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Erwerbsberechtigung Prüfen


Kesaro

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Beglaubigungen gibt's für 6 auf jeder Stadtverwaltung. Kopieren, hinschicken, Begleitschreiben mit Adresse und Ansprechpartner Behörde dazu und fertig. Hat bisher immer gereicht.

Geschrieben

Mein SB würde mir wahrscheinlich den Ar$ch hauen, wenn ich dafür sorgen würde, dass alle 3 Tage so ein Dödel anruft und fragt, ob meine WBK noch gültig ist.

Das nennt sich Service am Bürger... die Sesselwärmer sollen schließlich was zu tun haben...

Geschrieben

Das nennt sich Service am Bürger... die Sesselwärmer sollen schließlich was zu tun haben...

Da ich oft genug die Gelegenheit habe, die Aktenberge zu bewundern, die unser ach so tolles (W)Affengesetz erzeugt, nur um nicht vorhandene Gefahren zu verhindern, bin ich überzeugt, daß die auch ohne 120 Anfragen zum Thema " Darf ich dem Huber-Bauern ein Päckchen KK-Mun verkaufen? Der hat ja nur eine WBK auf die zuletzt 1858 ein Einzellader eingetragen wurde. Ich weiß nicht, ob die vielleicht gestern widerrufen wurde..." nicht am Schreibtisch einschlafen!

Aber andereseits hast du Recht, wenn man die mit solchen wichtigen Anfragen beschäftigt, verzögern sich wenigstens die Bearbeitung der anderen Dinge. Schließlich erzeugt man auf diese Weise "weniger Waffen im Volk", wenn auch nur temporär!

Geschrieben

Hi,

Also ich habe auch ein paar BüMa vor Ort unf kaufe meine Munition dort, weil ich sie im Netz nicht billiger finde.

Weiter habe ich schon verschiedentlich Waffen online und bei egun gekauft. Auf die neue Gelbe. Ich habe noch NIE und werde auch nicht die WBK im Original verschicken. Immer nur per Mail ein Foto der WBK und die Telefonnummer meiner SB.

Geschrieben

Man könnte z.B. auch mal den lokalen Händler vor Ort etwas beim Verdienen seiner Brötchen unterstützen, statt nur auf die letzten 5 Ct Ersparnis zu schielen !!!

Ich weiß, Geiz ist Geil, egal was es kostet!

...

....

Vor 11 Tagen in WO gelesen. Ein Ausrüstungsgegenstand wird gesucht.

1. Stufe: gesuchter Gegenstand zum Preis von 94 €

2. Stufe: gesuchter Gegenstand zum Preis von 87 €

3. Stufe: gesuchter Gegenstand zum Preis von 75 € und Achtung => zzgl. 4 € Zuschlag wg. Mindestbestellmenge.

Mit 79 € liegt der Preis der letzten Stufe 16 % unter dem ersten Preis.

Kommentar des Interessenten: "Der Aufreger zum vermeintlich guten Preis war der Mindermengenzuschlag von 4,-"

Geschrieben

Mit 79 € liegt der Preis der letzten Stufe 16 % unter dem ersten Preis.

Kommentar des Interessenten: "Der Aufreger zum vermeintlich guten Preis war der Mindermengenzuschlag von 4,-"

Wobei ich es auch nicht mag, wenn beim Kauf "versteckte" Kosten auftauchen, teilweise erst ganz am Schluss nach Eingabe von Adresse, etc.. Ich kenne diesen konkreten Fall nicht, aber auf den "normalen" Handel (nicht online) übertragen verstehe ich das so, dass ich in einen Laden gehe, weil im Schaufenster der Artikel für 75,- Euro angeboten wird und beim bezahlen bekomme ich dann die Info, dass ich (aufgrund Mindermenge) 4,- Euro Aufschlag zahlen muss. Da wäre ich auch sauer, egal wie günstig ich den Artikel bekomme. Das hat dann aber weniger mit dem Endpreis als mit dem "nachträglichen" Aufpreis zu tun - für mich absolut verständlich und hat nichts mit "Geiz ist geil" zu tun.

Geschrieben

Naja, versteckte Kosten würde ich das nicht nennen. :)

Der HInweis steht gleich direkt auf der Startseite. Und zwar so, daß man es auch sehen, erkennen und lesen kann.

Zitat:

- Stufe II bei Warenwert von 40.00 € bis 100.00 € mit Mindermengenzuschlag von 4.00 €

Zitatende

Nein, ich bekomme jetzt dafür keine Prozente und mir gehört der Shop auch nicht. :D

Geschrieben

Vermutlich , weil deine Behörde, offensichtlich im Gegensatz zu dir, das WaffG lesen kann und deine Gelbe kaum nach Paragraph 10 ausgestellt sein wird?

