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IGNORED

2/6 Regel AUCH für die "Grüne" ?


Gast

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Hallo in die Runde! Ich brauch mal Eure Hilfe. Ich weiß, daß für die neue gelbe WBK besagte 2/6 Regelung gilt- soweit (nicht) so gut. Ich habe 2 Langwaffen auf neugelb gekauft- egun und Alle, gelinde ausgedrückt- Xeiße- ein 2facher Griff in die Kloschüssel, da Rückgabe nicht möglich. Jeden Tag wird ein Dummer geboren und ich war Besagter. Also Waffen sind weg- Asservatenkammer, ohne überhaupt einen Schuß abgegeben zu haben. Schmerzhaft, da Geld weg-

aber jetzt meine Frage. Auf meiner GRÜNEN WBK habe ich noch eine Kurzwaffe "frei", da ich nur eine KW besitze- meine 30 Jahre alte ColtGold Cappe war ein rappelnder Sack Nüsse, ich hab sie mal aus nostalgischen Erwägungen und als Jugendsünde zu verbuchen gekauft- aber nun isse endlich weg- also ist mein Grundkontingent von 2 KW nicht ausgeschöpft. (ich bin im RSB/DSB).

ABER die waffenrechtliche Abteilung sagte mir, egal welche Farbe der WBK, ich muß jetzt auch auf Beantragung WBK GRÜN ebenfalls ein halbes Jahr warten bis zum Kauf.

Meine Frage an Euch: Ist das waffenrechtlich bundesweit geregelt, kochen die einzelnen Länder (ich lebe leider im rotgrünen NRW) ihr eigenes schikanöses Süppchen oder kann man gegen diese Entscheidung rechtlich vorgehen?

Ich danke Euch im voraus für alle Antworten!

MfG!

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.....- ein 2facher Griff in die Kloschüssel, da Rückgabe nicht möglich.... ... Also Waffen sind weg- Asservatenkammer, ohne überhaupt einen Schuß abgegeben zu haben. Schmerzhaft, da Geld weg....

Was ist passiert ? Hat man dich betrogen ? Gerade egun Geschichten sind zur Warnung für alle Waffenbesitzer wichtig.

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Dann habe ich mal ne Frage.

Ich habe ne Gelbe WBK und dürfte mir wieder in 14 Tagen eine Waffe kaufen.

Jetzt habe ich allerdings letzte Woche meine Grüne bekommen mit zwei Voreinträgen für eine 45 ACP und eine 357.

Wenn ich das richtig interpretiere darf ich mir in 14 Tagen nur EINE Waffe holen und nicht drei.

Ist das so richtig ? Das wäre ja blöd :-(

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@Beretta:ja ist richtig, ja ist blöd, ja ist eben so!

@gorm: Waffrenrecht = Bundesrecht

zum Thema zurück: Sportschütze -> §14 -> 2/6 ... eigentlich weiß Du das ja Alles gorm....einfach nochmal §14 lesen und die Erläuterungen dazu in der WaffVwV.....

gruß alzi

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Meine Frage an Euch: Ist das waffenrechtlich bundesweit geregelt, kochen die einzelnen Länder (ich lebe leider im rotgrünen NRW) ihr eigenes schikanöses Süppchen

Waffenrecht ist Bundesrecht, nix mit jedes Land kocht eignes Süppchen und schikanös schon gar nicht, zumal Erwerbsstreckungsgebot Sachkunde-Thema ist.

Wenn ich das richtig interpretiere darf ich mir in 14 Tagen nur EINE Waffe holen und nicht drei.

Ist das so richtig ? Das wäre ja blöd :-(

Richtig.

edit: da war jemand schneller.. ;-)

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... Also Waffen sind weg- Asservatenkammer, ohne überhaupt einen Schuß abgegeben zu haben. ...

Ich kenne zwar den genauen Hintergrund nicht, aber in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) steht:

14.2.2

§ 14 Absatz 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot, d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze (Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.

Je nachdem wie die Geschichte dazu ist lässt der SB ja eine Ausnahme von der 2/6er Regel zu.

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Je nachdem wie die Geschichte dazu ist lässt der SB ja eine Ausnahme von der 2/6er Regel zu.

---und deshalb meine Anfrage: Es geht also doch, nur macht "meine" zuständige Behörde da nicht mit.

Danke für alle Eure Antworten.

MfG!

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Ich hatte auch schon mal das Problem eine unbrauchbare Waffe gekauft zu haben. Stellte die Untauglichkeit auch erst nach Eintrag fest. Meine SBine sagte mir, wenn ich innerhalb 2 Wochen die Waffe hätte austragen (Vernichtung) lassen, wäre 2/6 unberührt geblieben.

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Was ist passiert ? Hat man dich betrogen ? Gerade egun Geschichten sind zur Warnung für alle Waffenbesitzer wichtig.

