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Slr040290

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  1. Ich hatte das vor Jahren einmal bei einer Kundenwaffe im Kaliber 223. Damals musste der Verschluss der Waffe nachgearbeitet werden, weil die Anpassung an das MDT Chassis nicht korrekt war. Vielleicht ist es bei dir in ähnlicher Fehler.
  2. SIG SAUER ist nicht pleite. Sie geben aus betriebswirtschaftlichen Gründen nur ihren Standort in Deutschland auf. Dafür gibt es weiterhin SIG SAUER in den USA, also keine Panik. Das werden sicher noch mehr machen. 😬
  3. Am Montag, 28.11.2016 findet eine Anhörung im Innenausschuss in Berlin statt. Grund ist ein Antrag mit dem Titel "Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit". Interessierte Zuhörer können sich bis zum 24.11.16 beim Ausschussmit Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum anmelden.Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 700) Es geht um diesen Antrag: Deutscher Bundestag Drucksache 18/9674 18. Wahlperiode 21.09.2016 Antrag der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Verfügbarkeit scharfer Schusswaffen hat für die innere Sicherheit erheblich Bedeutung. Das haben auch die jüngsten Ereignisse wieder gezeigt. Insbesondere die Risiken des Handels und Erwerbs von Waffen sind dabei weiter offenkundig: Besorgniserregend sind die hohen Zahlen von Tötungsdelikten in Europa, die mit Schusswaffen begangen werden. Zugleich ist der Verbleib von nahezu einer halben Million Schusswaffen, die verloren gegangen sind, oder gestohlen wurden, in der Europäischen Union ungeklärt. Die Anschläge in Paris auf „Charlie Hebdo“ und am 13. November 2015 haben ebenso wie die Morde in München – just am Jahrestag der rechtsextremmotiviert, mit Feuerwaffen begangenen Anschläge von Utøya in Norwegen – erneut ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit einer effektiven EU-weiten Kontrolle des Waffenhandels geworfen. Terrornetzwerke agieren grenzüberschreitend. Insbesondere die De- und sodann Reaktivierung von Waffen, eine fehlende einheitliche Registrierung sowie der Internethandel schaffen mangels europaweit identischer Regelungen spezifische Risiken. Das Bundeskriminalamt (BKA) konstatierte erst kürzlich, dass in Deutschland und Europa der illegale Umbau von im Ausland hergestellten so genannten Dekorations- und Salutwaffen zugenommen habe (vgl. Pressemitteilung des BKA vom 27. Juli 2016). In vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), einschließlich Deutschland, können Dekorations- und Salutwaffen erlaubnisfrei erworben werden. Diese nicht funktionsfähigen Schusswaffen können sodann mit vergleichsweise geringem Aufwand in letale Schusswaffen umgeändert werden. Deren Erwerb wird durch die Möglichkeiten des Internethandels begünstigt. Die reaktivierten Schusswaffen gelangen später in den illegalen Kreislauf und haben im Ausland nachweislich bei zum Teil schwersten Straftaten und terroristischen Anschlägen Verwendung gefunden. Aus einer von insgesamt drei bereits 2013 durch die Europäische Kommission in Auftrag gegebenen Studie zur Bewertung der Umsetzung der EU-Feuerwaffen-Richtlinie ergibt sich zudem, dass bestimmte halbautomatische Waffen leicht in automatische Waffen umgebaut werden können und einige bislang erlaubte halbautomatische Feuerwaffen sehr gefährlich sind, wenn sie über eine hohe Munitionskapazität verfügen. Drucksache 18/9674 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufgrund dieser Erkenntnisse über Gesetzeslücken, neue Phänomene und „Modi Operandi“ wird eine gesamteuropäische Anpassung durch ein am 18. November 2015 verabschiedetes Maßnahmenpaket der Europäische Kommission anvisiert: Die geltenden Rechtsvorschriften zu Feuerwaffen sollen dahingehend vereinheitlicht werden, damit der Informationsaustausch und die Rückverfolgbarkeit von Waffen verbessert, eine einheitliche Kennzeichnung sowie gemeinsame Standards für die Deaktivierung von Feuerwaffen eingeführt werden. Halbautomatische Feuerwaffen sollen sich nicht – auch nicht wenn sie endgültig deaktiviert wurden – im Besitz von Privatpersonen befinden dürfen. Die