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IGNORED

Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!


wwalther

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Da muss ich aber jetzt widersprechen ;) Auf grün kannst du immer eintragen lassen, indem du dir vorher einen Voreintrag holst. Alles was auf gelb geht, geht auch auf grün, nur das Verfahren ist komplizierter, weil erst der Voreintrag her muss.

Und was auf WBK gelb wegen einer fehlenden Disziplin nicht geht, geht für Sportschießer auch nicht auf WBK grün. Man braucht immer ein Bedürfnis. Bei der WBK gelb muß man es nur nicht jedes Mal getrennt nachweisen.

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Da stehen Repetier- und Selbstladeflinten drin die von der gelben WBK ausgeschlossen sind!

Warum schaust du wieder nach Flinten?

Nimm´ z.B. einfach die Disziplin BD 1.92.16 Gewehr GK mit Zielfernrohr des Badischen Sportschützenverbandes (S. 26). Dort ist nur ein Mindestkaliber von => 6,5 mm vorgeschrieben. Es gibt keine Begrenzung nach oben. Hier kann also mit einer Repetier-LW mit gezogenem Lauf, z.B. in Kaliber 12, angetreten werden. Und ja...wenn du willst, kannst du in der Disziplin auch mit einer Flinte, also einer LW mit glattem Lauf, antreten.

Hier das Zitat zu meinem Link von vorhin, welchen wohl niemand lesen will:

FG spricht von Flinten. Etwas mit einem gezogenen Lauf ist aber keine Flinte.

Wobei dies insofern nach hinten los geht, dass ihr auf der einen Seite kritisiert dass der Gesetzgeber oberflächlich nur zwischen glatten und gezogenen Läufen sowie zwischen Kurz- und Langwaffe unterscheidet jedoch auf der anderen Seite die Differenzierungen der Sportordnungen, wenn es in den Kram passt, als Grundlage für neue bzw. weitere Bedürfnisbescheinigungen in Anspruch nehmt!

In einem System, was sich ganz offen und nach eigener Aussage gegen Menschen stellt, welche Waffen besitzen wollen, nimmt man einfach mit, was man kriegen kann. Jedes sog. Schlupfloch ist doch da zu nutzen. Ach ja...mir ist die Diskussion hier im Kern eh egal. Ich geh einfach ins Geschäft und kauf mir noch ne Mossberg, egal mit welchem Lauf, wenn ich mag.

Und was ist nun mit lever Action Flinten oder meinetwegen auch Büchsen in Kaliber 12?

Gleiches Thema. Allerdings gibt es für UHR-LW mit gezogenem Lauf in Kaliber 12 etc. noch die Option der Disziplin LAR 1 beim BDS.

Bearbeitet von Gast
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Bei der DSU gibt es die entsprechende Disziplin.Ignorierst du diesen Fakt aus einem speziellen Grund oder einfach nur weil es deiner Argumentationskette dienlich ist?

Welche ist das? Ich konnte keine dort finden. Die Gruppe >8 mm ist auf .458 begrenzt.

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Warum schaust du wieder nach Flinten? ....

FG spricht von Flinten. Etwas mit einem gezogenen Lauf ist aber keine Flinte. ....

@Joe07

Bei der DSU gibt es die entsprechende Disziplin.Ignorierst du diesen Fakt aus einem speziellen Grund oder einfach nur weil es deiner Argumentationskette dienlich ist?

Wenn du bei Büchsen anstelle von Flinten schaust, dann schon. ....

Eine Langwaffe im Kaliber 12 bleibt auch mit gezogenen Lauf eine Flinte und diese sind von den Erwerbserleichterungen der gelben WBK ausgenommen !

Ich hatte es schon einmal geschrieben, eure Argumentation funktioniert schon deshalb nicht, weil ihr in allen anderen Fällen die Konkretisierungen der Sportordnungen bezüglich der Definition von Waffenarten für den Bedürfnisnachweis in Anspruch nehmt und nur bei der VRF mit gezogenen Lauf ausschließlich und allein der Wortlaut des Gesetzes ausschlaggebend sein soll !

So funktioniert das nicht !

