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IGNORED

Weiterbestehender Waffenbesitz bei Wegfall aller Disziplinen?


Gearaffe

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Geschrieben

Nehmen wir an, ich habe auf meine gelbe (neu) WBK eine Waffe regulär erworben und eingetragen, schieße diese munter und oft seit Monaten.

Aufgrund der Änderung einer oder mehrerer Sportordungen gäbe es aber auf einmal keine Disziplin mehr, in die diese Waffe passt.

Geschossen werden kann diese Waffe jedoch weiterhin auf meinem Schiesstand.

Was nun? Bestandschutz? Abgabe der Waffe an andere Berechtigte binnen 14 Tagen?

Gruß

Adrian

Geschrieben

Die Erlaubnis gilt so lange sie nicht widerrufen wird.

Die Behörde darf das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen, und Dir dann die Auflage machen die Waffe einem Berechtigten zu überlassen. Solange sie das nicht tut, hast Du Bestandsschutz.

Zumindest ist das meine Lesart als juristischer Laie.

Geschrieben

Zwei Moeglichkeiten:

1) Bestandsschutz aufgrund wirtschaftlicher Faktoren da die Waffe eben jetzt nichts mehr wert ist und Du sie schlecht unter Werterhalt an einen "Berechtigten" ueberlassen kannst. So geschehen z.B. mit LEP-Waffen.

2) Du stellst fest das unser Waffen"recht" eben keins ist, nur auf Machterhalt des Staates basiert und Du das "argumentum ad baculum" mit der Staatsmacht verlierst.

Geschrieben

Das Bedürfnis für WBK gelb ist doch nicht die Disziplin für die Knifte X geknüpft, sondern daran, dass der Inhaber SpoSchü ist. Auch wenn diese Diszi wegfällt, bleibt er das doch trotzdem. Dann nimmt man sie als gemeine Trainingswaffe und gut. Die Prüfung des Bedürfnisses (was ein Unwort) ist ja auch nicht fortlaufend, sie ist einmalig und wenn zu diesem Zeitpunkt erfüllt, dann ist es erfüllt und bleibt erfüllt. Ein Aberkennen ist zwar gem. AffG möglich, aber nicht rechtens, denn es verstößt gegen elementare Grundsätze des Rechts, in diesem Falle dem Rückwirkungsverbot. Wenn du heute einen Rautenzaun um dein Haus baust und die Baubehörde 10 Jahre später nur noch Lattenzäune genehmigt, musst du deinen Rautenzaun deswegen aber nicht abreißen, weil er Bestandsschutz hat. Denn woher solltest du denn wissen, dass 10 Jahre Später dieser Zaun nicht mehr genehmigt würde ? Und was im Baurecht taugt, MUSS in einem Rechtsstaat auch im AffG taugen.

Geschrieben

Ist es nicht so, dass man nur Sportschütze ist, wenn man regelmäßiges Training nach Sportordnung absolviert?

Ist es nicht so, dass die Behörde, bei Kenntnis des Wegfalls der Sportschützeneigenschaft auch alle einhergehenden Privilegien streichen musss?

Ist es nicht so, dass manche Schießstände nur das Training nach Sportordnung erlauben?

Geschrieben

Das Bedürfnis für WBK gelb ist doch nicht die Disziplin für die Knifte X geknüpft, sondern daran, dass der Inhaber SpoSchü ist. Auch wenn diese Diszi wegfällt, bleibt er das doch trotzdem. ...

Falsch in der Form. §14 Abs.4 WaffG iVm 14.4 WaffVwV.

... Die Prüfung des Bedürfnisses (was ein Unwort) ist ja auch nicht fortlaufend, sie ist einmalig und wenn zu diesem Zeitpunkt erfüllt, dann ist es erfüllt und bleibt erfüllt. ...

Falsch in der Form. §4 Abs.4 WaffG iVm 4.4 WaffVwV.

Geschrieben

Ist es nicht so, dass man nur Sportschütze ist, wenn man regelmäßiges Training nach Sportordnung absolviert?

Ist es nicht so, dass die Behörde, bei Kenntnis des Wegfalls der Sportschützeneigenschaft auch alle einhergehenden Privilegien streichen musss?

Ist es nicht so, dass manche Schießstände nur das Training nach Sportordnung erlauben?

Sportschütze bleibe ich durch zahlreiche andere Waffen mit dazu passenden Disziplinen schon, das ist hier nicht das Problem...