---das ist nun mal bei egon so: Privatverkauf- also keine Gewährleistung ODER Rücknahme.

zur Sache: es waren 2 Winchester 94- die erste eine gebläute Antique mit dem goldfarbenen Klapperring.

der komplette Lauf und das Magazinrohr waren rau wie mit Pickeln übersät- zwar alles darunter noch schwarz brüniert.

Der Unterhebel ließ sich nur mit großer Kraftanstrengung öffnen- wahrscheinlich als Sammlerstück nie geölt oder gewartet worden.

Also- von mir nie geschossen worden, fairerweise so gut wie unverkäflich, deshalb entschädigungslos bei der Behörde zur Vernichtung abgegeben.

Etwas später ebenfalls bei egon auch eine (standardmäßige) 94er gekauft. Aüßerlicher Zustand gut, aber Zuführungs- und Auswurfprobleme konstant (keine scharfen Patronen, sondern maßgenaue Dummies). Abzug ging extrem hart und schwergängig- man brauchte da schon fast den Mittelfinger, damit der Hammer sich löst. Ich kenne das System- an mir lag es nicht.

Auch bei dieser 2. Waffe wollte ich das keinem potentiellen Käufer antun. Auch zur Behörde zur Vernichtung freigegeben.

Aus beiden Waffen wurde von mir nie ein Schuß abgegeben- das sagte ich auch der Behörde.

----Um wieder zum Anfang zurückzukommen: Auch die Beantragung auf "Grün" für eine 2. KW wurde mit 1/2 Jahre Wartefrist erst mal verschoben.

Wäre der egon-Anbieter ein Händler gewesen, hätte ich den Schrott zurückgeben können- bei privaten wie beschrieben,

dumm gelaufen.

Eine Bewertung oder Veröffentlichung der beiden Anbieter verkneife ich mir, aber ich habe daraus gelernt.

Mit freundlichen Grüßen!

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Ich hatte auch schon mal das Problem eine unbrauchbare Waffe gekauft zu haben. Stellte die Untauglichkeit auch erst nach Eintrag fest. Meine SBine sagte mir, wenn ich innerhalb 2 Wochen die Waffe hätte austragen (Vernichtung) lassen, wäre 2/6 unberührt geblieben.

---da haben wir's doch! So habe ich das auch gemacht: jeweils nach dem Kauf innerhalb von ein paar Tagen austragen lassen und zur Vernichtung freigegeben- also KANN der Sachbearbeiter, wenn er will, es auch so machen. Bei mir war da nichts zu machen, der Beamte war nicht kooperativ/schützenfreundlich.

MfG!

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entschuldige, aber bei OFFENSICHTLICHEN!!!! Mängeln ist der Privatkauf/-verkauf erstmal schnuppe, wenn diese Mängel vor/bei Kauf nicht bekanntgemacht werden. da kann Gewährleistung bzw. Rücknahme noch so oft ausgeschlossen werden!...... es gibt sowas wie Betrug.....

notfalls nimmt man sich da einen Anwalt und lässt das klären!

gruß alzi

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---das ist nun mal bei egon so: Privatverkauf- also keine Gewährleistung ODER Rücknahme.

1. Gilt trotzdem, daß die Ware der Beschreibung entsprechen muß.

2. Gilt es NICHT, wenn es "formularmäßig" angekündigt wird, da dann von gewerblicher Absicht ausgegangen wird. Wer dieses Satz also in seine "AGB" schreibt, oder viel verkauft (Gerichte haben bereits bei 3 Verkäufen über ebay gewerbliche Absichten unterstellt).

3. Gilt es NUR, wenn es einzelvertraglich ausgehandelt wird (also in der Beschreibung selbst und nicht in den AGB steht), mit der Einschränkung von 2.

4. Gilt es NICHT bei Neuware (nur der Vollständigkeit halber), auch nicht von uns zu privat. Wobei Gerichte hier auch schon geurteilt haben, daß Neuware von privat als Mängelfrei gilt, wenn sie korrekt beschrieben wurde.

5. Garantie kann man nicht ausschließen, da sie eine rein freiwillige Leistung darstellt.

6. Gewährleistung heißt heute "Sachmängelhaftung", und kann bei Gebrauchtwaren von privat unter Umständen ausgeschlossen werden (siehe oben).

