende Beurteilung gibt Recht oder nicht.

seht's doch locker.

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Ich sehe das pragmatisch und nicht grundsätzlich. Alles im oben genannten Entscheidungsbaum, was ab dem 3. Spiegelstrich in Richtung "Rechtsweg" aufgeführt ist, stellt einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand dar im Vergleich dazu, sich als Sportschütze schlicht (und in einem Bruchteil der Zeit) eine Verbands-Bescheinigung für eine VRF auf WBK Grün zu holen.

Und nein, die pragmatische Sichtweise hat nichts mit "Einknicken" u.ä. zu tun. Den harten juristischen Weg sollte man gehen, wenn man dabei absehbar und halbwegs auf der sicheren Seite UND eine einfache Alternative nicht greifbar ist. Dies trifft m.E. im vorliegenden Fall nicht zu.

Bearbeitet von karlyman
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VRF (glatter Lauf) auf grün kaufen, gezogenen Lauf als Wechsellauf dazu holen.

Wird mit Tausch des Laufes aus der Flinte eine Büchse oder doch lieber eine Flinte mit gezogenem Lauf? Oder eine Flinte mit speziellem Laufprofil, dass wir wegen gewisser Munitionsprobleme als glatt definieren?

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Aber das Laufproblem gibt es doch auch bei anderen Waffen... Nehmen wir mal die AR15: Ich kaufe ein Gewehr in 16 3/4 Zoll und alles ist gut. Kaufe ich dann ein WS oder nur einen Wechsellauf in 11 Zoll, darf ich es als Sportschütze zwar besitzen, aber nicht damit schiessen (WS sind bedürfnisfrei).

Jeder muß selber dafür sorgen dass er auf der richtigen Seite des Gesetzes steht.

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Und dann gab es da noch das Schaftproblem...

Ein "zu kurzer" Lauf ist kein Problem, sofern der Anschein ausgeschlossen ist, also geht dein Argument ins Leere. Weiterhin ist ein Wechselsystem/Lauf für eine Büchse immer noch ein Büchsenlauf.

Außer wenn er glatt ist, oder wie? Ar15 selbstlade-Flinte im Kaliber .223 Rem.

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