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IGNORED

Legale Enteignung


Grossmaulkaliber

Empfohlene Beiträge

@ Grossmaulkaliber

Den Einzug der WBK durch die Behörde kann ich so überhaupt nicht nachvollziehen.

Wenn ich meine Waffe korrekt (beim Händler o.ä.) aufbewahren lasse, gibt es keinen Grund für den Einzug der WBK.

Insbesondere nachdem das Amt die Aufbewahrung angemahnt hat und dies dann so (korrekt) realisiert wurde.

Vielleicht wurde auch von dem Betroffenen nicht alles vollständig wiedergegeben ...

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I

Eine sichere Aufbewahrung sollte für alle selbstverständlich sein!

Um was zu verhindern? Das die erwachsene Ehefrau um Gottes willen nicht an den Inhalt kommt (siehe Tresor-geht-nicht-auf-Thread)

Was ist sichere Aufbewahrung? Warum ein 0 oder 1-er Trumm wenn (noch) ein A oder B-Schrank und daneben eine Blechkiste mit der vorgeschriebenen Alibi-Verriegelung für die Munition für die Aufbewahrung gleichwertig ist? Warum muss das Ding unter Umständen mindestens 250 KG wiegen? Warum reicht hier auch eine entsprechende Abrisskraft, die keiner ohne Zerstörung prüfen kann? Nur gut, dass der Dekosäbel über dem Kamin bleiben kann (vorausgesetzt man hat ihn festgeschraubt) oder "Frei ab 18 Gaser" auch eingeschlossen sein müssen - natürlich getrennt von der ebenso freien Munition.

Den stumpfen Säbel sollte eigentlich niemand etwas angehen, der Gaser gehört eigentlich bestimmungsgemaß griffbereit in die Schublade (sofern man sich davon etwas mehr an Sicherheit verspricht) und für die Waffen sollte eigentlich ein Behältnis der Klasse A ausreichen.

Bei der ganzen Sicherheitshysterie ist immer der Andere (also der Lebenspartner oder andere Mitbewohner) das Sicherheitsrisiko. Wer prüft jedoch ob man nicht selbst einen an der Klatsche hat und eines Tages sicherheitgeprüft trotzdem durchdreht?

Manfred

Manfred

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Genauso ist es, früher galt ein LKW-Führerschein ein Leben lang, heute muss er ab 50 alle fünf Jahre verlängert werden, nur weil man ihn mit 20 beim Bund gemacht hat und ihn seitdem nicht gebraucht hat kann man trotzdem nicht mit 60 Jahren mit einem 40 Tonner und dem ungültigen Führerschein auf die Straße und dann bei einer Kontrolle sagen: "hab ich nicht gewusst".

Nun, ab September 2014 benötigst Du auch noch die Berufskraftfahrerqualifikation, ansonsten erlischt die Verlängerung!

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Stimmt, nur ein liebes Kindelein hat vor 5 Jahren ein Blutbad/Massaker angerichtet und zwar genau begünstigt durch diese "Aufbewahrung"!

Richtig. Da hätte die Aufbewahrung der Waffe in einem A-Schrank oder sogar in einer stabilen Stahlkassette die Tat verhindert. Das andere Kindelein davor konnte sich seine Waffen sogar selbst kaufen.

Jetzt bitte nicht das Argument der leichteren Öffnung dieser einfacheren Behältnisse bringen. Mit Geduld (und 14-tägiger Urlaubsabwesenheit der Eltern) gibt auch ein 1-er irgendwann auf.

Manfred

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Nun, ab September 2014 benötigst Du auch noch die Berufskraftfahrerqualifikation, ansonsten erlischt die Verlängerung!

Dann ist es doch nur noch eine Frage der Zeit, bis auch der normale Führerschein einfach so eingezogen werden kann. Danach das Aktive/passive Wahlrecht ab einem gewissen Lebensalter usw. usw.

Wer macht diese Gesetze eigentlich?

Manfred

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Frage mal bei Peter Abel in Frankfurt nach.

Manfred

Da ging`s mMn aber um andere Dinge, als die Präsentation von Verkaufsware während der Öffnungszeit und Anwesenheit des Inhabers...

(Verschwörungs-Theorie / ON)

Mir fällt da spontan z.B. "Abels Front" ein.....

(Verschwörungs-Theorie / OFF)

Bearbeitet von LWB
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Ich habe von einer sichern Aufbewahrung gesprochen. Wie diese realisiert wird kann man je nach dem wie groß die Gefahr des Fremdzugriffs ist selbst entscheiden.

Ein Mindeststandard im Wert eines besseren Kleiderschrankes, also AB Schrank (190 Euro) sollte es schon sein. Man legt seinen Geldbeutel ja auch nicht auf die Straße oder?

Ehefrau ist eher unkritisch... Drei pubertierende Jugendliche im Haushalt sind trotz guter Erziehung eine ganz andere Nummer!

