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IGNORED

WBK beantragen für einen Jäger?


Schorni

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Geschrieben

Hallo Leute,

ein befreundeter Jungjäger möchte sich die erste Waffe eintragen lassen. Die Behörde (in Baden-Wü....) verlangt aber das er erst eine WBK beantragen muß. Jetzt muß er also warten bis die WBK fertig ist bevor er eine Waffe erwerben kann?

Das kommt mir alles komisch vor. Also früher war das anders.........

Ist das rechtens?

Grüße

Schorni

Geschrieben

wenn er ne Kurzwaffe kaufen will braucht er ERST die WBK mit Voreintrag,

bei ner Langwaffe reicht der Jagdschein und dann binnen 14 Tage eintragen lassen, so gehts in NRW

Grüße

Frank

Geschrieben

Habe vergessen zu sagen: es handelt sich um eine Langwaffe und die Behörde meinte: wenn die WBK nicht in 2 Wochen fertig wäre hat er das Problem, dass er die Waffe nicht fristgerecht eintragen lassen kann???

Finde das merkwürdig.

Grüße

Schorni

Geschrieben

Jagdschein, Waffe kaufen, binnen 14Tagen bei Behörde anmelden...Wie lange die dann fürs Ausstellen der WBK brauchen ist deren Problem...Du hast binnen der 14Tage Frist angemeldet....

Geschrieben

wenn er ne Kurzwaffe kaufen will braucht er ERST die WBK mit Voreintrag,

bei ner Langwaffe reicht der Jagdschein und dann binnen 14 Tage eintragen lassen, so gehts in NRW

Grüße

Frank

Quatsch.... Kurzwaffen auf Jagdschein ohne Voreintrag.... so ist es bei mir gewesen...

Geschrieben

Quatsch ...

Ja, Du hast recht. Das ist wirklich Quatsch.

Dein "Jagdschein" (ehem. § 51 StGB?) berechtigt Dich NICHT zum Erwerb von Kurzwaffen!

Das Vorhandensein eines gültigen JJ stellt lediglich die Bedürfnisgrundlage dar, auf der der Erwerb einer Kurzwaffe für den jagdlichen Gebrauch (Jagdschutz/Fangschuss) bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann.

Die Erwerbsberechtigung erteilt die Behörde durch einen Voreintrag in die entsprechende Waffenbesitzkarte (WBK grün).

CM

Geschrieben

Wenn das stimmt, was der TE geschrieben hat, kann man dann davon ausgehen, dass der SB in den letzten 2, 3 Jahren ausgewechselt wurde oder sein Vorgesetzter ?

Denn die Handhabung scheint da ja eigentlich recht eindeutig. Wär mal was für den Jäger-Verband...falls sich hier wer rumtümmelt?

Geschrieben
ein befreundeter Jungjäger möchte sich die erste Waffe eintragen lassen. Die Behörde (in Baden-Wü....) verlangt aber das er erst eine WBK beantragen muß.
Habe vergessen zu sagen: es handelt sich um eine Langwaffe und die Behörde meinte: wenn die WBK nicht in 2 Wochen fertig wäre hat er das Problem, dass er die Waffe nicht fristgerecht eintragen lassen kann???

Schorni, ruf bitte beim FWR an und sprich mit Frank Göpper. Tel. +49 (0) 2102-5595740

Geschrieben

Kurzwaffen auf Jagdschein ohne Voreintrag - geht schon seit Jahren nicht mehr

Michael

So etwa seit 40 Jahren, ob 72 oder 76 die Änderung kam, da bin ich mir nicht ganz sicher.

Geschrieben

Waffe zurück legen lassen, WBK beantragen und dann kaufen gehen. Konfrontation sollte mann sich aufheben, wenn was wichtiges anliegt. Mir ist eine meiner WBKs abhanden gekommen, ich habe eine Ersatz WBK beantragt. Zwischendurch immer wieder nachgefragt. Jetzt become ich eine Mahnung, warum ich die 40,- Gebühr nicht bezahlt habe. Nachfrage im Amt hat ergeben, daß die WBK schon vor einem Monat versendet wurde, aber nie bei mir ankam.

Soll ich jetzt den Gorilla machen? Ist es nicht wert. Sachbearbeiter machen auch mal Fehler.

Geschrieben

Quatsch.... Kurzwaffen auf Jagdschein ohne Voreintrag.... so ist es bei mir gewesen...

Vor 1976 (evtl. 1972 - ich lese deswegen nicht nach) und nicht in jedem Bundesland.

Geschrieben

[...]Ist das rechtens?[...]

Nein das ist großer Quark. Ein Blick in das Gesetz würde auch dem Sachbearbeiter die Rechtsfindung erleichtern und wenn Gesetze nicht versteht soll er die WaffVwV zuhilfe nehmen.

Der Inhaber eines jahresjagdscheins benötigt für den Erwerb einer Jagdlangwaffe keine Erlaubnis, er geht in den Laden und kauft eine.