Kommission hat außerdem eine Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 vom 15. Dezember 2015 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken verabschiedet (ABl. L 333 vom 19. Dezember 2015, S. 62-67). II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich insbesondere auch im Ministerrat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass a) Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verboten wird, wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind (Anzahl der Selbstladungen, Beschaffenheit des Laufs, Kaliber, Magazinkapazität); b) ein zentrales Register in allen EU-Mitgliedstaaten eingerichtet wird, in welchem alle essentiellen Bestandteile von Schusswaffen einschließlich Munitionsverpackungen geführt werden; diese nationalen Register müssen auf europäischer Ebene miteinander verknüpft sein und damit den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten ermöglichen; c) strenge Aufbewahrungsregeln für Schusswaffen und Munition erlassen werden, die u. a. die getrennte Lagerung der Schusswaffe und der zugehörigen Munition in Sicherheitsfächern, sowie die ständige Kontrolle durch den autorisierten Besitzer vorsehen; d) die Mitgliedstaaten ein Kontrollsystem einrichten, worüber die physische, kognitive und psychologische Eignung für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen sichergestellt wird; e) beim Erwerb einer Schusswaffe eine Haftpflichtversicherung durch den Käufer nachgewiesen werden muss; f) Ausnahmen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie A (Verbotene Feuerwaffen) ausschließlich für Museen, nicht aber für Sammler, gelten; eventuelle Ausnahmen vom Waffenverbot unbedingt in einer abschließenden Liste mit eng umrissenen Definitionen genannt werden müssen; g) Autorisierungen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen alle fünf Jahre erneut werden müssen; h) eine sogenannte verpflichtende „Abkühlperiode“ von mindestens einem Monat zwischen dem Kauf und der Übergabe beziehungsweise der Auslieferung und Zustellung von Schusswaffen eingeführt wird; i) nach diesen Maßgaben eine europaweite Angleichung des Waffenrechts, das den privaten Waffenbesitz weiter begrenzt, und effektive Kontrollmechanismen, geschaffen werden; 2. die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Anwendung der gemeinsamen Deaktivierungsstandards und -techniken entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 der Kommission vom 15. Dezember 2015 zur Festlegung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9674 gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, vorgesehen sind, und schnellstmöglich die in Anhang I der Verordnung zur Deaktivierung festgelegten technischen Spezifikationen zur Deaktivierung von Feuerwaffen einzuführen; 3. einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes vorzulegen, der a) regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen und entsprechende Kontrollen des privaten Waffen- und Munitionsbestands einschließlich deren Lagerung vorsieht; b) die besondere Missbrauchsgefahr angemessen berücksichtigt, die aus der gleichzeitigen Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen und Munition in Privathaushalten resultiert; c) spezielle Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen vorsieht, die tatsächlich einen angemessenen Widerstandsgrad für Waffen- und Munitionsschränke gewährleistet, um unbefugten Zugang zu verhindern; d) die Verwendung von Großkaliberwaffen und Munition mit besonderen Schusswirkungen im Sinne einer erhöhten Durchschlagskraft oder einem gesteigerten Verletzungspotenzials durch Sportschützen verbietet; e) für Signal- und Schreckschusswaffen, die bei missbräuchlicher Anwendung erhebliche Verletzungen verursachen können, einen Erlaubnisvorbehalt (gemäß § 2 Abs. 2 des Waffengesetzes) vorsieht; f) für Erwerb und Besitz von Reizstoffwaffen die Vorlage des kleinen Waffenscheins vorsieht; 4. sich im Rahmen der Konferenz der Innenminister dafür einzusetzen, dass a) relevante Informationen der Sicherheitsbehörden, einschließlich solche der Verfassungsschutzämter, im Rahmen der Antragsprüfung hinreichend berücksichtigt werden; b) das Führen von Schießbüchern für den Nachweis der schießsportlichen Aktivitäten als Kriterium bei der Prüfung des Bedürfnisgrundes Sport vorzuschreiben und eine entsprechende regelmäßige Überprüfung des tatsächlichen Bedürfnisses zum fortbestehenden Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition vorzusehen; c) geprüft wird, wie der Bestand an illegalen Waffen durch geeignete polizeiliche Maßnahmen, einschließlich einer zeitlich begrenzte Amnestie wie zuletzt 2009 reduziert werden kann. Berlin, den 20. September 2016 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