Bearbeitet von Gast
Die Farbe nervt....
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Eine Langwaffe im Kaliber 12 bleibt auch mit gezogenen Lauf eine Flinte und diese sind von den Erwerbserleichterungen der gelben WBK ausgenommen !

Bliebt sie denn dann auch ne LW, wenn ich sie absäge? Deinem Gedankengebäude nach schon.

Ich hatte es schon einmal geschrieben, eure Argumentation funktioniert schon deshalb nicht, weil ihr in allen anderen Fällen die Konkretisierungen der Sportordnungen bezüglich der Definition von Waffenarten für den Bedürfnisnachweis in Anspruch nehmt und nur bei der VRF mit gezogenen Lauf ausschließlich und allein der Wortlaut des Gesetzes ausschlaggebend sein soll !

In den genannten SpoO kann ich bisher noch nicht einmal einen Ausschluß von Flinten, außer über den Bohrungsdurchmesser des Laufes, finden. In der genannten Disziplin des BSSV ist nur von einem Gewehr mit ZF die Rede. Dieses Gewehr muß ein Repetierer oder SL mit einem Kaliber =>6,5 mm sein. Die Entfernung beträgt 50 m. Ich sehe nicht mal den Hauch eines Problems hier mit einer Repetier-LW mit gezogenem oder sogar glattem Lauf im Kaliber 12 anzutreten. Allerdings wird man eben nur ersteren mit dieser Disziplin auf WBK gelb bekommen.

Umgekehrt sind bei Flintendisziplinen andere LW ausgeschlossen.

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In den genannten SpoO kann ich bisher noch nicht einmal einen Ausschluß von Flinten, außer über den Bohrungsdurchmesser des Laufes, finden.

Ich muß mich korrigieren. VRF sind beim DSB ausgeschlossen - UHRF oder andere Repetierflinten jedoch nicht. VRB sind nicht erwähnt und damit nicht ausgeschlossen.

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....

  • Die Diskussion Kurz- oder Langwaffen müssen wir hier nicht weiter führen.
  • Aus einer Vorderschaftrepetierflinte wird immer noch nicht eine Büchse, wenn dessen Lauf gezogen ist.
  • Selbst wenn theoretisch eine ZF-Disziplin der DSB B-Liste geschossen werden könnte, rechtfertigt dies immer noch nicht den Erwerb auf gelber WBK. Denn eine unzulässigerweise von einem Händler an einem Inhaber einer gelben WBK abgegebe und vom WBK-Inhaber dadurch ohne Erwerbsberechtigung erworbene Vorderschaftrepetierflinte wird nicht schon dadurch legal, dass im nachhinein eine theoretisch mögliche Disziplin nachgeschoben wird! Seit ihr wirklich überzeugt davon, dass ein Sachbearbeiter oder Richter als Begründung eine Disziplin akzeptiert, die tatsächlich mit dieser Waffe nicht geschossen wird? Denn ich gehe davon aus, dass nicht mit einer einzigen, auf gelber WBK erworbenen Vorderschaftrepetierflinten diese Disziplin bisher geschossen worden ist! Tatsächlich wird es eher so sein, dass ein DSB-Schießleiter niemanden mit einer Vorderschaftrepetierflinte und den durch die Flintenlaufgeschosse zu erwartenden Schäden in der Deckung, diese Disziplin schießen lassen wird!
  • Genau genommen bedeutet das Nachschieben einer derartigen Disziplin nichts anderes als die mit dem unzulässigen Erwerb begonnene Trickserei dadurch fortzusetzen, dass nun eine nicht ausgeübte Disziplin nachgeschoben wird. Also nicht mehr und nicht weniger als fortgesetzte Trickserei!
Bearbeitet von Gast
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Gebüsch wieder spricht sich laufend in seinen Aussagen.

Mal ist es Vorderschaftsrepetierbüchse mal ne VRF,jetzt werden es plötzlich Unterhebelrepetierflinten.

Wenn du die Spo. Bdmp gelesen hättest,wäre dir aufgefallen,das 338 das größte Büchsenkaliber ist,und nicht 8mm.