Sodann begibt er sich binnen zweier Wochen zur Behörde und beantragt die Ausstellung einer WBK unter Angabe der im Gesetz geforderten Daten (nicht mehr, nicht weniger). Den Antrag läßt er sich bestätigen. Damit hat der JJ-Inhaber alles getan, was er tun muss. Die behörde darf belege für die Möglichkeit der sicheren Aufbewahrung verlangen, dem komt der JJ-Inhaber ebenfalls nach und wenn er keine Belege hat, bietet er eine nachschau am Ort der Aufbewahrung an.

Die Aufbewahrung muss vom ersten tag an gesetzeskonform sein, also z.B. Schrank vor oder zeitgleich mit Waffe erwerben.

Der JJ-Inhaber darf die neue jagdwaffe auch Führen. An Stelle einer WBK nimmt er die ersten zwei Wochen einen Lieferschein oder einen kaufbeleg mit, aus dem jedenfalls hervorgeht, dass die Frist zur Beantragung einer WBK noch nicht abgelaufen ist. Ab dem Antrag nimmt er ein Schriftstück mit, dass die Beantragung der WBK belegt.

Man muss nicht binen zwei Wochen eine WBK besitzen, man muss sie nur binnen zwei Wochen beantragen.

Geschrieben

Waffe zurück legen lassen, WBK beantragen und dann kaufen gehen. Konfrontation sollte mann sich aufheben, wenn was wichtiges anliegt. [,...]

Wenn der SB das als Konfrontation sieht, dann braucht er die. Schlechtestenfalls bekommt man den Stempel "Kann lesen!" das erleichtert dann die weitere Kommunikation mit dem SB ungemein.

Geschrieben

Schorni, ruf bitte beim FWR an und sprich mit Frank Göpper. Tel. +49 (0) 2102-5595740

Danke.

Guter Tipp.

Grüße Schorni

Nein das ist großer Quark. Ein Blick in das Gesetz würde auch dem Sachbearbeiter die Rechtsfindung erleichtern und wenn Gesetze nicht versteht soll er die WaffVwV zuhilfe nehmen.

Der Inhaber eines jahresjagdscheins benötigt für den Erwerb einer Jagdlangwaffe keine Erlaubnis, er geht in den Laden und kauft eine.

Sodann begibt er sich binnen zweier Wochen zur Behörde und beantragt die Ausstellung einer WBK unter Angabe der im Gesetz geforderten Daten (nicht mehr, nicht weniger). Den Antrag läßt er sich bestätigen. Damit hat der JJ-Inhaber alles getan, was er tun muss. Die behörde darf belege für die Möglichkeit der sicheren Aufbewahrung verlangen, dem komt der JJ-Inhaber ebenfalls nach und wenn er keine Belege hat, bietet er eine nachschau am Ort der Aufbewahrung an.

Die Aufbewahrung muss vom ersten tag an gesetzeskonform sein, also z.B. Schrank vor oder zeitgleich mit Waffe erwerben.

Der JJ-Inhaber darf die neue jagdwaffe auch Führen. An Stelle einer WBK nimmt er die ersten zwei Wochen einen Lieferschein oder einen kaufbeleg mit, aus dem jedenfalls hervorgeht, dass die Frist zur Beantragung einer WBK noch nicht abgelaufen ist. Ab dem Antrag nimmt er ein Schriftstück mit, dass die Beantragung der WBK belegt.

Man muss nicht binen zwei Wochen eine WBK besitzen, man muss sie nur binnen zwei Wochen beantragen.

Danke.

Schorni

Geschrieben

Kann man denn eine WBK ohne Waffe oder zumindest Voreintrag überhaupt beantragen? Wie krumm manche SB denken können, das muß schon eine Kunstform sein.

Geschrieben

Der JJ-Inhaber darf die neue jagdwaffe auch Führen. An Stelle einer WBK nimmt er die ersten zwei Wochen einen Lieferschein oder einen kaufbeleg mit, aus dem jedenfalls hervorgeht, dass die Frist zur Beantragung einer WBK noch nicht abgelaufen ist. Ab dem Antrag nimmt er ein Schriftstück mit, dass die Beantragung der WBK belegt.
Wo steht das - mit welchem § ist das abgesegnet?
Geschrieben

er hat innerhalb von 2 Wochen den Erwerb anzuzeigen.

die Erwerbserlaubnis ist der JJ.

die Rechnung (Leiferschein/Kaufbeleg) ist der Erwerbsnachweis.

mit der Erwerbsanzeige weist er nach, dass er der 2-Wochen-Frist genüge getan hat.

also hat er erworben, besitzt und hat rechtzeitig angezeigt....... ergo...... darf er sie auch nutzen.

wielange die Behörde braucht um den Stempel in die WBK zu machen, kann nicht sein Problem sein.

Geschrieben

[...]Wo steht das - mit welchem § ist das abgesegnet?

Irgendwas vermisse ich an der Formulierung.

Die kurze, angemessene Antwort lautet: Im Waffengesetz. ""In den Fällen des § 13 [...]"

Geschrieben

[...]die Erwerbserlaubnis ist der JJ.[...]

Ein JJ (= Jahresjagdschein) ist niemals eine Erwerbserlaubnis, er dokumentiert aber eine Erwerbsberechtigung. Der Inhaber eines Jahresjagdscheins erwirbt Jagdlangwaffen erlaubnisfrei (zumindest hat er die Möglichkeit dazu).

Man benötigt auch keinen Erwerbsnachweis.

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