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IGNORED

Pfefferspray/ Pfefferpistole legal?


tobias1

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Nachdem ich mir mal den von dir verlinkten Artikel durchgelesen hab, muss ich meinen Irrtum eingestehen. Du musst aber zugeben, daß das Verstehen solcher Details für Normalsterbliche nicht ganz einfach ist und man sich schnell mal verfahren kann (wie ich). Spricht natürlich nicht für die Qualität des Gesetzestextes, wenn selbst Juristen damit teils arge Probleme haben...

Ja natürlich, das ist auch nicht einfach. :-)

Nichts für Ungut. :drinks: In letzter Zeit erlebe ich nur zu häufig, dass Leute in dem Bereich etwas als wahr darstellen, was eben nicht so ist. Entschuldige, bitte, wenn ich da etwas zu forsch war.

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  • 3 Wochen später...

Mit den Pistolen trifft man sein Ziel leichter als mit dem Spray und sie sind weniger windempfindlich aber sind sind sehr viel größer und schwierig verdeckt zu tragen.

Reden wir von Gaspistolen/Revolvern oder zweischüssigen Tierabwehrgeräten wie den JetProtector?

Letzterer wenn auch genau so teuer wie eine SRS Pistole ist durch seinen Strahl treffsicherer als eine Gaspistole mit Ihrer

Wolke die sich schnell abbaut und dann noch die Laufsperren, leider hat der Protector nur zwei Schuss gibt aber Magazine

a 2 Schuss zum nachkaufen, im Gegensatz zur Gaspistole kann er frei geführt werden.

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irgendwo hab ich letztens gelesen, daß eine vierschüssige Version grad in Planung für den deutschen Markt ist.

Das wäre eine brauchbare Alternative zum Pfefferspray.

Auf jeden Fall, denn ich stelle mir gerade vor das es recht schwierig ist so ein Magazin zu wechseln sollte man den Kopf von einem+

angreifenden Hund nicht getroffen haben (der bleibt ja nicht wie eine Skulptur in der Landschaft stehen) und das Biest stürmt auf einem

zu so hätte man mit zwei weiteren Schuss bessere Chancen, sicher wird aber das Gerät dann auch teurer sein als das zurzeit angebotene.

Sicher wäre es auch möglich eine Pistole mit Magazin für 6-10 Patronen für die gleichen (oder ähnliche) Patronen zu entwickeln wie sie sich im Magazin des Jetprotector befinden, vielleicht auch als Revolver?

Aber das schmeckt bestimmt wieder dem Gesetzgeber nicht.

Aber warum nicht? Der Hersteller könnte doch sicher gehen das zB. sich die Munition von allen scharfen Patronen die es gibt

unterscheidet und scharfe nicht passen, ebendso wäre es möglich den "Lauf" nicht aus Stahl sondern aus Kunsstoff,Fieberglas

(wie bei manchen Softair pump guns) oder Aluminium zu fertigen damit wäre ein Schuss mit scharfer Munition sowieso von

vornherein ausgeschlossen.

Die Abwehrgeräte könnten durchaus auch bei den anderen Teilen aus (haltbaren) Kunststoffen hergestellt werden wird ja

im Softair/Paintball/Co2 Bereich auch gemacht dann ist auch kein Umbau oder ähnliches möglich.

Hier könnte sich -wenn man den Gesetzgeber- ins boot holen könnte ein neuer Markt entwickeln, leichte Pistolen,Revolver und

vielleicht sogar eine kurze "Pepper Shotgun" für spez.Patronen leichter und weitgehendst ungefährlicher als herkömmliche Gas-Signalwaffen aber im Fall der Fälle wirkungsvoller-man hat uns schon einige Mittel zur Notwehr entzogen es wird Zeit das

man seitens des Staates dem Bürger wieder ermöglicht sich zu verteidigen gleichzeitig würde man mit den neuen Geräten

ich spreche extra nicht von "Waffen" das Risiko Gefährdung von Unbeteilgten,schweren Verletzungen usw. deutlich reduzieren.