Bei der Disziplin LAR wird Büchsenpatronen und Kurzwaffenpatronen gesprochen und nicht Flintenpatronen.

Beim RSB BSB ect. sind Vorderschaftsrepetier zb ausdrücklich ausgeschlossen.

mfg

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Eine Langwaffe im Kaliber 12 bleibt auch mit gezogenen Lauf eine Flinte und diese sind von den Erwerbserleichterungen der gelben WBK ausgenommen !

Wo steht das mit den Flinten? Vor lauter Beiträgen verlier ich langsam den Faden...

Ich lese in der WBK nur: "Repetierlangwaffen (mehrschüssig) mit gezogenen Läufen" Was kann man hier anders interpretieren? Sage mir: Was ist eine VRF oder UHR mit gezogenem Lauf?

Doch natürlich eine LANGWAFFE MIT GEZOGENEM LAUF (natürlich hat sie auch noch andere Eigenschaften- aber in erster Linie genau das)

Flinte hier - Flinte da - , vor was hast du denn Angst, Joe? Dir passiert doch nichts- und jedem Erwerber einer VRF m. g. L. der einen Amtlichen Eintrag in seiner WBK hat ist doch aus dem Schneider, weil sein SB der selben Meinung ist.

Irgend wann wird ein Richter vielleicht ein Urteil fällen- aber bis da hin ist man der Gnade und dem Verständnis des SB ausgeliefert.

Andere Konsequenzen kann ich nicht sehen.

Sorry, blau war aus...

Bearbeitet von prassekoenig
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Gebüsch wieder spricht sich laufend in seinen Aussagen.

Ach ja? Wo denn? Bitte mit Quellenangabe.

Mal ist es Vorderschaftsrepetierbüchse mal ne VRF,jetzt werden es plötzlich Unterhebelrepetierflinten.

Das ist ganz einfach zu erklären. Eine VR-LW mit glattem Lauf ist eine VRF. Eine VR-LW mit gezogenem Lauf ist eine VRB. Über diese Unterscheidung reden wir in diesem Thread. Über das Thema der Sportordnungen und der verschiedenen Arten an Repetiermechanismen kam auch die UHRF ins Gespräch. Diese ist nämlich genau wie eine VRF von den Erleichterungen des §14 (4) ausgenommen.

Wenn du die Spo. Bdmp gelesen hättest,wäre dir aufgefallen,das 338 das größte Büchsenkaliber ist,und nicht 8mm.

Wir vergleichen:

Beim VdRBw bei 8 mm, ebenso beim BDMP in den meisten Fällen.

Bei der Disziplin LAR wird Büchsenpatronen und Kurzwaffenpatronen gesprochen und nicht Flintenpatronen.

Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm /.256, die unter den Begriff Langwaffenpatronen fallen.

Von Büchsenpatronen ist keine Rede. Der Begriff Langwaffenpatrone taucht auch nicht weiter auf und wird nicht weiter definiert. Er umfasst also auch Patronen in z.B. 12/76.

Beim RSB BSB ect. sind Vorderschaftsrepetier zb ausdrücklich ausgeschlossen.

Ja? Quelle?

Im ganzen DSB sind VRF ausgeschlossen. Von VRB ist jedoch keine Rede. Der Unterschied ist aber das Laufinnenprofil. Mit gezogenem Lauf ist es keine Flinte mehr.

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Alle Zentralfeuerpatronen ab 6,5mm-256 die unter den begriff Langwaffenpatronen fallen.

Das reicht doch,wenn einmal Langwaffenpatrone genannt ist.

12-76 ist und bleibt ne Schrotpatrone.

Im übrigen ist da von Unterhebelrepetieren die rede,das hast du wohl übersehen.

mfg

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@Gebuesch1:

Du insistierst an der falschen Stelle. Daß eine Sportordung ohne Kaliberbegrenzung gefunden wurde ist sicher Hilfreich für alle Besitzer von z.B. Langwaffen in .50 BMG, .460 Steyr, .700 NE. Im Prinzip auch für Flinten-Besitzer.

Machen wir also gemeinsam einen tiefen Seufzer und ein Häckchen hinter die Problematik einer Sportordnung. Chapeu übrigens in richtung DSB-Landesverbände, die sehr inklusive Disziplinen anbieten.

