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IGNORED

Leeres Magazin im Gepäck


Sixpack666

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe heute in der Express (man könnte auch sagen die lokale Bild aus dem Rheinland) einen Artikel gelesen, der meiner Meinung nach mit dem Waffengesetz nicht im Einklang steht.

http://www.express.de/koeln/flughafen-koeln-bonn-mutter-von-islamisten-mit-waffenmaterial-aufgegriffen,2856,26248342.html

Über die politischen Hintergründe möcte ich gar nicht diskutieren, es sei nur so viel gesagt, dass ich gut finde dass diese Extremisten nun beobachtet werden.

Wenn man das ganze radikal-islamistische Umfeld jetzt mal ausblendet und sich nur die Fakten betrachtet, dann sieht es meiner Meinung nach aber nach Willkür aus.

Es reist jemand ein mit leeren Kunsstoffmagazinen einer AK. Es wurden keine sonstigen Waffenteile oder Muntiion gefunden. Waffenrechtlich gibt es doch da nichts zu beklagen, oder? Natürlich sind die Behörden daran interessiert was eine Person ohne gemeldete Waffe mit dem krempel will, aber rein rechtlich gibt es doch da nichts zu beanstanden.

In dem aktuellen Fall finde ich die Ermittlugn aufgrund der politischen Hintergründe in ordnung, aber das wird mit Sicherheut nicht die offizielle Begründung sein.

Muss man jetzt wegen leeren Magazinen Angst vor Ermittlungen haben?

Geschrieben

Also...zum einen, wollte die Frau AUSREISEN!

Da ist zu prüfen ob die Magazine Rüstungsgut sind. Das sollte beim AK Magazin der Fall sein.

Dann ist Türkei Drittland.......

Desweiteren ist sie doch dann ausgereist.....also, wo ist das Problem?

Klar ist doch, das die Beamten erstmal prüfen, oder?

Geschrieben

Der Artikel strotz ja vor Sachkunde ;)

Andere Presseorgane fabulierten was von "Sturmfeuergewehren (!)", Munition, etc. Auch klasse, dass da jetzt ein Fass aufgemacht wird: Frau reist mit Magazinen aus. Was ist daran eine Meldung wert?

Geschrieben

Also...zum einen, wollte die Frau AUSREISEN!

Da ist zu prüfen ob die Magazine Rüstungsgut sind. Das sollte beim AK Magazin der Fall sein.

Dann ist Türkei Drittland.......

Desweiteren ist sie doch dann ausgereist.....also, wo ist das Problem?

Klar ist doch, das die Beamten erstmal prüfen, oder?

Das mit dem Rüstungsgut musst du mir erklären, das ist mir neu.

Mein Problem wären in dem Fall die eingeleiteten Ermittlungen.

Es geht hier schließlich um ein frei erwerbbares Stück Kunststoff.

Wenn Du Mitglied einer radikal-islamischen Gruppe bist, dann wahrscheinlich ja. Und, bist Du?

Niemals, eher werde ich der Papst!

Nochmal um es zu unterstreichen, es geht mir hier nur um die Frage ob ein Magazin grundsätzlich etwas Böses ist und eine Ermuttlung gerechtfertigt. Es muss ja irgend eine gesetzliche Grundlage dafür da sein, und die würde ich in diesem Fall gerne wissen.

Geschrieben

Ein Magazin ist zwar laut WaffG kein wesentliches Teil und hier frei erwerbbar, das heißt allerdings nicht, dass es nicht "Rüstungsgut" ist und deshalb nicht, oder nicht in bestimmte oder Drittländer ausgeführt werden darf.

Es gibt im Internationalen Warenverkehr eben noch ein paar Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen mehr zu beachten als das WaffG.

Gruß

Adrian

Geschrieben

Magazine für Militärwaffen unterliegen grundsätzlich dem Außenwirtschaftsgesetz.

Man braucht für die Ausfuhr in nicht - EU Länder eine Ausfuhrgenehmigung.

Sofern es für die Türkei nicht diesbezüglich eine Sonderregelung gibt,

hätte der Zoll die Tante mit den Kaschi-Mags nicht ausreisen lassen dürfen.

Geschrieben
..., hätte der Zoll die Tante mit den Kaschi-Mags nicht ausreisen lassen dürfen.

Hat er ja auch nicht.