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So soll das Ding aussehen.

http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fjpxpeppergun.org%2Fimages%2F416_JPX4_teaser_home.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fjpxpeppergun.org%2F&h=357&w=415&tbnid=1SyVm4u_aOSi7M%3A&zoom=1&docid=QHDrwbdHLIAxdM&ei=6Py2U5KwMOPm7Abar4GQDQ&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=1055&page=1&start=0&ndsp=18&ved=0CCAQrQMwAA

Daß es ja mittlerweile einen Laser für den Guardian Angel II gibt, lässt auch hoffen, daß die den Laser bei dem Ding nicht mehr kastrieren müssen. Der würde nämlich sicher beim Zielen sehr hilfreich sein.

Mich wundert nur, daß der JPX damals nur ohne Laser zugelassen wurde und es jetzt nachträglich für den Guardian Angel II doch Einen zum Anstecken gibt.

Der Laser im JPX wäre ja fest verbaut, es wäre also kein verbotener Gegenstand weil er nicht an eine Schusswaffe zu montieren wäre.

Ich meine, das System ist doch bei beiden Geräten gleich. Beide sind Tierabwehrgeräte und keine Schusswaffen. Warum also Eins mit Laser erlaubt und eins nicht?

Bearbeitet von Steinpilz
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Nachdem ich mir mal den von dir verlinkten Artikel durchgelesen hab, muss ich meinen Irrtum eingestehen. Du musst aber zugeben, daß das Verstehen solcher Details für Normalsterbliche nicht ganz einfach ist und man sich schnell mal verfahren kann (wie ich). Spricht natürlich nicht für die Qualität des Gesetzestextes, wenn selbst Juristen damit teils arge Probleme haben...

Die wenigsten PVB und Ordnungskräfte lesen derartiges. Bei Eingangskontrollen zu öff. Veranstaltungen, Fan Meile, jüdisches Museum, Gerichtsgebäude u.a. Objekte wird erst einmal alles abgenommen u. der Polizei übergeben, die eine Anzeige wegen

Verdacht des Verstoßes fertigt. (Das trifft eben auch für Kontrollen im öff. Verkehrsraum zu)

Für die Prüfung/Würdigung sind schließlich die Fachdienststellen zuständig!

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Beim lesen bin ich über den Begriff "Pfefferpistole" gestolpert.

Die Frage ist jetzt, ob das Führen einer solchen auf öffentlichen Veranstaltungen als Brauchtumspflege durchgeht, wenn ich mich als Räuber Hotzenplotz verkleide? :blush2:

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Die wenigsten PVB und Ordnungskräfte lesen derartiges. Bei Eingangskontrollen zu öff. Veranstaltungen, Fan Meile, jüdisches Museum, Gerichtsgebäude u.a. Objekte wird erst einmal alles abgenommen u. der Polizei übergeben, die eine Anzeige wegen

Verdacht des Verstoßes fertigt. (Das trifft eben auch für Kontrollen im öff. Verkehrsraum zu)

Für die Prüfung/Würdigung sind schließlich die Fachdienststellen zuständig!

Dieses Vorgehen ist nach meiner Auffassung aber nicht richtig.

Ich kann doch verlangen, daß Polizeibeamte sich in ihrem Arbeitsbereich zumindest so weit auskennen, daß sie wissen was wo verboten ist und was nicht.

Wenn sie alles erst mal kassieren und erst das Gericht aussortiert was gerechtfertigt war und was nicht, bedeutet das eine unnötige Belastung der Gerichte, die ja angeblich eh schon hoffnungslos überlastet sind.

Sorry, aber ich muss mich in meinem Beruf auch soweit auskennen, daß ich nicht alles erst meinem Chef zeigen muss bevor ich es mache.