Eine Waffenbesitzkarte ist IMMER eine Erlaubnis nach § 10 WaffG.

Geschrieben

[...]Welche Möglichkeiten gibt es aus eurer Sicht noch?[...]

Welche Möglichkeiten es aus Sicht des Forumsteilnehmers gibt ist völlig belanglos. Wichtig ist nur worauf sich der Händler einläßt.

Geschrieben

Welche Möglichkeiten es aus Sicht des Forumsteilnehmers gibt ist völlig belanglos. Wichtig ist nur worauf sich der Händler einläßt.

Stimmt.

Geschrieben

Aber andereseits hast du Recht, wenn man die mit solchen wichtigen Anfragen beschäftigt, verzögern sich wenigstens die Bearbeitung der anderen Dinge. Schließlich erzeugt man auf diese Weise "weniger Waffen im Volk", wenn auch nur temporär!

Naja, ich wohne inzwischen in einer mittelgroßen Stadt und der Kollege meines aktuellen SBs hat mir erzählt, dass sie neben der Laufkundschaft (Ein/Austragen was laut ihm in 5 min geht) pro Jahr ca. 150 Anträge bearbeiten müssen. Alles andere ist direkte Weiterleitung ans LKA oder der besagte Kleinkram. Und die Hausbesuche machen sie net selbst. Er hat jetzt nicht den Eindruck gemacht, dass es sie stört, wenn da pro Arbeitstag 2-3 Händler anklingeln.

"Man könnte z.B. auch mal den lokalen Händler vor Ort etwas beim Verdienen seiner Brötchen unterstützen, statt nur auf die letzten 5 Ct Ersparnis zu schielen !!!"

Mache ich nur bei größeren Mengen Munition, bei denen der Versand nicht lohnt. Und auch das nur, weil mein "lokaler" (60 km weg) Händler mir sympathisch ist und für Kurzwaffenmunition sehr gute Preise macht. Waffen und speziellere Büchsenmunition inzwischen meist nur noch im Versand. Ich bin der Meinung, dass man damit auch keinem schadet. Denn wo kommen die verschickten Sachen denn her? Im Endeffekt auch nur von einem kleinen bis mittelgroßen Händler, der irgendwo seinen Laden hat und sich freut, wenn er was verkauft. Und die beiden Händler bei mir in der Stadt verkaufen beide ebenfalls online und verschicken ihren Kram dafür fröhlich woanders hin. Es hält sich die Waage, nur der Kundenkreis wird größer. Im Gegensatz zum Buchsektor z.B. gibt es im Waffenbereich keinen wirklichen Platzhirsch wie Amazon, der die Einzelhändler an in die Ecke drängt. Und die großen Importeure beliefern praktisch alle Händler, die ein Ladengeschäft haben.

Korrigiert mich, wenn ich da falsch informiert bin, aber ich habe jetzt kein schlechtes Gewissen, wenn ich meine Sachen bei nem Laden weiter weg kaufe. Solange der Transport gesetzeskonform abläuft ist das doch ok.

Geschrieben

Der HInweis steht gleich direkt auf der Startseite. Und zwar so, daß man es auch sehen, erkennen und lesen kann.

Zitat:

- Stufe II bei Warenwert von 40.00 € bis 100.00 € mit Mindermengenzuschlag von 4.00 €

Dann hast Du recht und es bleibt nur entweder die 4,- ohne "knurren und murren" zu addieren oder halt noch was zusätzlich zu kaufen.

PS: Hätte mir die Website vorher anschauen sollen. Sorry

Geschrieben

.......

Eine Video-Konferenz lasse ich mir bei einem 150.000 € Sportwagen eingehen.. aber nicht bei ein paar Schachteln Muni oder einer Knarre von der Stange :laugh:

Gruß

Hunter

Das war nur solange ein Thema, als Videokonferenzen noch teure Installationen vorausgesetzt haben. Heute braucht's dazu nur mehr Internetanschluß, Skype und eine web-cam. Der Aufwand ist damit kaum größer als ein - kostenloses - Telefonat zu führen.

Gruß

Gunsmoker

Geschrieben

Das wäre vielleicht mal ein halbwegs sinnvoller Nutzen des NWR, wenn der Waffenbesitzer irgendwie einen Einweg-Zugangscode generieren könnte mit dem dann der Händler online ein "EWB vorhanden" beim NWR abrufen könnte.

Geschrieben

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass sowas in den nächsten 5 Jahren kommt?

Erstmal bis anno knips den Datenbestand pflegen, das hat Vorrang. Dann vorhandene Probleme beseitigen. Dann drüber nachdenken, ob man den versprochenen "eService" für den Bürger wirklich realisieren will - und dann lachend verneinen :-)

Geschrieben

[...]Vielleicht kommt ja bald die elektronische WBK ;-)

Ich hoffe, dass sich der Elektronik-Wahn beim Staat noch lange lange hinzieht. Sowas braucht kein Mensch.