  4. Hallo, auch wenn ich etwas gegen den medialen Strom schwimme, habe ich immer noch keinen echten Anwender kennengelernt, der die Probleme mit dem G36 selbst erlebt hat. Meine (durchweg positiven) Erfahrungen mit dem Gewehr lasse ich mal außen vor, die Einsatzerfahrungen meiner Bekannten, (die nicht am Karfreitagsgefecht beteiligt waren) mögen ja auch subjektiv sein, vielleicht hatten sie auch auch nur die wenigen brauchbaren Gewehre. Aber gibt es in diesem Forum jemanden, der selbst in seinem dienstlichen Umgang mit einem HK G36 so etwas wie Verformungen durch sommerliche Hitze, oder Sonnenlicht oder Regen usw. erlebt hat? Ich finde es sehr spannend, wie fachkompetent wir hier im Forum diese Frage erörtern, ich habe im Rahmen dieser Diskussionen viel über Werkstoffe gelernt (ohne Ironie), aber bis jetzt wissen wir doch in der Regel nur aus den geliebten Medien von den G36 Problemen. Treten die erörterten Probleme in der Breite- also bei jeder Waffe auf? Sind besondere Baujahre besonders betroffen, oder alle? Sind vielleicht andere Faktoren noch in Betracht zuziehen (Stabilität der Optik, Pflegefehler, usw.)? Bei den Stiefeln haben z. B. manche handelsübliche Schuhcreme benutzt und sich dann gewundert, dass der BW DMS 2007 nicht lange wasserdicht ist- (Stichwort: Weichmacher) Ich bin sicher, dass wenn die geschilderten Probleme so massiv (und schon seit Jahren) auftreten, dann müssten auch in unserem Forum doch mehrere echte Zeugen sein, die genau diesen Mist selbst erlebt haben. Meldet euch doch mal und erzählt von euren Erlebnissen und Erfahrungen dazu. LG
  5. Hallo, ich habe mir gerade die HK Stellungnahme vom 21.04.2015 durchgelesen. HK gibt an, dass ein Hauptkritikpunkt zur Zeit (in Presse und Foren) die "kunststofflastige" Bauart des G36 sei. In einen "angeblichen" Test hat ein HK416BW (also ein LGM anderer Bauart mit deutlich dickerem Lauf besser abgeschnitten. Die Frage die HK stellt: Wenn der Kunststoff das Problem wäre, dann müsste das Problem ja auch bei dem LMG MG36 auftreten, dass sich ja nur durch den dickeren Lauf unterscheidet. Deshalb wäre ein Vergleich G36 und MG36 zielführender, wenn es darum geht herauszufinden, ob die Kunststoffbettung das Problem ist. Ich halte diesen Einwand für berechtigt, zu mindestens wenn es wirklich um das Finden von Lösungen geht. Interessanter Weise scheinen sich ja die Teilnehmer des Forums, aber auch aktuelle Nutzer des G36 bei der Infanterie in zwei Lager zu spalten: Die einen halten das G36 immer noch für den "Goldstandart" zeitgenössischer Sturmgewehre und können die Kritik (auch aufgrund guter Erfahrungen) praktisch nicht nachvollziehen. Die anderen sehen schon seit längerem einen eklatanten Mangel der Waffe (von wem auch immer verschuldet - Sachmangel oder fehlerhafte Ausschreibung oder veränderte heutige Rahmenbedingungen). Um das Problem einzugrenzen, sollte m. A. n möglichst kurzfristig ein Vergleich mit dem System MG36 stattfinden. Sollte das MG36 hier auch thermische Probleme aufweisen, wüssten wir schon mehr. Wenn das MG36 (das ja (im Vgl. zum G36) für längeres Dauerfeuer ausgelegt sein muss, aber keine Probleme hier hat, wäre das schon sehr interessant. Da ich das G36 und seine Zivilvarianten HK243 und HK SL8 zwar gut kenne, aber noch nie kurzfristig derart belastet habe, kann ich mir immer noch keine abschliessende Meinung bilden. Sehr irritiert mich auch, dass keiner der Kammeraden, die in den letzten Jahren das G36 auch tatsächlich im Kampf eingesetzt haben, die Kritik bisher bestätigen konnten.