In wirklichen Grenzfällen, in denen eine Entscheidung schwierig ist, sag ich nix, aber was man hier und anderswo so liest was aus welchen Gründen schon beschlagnahmt wurde, dann muss ich sagen, sind diese Polizeibeamten entweder einfach zu faul sich in diesem Bereich weiterzubilden oder sie sind einfach Machtgeil und nutzen es aus, dir alles wegnehmen zu können, auch wenn du es nachher wieder kriegst weil es ungerechtfertigt war.

Konsequenzen wegen ungerechtfertigter Beschlagnahme müssen ja nicht befürchtet werden. Eben wegen der von dir genannten Vorgehensweise.

"Ich tu nur meinen Job und nehms dir weg, ob das richtig ist, prüft ein Gericht, wenn du Glück hast schon in zwei Monaten"

Das ist echt eine tolle Einstellung. :/

Bearbeitet von Steinpilz
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Pfeffer ist schon o.k., wenn eben kein Verst. gg. das WaffG, dann eben gef. KV!

Was bringt das dem LWB? SV? Ärger! Ärger!

Und die Alternative wäre dann im Fall eines Angriffes, und wenn Flucht keine Option ist, welche?

Sich auf den Rücken rollen? Singen? Talmudverse rezitieren?

Im Ernst, dieses "aber es könnte doch Ärger bringen" ist nicht konstruktiv.

Bei dieser Argumentation könnte bzw. sollte man derartige Einsatzmittel auch allen Vollzugsbeamten wegnehmen...

Denn deren Einsatz könnte ja Ärger bringen... (Tut er auch häufiger, s. Gegenanzeigen gegen PVB, aber meist folgenlos).

Im Notwehrfall haben wir eben keine gefährliche KV. Und (auch wenn Abwägungen mitunter schwierig sind) - noch haben wir in D ein recht passables "Notwehrrecht".

Ich selbst halte Abwehrspray noch für eine der tauglichsten Möglichkeiten, die in unserem Land dem Normalbürger legal möglich sind .

Bearbeitet von karlyman
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Also ich wäre heute im Güter- oder Gefahrgutkontrollbereich auch überfordert und bräuchte einen erfahrenen Passmann an

meiner Seite und eine gewisse Einarbeitungszeit.

Es kann nicht jeder alles wissen oder beherrschen, eine Spezialisierung ist wichtig, aber heute soll jeder alles können

und das funktioniert eben nicht!

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Im Notwehrfall haben wir eben keine gefährliche KV. Und (auch wenn Abwägungen mitunter schwierig sind) - noch haben wir in D ein recht passables "Notwehrrecht".

Ich selbst halte Abwehrspray noch für eine der tauglichsten Möglichkeiten, die in unserem Land dem Normalbürger legal möglich sind .

Der Anzeigenaufnehmende war in dem Moment aber nicht zugegen und nimmt somit auch die

Gegenanzeige auf.

Zeugen?

Es ist doch die Aufgabe eines Anwaltes Zeugenaussagen "plattzumachen", schon wenn die

Verhandlung nach 1 Jahr stattfindet!

Ansonsten stimme ich Dir zu, aber ich kenne eben aber auch die negativen Momente aus der

alltäglichen Praxis!

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Schon. Mir ging es nur darum - wir sollten uns nicht darauf einlassen, nie wieder ins Freie zu gehen, weil uns vielleicht der Himmel auf den Kopf fallen könnte...

Vollkommen richtig, man sollte eben nur sein Gehirn nicht zu Hause lassen und über manches einfach nachdenken, z.B. wohin

ich gehe und was ich in der Tasche habe.

Steige ich in den Flieger überlege ich auch vorher ob ich den Rucksack zum Schießen genutzt habe und schaue nach, ob noch

eine Patrone drin ist, genauso wenn ich mein Auto verkaufe.

Nicht der 1. Autohändler der die Polizei wegen einer gefundenen Patrone ruft!

Sei froh dass ich nicht alle Varianten aufzähle, die mir untergekommen sind!