Und der Stand ist ebenfalls für das Training nicht nur nach Sportordnungen geeignet.

Geschrieben

Wenn Rot-Grün (oder wer auch immer grad das Sagen hat) den Sportschützen an die Waffen will, wird sie das eher weniger über Enteignung als über Änderung der Sportordnung laufen lassen. Wenn es z.B. keine Großkaliber-Disziplinen mehr gibt, besteht kein Bedürfnis mehr, eine GK-Waffe zu besitzen. Konsequenz: Abgabe an eine berechtigte Person oder unbrauchbar machen.

Geschrieben

Auch auf gelb muss die Waffe in eine Disziplin eines anerkannten Verbandes passen. Widerufe gab es zb schon für Waffen Kaliber 17HMR, weil die entsprechende Disziplin nicht in einer GENEHMIGTEN Sportordnung stand, hier BDS. In der alten Sportordnung noch nicht aufgeführt, die neue , wo sie drin stehen würde, noch nicht genehmigt. Widerrufen die ALLE genehmigten Sportordnungen haben wir alle von heute auf morgen kein Bedürfnis mehr.....................

Edit: Zu langsam

Geschrieben

Hier muss man unterscheiden: WBK gelb (neue) = Waffe muss zu einer SpO eines zugelassenen Verbandes passen. Bei der alten gelben WBK gilt das so m.E. nicht. Evtl. kann man die Waffe ja auch wieder sportordnungskonform machen oder ein (z.B. KK-) Wechselsystem dazukaufen, sodass die Grundwaffe dann mit diesem wieder SpO-konform benutzt werden kann.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

http://www.landkreis-cham.de/dox/305476d2-0503-4c49-9b99-a06732d78ddf/A304_waffenbesitzkarte_antrag_re.pdf.aspx

Zitat:

"Ich weiß, dass in Zukunft bestimmte Schusswaffen durch Rechtsverordnung wegen ihrer Konstruktion , Handhabung
bzw. Wirkungsweise ganz oder teilweise vom Schießsport ausgenommen werden können (z.B. Kurzwaffen mit einer
Lauflänge unter 3 Zoll, Verteidigungswaffen, halbautomatische Dienstgewehre, Vorderschaftrepetierflinten). Das
Bedürfnis für den Besitz solcher Schusswaffen kann nachträglich entfallen. Die Waffenbesitzkarte für diese Waffe(n)
müsste dann widerrufen werden."
Noch Fragen Kienzle?
Geschrieben

Noch Fragen Kienzle?

Aber Hallo, hab' ich Fragen. Auch wenn der Name nicht stimmt. Weiß dieser Verfasser mehr als wir, wird also eine Novelle der AWaffV vorbereitet ? Oder ist dies nur ein Fall von "Papier ist geduldig" ?

Die Antworten auf diese Frage interessieren mich jetzt tatsächlich brennend.

Geschrieben

Die Antworten auf diese Frage interessieren mich jetzt tatsächlich brennend.

Dieses " Damoklesschwert" hängt doch schon lange über uns. " Ich denke " das in diesem Formular dieser Sachverhalt nur nochmal explizit dem " Kunden " mit zur Unterschrift vorgelegt wird, damit er später nicht sagen kann " Das habe ich nicht gewusst ". Im übrigen ist dieses Formular von 2011, wenn da kurzfristig was in der Planung gewesen wäre wüssten wir das schon................

Geschrieben

Das Formular fällt unter "wünsch Dir was" !

D.h. irgendein Sachbearbeiter hat da einfach mal was reingeschrieben.

Vorsicht: Wenn man lange genug etwas behauptet, denken alle es sei die Wahrheit. :shout:

(so funktionieren Sekten ...)

Geschrieben

Wenn wir schon beim Glauben sind:

Ich glaube an den Bestandsschutz !

__________

πάντα ῥεῖ, „Alles fließt“

auf Deutsch: nichts hält ewig - ich auch nicht.

Geschrieben

Dieses " Damoklesschwert" hängt doch schon lange über uns....

Falsch, dieses Schwert hängt erst seit der "Liberalisierung" des AffG von 2002 über uns. Noch davor war die Bedürfnisprüfung einmalig und nicht fortlaufend. Diese jetzige Situation verdanken wir der erfolgreichen Arbeit der Hobby-Lobby, die meinte, "damit können wir leben", dafür dass wir jetzt mit Schwarzen Büchsen spielen dürfen.

