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IGNORED

2/6 Regel AUCH für die "Grüne" ?


Gast

Empfohlene Beiträge

... Ärger von Seiten des Gesetzes...

Es ist weniger das Gesetz, das Ärger bereitet, als vielmehr die abstrusen Hirnfürze der Robenträger, die glauben sie müssten dem Gesetzgeber erklären, wie er denn das Gesetz gemeint hat.

Arnsberg 2007

Das Verwaltungsgericht in Arnsberg schloss sich der strengeren zweiten Auffassung an. Für diese spreche der Wortlaut des § 14 WaffG. Zudem werde dem allgemeinen Sinn und Zweck des Waffengesetzes entsprochen, so wenig "Waffen ins Volk" kommen zu lassen wie möglich.

BVerwG 2007

Damit wird zugleich das allgemeine Ziel des Gesetzes gefördert, im Interesse der öffentlichen Sicherheit so wenig Waffen wie möglich in den Besitz von Privatleuten gelangen zu lassen.

Diese in beiden Urteilen formulierte abschließende Urteilsbegründung zieht sich wie ein "roter Faden" durch die gesamte einschlägige Rechtsprechung mit restriktiven Entscheidungen.

Das Dumme ist nur: im Gesetz steht davon nichts.

CM

edit: Dreckfuhler korrigiert!

Bearbeitet von cartridgemaster
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Mit Verlaub: die Verwaltungsvorschrift ist eine V e r w a l t u n g s vorschrift.

Stimmt schon. Nur sind die Behörden an die Verwaltungsvorschriften gebunden und lassen sich lieber vor den Kadi zitieren ...

Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Lage aber so, dass das Erwerbsstreckungsgebot für alle Waffen gilt. Auch ein anderes Gericht hatte vorher schon die 2/6-Regel auf alle Waffen bestätigt.

... und dann kommt so etwas dabei raus. Mehr als BVG geht halt nicht.

Manfred

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---das ist nun mal bei egon so: Privatverkauf- also keine Gewährleistung ODER Rücknahme.

Ob Privatkauf oder gewerblicher Kauf spielt bei der Beurteilung nach 2/6 keine Rolle, denn erworben ist erworben.

Die einzige Chance die du hast ist deinem Sachbearbeiter die Geschichte genau so zu erklären. Da durch die Austragung bekannt sein dürfte, dass das auch der Wahrheit entspricht kannst du nun gut darlegen, dass du wegen anderer Leute Schmuh ganz ohne Langwaffen da stehst, aber trotz 2/6 gerne endlich eigene Waffen haben möchtest. Wenn der Sachbearbeiter einigermaßen sachlich ist, wird er darauf eingehen.

bye knight

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Diese in beiden Urteilen formulierte abschließende Urteilsbegründung zieht sich wie ein "roter Faden" durch die gesamte einschlägige Rechtsprechung mit restriktiven Entscheidungen.

Das Dumme ist nur: im Gesetz steht davon nichts.

Politiker machen das Gesetz, wollen so wenig Waffen im Volk wie möglich, damit möglichst wenig Bürger überdurchschnittlich gesetzestreu sind. Oder wie war das? Egal, aber das Gesetz wurde so entworfen, dass die Bürger nicht zu viele Waffen kaufen können und Juristen müssen dann ein Gesetz daraus gießen und der Verwaltungsapparat dann halt so handeln. Er hängt sich dann natürlich an der Intention auf, sofern diese ihm passt (meine Meinung).

Also, ich könnte jetzt mich selber argumentativ entkräften, indem ich ein Beispiel nenne, wo Politiker/Juristen etwas in Gesetzesform gießen ohne zu bedenken, was damit gleich alles mit ausradiert wird, Rechtsunsicherheit schafft oder alles zusammen. Mach ich aber nicht *hust*Hülsenlänge*hust*...

Man kann ja auch mit zwei Erwerbsberechtigungen zwei Waffen mit jeweils noch einem Wechselsystem mit kleinerem Kaliber als die Ursprungswaffe erwerben. Aus zwei mach vier.. :rolleyes:

Ach, Wechselsysteme sind ausgenommen, weil die nicht als Waffe zählen, sondern gleichgestellt sind. Was ich sagen will: Es ist die gleiche Grundwaffe, zählt also weder für 2/6 noch Grundkontingent. Auch wenn ich schon gelesen habe, dass manche Sachbearbeiter hierauf 2/6 anwenden...

Warum dann aber nur vom Durchmesser kleinere Kaliber, aber keine größeren erlaubt sind... "Weil hat".

Die einzige Chance die du hast ist deinem Sachbearbeiter die Geschichte genau so zu erklären. Da [...] du wegen anderer Leute Schmuh ganz ohne Langwaffen da stehst, aber trotz 2/6 gerne endlich eigene Waffen haben möchtest.

Eine andere Möglichkeit sehe ich auch nicht, hoffe also auf das Beste.

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