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IGNORED

Erwerbsberechtigung Prüfen


Kesaro

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich finde es sehr umständlich für jede bestellte Schachtel Munition seine WBK an den Händler oder Verkäufer zu schicken.

Mit hohen Kosten verbunden ist die oft geforderte beglaubigte Kopie.

Welche Möglichkeiten gibt es aus eurer Sicht noch?

Ich habe mir überlegt ein normaler Scan der WBK per E-Mail in Verbindung mit einer Videokonferenz in der die Original WBK gezeigt wird könnte ein probates Mittel sein.

Wie seht ihr das? Das würde den Handel extrem vereinfachen und zwar für Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Natürlich nur für Munition.

Geschrieben

erzähl mal deinem Händler, dass du ne videokonferenz mit ihm halten willst!

Ich würde dich auslachen!

Schick ihm nen link zur HP deiner zuständigen Behörde, da kann er dann anrufen.

Geschrieben

ich verschicke (wenn ich online bestelle) seit jeher nur nen Scan.

Hat bisher immer genügt-
Das Original zeige ich nur vor wenn ich vor Ort einkaufe.

Geschrieben

Ok... Ich hab bisher immer nur beim örtlichen Händler gekauft oder mich an Sammelbestellungen vom Verein angeschlossen.

Ich hab bei einigen Onlineshops geschaut und die Verlangen die WBK im Original - zumindest steht es so in den Lieferbedingungen.

Geschrieben

Dann würde ich woanders kaufen. Das original bleibt bei mir-

Oftmals kann man sowas aber auch in nem pers. Gespärch klären. Anrufen und fragen ob ein scan und die Daten der Behörde (zum nachfragen) ausreichen.

Geschrieben

Bei mir hat es bisher immer gereicht, nen Scan zu senden, den der Händler dann telefonisch bei der Behörde geprüft hat. Ich habe meinem SB explizit erlaubt, Infos an Händler rauszugeben. Datenschutz und so. Allerdings machen das die Händler nur auf freiwilliger Basis so. Wegen nem Päckel Munition für 20 € setzt sich keiner hin und klingelt die Behörde an. Bei ner 1000 € Büchse sieht die Sache dann schon anders aus. Im Zweifelsfall vorher anfragen.

Geschrieben

....

Mit hohen Kosten verbunden ist die oft geforderte beglaubigte Kopie.

...

Ich habe noch nie eine beglaubigte Kopie verschickt und werde damit auch nicht anfangen, wenn ein Händler das erwartet und ich der Meinung bin bei dem unbedingt etwas kaufen zu müssen schreibe ich im eine Mail mit der Frage ob im Bilder und Daten der Behörde reichen.. wenns im nicht reicht kaufe ich nichts! Bisher hat es aber allen gereicht ;)

Eine Video-Konferenz lasse ich mir bei einem 150.000 € Sportwagen eingehen.. aber nicht bei ein paar Schachteln Muni oder einer Knarre von der Stange :laugh:

Gruß

Hunter

Geschrieben

Hier ein Beispiel

2eveqy2y.jpg

Ja, mit so einem Händler hatte ich auch mal ein Geschäft via Egun.

Ich habe seinen Sermon ignoriert und die Waffe ersteigert.

Anschließend habe ich ihm klargemacht, das mein Original bei mir verbleibt und er sich aussuchen könnte, mit einer Kopie, verbunden mit einem Anruf bei meinem SB zufrieden zu sein oder das Geschäft platzt.

Es ging dann alles sehr einvernehmlich über die Bühne.

Geschrieben

Man sollte zwischen Munition und Eaffe, sowie der Art der EWB unterscheiden.

Dazu hilft ein Blick ins WaffG, Paragraph 34.

Da stehen die Pflichten des Händlers.

Wer sich trotzdem , obwohl das WaffG den Eintrag durch den Händler fordert, mit ner Kopie zufrieden gibt, riskiert seine Lizenz.

Geschrieben

Und warum trägt dann die Behörde ohne zu fragen Waffen auf Gelb ein, wenn ich ihr das Überlassungsformular vom Versandhändler aushändige?