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---das ist nun mal bei egon so: Privatverkauf- also keine Gewährleistung ODER Rücknahme.zur Sache: es waren 2 Winchester 94- die erste eine gebläute Antique mit dem goldfarbenen Klapperring.der komplette Lauf und das Magazinrohr waren rau wie mit Pickeln übersät- zwar alles darunter noch schwarz brüniert.Der Unterhebel ließ sich nur mit großer Kraftanstrengung öffnen- wahrscheinlich als Sammlerstück nie geölt oder gewartet worden.Also- von mir nie geschossen worden, fairerweise so gut wie unverkäflich, deshalb entschädigungslos bei der Behörde zur Vernichtung abgegeben.Etwas später ebenfalls bei egon auch eine (standardmäßige) 94er gekauft. Aüßerlicher Zustand gut, aber Zuführungs- und Auswurfprobleme konstant (keine scharfen Patronen, sondern maßgenaue Dummies). Abzug ging extrem hart und schwergängig- man brauchte da schon fast den Mittelfinger, damit der Hammer sich löst. Ich kenne das System- an mir lag es nicht.Auch bei dieser 2. Waffe wollte ich das keinem potentiellen Käufer antun. Auch zur Behörde zur Vernichtung freigegeben.Aus beiden Waffen wurde von mir nie ein Schuß abgegeben- das sagte ich auch der Behörde.----Um wieder zum Anfang zurückzukommen: Auch die Beantragung auf "Grün" für eine 2. KW wurde mit 1/2 Jahre Wartefrist erst mal verschoben.Wäre der egon-Anbieter ein Händler gewesen, hätte ich den Schrott zurückgeben können- bei privaten wie beschrieben,dumm gelaufen.Eine Bewertung oder Veröffentlichung der beiden Anbieter verkneife ich mir, aber ich habe daraus gelernt.Mit freundlichen Grüßen!

Und damit so etwas nicht passiert, kaufe ich meine Waffen bei 2-3 Handlern denen ich vertraue. Da bekomm ich die Waffen erst mal mit Leihschein um sie probe zu schießen. Wenn ich zufrieden bin gibt es Geld, sonst gebe ich die Kanonen einfach zurück.

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entschuldige, aber bei OFFENSICHTLICHEN!!!! Mängeln ist der Privatkauf/-verkauf erstmal schnuppe...

So sieht es aus. Die "keine Rücknahme" Angabe ist keine Klausel die dem Verkäufer erlaubt, seinen Müll zu Geld zu machen.

Bei der 2. Winchester hätte man aber vielleicht noch was machen können. Allerdings, wenn in der Beschreibung z.B. stand: läuft astrein und leichtgängig - eigentlich zurück an Absender.

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Anwendung auf "Gelbe WBK"

Da die Anwendung auf die "Gelbe WBK" umstritten ist und einige Behörden das Erwerbsstreckungsgebot dennoch darauf anwenden, wurde von einigen Betroffenen dagegen geklagt. Die Anwendung auf die Gelbe WBK beruht auf verschiedenen Auslegungen des § 14 Abs. 4. Dieser lautet: "Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die ...". Diejenigen die eine Anwendung befürworten geben an, dass mit dem Verweis auf Absatz 2 alle dort genannten Bedingungen und Auflagen zu erfüllen sind. Die Gegner der Anwendung des Erwerbsstreckungsgebots auf die Gelbe WBK führen hingegen aus, dass sich der Verweis nur auf die Sportschützeneigenschaft bezieht. Auch habe der Gesetzgeber in einer der Begründungen zum WaffNeuRegG auf die Nichtanwendung auf die Gelbe WBK hingewiesen.

Verwaltungsgericht München (Bayern), Urteil vom 4. Mai 2005 (Az.: M 7 K 04.995): Erwerbsstreckungsgebot nicht auf Gelbe WBK anwendbar. Urteil ist rechtskräftig, Berufung wurde nicht eingelegt.

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Dieses Urteil hat sich aber mit der aktuellen Verwaltungsvorschrift (vom 05.03.2012) in Rauch aufgelöst.

Mit Verlaub: die Verwaltungsvorschrift ist eine V e r w a l t u n g s vorschrift.

Sie entfaltet keinerlei Rechtswirkung für den Waffenbesitzer. Sie kann auch bei fehlerhafter Interprätation des WaffG nicht die eindeutigen Urteile der einschlägigen Rechtsprechung aushebeln, selbst wenn so mancher Sachbearbeiter in diesem Irrglauben verhaftet ist.

CM

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Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Lage aber so, dass das Erwerbsstreckungsgebot für alle Waffen gilt. Auch ein anderes Gericht hatte vorher schon die 2/6-Regel auf alle Waffen bestätigt.

Arnsberg 2007

BVerwG 2007

Ja, ich finds auch mies, auch wenn mich eher mein Geldbeutel limitiert, als das Gesetz, aber nun denn. Es ist halt so und muss im Gesetz geändert werden (GRA, FWR, Petitionen vllt?), anstelle von veralteten Gerichtsurteilen "aber die Gelbe is davon befreit" zu lamentieren, denn im Zweifelsfall kriegt man Ärger von Seiten des Gesetzes...

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