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IGNORED

Pfefferspray/ Pfefferpistole legal?


tobias1

Empfohlene Beiträge

Hallo,

unsere Tochter ist 18 und Abends holen wir sie zur Sicherheit immer ab. Trotzdem wurde sie schon belästigt... Damals ist zum Glück nichts passiert. Nun wollen wir zur Sicherheit Pfefferspray kaufen. Das soll sie dann in ihre Handtasche tun. Mich interessiert sind Pfeffersprays legal?

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Pfeffersprays sind ohne Altersbeschränkung zur Tierabwehr frei erwerbbar. Ob das Tier dann 4 oder 2 Beine hat ist dann egal. Da muss aber dann auch schon Notwehr vorliegen. Ein dummer Spruch über einen tollen Po rechtfertig noch nicht den Einsatz von Pfefferspay.

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Hallo

Ich selber habe schon seit mehreren Jahren Pfefferpistole bei mir (http://www.obramo-security.de/Pfefferpistole).... Gott sei dank habe es zwar noch nie benutzen müssen, aber ich finde es gibt einem ein besseres Gefühl.... Die Pfefferpistole hat den Vorteil das sich auch abschreckend wird, bevor man sie einsetzt...benutzen darfst du es eigentlich nur zur Hundeabwehr, aber solltest du mal in eine wirkliche Notlage kommen, dann darfst du dich mit Mitteln wehren die dazu dienen dich selber zu retten.

Bearbeitet von oliverr
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Pfefferspray ist wohl effektiver in seiner Wirkung als CS. So haben die meisten Polizeien von CS auf Pfefferspray umgerüstet.

CS kenne ich auch nur als Sprühwolke. Pfefferspray bekommt man auch als Sprühstrahl zu kaufen, welcher 3-4m zielgenau eingesetzt werden kann.

Eine Eigengefährdung durch Gegenwind, etc. ist dadurch nicht mehr ganz so wahrscheinlich.

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Warum denn kein CS?

Ab 14 Jahre, jedoch lediglich bei öff. Veranstaltungen problematisch!

CS ist wirkungslos gegen Betrunkene. Auch ansonsten ist es nicht so prall (Selbstversuch, und ich bin echt eine Memme). Hat auch die Ordnungsmacht festgestellt und daher auf OC umgesattelt. Das wiederum soll sehr wirksam sein (das habe ich aber noch nicht ausprobiert).

Besser als Sprays sind "Dosierer" die einen Strahl abgeben, den kann man sehen und "nachjustieren". Schaum soll auch ganz brauchbar sein.

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Hier die rechtliche Klamotte:

Ein Spray mit Reizstoff muss zugelassen (zuständig: PTB, physikalisch technische Bundesanstalt) sein, dann dürfen auch Jugendliche (ab 14Jahre) solch ein Spray herumschleppen (führen). Zugelassene Reizstoffe sind CS und CN afaik, OC (Oleum Capsicum; Wirkstoff des Pfeffers) ist nicht als Selbstverteidigungs-Wirkstoff zugelassen. Solche Sprays sind aber als Tier-Abwehr-Geräte erlaubt. Ich meine mich dumpf zu erinnern, daß der Zulassungsprozess Tierversuche erfordert, bevor der Wirkstoff für die Menschheit freigegeben wird, diese Versuche werden nicht erlaubt (Tierschutz), also wird es keine neuen Wirkstoffe zur Menschen-Abwehr mehr geben. Logisch, oder ?

Eine "Pistole" wie Jet-Protector oder Guardian Angel hilft beim Zielen, beschränkt aber auf 2 "Schuss" und sie ist klobiger als das Döschen. Sie haben mehr Reichweite und treffen besser. Genauso wie Pfefferspray fallen sie in die Definitionslücke. Sie sind nicht zur Selbstverteidigung gegen Menschen zugelassen.

Hier hilft dann das gute deutsche Notwehrrecht. Wenn man sich verteidigen MUSS, dann darf man ALLES nehmen, was Erfolg verspricht. Hat man also zufällig (weil man Angst vor Hunden und Wildschweinen hat) das Tierabwehr-Zeugs dabei, dann kann man das bei Notwehr auch gegen Menschen verwenden. Herumschleppen darf man es, auch als Jugendlicher.

Eine Knallpistole (für Kartuschenmunition) darf man erst ab 18 Jahren erwerben und wenn man sie herumschleppen will, muss man einen "kleinen" Waffenschein bei der Polizei (Waffenbehörde) beantragen und dabeihaben, samt Perso. Die Pfeffer-Kartuschen aus diesen Pistolen sind nicht so wirksam wie der Strahl aus Jet-Protektor, großen Sprays etc.(dafür hat man mehr Versuche...) und man eskaliert mit dem Zeigen einer Schusswaffe die SV-Situation. Ist also eine gebrochen zu sehende Alternative.

Gewürz-Werfer in irgendeiner Form sind aber das wirksamste Abwehrmittel, daß die Obrigkeit dem Bürger zugesteht.