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Die wenigsten PVB und Ordnungskräfte lesen derartiges. Bei Eingangskontrollen zu öff. Veranstaltungen, Fan Meile, jüdisches Museum, Gerichtsgebäude u.a. Objekte wird erst einmal alles abgenommen u. der Polizei übergeben, die eine Anzeige wegen

Verdacht des Verstoßes fertigt. (Das trifft eben auch für Kontrollen im öff. Verkehrsraum zu)

Für die Prüfung/Würdigung sind schließlich die Fachdienststellen zuständig!

Vielleicht sollten wir lieber mal die ganzen Kontrollen hinterfragen die es vor 2 Jahrzehnten so auch nicht gab!

Das sind nämlich massive Eingriffe in bürgerliche Grundrechte-vor allem Gerichtsgebäude weil da muss ich erscheinen!

Flughafen,Sportveranstaltungen,Disco könnte man ja noch sagen muss ja keiner hingehen.

Kriminell wirds aber wenn solche Kontrollen irgendwann vor jedem Arbeits/Finanz/Jugendamt stattfinden also dort wo Menschen

aufgefordert werden persönlich zu erscheinen, was ist ein Polizeistaat wenn nicht das?

Sowas gabs ja noch nicht mal zu DDR-Stasizeiten nicht mal bei den Nationalsozialisten!

Und jetzt soll mir niemand mit "Sicherheit" kommen wenn ein Terrorkommando da rein will schießt es sich ebend den weg mit

schweren automatischen Waffen frei wie hier im Spiel anschaulich dargestellt.

Die "neuen" Terroristen und da bin ich davon überzeugt werden eh dazuübergehen gezielt Sicherheitskräfte

zu eliminieren,denn ein Staatsoberhaupt zu töten erfordert viel Planung ist aufwändig und selbst wenn das

Ergebnis erfolgreich sein sollte wird dieser schnell durch eine weitere Marionette ersetzt.

In Afgahnistan zB. sprengen sich bewusst Attentäter vor Ausbildungsstellen von Sicherheitskräften in die

Luft um den Nachschub zu dezimieren und demoralisieren, ich denke mal das bei 3-4 Fällen wo Attentäter

direkt in der Schleuse (Detektor) einen Selbstmordanschlag verüben wäre auch die Diskussion um "Sicherheit"

dahin weil das,weil sich dafür kein Kontrolleur mehr finden würde. Es gibt keine Sicherheit nicht mal in einer Diktatur im

Gegenteil.

Aber wie ich schon im Off-Topic Bereich zur NSA geschrieben habe es geht nur um Steuerung/Lenkung und Entmündigung der Bevölkerung und den Abbau deren Rechte!

Mittlerweile ist ja auch Zwangsarbeit und Arbeitshäuser für Arbeitslose kein Tabu mehr ein weiteres Beispiel

wie sich das System von einem humanen Staat (s.GG) verabschiedet hat :peinlich:

http://www.jungewelt.de/2014/07-02/055.php

Bearbeitet von rüdiger400
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"Ich tu nur meinen Job

Das ist echt eine tolle Einstellung. :/

Das ist die Einstellung von (Staats)- Bütteln schlechthin ob KZ-Wärter,Mauerschützen,Stasioffiziere,Personal von Bautzen usw.

In späteren Verhandlungen kamen die alle mit der Begründung "habe nur meinen Job gemacht" hört sich an wie habe kein eigenes

Gehirn habe ich bei der einstellung gleich mitabgegeben- Schuld waren nur Kaiser Wilhelm, Hitler,Honecker,Ulbricht und Breschnew...

Bearbeitet von rüdiger400
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So soll das Ding aussehen.

http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fjpxpeppergun.org%2Fimages%2F416_JPX4_teaser_home.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fjpxpeppergun.org%2F&h=357&w=415&tbnid=1SyVm4u_aOSi7M%3A&zoom=1&docid=QHDrwbdHLIAxdM&ei=6Py2U5KwMOPm7Abar4GQDQ&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=1055&page=1&start=0&ndsp=18&ved=0CCAQrQMwAA

Daß es ja mittlerweile einen Laser für den Guardian Angel II gibt, lässt auch hoffen, daß die den Laser bei dem Ding nicht mehr kastrieren müssen. Der würde nämlich sicher beim Zielen sehr hilfreich sein.