Wenn Du Dir die Stellungnahme des LKA NRW ansiehst, die ja eventuell noch von @steven gecheckt wird, dann lässt sich der Wunsch nach Erwerb einer Slug-Gun auf gelbe WBK aber NICHT durchführen. Denn dort lautet die Kette: gezogene Läufe für Flinten sind nur Sonderprofile des glatten Laufs. Obwohl das technisch ein wenig wackelig ist, hat diese Definition schon ein paar gesetzliche(!) Vorteile, eben in Bezug auf unterkalibrige Munition.

Das bedeutet dann eben aber auch: Eine Slug Gun ist eine Langwaffe mit glattem Lauf. Somit (wenn man sich deren Meinung anschließt) kann der geneigte Sportschütze nicht in den Genuss des Erwerbs ohne Einzelnachweis des Bedürfnis' kommen.

Sicher kannst Du jetzt mit den maßgeblichen Beurteilern dort ein paar Runden Ja/Nein/Doch/Aaahh spielen, bringt's aber nicht.

Ich hab das bereits seit ein paar Karussell-Runden Argumentenaustausch gesagt: Hier ist Technik der Waffen und Gesetzestext nicht kongruent definiert, das führt zu Verwirrung. Aus der Verwirrung jetzt Ansprüche abzuleiten, wie Behörden zu handeln haben, ist vermessen. Wenn's trotzdem klappt: Freut Euch, der Versuch ist nicht strafbar. Rechtssicher ist es aber auch nicht, rechnet also z.B. mit Widerrruf dieser speziellen Erlaubnis.

Schönes Rest-WE

Wie gesagt, das hier ist echt spaßig. Eine Neue Fahrt, eine schnelle Fahrt, einsteigen und mitfahren.....

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Die Diskussion Kurz- oder Langwaffen müssen wir hier nicht weiter führen.

Warum? Schließlich wäre dann hier analog zu deiner Behauptung die Flinte würde keine Büchse zu schlußfolgern, daß eine LW keine KW würde. Dies ist aber eindeutig nicht der Fall.

Aus einer Vorderschaftrepetierflinte wird immer noch nicht eine Büchse, wenn dessen Lauf gezogen ist.

Welches technische Argument hast du, wenn die technische Definition dieser Geräte über die Laufinnenkontur erfolgt?

Selbst wenn theoretisch eine ZF-Disziplin der DSB B-Liste geschossen werden könnte, rechtfertigt dies immer noch nicht den Erwerb auf gelber WBK. ...

Tatsächlich wird es eher so sein, dass ein DSB-Schießleiter niemanden mit einer Vorderschaftrepetierflinte und den durch die Flintenlaufgeschosse zu erwartenden Schäden in der Deckung, diese Disziplin schießen lassen wird!

Und warum würde es das nicht rechtfertigen? Wir haben dann eine Disziplin und eine Repetier-LW mit gezogenem Lauf und somit die Voraussetzungen nach §14 (4) erfüllt.

Wenn ein Stand für eine Munition zugelassen ist, dann ist er das. Wenn nicht nicht. Der DSB-Schießleiter hat da erstmal gar nix zu melden. Abgesehen davon benötigt man zum Schießen auch keinen solchen Herrn. Es bleibt also nur die Frage nach der Standzulassung.

Genau genommen bedeutet das Nachschieben einer derartigen Disziplin nichts anderes als die mit dem unzulässigen Erwerb begonnene Trickserei dadurch fortzusetzen, dass nun eine nicht ausgeübte Disziplin nachgeschoben wird. Also nicht mehr und nicht weniger als fortgesetzte Trickserei!

Ans hochgelobte Gesetz halten soll neuerdings Trickserei sein?

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Eine Langwaffe im Kaliber 12 bleibt auch mit gezogenen Lauf eine Flinte und diese sind von den Erwerbserleichterungen der gelben WBK ausgenommen !

Wenn schon das blau unbedingt sein muss dann lass bitte wenigstens das Schreien sein.