  6. Vielen Dank für diese informative Grafik, ich denke viel sachlicher und schneller können wir unsern Standpunkt kaum vertreten. Toll wäre noch wenn die Quellen dazu angegeben sind, um jeden Manipulationsvorwurf gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen. lg Ups, habe gerade im Artikel die Quellen gefunden, vielen Dank!
  7. Hallo, so komisch ist deine Frage nicht, des öfteren fragen meine Kunden das auch. Allerdings stimmt, was meine Vorredner dir geschrieben haben: 1. Die Waffen werden im Werk einer Funktionsüberprüfung unterzogen, in der Regel 5-15 Schuss. 2. Das Beschussamt überprüft in der Regel die Waffen mit 1-10 Schuss. 3. Viele Händler machen wenigstens stichprobenartige Überprüfung von Waffen und stellen so sicher, dass die Waffe, die sie ausliefern auf wirklich funktioniert. (Service am Kunden) D.h. Neuwaffen sind in der Regel immer schon einmal geschossen worden und das ist auch gut so und erspart unliebsame Überraschungen. Gerade bei Gebrauchspistolen kommen zudem die Waffen bereits "out of the box" mit solchen Spuren. Die Verriegelungsblöcke am Lauf sind auf sehr enge Passungen und damit hohe Reibung konzipiert- Stichwort: Präzision (während bei solchen Gebrauchspistolen zwischen Schlitten und Griffstück oft eher Spiel ist - Stichwort: Zuverlässigkeit). Beides ist für den Gebrauch aber unschädlich und kein Mangel! Wenn es dich im ästhetischen Empfinden stört, kannst du diese Stellen ja nachbrünieren, aber nach ein paar Magazinen kommt es wieder. Wie gesagt, das ist kein Mangel und schränkt die Funktion nicht ein, z. B. bei HK oder Walther kann man das oft bei Neuwaffen beobachten, du kannst also ganz entspannt sein und dich an deinen Waffen freuen. lg
  8. Sorry, aber was sagt dieser Tageschaubericht, denn nun Neues? Interessant für mich ist allenfalls die Tatsache, dass hier auch noch der Bundesrechnungshof tätig geworden ist. Wären da nicht andere Dienststellen näherliegend? Treffpunktverlagerung bei Dauerfeuer, ist allerdings wirklich nichts Besonderes. Viele hier im Forum würde nun ein bzw. bessere mehrere Berichte von unabhängigen Forumteilnehmern interessieren, die verschiedene Sturmgewehre einsatznah testen konnten und uns so eine realitätsnahe Einschätzung geben können, ob das nun eine Kampagne gegen H&K ist (Übernahme...) , oder ob wir hier einen echten Beschaffungsskandal haben. Nach allem, was ich selbst testen konnte und was ich an Berichten gelesen habe, bin ich mir leider weiter im Unklaren. LG
  9. Hallo Forum, hier mal ein Beitrag aus der Perspektive eines §21 WaffG lers (also Waffenhändlers). Die gesetzlichen Vorgaben verlangen von uns höchste Vorsicht walten zu lassen, dass kein Unberechtigter in den Besitz einer Waffe bzw. von (EWB) Munition gelangt. Dazu gehören beim Kauf einer EWB-pflichtigen Waffe das persönliche Eintragen der Daten in die Original WBK und die Mitteilung an die Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen (§34 WaffG). Im Handel vor Ort ist dass ja kein Problem, im Versandhandel dagegen schon: Zur Vorabprüfung genügt mir ein Scan von WBK und Personalausweis und die Kontaktdaten der Waffenbehörde, die Eintragung erfolgt dann aber in der nachgesendeten Original- WBK. Erst wenn ich die mit der neuen Eintragung versehene WBK wieder zurück gesandt habe, erfolgt der Versand der Waffe. Schon die Eintragung in eine beglaubigte Kopie der WBK ist nur ausnahmsweise und nach schriftlicher Genehmigung mit der Waffenbehörde zulässig, diese nimmt dann die Eintragung in die Original WBK vor. Die Idee nur einen Scan zu schicken bzw. einer Videokonferenz, ist wohl hoffentlich kein ernst gemeinter Vorschlag. Ich muss, denke ich, nicht erst erläutern, dass hier die Möglichkeit von Täuschung und Manipulation gegeben ist, gesetzeskonform ist es sowieso nicht! Ich würde lieber Bedenken