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IGNORED

Rentner aus Sittensen vor Gericht.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eben.

Wichtig ist halt, in der Stresssituation direkt nach einem solchen Ereignis das Maul zu halten und sich nicht um Kopf und Kragen zu reden.

In ruhigerem Fahrwasser und nach Hilfestellung durch einen guten Rechtsbeistand kann man selbstverständlich wieder reden.

Geschrieben

Wobei in diesem speziellen Fall der Rentner/ Rentier/ Privatier wohl über seinen Anwalt sehr spezielle Informationen hat verlauten lassen, die die Gerichte erst hellhörig gemacht haben.

Offenbar wollte er mit den - wohl zum Teil erfundenen - Details schneller als unschuldig da rauskommen.

Erreicht hat er das Gegenteil.

Geschrieben

Du warst noch nie in einer Extremsituation, stimmts's?

Hallo

genau das ist der richtige Punkt. Wenn ich mich entschlossen habe, mich zu verteidigen, dann konsequent. Wer dabei noch an die Feinheiten des Deutschen Rechts denkt, hat was falsch gemacht in seinem Verteidigungswillen. Wenn ich in meinem Haus, auch noch von körperlich deutlich überlegenen Gegnern, überfallen werde, und mich mit einer Waffe wehre, muss ich auch damit rechnen, dass der Gegner nicht flüchtet sondern sich sammelt, um einen neuen Angriff zu starten. So ist die Militärische Taktik, warum soll das im Privatleben anders sein?

Dumm ist es, wenn ich den zugerufenen Beamten mehr als die Tageszeit sage.

Ein von mir gern gebrachtes Beispiel für angeratenes Schweigen: Nehmen wir an (Achtung, reine Fiktion!!!!!), bei mir wird mein Haus durchsucht und eine funktionsfähige Uzi gefunden. Ich sage nichts. Meine Frau sagt nichts. Wen wird der Richter bestrafen?

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

So ist die Militärische Taktik, warum soll das im Privatleben anders sein?

Weil bei einer militärischen Auseinandersetzung die Vernichtung des Gegners beabsichtigt ist (jedenfalls im Prinzip--die tatsächlichen ROE mögen aus allerlei Gründen wesentlich restriktiver sein), bei der zivilen Notwehr hingegen nur die Überwindung des gegenwärtigen Angriffs. Ist der Angriff vorbei sollen sich andere darum kümmern.

Glücklicherweise zeigt die Erfahrung auch, daß die ganz überwiegende Mehrheit der Leute das auch so handhabt. Wo immer auch das Waffenrecht im Hinblick auf Selbstschutz liberalisiert wird, malen die Leute das Gespenst der häufigen Notwehrexzesse an die Wand, aber in der Praxis passiert das einfach nicht, auch wenn manche Leute gern große Sprüche klopfen. Der deutsche Michel ist, wenn man verallgemeinern darf, wohl eher an der wortwörtlichen Einhaltung von Regeln interessiert als der Ami, also würde in Deutschland noch viel weniger passieren.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben

... bei der zivilen Notwehr hingegen nur die Überwindung des gegenwärtigen Angriffs. Ist der Angriff vorbei sollen sich andere darum kümmern.

Das Ziel einer durch Notwehr gebotenen Handlung zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs muss immer die finale Abwehr/Beendigung des Angriffs sein, d.h. der Angriff ist erst dann erfolgreich abgewehrt/beendet, wenn der Angreifer nicht mehr in der Lage ist den Angriff fort zu setzen bzw. wieder aufzunehmen.

CM

Geschrieben

Jein. Ihr geht hier immer von jemandem aus der sich bewußt ist was Notwehr bedeutet. Das trifft auf die meisten hier zu. Otto Normalverbraucher hat den Begriff schon mal gehört, bestenfalls, weiß aber nicht genau was es bedeutet. Er wehrt sich eventuell in einer x-beliebigen Situation und macht sich weder vorher, währenddessen oder nachher tiefgreifende Gedanken dazu.

Geschrieben

Das Ziel einer durch Notwehr gebotenen Handlung zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs muss immer die finale Abwehr/Beendigung des Angriffs sein, d.h. der Angriff ist erst dann erfolgreich abgewehrt/beendet, wenn der Angreifer nicht mehr in der Lage ist den Angriff fort zu setzen bzw. wieder aufzunehmen.

CM

Rechtlich ist der Angriff beendet, wenn er nicht mehr gegenwärtig ist. Ob der Angreifer nach der Verteidigungshandlung noch angreifen könnte, ist unerheblich.

Wenn man einen Angreifer mit einer Dachlatte schlägt und dieser bleibt dann einfach stehen und schaut einen an, darf man ihn natürlich nicht noch mal mit der Latte paddeln, nur weil er (wieder) angreifen könnte. Final ist die Verteidigung also nicht.

Geschrieben

Also soviel ich gelernt habe, muss ich nicht warten bis ich geschlagen werde, sondern darf einem ersichtlich unmittelbar zu erfolgendem Angriff zuvorkommen, indem ich mich zur Wehr setze.

Zum Thema wiederholtes paddeln trotz sturem angucken, gibt es immer noch den Begriff 'Notwehrexzess'.

Wo ich eigentlich die ganze Zeit dachte, der Rentner befand sich während der ganzen Situation in einer Art Notwehrexzess, da er durch die Situation bereits extrem belastet gewesen sein musste und nicht wußte ob er nochmals angegriffen wird. Für mich wäre in so einer Lage eine Kurzschlußhandlung mehr als möglich und denkbar.

Geschrieben

Dem reichen alten Privatier (nicht "Rentner") kam es im Gegenteil gerade darauf an, eine der Agressorinnen (und ihre minderjährige Freundin) regelmäßig, und nicht bloß von weitem zu Gesicht zu bekommen, sondern von nahem, und das nicht nur im eigenen Haus, sondern vorzugsweise im eigenen Bett.

Das war ja gerade die Grundlage des Raubüberfalls.

Na man muss auch gönnen können. Nur weil er gerne Nutten bei sich in der bude hat lädt er ja nicht die kids zum Überfällen ein. Finde ich nicht gut da den moralischen Zeigefinger zu schwingen. Natürlich bringen Nutten gefahren in die Unterwelt mit. Das kann aber auch die bulgarische Putzfrau die schwarz arbeitet mitbringen!
Geschrieben

Man kann sich nur gegen einen gegenwärtigen Angriff notwehren.

Mal zum konkret genannten Beispiel:

Wenn jemand flüchtet, hat er offensichtlich von dem Angriff abgelassen. Dieser ist dann nicht mehr gegenwärtig (Die unentdeckte Börse mal ausgeklammert). Dann gibts natürlich auch keine Notwehr mehr.

Wenn man sich sammelt und dann erneut angreift darf man sich auch wieder gegen den neuen, gegenwärtigen Angriff notwehren, aber nicht gegen die Flucht und das eventuell bevorstehende sammeln und den ebenfalls eventuell wieder anstehenden Angriff.

Geschrieben

Jein. Ihr geht hier immer von jemandem aus der sich bewußt ist was Notwehr bedeutet. Das trifft auf die meisten hier zu. Otto Normalverbraucher ...

Das dürfte auch für den Rentner/ Rentier/ Privatier, um den es hier geht, so zutreffen.

Jedenfalls lassen Indizien wie die nachträglich plazierte Pistole oder die nachträglichen detailierten Aussagen diesen Schluß zu.

Leider.

Hätte er beides nicht gemacht und wäre er bei der Wahrheit geblieben und hätte noch dazu rechtzeitig seinen Mund gehalten, so wäre er wohl freigesprochen worden.

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