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IGNORED

Bundesrat will Waffenbesitzer beim Verfassungsschutz prüfen lassen


SC

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Geschrieben

Ich bleibe dabei: Dein Freund kannte ein paar pikante Leichen aus dem Keller des Genossen und konnte ihn so erpressen.

Garantiert nicht!

Wenn mein Freund die Möglichkeit gehabt hätte diesen Stasi Oberkasper zu erpressen

dann hätte er es mir voller Stolz und Gehässigkeit erzählt.

Und er wäre nicht dort hingefahren sondern hätte den Heini zum Empfang der Predigt

zu sich nach Hause einbestellt.

Geschrieben
...

Ich fürchte mich einfach vor nix und vor niemand.

ich bin streitsüchtig und bösartig und weiß mich mit allen

fiesen juristischen Mitteln zu wehren.

Auch Verfassungsschutz braucht Jesus.

Und einen Rechtsanwalt für sowas brauche ich schon lange nicht mehr.

...

Na.. da wird sich Vater Staat vor lauter Angst aber gleich in das Schwarz/Rot/Gold gestreifte Unterhöschen machen :rotfl2: Und einen Jesus oder sonstige Götter brauch der Staat auch nicht.. der steckt dich in die Klappse und wenn du mehr Glück als Verstand hast kommst du nach 7 Jahren wieder raus weil sich die Medien aus Langeweile oder Geldgeilheit für so ein armes Würstchen einsetzen.

Gruß

Hunter

Geschrieben
...

Ich habe einen guten Freund im Nahen Osten (Sachsen).

Dem wollte die StaSi ans Bein pi$$en. Der ist dann in die örtilche StaSi Zentrale

gefahren und hat den obersten Kommandeur in seinem Büro zusammengefaltet

dass der nicht mehr gewusst hat ob er Männlein oder Weiblein ist.

Von dem Tag an hat er von den Schnüfflern nie wieder was gehört.

...

Na dann geh mal zu einer Behörde oder sonst was und versuche da eine/n zusammen zu falten :lol: da kommst du dann gefaltet und gut verpackt wieder raus.. wären Waffenrechtliche Erlaubnisse vorhanden würden sich diese in Luft auflösen und die dazu gehörigen Krachen wären schneller einkassiert als du zwinkern könntest..

Solche Späßchen kannst du dir nur erlauben wenn du nichts.. und zwar absolut nichts zu verlieren hast und der Aufenthalt im Knast oder der Klappse dazu dient ein Dach über dem Kopf zu haben!

Gruß

Hunter

Geschrieben

@ Hunter:

Wer kämpft kann verlieren.

Wer nicht kämpft hat schon verloren!

...

@ Merkava

Es gibt Kämpfe die man nur verlieren kann.. und nur Idioten laufen in einen Kampf bei dem sie mit 100%iger Garantie auf der Strecke bleiben werden ;)

Gruß

Hunter

Geschrieben

Niemand von uns hier will doch, das Extremisten legal an Waffen kommen.

Aber was ein Extremist ist, liegt doch immer im Auge des Betrachters. Was unterscheidet denn die Linke von der NPD? Beide wollen auf unterschiedlichen Seiten unseres politischen Spektrums unseren Staat abschaffen.

Bedenklich ist, dass man nun nicht mehr für Taten bestraft werden soll, sondern für Meinungen. Dass geht in die falsche Richtung. Wenn gewalttätige Aktionen dazukommen - ok. Dafür muss man aber kein Gesetz ändern. Aber nun soll man schon aufgrund von einer Gesinnung keine Waffe mehr haben dürfen - absolut suspekt.

Übrigens könnte man auch in eine andere Richtung argumentieren.

Nehmen wir einmal an, ich plane eine extremistische Aktion. In zeitlicher Übereinstimmung beantrage ich nun eine legale Waffe. Wäre es denn wirklich im Sinne des Verfassungsschutzes, wenn nun durch einen abgelehnten Waffenantrag bekannt wird, dass verfassungsschutzmäßige Erkenntnisse vorliegen? Damit wäre der Täter doch erstrecht gewarnt.

Geschrieben

Ich finde es gut.

Wer nix zu verbergen hat, brauch auch keine Angst haben.

Gruss fluit74

Und ich finde es nicht gut!

Es geht nicht darum, ob Legalwaffenbesitzer etwas zu verbergen haben oder nicht sondern darum, dass Mitgliedern der NSU bzw. Personen aus deren Umfeld WBK's erteilt worden sein sollen. Dass dies nicht im Sinne des Staates sein kann muss wohl nicht weiter begründet werden.

Wer vorgibt nichts zu verbergen haben macht sich schon wieder per se verdächtig, warum sollte er sonst so vehement erklären er habe nichts zu verbergen? Da könnte man doch einen Anfangsverdacht ableiten, wer legale Waffen besitzt hat vielleicht auch illegale....

So ein Quatsch! Macht man sich jetzt schon verdächtig, wenn man nur seine Meinung äußert?

"Nein Herr XY, wir können Ihnen leider den Voreintrag noch nicht ausstellen. Die bei den Verfassungschutzämtern sind so überlastet, wir haben leider noch keine Antwort bezüglich Ihrer Überprüfung." ....