haben, bei Händlern zu kaufen, die sich auf so etwas einlassen, als auf den ordentlichen Waffenhandel zu schimpfen. Bei der Überlassung von Munition wird ja seitens des Händlers keine Eintragung vorgenommen. Der Händler ist aber genauso verpflichtet die Erwerbsberechtigung zu prüfen (gültiger Jagdschein, WBK o. Ä.). Hier reicht in der Regel eine beglaubigte Kopie (die allerdings nicht alt sein darf!). Selbstverständlich geht hier auch die Übermittlung per Fax. Ich sichere mich immer durch einen Anruf beim SB der Waffenbehörde ab. Ich halte diese gesetzlichen Vorsichtsmassnahmen übrigens für gut und notwendig. Ein möglicher Kunde, der diesen waffenrechtlichen Erfordernissen nicht nachkommen will, riskiert seine Zuverlässigkeit. Ein Waffenhändler, der sich darauf einlässt, riskiert seine berufliche Existenz! Ich bin allerdings froh, dass dies eher eine theoretische Erörterung ist, meine Kunden haben so etwas noch nie bei mir versucht und ich kenne auch keinen Kollegen, dem das passiert ist. LG
  10. Hallo, * nein ich habe in Thüringen vor der IHK Suhl abgelegt, komme aber aus Bayern. * Ich bin selbständig, allerdings kein klassischer Waffenhändler, sondern ich begleite den Vertrieb für einzelne Produkte. Deswegen habe ich nicht die Kosten, die jemand hat, der ein Ladengeschäft betreibt und einen großen Lagerbestand absichern muss. Du musst mit der Waffenhandelslizenzgebühr rechnen, die ist dann Verhandlungssache (der gesetzliche Rahmen ist ja klar, aber du kannst mit Größe und Umfang des geplanten Gewerbebetriebes argumentieren, oft beläuft es sich bei kleineren Firmen dann von 300-1500 Euro) Eventuell (Ladengeschäft usw.) Alarmanlage und natürlich dem Lagerbestand angemessene Aufbewahrungsmöglichkeiten. * Waffenhandelsbuch: Hier ist eine Voransicht, es gibt natürlich noch viele andere: http://www.amazon.de/Waffen-Handelsbuch-f%C3%BCr-gewerblichen-Waffenhandel/dp/3844277951/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1393193961&sr=8-1&keywords=waffen+handelsbuch
  11. Hallo, schön dass du es wagen willst, leicht ist es in der Regel aber nicht. Ich würde dir dringend empfehlen die neueste Ausgabe des IHK Buches zu benutzen, dass solltest du dann aber auch quasi auswendig können. Wichtiger noch ist die praktische Waffenhandhabung, an verschiedenen Stationen musst du die Funktionsweise und Besonderheiten der Waffen-und Munitionsarten erklären können, für die du die Erlaubnis beantragen willst. Meine Prüfung dauerte 90 Minuten und dann gab es noch ein Nachgespräch. Bei meiner Prüfung waren die verschiedenen prüfungsrelevanten Exponate auf vier Stationen verteilt. Zu beginn gab es eine kleine Vorstellungs-und Fragerunde bei der ich nach meinem Hintergrund und meinen Beweggründen befragt worden bin. Danach sollte ich dann an den verschieden Stationen Waffen und Munition erklären. Also die verschiedenen Arten von erlaubnisfreien Waffen, z. B. die unterschiedliche Funktionsweisen von Druckluftwaffen, CO2, LEP SRS Waffen usw. Bei mir kamen schon während dieser Phase ständige Fragen zu rechtlichen Bereich. Dann kam eine Station mit Jagdwaffen: Funktionsweise von Kipplaufwaffen, korrekte Bezeichnung der Schlösser, Veriegelungen, Choke usw. Natürlich die Palette der Repetierer K98 usw. Wichtig: Fehlerfreies entspannen, entstechen der jeweiligen Waffen und zerlegen derselben. (Hier habe ich mir vorher von Freunden aus der Jägerschaft helfen lassen, denn ich hatte vorher noch nie einen Drilling in der Hand) Eine weitere Station war der Munitionstisch. (Achtung: Man sollte wirklich die Besonderheiten kennen (Nagant, Makarov usw.). Danach war ein sehr langer Teil auf die Kurzwaffen bezogen (Funktionsweise, Besonderheiten, Zerlegen usw.) und zum Schluss kam noch einmal ein sehr ausführlicher Fragenteil.
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