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IGNORED

Rentner aus Sittensen vor Gericht.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Kurz formuliert:

Unabhängig von dem alten Mann und ich fasse mal zusammen.

Es ist unerwünscht, das sich ein Opfer (bewaffnet) überhaupt zur Wehr setzt, soweit sind wir mittlerweile.

Man hat gefälligst sein Eigentum bereitwillig zu "teilen", sobald ein anderer es begehrt, hilfreich dabei ist dabei natürlich noch ein bestimmter, anderer Kultur- und Sozialhintergrund.

Die kunterbunte Justiz ermutigt ja dazu alleweil, also wovor sollen Bereicherer dann noch Respekt haben?

Die "Bio-Kartoffel" schafft sich doch bereitwillig selber ab, indem sie sabbernd und servil sich alles gefallen läßt.

In vorliegenden Fall werden einige (Des)-Interessen tangiert:

Fall A: Opfer läßt sich bereitwillig ausrauben=> wenig Aufwand, kurz aufschreiben, Täter "nicht ermittelbar", fein ist. Kein Theater, kein Aufsehen.

Fall B: Opfer wehrt sich=> Täter verletzt oder getötet, Riesen-Medientamtam (heile bunte Welt stimmt ja nicht). Haufen Schreibkram, Kolateralschaden mit irgendwelchen Bereicherer-Verbänden, Ermittlungsaufwand (gegen Opfer), beschäftigte Beamte/Richter, aufgescheuchte (Lokal)-Politiker, jede Menge öffentliches Interesse, Sympathisanten und Nachahmer, der Aufwand, das Opfer zu kriminalisieren, anschließende Prozesse gegen das Opfer oder den Staat usw. usf., "Resozialsierungsprogramme" in der Karibik...muß aufhören, sonst platzt der Server.

Will das wer von den Bürokraten oder den Multikuliti-Folkloristen? Rhetorische Frage...NEIN!

Was ist den Behörden lieber? Sicherheit oder "Ruhe"?

Alleine schon zur Strafe dafür (Fall B) für das Opfer wird dann alles in Bewegung gesetzt, dieses möglichst hart zu bestrafen und künftige Opfer somit davon abzuschrecken, sich zu wehren.

Bearbeitet von Andi08/15
Geschrieben

Man hat gefälligst sein Eigentum bereitwillig zu "teilen", ...

Ich weiß gar nicht, was du hast. Art 14 (2) GG ist da doch mehr als eindeutig.

Geschrieben (bearbeitet)

@gebuesch,

Du hast mir gerade den Tag gerettet.

So habe ich das noch gar nicht betrachtet.

Somit bin ich ja mit meiner Ansicht relativ alleine.

Aber wenn das so ist, kann ich ja ungestraft bei meinem Chef am Montag mal nach Feierabend mal geschwind einen neuen Actros vom Hof mitnehmen, weil mir subjektiv mein Zahltag zuwenig erscheint. Brauch ihn halt.

Bearbeitet von Andi08/15
Geschrieben

Ich vermute mal ganz stark, dass der Alte sich in der Einvernahme in Zuge der Ermittlungen seinerzeit selbst um Kopf und Kragen gesabbelt hat...

Man merkt, daß Du den Fall gar nicht verfolgt hast.

Der Staatsanwalt hatte eingestellt.

Auf Einspruch der Famile des 16jährigen Albaners hat das Landgericht die Sache ebenfalls später wieder eingestellt.

Erst das OLG hat die Wiederaufnahme erzwungen.

Geschrieben

Erst hatte die StA eingestellt, dann hat der GenStA die Anklage angeordnet. Das Landgericht hat die Eröffnung aber abgelehnt, zu dem Zeitpunkt war StA also überzeugt (worden) von einer Verurteilung, das LG aber nicht. Jetzt hat eben das OLG entschieden, dass das LG eröffnen muss.

Wieso widerspricht das der Annahme von CM?

Geschrieben

Die Aktenlage lasse keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Einlassung des Angeklagten, er habe einen Schuss gehört und sich gegen diesen verteidigt, erkennen. Es bestehe vielmehr eine ausreichende Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte weder aus Gründen der Notwehr infolge eines Schusses, noch aufgrund eines diesbezüglichen Irrtums gehandelt habe. Auch könne der Senat keine Anhaltspunkte für eine Notwehrlage aufgrund eines gegenwärtigen Angriffs auf das Eigentum des Angeklagten feststellen. Eine Notwehrlage hätte vorausgesetzt, dass sich der Angeklagte eines solchen Angriffs bewusst gewesen wäre und aus diesem Grund in Verteidigungsabsicht gehandelt hätte.

http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13597&article_id=112901&_psmand=54

Geschrieben (bearbeitet)

Beschäme mich doch einfach mit Deiner Weisheit und erzähl es mir.

Vielleicht hat das LG zB das Vernehmungsprotokoll etwas anders gelesen als GenStA und OLG?

Edit: danke Gloeckner für die Aufhellung. Macht doch Sinn.

Bearbeitet von dkp3011
Geschrieben (bearbeitet)

...

Erst das OLG hat die Wiederaufnahme erzwungen.