Es ist Kauz Gesetz völlig egal ob es sich um eine Flinte oder eine Büchse handelt, dem die Begriffe existieren im Gesetz nicht. Oder zeig mir, wo der Erwerb von Flinten im Gesetz überhaupt geregelt wird.

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Das reicht doch,wenn einmal Langwaffenpatrone genannt ist.

12-76 ist und bleibt ne Schrotpatrone.

Nur ist nirgendwo definiert, was eine solche ist. Und die Untergruppe der, wie du sie nennst, Schrotpatronen (Preisfrage: Was ist dann eine solche Patrone geladen mir nur einem Geschoss?) wird üblicherweise in Langwaffen eingesetzt. Damit sind solche Patronen Langwaffenpatronen.

Im übrigen ist da von Unterhebelrepetieren die rede,das hast du wohl übersehen.

Hatte ich im entsprechenden Beitrag ausdrücklich erwähnt, da es neben den VRF/VRB in z.B. 12/xx auch entsprechende UHR gibt.

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Habe mal bei den einschlägigen Händlern nachgeschaut , zb.Waffen Braun Frankonia,usw , da sind 12-76 überall als Schrotpatronen gelistet.

Wie sollen sie sie auch sonst nennen, wenn sie mit Schroten als Geschossen befüllt sind? Eine entsprechende .44 Mag ist auch eine Schrotpatrone. Aber eine .44 Mag mit Schrot geladen ist eben auch eine Kurzwaffenpatrone. Und eine 12/76, ob mit oder ohne Schrot geladen, ist eben eine Langwaffenpatrone. Wenn man schon diesen Unsinn der albernen Unterscheidung geben will....

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@Wenn Du Dir die Stellungnahme des LKA NRW ansiehst, die ja eventuell noch von @steven gecheckt wird, dann lässt sich der Wunsch nach Erwerb einer Slug-Gun auf gelbe WBK aber NICHT durchführen. Denn dort lautet die Kette: gezogene Läufe für Flinten sind nur Sonderprofile des glatten Laufs. Obwohl das technisch ein wenig wackelig ist, hat diese Definition schon ein paar gesetzliche(!) Vorteile, eben in Bezug auf unterkalibrige Munition.

Ich kann doch nichts dafür, wenn das LKA NRW offensichtlich von Waffentechnik keine Ahnung hat, das WaffG nicht versteht und beim BATF abgekupfert hat, wo mit dieser gar sonderbaren Ansicht die Klippe der destructive device in den USA umschifft wird.

Bzgl. eines Großteils der unterkalibrigen Munition sehe ich keine Probleme, da sie weiterhin problemlos aus glatten Läufen verschossen werden kann. Für spezielle Unterkalibermunition, welche einen gezogenen Lauf zur Drallstabilisierung voraussetzt, greift das Verbot bereits heute, da in der Verbotsdefinition gar nicht auf die Waffe sondern wieder nur auf den Lauf eingegangen wird. Unterkalibrige Patronenmunition, die für gezogene Läufe bestimmt ist, ist verboten - Waffentyp mit Ausnahme der Laufinnenkontur bums.

Es ist Kauz Gesetz völlig egal ob es sich um eine Flinte oder eine Büchse handelt, dem die Begriffe existieren im Gesetz nicht. Oder zeig mir, wo der Erwerb von Flinten im Gesetz überhaupt geregelt wird.

Es gibt eine einzige Stelle. Dort fällt überhaupt ein einziges Mal das Wort Flinte. Und das ist das Verbot von VRF, die einen Pistolengriff aufweisen oder bzgl. Lauf oder Gesamtlänge zu kurz sind.

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Hallo

an die Fraktion, die gerne das Gesetz verbiegen lassen, wenn das LKA/BKA sagt, eine Kaffeemaschine ist ein Mixer im speziellen Design oder ein gezogener Lauf ist kein gezogener Lauf sondern ein glatter Lauf mit einem speziellen Laufprofile: würde es euch was bringen, wenn ich euch bestätige, dass ich ein Querulant bin und darum bitte, falls eine Gesetzesänderung bzgl. VRF kommt, die Lieben davon auszunehmen?

Steven

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