Geschrieben

Vater unser im Innenministerium,

Dein sicheres Deutschland komme.

Dein Wille geschehe, wie in Berlin, so auf den Schießständen

Unser tägliches Bedürfnis gib uns heute.

Und vergib uns unseren Besitz, wie auch wir vergeben unseren Verbänden.

Und führe uns nicht in die Rechtlosigkeit, sondern erlöse uns von den Verbietern.

Den dein ist das BMI, die Experten und die Gesetzesvorlagen bis zur nächsten Wahl.

Amen

Geschrieben
"Was wir hier brauchen, ist ein bisschen Optimismus"

(Han Solo)



@ BigMamma

Ich erwarte von dem Staat, in dem wir hier leben ("Rechtsstaat"), den Respekt/Schutz meines Eigentums.

Historisch war die offene Enteignung von gesetzestreuen Bürgern immer ein Warnzeichen.

Man sollte sich dann Gedanken machen ...
Geschrieben

Ich erwarte von dem Staat, in dem wir hier leben ("Rechtsstaat"), den Respekt/Schutz meines Eigentums.

Was DU erwartest und was MAN bekommt, sind aber gerade in Bezug auf das AffG zwei wirklich verschiedene Paar Schuhe. Und das AffG im Speziellen berührt dein Eigentum mal gar nicht, das Wort fällt auf den x100 Seiten nicht ein einziges Mal. Frage doch mal die ehemaligen Eigentümer von PSM; kurzen VRF oder anderen plötzlich böse gewordenen Gegenständen, wie es mit ihrem Eigentum aussah, das hat ihnen nämlich keiner streitig gemacht von Staats wegen, man hat ihnen einfach nur den Besitz untersagt, fertig, Ende, Aus.

Vlt. versteht es auch der letzte irgendwann mal, das AffG regelt nichts an eurem Eigentum, es berührt nur euren Besitz.

Geschrieben

Vlt. versteht es auch der letzte irgendwann mal, das AffG regelt nichts an eurem Eigentum, es berührt nur euren Besitz.

Was juristisch korrekt ist - aber unter Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse haarspalterisch.

Faktisch hast du nichts mehr von deinem Eigentum, wenn du

- damit legal in dem Land, wo du lebst, nicht mehr umgehen darfst

- gezwungen bist, es auf einem Markt zu verhökern, der qua Gesetz keiner mehr ist; du kannst dein "Eigentum" dann gleich in die Tonne stecken.

Es bleibt dabei, de facto haben wir bei einem Besitzverbot und einer Veräußerungs-/Abgabepflicht in D einen enteignungsgleichen Eingriff.

Geschrieben

Was juristisch korrekt ist -

Und das ist vor einem deutschen Gericht das einzig relevante, denn dort wird GESETZ gesprochen und seltenst mal RECHT. Von Rechts wegen bin ich ja voll bei dir, nur aus der Erfahrung heraus, nutzt das eben nichts. Man enteignet dich nicht, denn dafür müsste man dich entschädigen, frage doch mal wer von den PSM- und kurze VRF-Besitzer und anderen entschädigt wurde nach dem Besitzverbot der entsprechenden Waffen. Allein dieses Bsp sollte dir zeigen, was von deiner Argumentation Haarspalterei übrig bleibt.

Geschrieben

Bei dem Thema muss man gar nicht bis zu den Schusswaffen gehen.

Es genügt wenn man die ganzen anderen Gegenstände, die in den letzten Jahren verboten wurden, mal betrachtet.

Butterflymesser

Bestimmte Springmesser

Wurfsterne

Elektroschockgeräte (ohne PTB-Zulassung)

Taser

Das ist das was mir auf die schnelle einfällt.

Ich wüsste nicht, daß irgendwer für seinen legal gekauften Besitz entschädigt wurde.

Es wurde von Heute auf Morgen ein Verbot erlassen und Ende.

Das mag bei einem billigen Butterflymesser zu verschmerzen sein, aber spätestens bei einem Taser, die nach meiner Erinnerung ca. 800 Euro kosteten, hört der Spaß auf.

Aber selbst wenn ein Gegenstand nur 1 Euro gekostet hätte, wer gibt einem Staat das Recht, diesen Gegenstand nachträglich zu verbieten und den Besitzer, der diesen Gegenstand irgendwann vor dem Verbot gekauft hat, nicht dafür zu entschädigen?

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