Und damit die sich damit befassen, müsste doch irgendwer erst mal Revision, Widerspruch what ever eingereicht haben. Denn von sich aus beschäftigen die sich doch nicht mit Entscheidungen untergeordneter Instanzen. Oder haben die einfach mal Bock gehabt und sich gesagt, "hee, heute ist ein schöner Tag, da revidieren wir mal ein mal LG Entscheidungen", oder wie ?

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben (bearbeitet)

Dann bin ich ja mal auf den Ausgang dieser Sache hier gespannt:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erschossener-austauschschueler-schuetze-ist-angeklagt-worden-a-966652.html

Ist zwar nicht DE, sondern Missoula, Montana in den USA, aber wenn sich der Spiegel schon so unvoreingenommen der Sache annimmt.... :rolleyes:

Vor allem halte ich es für unpassend, wenn in dem Artikel die Castle Doctrin und die Stand-Your-Ground-Doctrin fröhlich miteinander vermischt werden - unabhänging von dem vorliegenden Fall.

Bearbeitet von ElmerFudd
Geschrieben

Und ich halte es für völlig verfehlt, wenn DU hier deutsches Recht mit dem von Montana zu vermischen versuchst!

Der eine Fall hat mit dem anderen NULL zu tun!

Warum machst Du nicht einen eigenen thread für das Thema auf?

Geschrieben

Dann bin ich ja mal auf den Ausgang dieser Sache hier gespannt:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erschossener-austauschschueler-schuetze-ist-angeklagt-worden-a-966652.html

Ist zwar nicht DE, sondern Missoula, Montana in den USA, aber wenn sich der Spiegel schon so unvoreingenommen der Sache annimmt.... :rolleyes:

Vor allem halte ich es für unpassend, wenn in dem Artikel die Castle Doctrin und die Stand-Your-Ground-Doctrin fröhlich miteinander vermischt werden - unabhänging von dem vorliegenden Fall.

"Stand-your-ground" und "Castle doctrine" sind nur zwei Aufpfropfungen auf die üblicherweise sehr verqueren Notwehrrechte im Common-Law-Rechtskreis (die gerne mal aus dutzenden von Paragrafen bestehen, in denen äußerst detailliert beschrieben ist, was gegeben sein muss oder vermutet werden muss, damit ein bestimmer Grad der Gewaltanwendung überhaupt erlaubt ist).

In Deutschland ist so ein Unsinn nicht notwendig, da ist in zwei Sätzen eigentlich alles zum Thema Notwehr gesagt.

Bei dem Fall in Montana hat sich der Schütze auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert - beim Frisör zu sagen, dass man gerne mal irgendwelche Kids abknallen will, eine Falle aufstellen und dann praktisch blind in die Garage zu feuern, das sind Beweise, aus denen auch ein mäßig kompetenter Prosecutor eine solide Anklage zimmern kann. Ah, und die oberste Regel potenzieller Verdächtiger hat er auch vergessen: Shut up, bis der Anwalt da ist.

Geschrieben

"Stand-your-ground" und "Castle doctrine" sind nur zwei Aufpfropfungen auf die üblicherweise sehr verqueren Notwehrrechte im Common-Law-Rechtskreis...

Bei dem Fall in Montana hat sich der Schütze auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert - beim Frisör zu sagen, dass man gerne mal irgendwelche Kids abknallen will, eine Falle aufstellen und dann praktisch blind in die Garage zu feuern, das sind Beweise, aus denen auch ein mäßig kompetenter Prosecutor eine solide Anklage zimmern kann. Ah, und die oberste Regel potenzieller Verdächtiger hat er auch vergessen: Shut up, bis der Anwalt da ist.

Wg. der Betroffenheit des deutschen Austauschschülers und der "Würze", die letztgenannte Umstände in den Fall bringen, "köchelt" dieser so langsam in den deutschen Medien hoch.

Auch beim Thema Einbrüche/Hausüberfälle gestern abend in der ARD/"Maischberger" wurde der Missoula-Fall noch kurz erwähnt.

Wobei trotz aller Unstimmigkeiten niemand die Frage gestellt hat, warum ich mir eigentlich Getränke aus einem fremden Haus bzw. einer fremden Garage holen muss...

Geschrieben (bearbeitet)

In Deutschland ist so ein Unsinn nicht notwendig, da ist in zwei Sätzen eigentlich alles zum Thema Notwehr gesagt.

Wie man am Opa aus Sittensen so schön explizit erklärt bekommt... alles ganz easy in Good Old Germany... weil das bei uns eben nicht solcher Unsinn ist...

Selbst wenn er ihm eine Lampe gebaut hat und selbst wenn er vorher rum geblödelt hat beim Barber, letztlich hat der Rotzer NICHTS in einem fremden Haus zu suchen oder verloren oder von dort zu entwenden. Die Intention des Typen war ein Diebstahl fremden Eigentums, auch in Schland ein notwehrfähiges Rechtsgut... nur ist es da drüben eben egal, ob die Tür offen stand und man den Dieb quasi "eingeladen" hat, denn die Entscheidung zum Dieben trifft letztlich immer noch der Dieb selbst... ein aufbrechen der Tür hätte aus ihm zusätzlich zu einem Burgler dann eben noch einen Invader gemacht... der Kültürbereicherür hat eben gedacht, was zuhause in Hamburg klappt, klappt auch in Nordamerika... er hätte sich den "Kulturkreis" eben vorher ein wenig besser anschauen sollen...