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Ich bin sicher und "Tyr" hat mal wieder einen Volltreffer!

Ich war ca. 40 Jahre PVB, davon die Hälfte Ost und die andere West, wissen aber auch die meisten hier!

Ich hatte im Monat ca. 30 Strafanzeigen wegen Verst. gg. das WaffG zu bearbeiten, dabei waren auch Geschichten wie der "Lambsdorfkrückstock" (Stockdegen). Besuch im jüdischen Museum Berlin.

Die zuständige Richterin rief mich an, wie wir die "Geschichte" bereinigen könnten.

Meine Fresse, war das ein Drama, würde jetzt zum Roman ausarten!

War aber spannend und ich habe eine Lösung gefunden!

Hätte ich aber nicht wiederholen wollen. :yess:

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Es soll Typen geben (Hooligans usw) die putzen sich regelrecht jeden Morgen die Zähne mit extrem scharfer Chillisoße und decken sich regelmäßig selbst mit Pfefferspray ein um sich abzuhärten. Stimmt das? huebscher.gif

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Aus einem anderen Thread zum selben Thema:

Mal zur Realität zurück.

Es geht um eine Frau, ein vermutlich eher zierliches Persönchen.

Zudem weder trainiert, noch konditioniert, sie hat vermutlich (wie fast alle Frauen und die meißten Männer) noch nie "in Echt" zugeschlagen.

Als Opfer von Stalking, wird sie vermutlich (Spekulatius) auch nicht die dominanteste Person sein...

Man kann ihr einen Schlagstock, eine Gas-Pistole, ein 20cm Kampfmesser oder auch eine MP7 in die Hand drücken.

Das Ergebnis, im "Fall der Fälle", wird das gleiche sein....sie wird "nix" machen.

Um etwas kompliziertes wie eine Gas-Pistole oder einen Taser.... zu bedienen wird die Dame viel zu konfus sein, klappt es nicht sofort (wo war nochmal dies Sicherungsdings?), ist die Panik da.

Physisch agieren, also mit etwas zuschlagen oder zustechen, wird sie entweder gar nicht, oder mit zu wenig Wucht.

Kurzfristig, also ohne langwieriges Training, halte ich persönlich (10 User, 11Meinungen) ein sog. Tierabwehrspray für den unter diesen Bedingungen gangbarsten Weg.

Es ist überall verfügbar, preiswert und in der Handhabung fast Idioten-Sicher.

Als Strahl, oder Schaum ist die Gefahr der Eigenkontamination verringert.

Eine Dose im Auto, eine in der Jacke, eine zu Hause und 3-4 "Trainingsflaschen" kosten nicht die Welt.

Zu Wirkung:

Über 800Mal wird allein in Berlin jährlich durch PVB OC-Spray eingesetzt.

Berichte über das Nicht-Funktionieren sind sehr rar.

Gerade die Wirkung gegen alkoholisierte Personen wird immer wieder gelobt.

http://www.bundestag...fefferspray.pdf

http://www.20min.ch/...spray--12932749

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, spricht von "sofortigem Lidschluss".
Auch auf Wechselwirkungen mit Drogen, Kontaktlinsen, Gefahren für Astmatiker etc...wird eingegangen.

Sicherlich ist es für trainierte Personen, in einer "Laborsituation" möglich auch mit OC in den Augen weiter zu kämpfen.

Auch mit Schmerzen, auch mit Atemnot. Da kann man sicherlich noch zuschlagen, zustechen oder weiterrennen...

Aber wie gezielt, wenn man nichts mehr sieht? Und wann? Nach 30Sekunden? Nach 5min?

Dass es auch Leute gibt, die (situativ) völlig unempfimdlich sind, oder deren Schmerzempfinden, psychisch oder physisch,(temporär) ausgeschaltet ist, steht dabei außer Frage.
Mein Opa berichtete von einem russischen Soldaten, der nach einer MP-Salve (5 Treffer) in die Brust, wieder aufstand und noch 10Meter mit dem Bajonett angriff, bevor er zusammenbrach.

Dennoch sind wir uns sicherlich einig, dass die globale Behautung, dass der (nahezu gleichzeitige) Einschlag von 5 Projektilen, in den Brustkorb, einen Angriff sicher stoppt, für 99,9% aller Fälle zutreffend ist, auch wenn es in diesem einen Fall nicht so war.

Das Mittel der Wahl ist daher (aus meiner Sicht), für untrainierte Personen, das schnell hervorgeholte und entschlossen eingesetzte OC-Spray.

Sprühen, Ausweichen, Sprühen, Ausweichen...abhauen...

Mit einer sehr hohen Warscheinlichkeit wird dieser Gegner weder angreifen, noch verfolgen können und das für >10Min.

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Die Konzentration des Wirkstoffs in Pfefferspray ist in Asien deutlich höher als bei uns weil dort die Speisen stärker mit dem Wirkstoff gewürzt werden und deshalb eine Immunisierung erfolgt.