Ganz zu schweigen von Einbrüchen bei denen oft nur leicht zugängliche Wertsachen entwendet werden.

Nochmal ganz deutlich meine Meinung.... Jedem der meint seine Waffe heute noch am Kleiderhaken oder in der Unterhosenschublade aufbewahren zu müssen dem gehört die Waffe abgenommen.

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Oder wo lebst Du?

Ich lebe in einem Land, in dem das mittlerweile alles Geschichte ist. Und das liegt wesentlich auch daran, dass ein paar besonders korrekte "Legalwaffenbesitzer" jede noch so ungerechtfertigte Einschränkung nicht nur akzeptieren, sondern auch noch auf Kosten echter Waffenbesitzer lauthals verteidigen. Was könnten die Feinde des privaten Waffenbesitzes sich eigentlich besseres wünschen als Leute, die ihre eigene Entrechtung verteidigen, so bald sie auf einem Papier steht? Was könnte eine deutlichere Einladung für noch weitere Entrechtung sein? Man muss das Gesetz doch nur einmal aufs Papier kriegen (was auch nicht besonders schwer ist, weil die "Legalwaffenbesitzer" sich die grundsätzliche Argumentation der Feinde des privaten Waffenbesitzes eh schon zu eigen gemacht haben), und in dem Moment werden sie sich nicht nur an das Gesetz halten, sondern auch noch über all diejenigen herfallen, die nicht plötzlich ihre Meinung geändert haben, weil irgendwo jemand etwas auf einen zettel geschrieben hat.

Freiheitsrechte lassen sich nicht erringen oder verteidigen, ohne dass man überzeugt ist, eben ein Recht darauf zu haben. Auch wenn es für die hiesigen Prozac-Rechtspositivisten ewig unverständlich bleiben wird, was denn die Ablehnung von ungerechten Gesetzen ändern soll, wenn sie nun mal auf dem Papier stehen: Sie ändert alles, und genauso bewirkt die Zustimmung, dass sich nichts ändert. Jedenfalls nicht zum besseren.

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... nur leicht zugängliche Wertsachen entwendet werden.

Und darunter fallen für dich zB auch Langwaffen ? Nicht einmal Kurzwaffen sind für den 08/15 Dieb von nebenan von Interesse.

Der letzte Satz ist mehr als deutlich... wer die größte Bedrohung für den Noch-LWB in diesem Land ist....

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Blödheit muß bestraft werden ?

Oder hat man die Alten zu respektieren und unbehelligt zu lassen ?

Wen geht eigentlich an, was ich in meiner Wohnung mache ?

Wenn ich meine Waffe (n) in was weis ich für einem Halbtonnenschrank packe, weil ich daran hänge, ists meine Sache.

Aber Zwingen ?

Wegen was eigentlich ?

Wieviele Kinder-/Jugend- "Soldaten" töten wieviele Menschen ?

Interessiert mich eigentlich gar nicht, genieße so gut es geht das Leben und gehe meiner Leidenschaft nach.

Könnte solche Sichtweisen verstehen, auch wenn ich persönlich zu den Sicherheitsfreaks gehöre.

Müßte eigentlich Jeder selbst verantworten können, egal, ob damals, heute, in Zukunft -- Ist letztlich eine Charaktersache.

Für krimminelle Energie + Tatendrang Anderer bin ich nicht verantwortlich, werde das Leid der Welt nicht lindern.

Wenn "Waffenfreiheit", dann mit allen Wahlmöglichkeiten, die "Mächtigen" fragen auch Niemanden und verfahren, wie sie es

für richtig halten.

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... der verantwortungslose und kurzsichtige LWB

... und Menschen wie z.B. die "First-Person-Waffenlobby" die lauthals fordert: Waffen für alle ohne jegliche Bedingungen wie weiland 1858 und alles wird gut!!

Bearbeitet von LWB
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Diese Massnahme des Amts sichert uns den Waffenbesitz, ....

Was ein Quatsch. Wenn "die" der Meinung sind, eine Einsammelaktion starten zu müssen, gibt es einen Anlass zur Anlassgesetzgebung. Den schafft dann halt notfalls ein "V-Mann" vom Verfassungsschutz. Die sprengen ja auch mal Gefängnismauern oder beschaffen Waffen für Schwerkriminelle, alles auf Order von Oben. Der Nachbar vom Opa hat halt '72 das Anmelden ganz vergessen, der hat das Neckermannflorbert jetzt illegal - da sind wir doch gleich weniger empört.

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Warum muss das Ding unter Umständen mindestens 250 KG wiegen?

sorry Manfred, bitte keine falschen Zahlen in die Welt setzen!

B-Tresor über 5 Kurzwaffen, max. 10 KW, 200kg oder Verankerung >200kg Abscherkraft.