Geschrieben

Hallo Forum,

hier mal ein Beitrag aus der Perspektive eines §21 WaffG lers (also Waffenhändlers).

Die gesetzlichen Vorgaben verlangen von uns höchste Vorsicht walten zu lassen, dass kein Unberechtigter in den Besitz einer Waffe bzw. von (EWB) Munition gelangt.

Dazu gehören beim Kauf einer EWB-pflichtigen Waffe das persönliche Eintragen der Daten in die Original WBK und die Mitteilung an die Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen (§34 WaffG). Im Handel vor Ort ist dass ja kein Problem, im Versandhandel dagegen schon:

Zur Vorabprüfung genügt mir ein Scan von WBK und Personalausweis und die Kontaktdaten der Waffenbehörde, die Eintragung erfolgt dann aber in der nachgesendeten Original- WBK. Erst wenn ich die mit der neuen Eintragung versehene WBK wieder zurück gesandt habe, erfolgt der Versand der Waffe.

Schon die Eintragung in eine beglaubigte Kopie der WBK ist nur ausnahmsweise und nach schriftlicher Genehmigung mit der Waffenbehörde zulässig, diese nimmt dann die Eintragung in die Original WBK vor.

Die Idee nur einen Scan zu schicken bzw. einer Videokonferenz, ist wohl hoffentlich kein ernst gemeinter Vorschlag. Ich muss, denke ich, nicht erst erläutern, dass hier die Möglichkeit von Täuschung und Manipulation gegeben ist, gesetzeskonform ist es sowieso nicht!

Ich würde lieber Bedenken haben, bei Händlern zu kaufen, die sich auf so etwas einlassen, als auf den ordentlichen Waffenhandel zu schimpfen.

Bei der Überlassung von Munition wird ja seitens des Händlers keine Eintragung vorgenommen.

Der Händler ist aber genauso verpflichtet die Erwerbsberechtigung zu prüfen (gültiger Jagdschein, WBK o. Ä.).

Hier reicht in der Regel eine beglaubigte Kopie (die allerdings nicht alt sein darf!).

Selbstverständlich geht hier auch die Übermittlung per Fax.

Ich sichere mich immer durch einen Anruf beim SB der Waffenbehörde ab.

Ich halte diese gesetzlichen Vorsichtsmassnahmen übrigens für gut und notwendig.

Ein möglicher Kunde, der diesen waffenrechtlichen Erfordernissen nicht nachkommen will, riskiert seine Zuverlässigkeit.

Ein Waffenhändler, der sich darauf einlässt, riskiert seine berufliche Existenz!

Ich bin allerdings froh, dass dies eher eine theoretische Erörterung ist, meine Kunden haben so etwas noch nie bei mir versucht und ich kenne auch keinen Kollegen, dem das passiert ist.

LG

Geschrieben

[...]

Mit hohen Kosten verbunden ist die oft geforderte beglaubigte Kopie.

[...]

Wo lässt du denn beglaubigen? Inklusive Kopie erstellen bin ich bei einer Stadtverwaltung auf höchstens einen Euro für eine Din-A-4-Seite gekommen.

Sonst schau doch mal nach einer anderen Institution die ein Dienstsiegel führt und beglaubigen darf (Stadtverwaltung, Polizei, Gericht, Kirche, ...).

Geschrieben

Ich werde es wohl in Zukunft machen wie vor dieser Frage.

Ich kaufe nur bei den lokalen Händlern alles andere ist zu teuer und aufwändig.

Wenn man den Versand noch dazu rechnet spart man sich wirklich nix mehr.

Geschrieben

Wo lässt du denn beglaubigen? Inklusive Kopie erstellen bin ich bei einer Stadtverwaltung auf höchstens einen Euro für eine Din-A-4-Seite gekommen.

Sonst schau doch mal nach einer anderen Institution die ein Dienstsiegel führt und beglaubigen darf (Stadtverwaltung, Polizei, Gericht, Kirche, ...).