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Warum denn kein CS?Ab 14 Jahre, jedoch lediglich bei öff. Veranstaltungen problematisch!

Wenn ich mich jetzt nicht ganz doll täusche, ist auch Tierabwehrspray auf öffentlichen Veranstaltungen problematisch... Mir ists grad nur zu müßig, die Rechtsgrundlage mit

meinem Handy zu suchen...

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Die Pfefferpistole hat den Vorteil das sich auch abschreckend wird, bevor man sie einsetzt...benutzen darfst du es eigentlich nur zur Hundeabwehr,

Wo steht das denn?

Pfefferpistole? kenne ich nicht!

Schreckschusswaffen kannst Du mit CS- oder auch mit Pfefferpatronen laden.

Aber über den Einsatz von Pfefferpatronen wirst Du im Gesetz nichts finden. Das bezieht sich nur auf das Spray.

Kannst ja abwechselnd laden. Erst eine Pfefferpatrone, dann eine CS, dann wieder Pfefferpatrone usw.

Ist der Angreifer menschlich, geht der erste Schuss halt in die Luft. War gerade kein Hund in der Nähe. :rotfl2:

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Par. 42 Abs. 1 i.V.m. Par. 1 Abs. 2 WaffG

Das ist eindeutig auch Pfefferspray (auch wenn ichs persönlich für Blödsinn halte...)

Pfefferpistole ist Pfefferspray in "pistolenähnlichem Sprühmechanismus"...

Hat aber nichts mit Tierabwehrsprays zu tun. Diese sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, da sie nicht die Zweckbestimmung haben, die Abwehr- oder Angriffsfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen.

Daher können sie auch nicht unter § 42 WaffG fallen.

Bitte richtig informieren, bevor man so etwas behauptet.

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Daher können sie auch nicht unter § 42 WaffG fallen.

Bitte richtig informieren, bevor man so etwas behauptet.

Bis zur Klärung des Sachverhalts wirds von der Ordnungsmacht aber identisch behandelt. Insofern muss man damit rechnen, daß die Beschränkungen des §42 auch auf OC-Hilfsmittel angewendet werden, die lediglich zur Tierabwehr zugelassen sind. Wenn man auf einer öffentlichen Veranstaltung mit einem Elektroschocker zum Viehtreiben angetroffen wird, kriegt man dieselben Ärger wie mit Kontaktgeräten, die PTB-Zeichen haben, eher sogar noch mehr.

Ich vermute, da wird man dann mit einem "geboren/gekoren" Dualismus konfrontiert.

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Bis zur Klärung des Sachverhalts wirds von der Ordnungsmacht aber identisch behandelt. Insofern muss man damit rechnen, daß die Beschränkungen des §42 auch auf OC-Hilfsmittel angewendet werden, die lediglich zur Tierabwehr zugelassen sind. Wenn man auf einer öffentlichen Veranstaltung mit einem Elektroschocker zum Viehtreiben angetroffen wird, kriegt man dieselben Ärger wie mit Kontaktgeräten, die PTB-Zeichen haben, eher sogar noch mehr.

Ich vermute, da wird man dann mit einem "geboren/gekoren" Dualismus konfrontiert.

Ich wollte erstmal nur klarstellen, was WSG1 geschrieben hat.

Die Beschränkungen des § 42 WaffG können nicht auf ein Tierabwehrspray angewendet werden, da es keine Waffen im Sinne des des § 1 Abs. 2 WaffG sind.

Ein Tierabwehrspray ist einer der wenigen Gegenstände, bei dem sich mal alle (Gesetz, Gesetzgeber, BKA und Literatur) einig sind, wie er einzustufen ist (mit Ausnahme der Anscheinswaffenthematik: "Neuster Scherz vom BKA: Pfeffersprays jetzt verbotene Anscheinswaffe").

Für Details zur Einordnung verweise ich auf den Artikel von RA Jede.

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Ich wollte erstmal nur klarstellen, was WSG1 geschrieben hat.Die Beschränkungen des § 42 WaffG können nicht auf ein Tierabwehrspray angewendet werden, da es keine Waffen im Sinne des des § 1 Abs. 2 WaffG sind.Ein Tierabwehrspray ist einer der wenigen Gegenstände, bei dem sich mal alle (Gesetz, Gesetzgeber, BKA und Literatur) einig sind, wie er einzustufen ist (mit Ausnahme der Anscheinswaffenthematik: "Neuster Scherz vom BKA: Pfeffersprays jetzt verbotene Anscheinswaffe"). Für Details zur Einordnung verweise ich auf den Artikel von RA Jede.

Nachdem ich mir mal den von dir verlinkten Artikel durchgelesen hab, muss ich meinen Irrtum eingestehen. Du musst aber zugeben, daß das Verstehen solcher Details für Normalsterbliche nicht ganz einfach ist und man sich schnell mal verfahren kann (wie ich). Spricht natürlich nicht für die Qualität des Gesetzestextes, wenn selbst Juristen damit teils arge Probleme haben...

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