Und mein 1. LW-A-7er-Tresor kam in den 90er Jahren ins Haus, bei 5 Kindern, ohne Gesetzesvorgabe, kein Typenschid und der Besenschrank war überfüllt. 8-))

... und der wiegt keine 200kg.

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Ruft Euch doch bitte mal in den Sinn zurück, gegen was/wen die Aufbewahrung schützen soll. Wenn man mit Vernunft und Logik diese Regelung betrachtet, dann ergibt sich: Die Regeln zur Aufbewahrung der §§36 WaffG und 13 AWaffV verwehren dem Waffenbesitzer eine zugriffsbereite Waffe in seinen eigenen Wänden, auch wenn sie formuliert sind, als ob es darum ginge, jemand Unberechtigten von Waffen fernzuhalten.

1. Ein Dieb, der einen Waffendiebstahl vorhat, wird ein Minimal-Behältnis nicht abhalten.

2. Ein Haushalts-Mitglied kann mit ausreichend Vorsatz und Planung jede Sicherung umgehen.

3. Wirksam ist das ganze Brimborium nur gegen den eigentlichen Berechtigten, eine bewaffnete Wehrhaftigkeit wird so unterbunden, solange der Besitzer sich eben daran hält.

Ein 4mmR Revolver .22er Gewehrchen ist jetzt kein besonderer Wertgegenstand, daher verstehe ich ja, daß der Besitzer keinen Widerstand leistet. Ich würde auf diesen Bekannten einwirken, daß er sich eine schöne Black Rifle erwirbt, auf den bekannten Wegen. Dann wären wir wieder einer mehr.

Edit: Falscher Thread.

Bearbeitet von Tyr13
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Ruft Euch doch bitte mal in den Sinn zurück, gegen was/wen die Aufbewahrung schützen soll. Wenn man mit Vernunft und Logik diese Regelung betrachtet, dann ergibt sich: Die Regeln zur Aufbewahrung der §§36 WaffG und 13 AWaffV verwehren dem Waffenbesitzer eine zugriffsbereite Waffe in seinen eigenen Wänden, auch wenn sie formuliert sind, als ob es darum ginge, jemand Unberechtigten von Waffen fernzuhalten.

Andererseits darf der Waffenbesitzer das/die Eisen geladen am Mann/an Frau tragen, solange er sich bei Bewusstsein und auf dem eigenen befriedeten Besitz befindet.

Es gibt aber ein paar Entwendungsszenarien, bei denen das Aufbewahrungsbrimborium schützt:

Kinder

Gelegenheitseinbrecher und -diebe, die den Schrank finden, aber nicht das richtige Werkzeug dabeihaben und nicht genug kriminelle Energie mitbringen, um die größte Schwachstelle selbst zu knacken.

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Ruft Euch doch bitte mal in den Sinn zurück, gegen was/wen die Aufbewahrung schützen soll. Wenn man mit Vernunft und Logik diese Regelung betrachtet, dann ergibt sich: Die Regeln zur Aufbewahrung der §§36 WaffG und 13 AWaffV verwehren dem Waffenbesitzer eine zugriffsbereite Waffe in seinen eigenen Wänden, auch wenn sie formuliert sind, als ob es darum ginge, jemand Unberechtigten von Waffen fernzuhalten.

1. Ein Dieb, der einen Waffendiebstahl vorhat, wird ein Minimal-Behältnis nicht abhalten.

Ein Maximal-Behältnis auch nicht, denn er wird dich zwingen, es zu öffnen, was du nach etwas Überzeugung auch tun wirst...

So what?

2. Ein Haushalts-Mitglied kann mit ausreichend Vorsatz und Planung jede Sicherung umgehen.

Aber nicht mal eben im Vorbeigehen wie am Kleiderhaken evtl. noch mit Restmuni in der Jackentasche, sondern nur nach ausgiebiger Planung und Beobachtung. Und dagegen sollst du auch nix sichern. Es geht hier nicht darum, ob nicht doch einer mit genügend Flex-Scheiben und Zeit das Teil aufbekommt...

3. Wirksam ist das ganze Brimborium nur gegen den eigentlichen Berechtigten, eine bewaffnete Wehrhaftigkeit wird so unterbunden, solange der Besitzer sich eben daran hält.

?? Und wie erklärst du mir dann die Erlaubnis, eine Waffe geladen am Mann durch die Bude/Garten schleppen zu dürfen??

Ein 4mmR Revolver .22er Gewehrchen ist jetzt kein besonderer Wertgegenstand, daher verstehe ich ja, daß der Besitzer keinen Widerstand leistet. Ich würde auf diesen Bekannten einwirken mit auf den Stand nehmen,und ihm schmackhaft machen, daß er sich eine schöne Black Rifle erwirbt Waffe seiner Wahl, egal ob kurz oder lang, als Sportschütze , auf den bekannten Wegen zu erwerben. Dann wären wir wieder einer mehr.

Das wäre wirklich wünschenswert.

Bearbeitet von LWB
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