PS: Friedensrichterin ? Typisch Spiegel, das ist simple Recherchearbeit, was man von diesen Linken Schreiberlingen nicht erwarten darf, ich weiß...

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben (bearbeitet)

Gibt es das auch irgendwo als Übersetzung für die, die dem Amts-Deutsch nicht mächtig sind ?

Genau da liegt das Problem. Die OLG-Entscheidung spricht zwar viele durchaus wichtige rechtliche Gesichtspunkte ganz gut an und ist lehrreich für Jurastudenten; die Zusammenstellung und Kombination all der Gesichtspunkte ist es jedoch, wo ich Schwächen sehe.

Ich könnte es schon verstehen, wenn ein Gericht sagen würde: die (u.U. zumindest bedingt voirsätzliche) Tötung eines anderen Menschen ist, im Zusammenschau mit vielen konkreten Ungereimtheiten, eine so gravierende Sache, dass man darüber nicht nur im rein schriftlichen Verfahren am grünen Tisch aufgrund Aktenlage entscheiden darf, sondern dass ein Gericht im Namen des Volkes in öffentlicher Verhandlung sichtbar darüber befinden und urteilen muss. Ich sehe es nicht zwangsläufig so, aber ich könnte es gut verstehen.

Aber so ehrlich und gradheraus ist das OLG nicht; stattdessen verstrickt es sich in eine - seinerseits grob lückenhafte und problematische - alternative Sachverhaltswertung und Einschätzung. Das ist auch nicht besser als die StA und als LG zuvor, nur jetzt eben in die andere Richtung.

Bearbeitet von carcano
Geschrieben

verstrickt es sich in eine (...) problematische - alternative Sachverhaltswertung und Einschätzung.

Wenn es denn wenigstens eigene Einschätzungen vorgenommen hätte. Nachgerade verstörend die Wiedergabe der (küchen)psychologischen "Einschätzung" des (mittlerweile) Angeklagten seitens der P in Rz 31, die sodann unreflektiert zu einer tragenden Erwägung des Senats hinsichtlich eines möglichen Rachemotivs des Angeklagten erhoben wird.

Geschrieben (bearbeitet)

PS: Friedensrichterin ?

Wie würdest du denn die Amtsbezeichnung "justice of the peace" übersetzen? Das ist ein feststehender Begriff im angloamerikanischen Rechtskreis.

Bearbeitet von Ch. aus S.
Geschrieben

Wie würdest du denn die Amtsbezeichnung "justice of the peace" übersetzen?...

Gar nicht, ich hallte es nur für relativ unwahrscheinlich, dass der Friedensrichter in derartigen Strafsachen vor dem County Court überhaupt zum Zuge kommt. Wobei, wer kann schon 50 Bundesstaaten im Blick haben und vlt. ist das in Montana anders als in anderen Ecken des Landes. Mir kam das halt spanisch vor.

Geschrieben (bearbeitet)

Gar nicht, ich hallte es nur für relativ unwahrscheinlich, dass der Friedensrichter in derartigen Strafsachen vor dem County Court überhaupt zum Zuge kommt.

Du wirfst dem Spiegel mangelnde Recherche vor und hast selber nicht recherchiert?

Den Haftbefehl gibt's im Netz, zum Runterladen. (Sogar mit original-expletives, und man sieht gut, warum man in solchen Fällen ohne Anwalt die Klappe halten sollte - aus den Aussagen des Schützen wird man ihm vor Gericht einen soliden Strick drehen)

Und er ist definitiv von der genannten Friedensrichterin unterzeichnet. Es geht ja erstmal um einen Haftbefehl (für den vermutlich irgendein Richter ausreicht), wer dann für den Prozess zuständig ist, wird sich noch zeigen.

Bearbeitet von Ch. aus S.
Geschrieben

Mein US-Englisch schleppt zwar etwas, aber so wie ich das lese, ist doch eine eidesstattliche Aussage des DA vor dem Friedensrichter (in Funktion eines Notars) und kein Haftbefehl. Diese sind üblicherweise mit etwas wie "Warrant of Arrest" oder so was überschrieben. Die Anklageerhebung (mit Kautionsfestsetzung) erfolgt idR vor dem Bezirksgericht, vor einem "Amtsrichter".

Geschrieben

Mein US-Englisch schleppt zwar etwas, aber so wie ich das lese, ist doch eine eidesstattliche Aussage des DA vor dem Friedensrichter (in Funktion eines Notars) und kein Haftbefehl.

Für diesen Haftbefehl wird aber probable cause benötigt, und dieser muss durch Eid/eidesstattliche Aussage untermauert sein.

Wie heißt es so schön im vierten Verfassungszusatz? "... no Warrants shall issue, but upon probable cause, supported by Oath or affirmation, ..."

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