Mich wundert nur, daß der JPX damals nur ohne Laser zugelassen wurde und es jetzt nachträglich für den Guardian Angel II doch Einen zum Anstecken gibt.

Der Laser im JPX wäre ja fest verbaut, es wäre also kein verbotener Gegenstand weil er nicht an eine Schusswaffe zu montieren wäre.

Ich meine, das System ist doch bei beiden Geräten gleich. Beide sind Tierabwehrgeräte und keine Schusswaffen. Warum also Eins mit Laser erlaubt und eins nicht?

Ja um nun zum eigentlichen Thema zurückzukommen, ich habe mir die Bilder mal angeschaut das sieht ja schon mal professionell

aus,wie ich mir das vorgestellt habe er ist bestimmt auch etwas schwerer und größer als das Vorgängermodell.

Interessant wäre jetzt mal der ungefähre Preis.

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Intressant wäre erst mal ob unsere Staatsmacht das Ding als Anscheinswaffe einstuft.

Es ist ja nen Tick Pistolenähnlicher als der JPX und da vor einiger Zeit sogar die Mace-Sprühpistole als Anscheinswaffe eingestuft wurde, hab ich da ein ungutes Gefühl.

Dann haben wir ein brauchbares, recht teures Verteidigungsgerät für den Heimgebrauch :/

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Intressant wäre erst mal ob unsere Staatsmacht das Ding als Anscheinswaffe einstuft.

Es ist ja nen Tick Pistolenähnlicher als der JPX und da vor einiger Zeit sogar die Mace-Sprühpistole als Anscheinswaffe eingestuft wurde, hab ich da ein ungutes Gefühl.

Dann haben wir ein brauchbares, recht teures Verteidigungsgerät für den Heimgebrauch :/

Aufgrund des Feststellungsbescheids zur Mace Pepper Gun würde ich davon ausgehen, dass das JPX 4 wohl auch als Anscheinswaffe eingestuft werden wird. Dagegen kann man aber Widerspruch einlegen und gegebenenfalls danach klagen.

Der Feststellungsbescheid zur Mace Pepper Gun ist noch nicht rechtskräftig, da Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung haben.

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Ach stimmt, da war doch was.

Da bin ich ja mal gespannt.

Find ich aber gut, daß du das machst.

Eventuell wird so ein Urteil erzwungen, das den Weg für den vierschüssigen JPX freimacht, da auch dieser zwar pistolenähnlich aussieht, aber eben keiner Schusswaffe nachempfunden ist.

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Ach stimmt, da war doch was.

Da bin ich ja mal gespannt.

Find ich aber gut, daß du das machst.

Eventuell wird so ein Urteil erzwungen, das den Weg für den vierschüssigen JPX freimacht, da auch dieser zwar pistolenähnlich aussieht, aber eben keiner Schusswaffe nachempfunden ist.

Letztlich könnte man (vorsicht wir wollen keine schlafenden Hunde wecken...) den jetzt angebotenen JPX mit 2 Schuss aufgrund seiner Grifform auch als "Anscheinswaffe" einstufen alleine der Begriff ist ziemlich schwammig und sollte mal geklärt werden.

Denn es gibt mittlerweile auch Taschenlampen mit Pistolengriff, daß kann kein deshalb kein Feststellungsmerkmal sein.

Selbst eine Gartenspritze mit Revolvergriff habe ich schon gesehen.

Und ein berufl.Waffenträger sollte den auch vierschüssigen JPX schon von einer scharfen Schusswaffe mit nur einem Lauf unterscheiden können.

Sicher könnte man auch einen JPX in der Form einer Stablampe bauen Auslösung wie eine MagLite ohne Pistolengriff vieleicht

sogar mit Taschenlampen Strobofunktion wäre aber sicher nicht so einfach zu händeln wie mit Pistolengriff deshalb macht

dieser schon Sinn.

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