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Schießanlage ohne Toilette genehmigungsfähig?


Merkava3

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Hallo liebe Forumsmitglieder,

kann mir jemand sagen ob eine Großkaliberschießanlage ohne Toilette genehmigungsfähig ist?

Also ein freistehendes Gebäude, welches nicht an das Kanalnetz angeschlossen werden kann und

auch keine Möglichkeit besteht auf dem Grundstück oder einem Nachbargrundstück einen

Abwassersammeltank oder eine Bio-Kleinkläranlage zu errichten. Auch kein Platz für ein Dixiklo!

Die Anlage ist wohlgemerkt zum Vereinsschießen und zum Gästeschießen geplant.

Mir ist natürlich klar, dass das irgendeiner Vorschrift widerspricht.

Leider hab ich noch keine Stelle gefunden wo der Erfordernis einer Toilette ausdrücklich vermerkt ist.

Schießstandverordnung?

Baugesetzgebung?

Umweltrichtlinien?

Mir geht es ausdrücklich darum, die Notwendigkeit einer Toilette zu begründen und

nicht um das Gegenteil.

Wer einen konkreten Hinweis hat und gleichzeitig keine schlafenden Hunde wecken

will, kann mir einen zündenen tip gerne auch als PN schicken.

Ach ja, die Sache sollte sich in Sachsen abspielen.

Im Voraus besten Dank

oswald

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kann mir jemand sagen ob eine Großkaliberschießanlage ohne Toilette genehmigungsfähig ist?

Warum nicht, es muss nur in der Standzulassung vermerkt sein das 1/3 der Mitglieder auf den Vereinsvorstand, 1/3 auf die Sportordnung und das verbleibene Drittel auf das Waffengesetz scheisst!

So, jetzt aber mal im Ernst. Warum sollte eine Toilette in irgend einem Gesetz vorgeschrieben sein? Ist sie zumindestens fuer Betriebsstaetten wie ein Schiesstand nicht.

Interessant wird es erst, wenn ihr dort eine Schankwirtschaft betreibt, dann hat naemlich fliessend Wasser sowie eine Toilette vorhanden zu sein und das Ganze findet man dann bei Anforderungen an Gaststaetten. Damit die Vereinskameraden aber nicht in den Garten pissen wuerde ich ein dixie-Klo vorschlagen.

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1. Ordner Schießstandbau vom DSB ist das Standardwerk dazu.

2. Frag einen Schießstandsachverständigen, es gibt hier einen Bannerkunden.

Ich meine ohne Toilette ist ok, ohne Notausgang in Höhe Geschoßfang nicht.

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Einschlägig dürfte die Sächsische Versammlungsstättenverordnung sein. Deren § 12 regelt die Notwendigkeit von Toilettenräumen. Die Schwierigkeit ist hier eher die Kapazität, ab der die SächsVStättVO erst anwendbar wird (§ 1) - die berechnet sich nämlich nicht nach der i.d.R. geringen Anzahl der üblicherweise Anwesenden, sondern abstrakt nach (Teil-)Grundflächen. Das sind Gasträume, Versammlungsnebenräume (also auch Vorstandszimmer und Auswertungskabine), und auch die Schützenstände.

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... Damit die Vereinskameraden aber nicht in den Garten pissen wuerde ich ein dixie-Klo vorschlagen.

Sorry für das Off-Topic, aber als bekennender Südstaatler möchte ich kurz hier eingreifen: Das Synonym für mobile Toiletten heißt "Dixi-Klos"; Dixie ist die liebevolle Bezeichnung für die US-amerikanischen Südstaaten. :bud::)

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Wir haben Glück, dass es Carcano gibt.

Und damit meine ich nicht die Infantriegewehre!

Deshalb nicht nur allgemeinen Dank an alle Teilnehmer

dieser Diskussion sondern auch speziell für diesen guten Lösungsansatz..

Aber wenn jemand das Puzzle von interessanten Hinweisen noch weiterbauen kann,

ich bin für jede Hilfe dankbar!

Viele Grüße

oswald

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Ich würde die Arbeitsstättenverordnung nicht aus dem Auge verlieren. Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern - und sei es nur die Putzfrau - ist eine Toilette zur Verfügung zu stellen.

Egal wie oft, egal wie lange sie dort tätig wäre - WC muss sein.

Keine Ausnahme, kein Dispens.

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Moin Piet,

also Druckeitung müsste 300m über ein steiles Hanggrundstück verlegt werden,

fällt generell wegen Kosten aus. Der Bauherr hat den Offenbacher und lebt von Hartz4.

Und Dixischei$$haus fällt aus weil er das nur auf das Nachbargrundstück stellen könnte.

Das geht auch nicht weil ich der Nachbar bin und der Bauherr meiner Frau im Dezember

einen Fußtritt verpasst und sie anschließend zu Boden gestoßen hat.