Verwaltungsverfahrensmäßig geht dass einfacher. Die Anfrage könnte mit dem Wortlaut erfolgen: "Wenn hier innerhalb von 3 Wochen keine Stellungnahme eingeht, gehe ich davon aus, dass dem Verfassungsschutz keine Erkenntnise zur Versagung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit vorliegen"!

Ich denke, dass die Bearbeitungsdauer nicht verlängern wird! Fraglich ist nur, wie die Qualität der Auskunft sein wird! Ich sehe eine DDR 2.0+ auf uns zukommen!

"Es liegen Erkenntnisse vor" ist doch blanke Willkür !

Ohne klar definierte, offiziell festgestellte Kriterien (z.B. Verurteilungen, eingetragene Mitgliedschaften) sind das diffuse Verdachtsmomente - weder nachvollziehbar noch widerlegbar.

Nicht umsonst gilt in unserem Staat die Unschuldsvermutung.

Und damit bist du gewaltig auf dem Holzweg! Es genügen Tatsachen. Das heißt, Zeugenaussagen bezüglich verfassungsfeindlicher Aussagen reichen um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verneinen! Eine böse Ex-Frau mit deren Anhang oder Ex-Kollegen könnten einen Waffenbesitzer in arge Bedrängnis bringen!

Von der anderen Seite betrachtet könnte man auch so argumentieren, dass die verfassungsrechtliche Prüfung die Legalwaffenbesitzer dafür schützt, durch verfassungsfeindliche Personen unterwandert zu werden und dies - ganzheitlich betrachtet - dem Erhalt des legalen Waffenbesitz dienlich ist!

Geschrieben

wären Waffenrechtliche Erlaubnisse vorhanden würden sich diese in Luft auflösen und die dazu gehörigen Krachen wären schneller einkassiert als du zwinkern könntest..

Hallo Hunter,

du wirst es jetzt nicht glauben aber sowas ist meinem Freund vor nicht allzulanger Zeit passiert.

Allerdings ist die Sache ganz anders ausgegangen, wie man normalerweise vermutet:

Die gegnerische Amtsperson war sogar der Sachgebietsleiter der Waffenrechtsbehörde.

Er wurde dieses Frühjahr fristlos entlassen und hat anschließend auch die Klage dagegen

vor dem Arbeitsgericht verloren. Dafür ermittelt jetzt die Staatsanwalt gegen ihn wegen

mehreren Dienstvergehen.

Zur Strecke gebracht hat den Kasper mein Freund nicht alleine, Nachdem der Amtsmuckl

vor zwei Jahren mir gegenüber am Telefon eine blöde Bermerkung gemacht hat über die

sich meine Frau sehr geärgert hat, habe ich mich an der Sache mit Freude und sehr

tatkräftig beteiligt.

Wenn zufällig hier ein Forenmitglied aus dem betreffenden Landkreis in Sachsen mitliest

dann ist es klar wer hier gehen musste. Wenn jemand dann noch Insiderinfos dazu haben

möchte - einfach PN oder bei mir anrufen!

Viele Grüße

oswald

.

Geschrieben
...

Verwaltungsverfahrensmäßig geht dass einfacher. Die Anfrage könnte mit dem Wortlaut erfolgen: "Wenn hier innerhalb von 3 Wochen keine Stellungnahme eingeht, gehe ich davon aus, dass dem Verfassungsschutz keine Erkenntnise zur Versagung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit vorliegen"!.... (1)

Von der anderen Seite betrachtet könnte man auch so argumentieren, dass die verfassungsrechtliche Prüfung die Legalwaffenbesitzer dafür schützt, durch verfassungsfeindliche Personen unterwandert zu werden und dies - ganzheitlich betrachtet - dem Erhalt des legalen Waffenbesitz dienlich ist! (2)

1. Warum sollte sich der SB bemühen, etwas zu beschleunigen? Seine vom Gesetz vorgesehene Rolle ist doch, so wenig Waffen wie möglich ins Volk kommen zu lassen

2. Wir sind doch schon jetzt froh, dass nur eine ausgesuchte und gesetzestreue Gruppe der Bevölkerung legal Waffen in die Hand bekommt. Die weigen, die aufs Gestz sch... und halt einfach so kaufen, sind ja nicht gefährlich.

Geschrieben

1. Warum sollte sich der SB bemühen, etwas zu beschleunigen? Seine vom Gesetz vorgesehene Rolle ist doch, so wenig Waffen wie möglich ins Volk kommen zu lassen

2. Wir sind doch schon jetzt froh, dass nur eine ausgesuchte und gesetzestreue Gruppe der Bevölkerung legal Waffen in die Hand bekommt. Die weigen, die aufs Gestz sch... und halt einfach so kaufen, sind ja nicht gefährlich.