Geschrieben

Die eWBK ist sinnfrei, da der Polizist auch das NWR abrufen kann.

Die mitführpflicht der WBK sollte man eher überdenken - Dank NWR unnötig

Geschrieben
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass sowas in den nächsten 5 Jahren kommt?

2017 abwarten. Derzeit wird das sog. NWR II vorbereitet und soll 2017 eingeführt werden. Es erlaubt den Händlern Zugriff auf die zentrale Komponente des Registers. Inwieweit die Leseberechtigung auch die Erwerbsberechtigungen erfasst bleibt abzuwarten.

Die eWBK ist sinnfrei, da der Polizist auch das NWR abrufen kann.

Die mitführpflicht der WBK sollte man eher überdenken - Dank NWR unnötig

Die Zugänge der Polizei sind derzeit noch stark eingeschränkt. In unserem Zuständigkeitsbereich verfügt lediglich die Führungszentrale der Polizei und das LKA über somit ganze zwei Zugänge. Auch die Staatsanwaltschaft hat derzeit nur eine Zugangsberechtigung. Da der laufende Betrieb des NWR von Zeit zu Zeit immernoch arge Schwierigkeiten macht (Kinderkrankheiten, bundesweite Systemabstürze etc.) und der WEB-Zugriff der Sicherheitsbehörden (Polizei, LKA) noch sehr umständlichin der Bedienung ist, ist ein 24h Zugriff durch die Behörden nicht garantiert. Solang das nicht sichergestellt ist, bleibt die WBK das einzige verlässliche Registrierdokument.

Mein SB würde mir wahrscheinlich den Ar$ch hauen, wenn ich dafür sorgen würde, dass alle 3 Tage so ein Dödel anruft und fragt, ob meine WBK noch gültig ist.

Das nennt sich Service am Bürger... die Sesselwärmer sollen schließlich was zu tun haben...

Die Anrufe von Verkäufern hinsichtlich der Aktualität/Authentizität von WBK´en/EWB´en kommen 3-4x am Tag.. :-)

Geschrieben

Danke für die Info.

Die Zugänge der Polizei sind derzeit noch stark eingeschränkt. In unserem Zuständigkeitsbereich verfügt lediglich die Führungszentrale der Polizei und das LKA über somit ganze zwei Zugänge. Auch die Staatsanwaltschaft hat derzeit nur eine Zugangsberechtigung. Da der laufende Betrieb des NWR von Zeit zu Zeit immernoch arge Schwierigkeiten macht (Kinderkrankheiten, bundesweite Systemabstürze etc.) und der WEB-Zugriff der Sicherheitsbehörden (Polizei, LKA) noch sehr umständlichin der Bedienung ist, ist ein 24h Zugriff durch die Behörden nicht garantiert. Solang das nicht sichergestellt ist, bleibt die WBK das einzige verlässliche Registrierdokument.

Da fragt man sich, wie die arme Polizei ohne das NWR die "Lagen" einschätzen will. Ich dachte das NWR sei so wichtig :-)

Geschrieben

Da fragt man sich, wie die arme Polizei ohne das NWR die "Lagen" einschätzen will. Ich dachte das NWR sei so wichtig :-)

Wie gesagt: Die Führungszentralen verfügen über einen Zugriff. Ansonsten wie bisweilen auch ...Hörer in die Hand und nachfragen ;-)

Geschrieben

Naja, dann könnte bei einer Kontrolle des LWB auch über die Zentrale das NWR abgefragt werden (24/7). Kein wirklicher Grund, die mitführpflicht aufrecht zu erhalten.

Der mitdenkende Waffenbesitzer kann die karte freiwillig immer noch mitführen, für serverausfälle etc.

Mir geht es auch um die strafbewehrung des WBK-"Vergessens".

Geschrieben

... die Meldebehörde kennt auch die Tatsache, dass der Bürger LWB ist.

Bernd.

Oder Inhaber eines kleinen Waffenscheins. Ins Einzelne geht das Kennzeichen "W" nicht.

Über die NWR - Anfrage kann man aber bei Bedarf gezielt nachschauen, ob Waffe X auf den Bürger Bernd registriert ist.

Somit ist das Rumtragen der Erlaubnisurkunde dem Grunde nach entbehrlich. In Situationen, wo die Polizei keine Verbindung zur Zentrale hat, muss man dann aber mit gewissen Problemen rechnen. Da wäre es für den LWB günstiger, die Dokumente dabeizuhaben. Das ist aber immer noch etwas anderes, als die strafbewehrte Pflicht zum Mitführen.

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