Einer der vielen Gründe warum ich am "Erfolg" dieses Bauvorhabens so interessiert bin.

Ist ja nicht so, dass ich grundsätzlich gegen Schießanlagen bin....

Viele Grüße

oswald

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Danke für die ergänzende Aufklärung, Merkava, das erklärt das Anliegen schon etwas. Natürlich sind mehr Schießanlagen generell zu begrüßen und schön, aber eben nicht *jede* an *jedem* Ort.

Obwohl... zugegebenermaßen... ich habe auch schon überlegt, ob wir nicht hinten den doppelten Wall durchbrechen, die Langwaffenschießbahn von 100 m auf 300 m verlängern, und die Scheibenhalter ins angrenzende Freibadgelände stellen. :-)

Scherz beiseite, im Westen wie im Osten ist es schade, dass viele alte GK-Schießstände aufgegeben werden, Gerade in der ex-DDR gab es ja eine Reihe von Ständen nicht nur für NVA und die Brüder, sondern auch für Kampfgruppen und VoPo. Da die oft nur sehr rudimentäe Blenden und Sicherungen hatten, blieben sie ungenutzt und sind zunehmend verfallen. Eigentlich schade.

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Richtig!

Die Örtlichkeit ist echt seltsam.

Ein doppelstöckiges altes Haus, Grundfläche 23 x 10 m.

Von drei Seiten von unserem Grundstück umschlossen.

An den Schmalseiten Hausmauer = Grundstücksgrenze.

An der einen Längsseite ein 30 cm breiter Streifen zu einer öffentlichen Straße

An der anderen Längsseite ein 2 m breiter Streifen zu unserem Grundstück

Da könnte man ein Dixiklo hinstellen aber man müsste es mit dem Heli anliefern

oder durch das Haus tragen.

Also echt schwierig.

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Hab noch nie n Notausgang am Geschossfang gesehen.

so steht´s in der neuen Richtlinie:

5.1.5 Türen, Flucht- und Rettungswege Jeder Schießstand muss zwei entgegengesetzte Ausgänge haben, wovon einer unmittelbar ins Freie oder in einen gesicherten anderen Bereich führt. Der zweite Rettungsweg oder Notausgang ist im Bereich des Geschossfangs vor- zusehen.

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so steht´s in der neuen Richtlinie:

5.1.5 Türen, Flucht- und Rettungswege Jeder Schießstand muss zwei entgegengesetzte Ausgänge haben, wovon einer unmittelbar ins Freie oder in einen gesicherten anderen Bereich führt. Der zweite Rettungsweg oder Notausgang ist im Bereich des Geschossfangs vor- zusehen.

Zitierst du auch richtig? Beim 100/300m Stand ist das ja richtig schei..e... - bezieht sich das nicht eher auf begehbare Raumschießanlagen?

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...

fällt generell wegen Kosten aus. Der Bauherr hat den Offenbacher und lebt von Hartz4.

...

Äh - so als bescheidene Frage: glaubst du nicht, deine erste Feststellung könnte sich aufs Gesamtprojekt beziehen?

Es kann ja nur um eine Raumschießanlage gehen, da braucht man Lüftung, Heizung, Filter, rückprallsichere Beläge,...

Ergänzend: Schießbahntiefe bei 23m Gebäudelänge, Sportordnung....

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Ja, das ist eine Neuerrichtung. Das Gebäude ist ca. 100 Jahre alt

und da war vorher nix drin was mit Schießen zu tun hat.

Ich werde morgen Akteneinsicht von der Baubehörde bekommen und

in den Akten ist auch sowas wie ein Vorgutachten oder "Forderungskatalog"

eines örtlichen Schießstandgutachers drin. Da werde ich schauen ob das

mit den gültigen Richtlinien konform ist oder gefälligkeitsmäßige Erleichterungen

enthalten sind. Stichwort "Alte Seilschaften" halten gegen die bösen Wessi´s

zusammen.

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Hab noch nie n Notausgang am Geschossfang gesehen.

Dann ist es vielleicht ein alter Stand und geniesst Bestandsschutz.

Egal ob offener oder geschlossener Stand, wenn es brennt musst du am anderen Ende fliehen können.

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Da könnte man ein Dixiklo hinstellen aber man müsste es mit dem Heli anliefern...

Du könntest auch die Leute mit dem Klo über dein Grundstück gehen lassen.

Das nennt man gut nachbarschaftliche Beziehungen.

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Hm - evtl. eine doofe Frage - aber bei sowas stehen ja auch Investitionen an, um so einen Schiesstand zu errichten, abnehmen zu lassen usw. . Wie stemmt das ein Offenbarer und H IV - Mensch ???

Nachtrag - Übrigens hat unser 100 Stand (angemietet) auch keine Toilette und auch kein Dixi. Und so alt ist der Stand noch nicht .

Also obs da ein MUSS gibt glaub ich nicht - ist aber auch NRW.

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