Bei uns kostet die beglaubigte Kopie 5 Euro

Dann muss man mit dem Auto zu den Öffnungszeiten in die Stadtverwaltung, zieht eine Wartemarke und kommt nach 30 Minuten dran.

Dann muss das Dokument zum Händler --> Portokosten

...

Grob überschlagen mit "Arbeitszeit" geht die Rechnung niemals auf

Geschrieben

Wenn man den Versand noch dazu rechnet spart man sich wirklich nix mehr.

Dann ist Dein örtlicher Händler wohl sehr preiswert. Ich bestelle nur noch. Außer Pulver kaufe ich nichts mehr vor Ort. Die 7-30€ Fracht hat man bei einer Bestellung locker wieder raus... zumindest wenn man n*1000 bestellt!

Geschrieben

Vermutlich , weil deine Behörde, offensichtlich im Gegensatz zu dir, das WaffG lesen kann und deine Gelbe kaum nach Paragraph 10 ausgestellt sein wird?

Hast Du da auch genau gelesen?

Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund

einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum

Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich

Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe,

ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft

einzutragen

Geschrieben

Wo steht die Gleichstellung? :-)

Ist die gelbe WBK nicht eigentlich auch eine Erlaubnis nach 10 Abs. 1?

Durch §14 Abs. 4 wird lediglich Satz 3 (Erlaubnis gilt für 1 Jahr) außer Kraft gesetzt.

Geschrieben

Ja, solltest du auch mal, inkl. Kommentare

Da die gelbe eine unbeschränkte EWB ohne VOREINTRAG ist, ist es hier nicht anzuwenden, genau wie bei WBK nach 17 oder 18

Geschrieben

Wo steht die Gleichstellung? :-)

Ist die gelbe WBK nicht eigentlich auch eine Erlaubnis nach 10 Abs. 1?

Durch §14 Abs. 4 wird lediglich Satz 3 (Erlaubnis gilt für 1 Jahr) außer Kraft gesetzt.

Daher steht auch extra 14.4 drauf, ne ?

In 10.1 ist angäbe der erwerbenden Waffe vor Erteilung der WBK erforderlich.

Bei 14.4 nicht

Wie kann etwas gleichgestellt sein, wenn es in wesentlichen Punkten abweicht?

Geschrieben

...

Welche Möglichkeiten gibt es aus eurer Sicht noch?

...

Man könnte z.B. auch mal den lokalen Händler vor Ort etwas beim Verdienen seiner Brötchen unterstützen, statt nur auf die letzten 5 Ct Ersparnis zu schielen !!!

Ich weiß, Geiz ist Geil, egal was es kostet!

Ich kaufe meine Munition beim kleinen Büxer meines Vertrauens bewusst zu schlechteren Konditionen als online, aber er dankt es mir dadurch, dass ich auch mal mit ausgefallenen Ideen und Problemen zu ihm kommen kann und er die Arbeit gut und schnell und preiswert erledigt. Aber ihr schickt eure Waffen wahrscheinlich auch zur Reparatur an den günstigsten Online-Dealer...

Jaja, für alle diejenigen, die jetzt aufjaulen: Ich weiß, ihr wohnt alle gaaaaanz weit draußen und habt min. 50km bis zu nächsten Zivilisation. Ich verstehe euch.

Geschrieben

Bei mir hat es bisher immer gereicht, nen Scan zu senden, den der Händler dann telefonisch bei der Behörde geprüft hat. Ich habe meinem SB explizit erlaubt, Infos an Händler rauszugeben. Datenschutz und so. Allerdings machen das die Händler nur auf freiwilliger Basis so. Wegen nem Päckel Munition für 20 € setzt sich keiner hin und klingelt die Behörde an. Bei ner 1000 € Büchse sieht die Sache dann schon anders aus. Im Zweifelsfall vorher anfragen.

Mein SB würde mir wahrscheinlich den Ar$ch hauen, wenn ich dafür sorgen würde, dass alle 3 Tage so ein Dödel anruft und fragt, ob meine WBK noch gültig ist.

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