  1. Weil somit die Vorgänge schnell abgeschlossen werden können und die eingesparte Zeit für wichtigere Angelegenheiten eingesetzt werden kann. Außerdem muss die von mir aufgezeigte Verfahrensweise nicht im Ermessen des SB bleiben sondern könnte per Dienstanweisung (Erlass) oder Verwaltungsvorschrift der Behörde vorgegeben werden. Ist übrigens in anderen Geschäftsbereichen der öffentlichen Verwaltung - wenn vor Entscheidung über einen Antrag mehrere Behörden zu beteiligen sind - Standard!
  2. ohne Kommentar
Geschrieben
  1. Weil somit die Vorgänge schnell abgeschlossen werden können und die eingesparte Zeit für wichtigere Angelegenheiten eingesetzt werden kann. ...
  2. ohne Kommentar

Wozu das WaffG von 1972 ff gemacht wurde ist dir aber schon bewußt, oder?

Geschrieben

Wozu das WaffG von 1972 ff gemacht wurde ist dir aber schon bewußt, oder?

Klar, aber wurde bei der letzten Novellierung nicht die neue WBK-gelb als der Weg in die richtige Richtung gefeiert?

Geschrieben

wurde bei der letzten Novellierung nicht die neue WBK-gelb als der Weg in die richtige Richtung gefeiert?

Ja, das und noch ein paar "Verbesserungen" war der Knochen auf den die Hobbylobby ganz begierig angesprungen ist und darüber dann die eigentlichen Knüppel dahinter einfach mal eben "übersehen" hat.

Geschrieben

... war der Knochen auf den die Hobbylobby ganz begierig angesprungen ist und darüber dann die eigentlichen Knüppel dahinter einfach mal eben "übersehen" hat.

Ich weiß und ich stand damals schon alleine da, als im Gegenzug zum Bedürfnisprinzip die WBK-neu-gelb als Errungenschaft gefeiert worden ist!

Denn:

  1. Verbandsbescheinigung statt Vereinsbescheinigung,
  2. dauerhaftes Bedürfnis statt Antragsvoraussetzungen,
  3. genehmigte Sportordnung
  4. anerkannter Sportschützenverein,
  5. Erbwaffensicherung usw.

standen als Gegenleistung zur WBK-neu-gelb und Wegfall § 37 WaffG-alt in keinen gesunden Verhältnis!

Geschrieben
  1. Verbandsbescheinigung statt Vereinsbescheinigung,
  2. dauerhaftes Bedürfnis statt Antragsvoraussetzungen,
  3. genehmigte Sportordnung
  4. anerkannter Sportschützenverein,
  5. Erbwaffensicherung usw

6. Altersgrenzen

7. andernfalls MPU

8. Anwartsfristen verdoppelt

9. "Blockwartfunktion" für Vereine/Verbände

10. Vereinszwang

11. Wiederkehrende Überprüfung, resultierend aus 2.

12. Einschränkungen bei Transport und Verleih

13. und sicher noch weitere, die mir nicht einfallen

Aber dafür dürfen sie jetzt auch mit AR-Klonen spielen... naja, nicht darüber nachdenken...

Geschrieben

Es gibt noch ein paar "Daumenschrauben" in Verordnungs-Ermächtigungen des WaffG...

Jetzt brauchen wir nur noch ein Paar konkrete Hinweise hier.

Dann haben unsere "Freunde" von der anderen Feldpostnummer gute

Tips wo sie uns das Wasser abgraben könnten.

Also:

Psst. Gemüsetaliban liest mit

Geschrieben

Jetzt brauchen wir nur noch ein Paar konkrete Hinweise hier.

Dann haben unsere "Freunde" von der anderen Feldpostnummer gute

Tips wo sie uns das Wasser abgraben könnten.

Also:

Psst. Gemüsetaliban liest mit

Ach so, Du glaubst, die wissen gar nicht was sie mit den selbst eingeführten Willkürvollmachten und Folterinstrumenten alles anstellen können und brauchen dafür Tips ausgerechnet von uns?

Na das nenne ich Naivität!

Geschrieben

Und er wäre nicht dort hingefahren sondern hätte den Heini zum Empfang der Predigt

zu sich nach Hause einbestellt.

Sorry, aber das sind Geschichten aus 1001 Nacht.

Erinnert mich sehr an die Version des Richter Haengs aus Dr. Siri - Der Tote im Eisfach.

Und klar, wir waren damals alle die tollsten Hechte und Widerstandskämpfer, furchtlos und unverdrossen...

Ich war "damals" dabei. Ich habe mit die Stasizentrale in Magdeburg bewacht, damit nicht all zuviel weggeschafft wird. Ich habe vorher subversive Infos ans Schwarze Brett des Uni-Wohnheims gepinnt - stets ganz klein gedruckt (hatte einen C128 und sogar einen Drucker aus dem Westen), daß es die Stasi nicht so schnell sieht und wegnehmen kann. Wenn ich von einem kirchlichen Telefon irgendwohin jemanden anrief, sagte ich nach dem obligatorischen "Klick" dem zuhörenden Stasi-Genossen einen freundlichen Guten Tag. Ich hatte Angst. Jeden Tag eine Scheißangst.

Ihr Wessis könnt so schön palavern, was gut und was richtig ist. wie mutig ihr gewesen wärt, wenn ...

Ihr hattet nie die Gelegenheit dazu.

Dein Märchenonkel bindet dir Bären auf.

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