Er hat "die Tante" ohne "die Kaschi-Mags" ausreisen lassen.

Andererseits zeigt dieser "Fall" doch wieder sehr deutlich, dass Allah nicht alle seine Schäfchen mit großer Weisheit gesegnet hat.

Eigentlich eher die wenigsten.

CM

Geschrieben

Und das hat der Al-Quaida jetzt sicher einen mörderischen und herben Rückschlag beschert. Als ob man den Russenschrott nicht für 1 $ / Stk auf irgendeinem Flohmarkt irgendwo in Anatolien oder Kurdistan nach geworfen bekommt. Man kann aus einem Moskito auch einen Mammut machen.

Geschrieben

losgelöst von der frage, ob sie hätte ausreisen dürfen oder nicht, ist es beruhigend zu erfahren, dass offenbar terroristen auf den import (oder reimport?) von magazinen für ihre handfeuerwaffen angewiesen sind. das zeigt doch deutlich, mit welchen problemen diese zu kämpfen haben und welch mächtiges schwert man doch gegen sie führen kann - ganz ohne ein g36, das ja eh nicht funktioniert

Geschrieben

Magazine für Militärwaffen unterliegen grundsätzlich dem Außenwirtschaftsgesetz.

Man braucht für die Ausfuhr in nicht - EU Länder eine Ausfuhrgenehmigung.

Interessant. Wo steht das, bitte?

Geschrieben

Ausfuhrliste BAFA.

Zum Beispiel sind Kleinkaliberwaffen und deren Teile ausfuhrgenehmigungsfrei.

Umgekehrt bräuchte man für einen Gewehrriemen vom G3 eine Genehmigung.

Im Zweifelsfall frägt man beim BAFA nach.

Um eine verwertbare Auskunft zu erhalten muss man aber präzise Angaben

über den Verwendungszweck des Gegenstandes machen.

Bei sog. Dual-Use Gütern, also Sachen die man sowohl für militärische als auch für

rein zivile Zwecke verwenden kann, sollte man einen Antrag stellen.

Dann kriegt man eintweder die Ausfuhrgenehmigung für das betreffende Land

oder einen Negativbescheid. Das würde bedeuten, dass die Güter NICHT

genehmigungspflichtig sind und dass man das Zeugs so verschicken kann.

Insgesamt ist die Ausfuhrsache ein Eiertanz.

Da kann man wegen irgendwelchen belanglosen Geraffel ganz schnell eine

Strafsache am Hals haben.

Geschrieben

Das war einmal.

Mittlerweile sind Kleinkaliberwaffen auch genehmigungspflichtig.

Frei sind nur noch die nicht wesentlichen Teile von KK Waffen.

Sicher? Bei o.a. Link steht:

"0001 Handfeuerwaffen mit glattem Lauf mit einem Kaliber kleiner als 20 mm, andere Handfeuerwaffen und

Maschinenwaffen mit einem Kaliber von 12,7 mm oder kleiner und Zubehör, geeignet hierfür, wie

folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:

Anmerkung: Unternummer 0001a erfasst nicht:

...

c) Waffen für Randfeuer-Hülsenpatronen, die keine Vollautomaten sind. "

Demnach sind Randfeuer, also KK, ausgenommen - sofern nicht wie die DDR-MPi69 VA.

Geschrieben

Ja, sicher!

Die Information stammt von dem dafür zuständigen BAFA Sachbearbeiter im November 2013

Und was ist mit der verlinkten Seite und der ausdrücklichen Freistellung von Randfeuer/KK?

Geschrieben

Hallo,

muß nun auch mal ein bißchen Senf beigeben.

Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende Gegenstände von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:

a) Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind und die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abschießen eines Projektils schwere Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:

— Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Flinten,

— Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können,

— Teile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre

Auch dies sollte man beachten.

Gruß

fichtl

 

 

 

Geschrieben

... dies sollte man beachten. 

Das bezieht sich allerdings nur auf die Mitnahme im Bordgepäck, also das Mitführen in den Passagierraum.

Selbstverständlich kann man Schusswaffen und die dazu gehörige Munition auch auf Flugreisen mitnehmen.

CM

Geschrieben

Und was ist mit der verlinkten Seite und der ausdrücklichen Freistellung von Randfeuer/KK?

Vielleicht ist die Seite nicht auf dem neuesten Stand?

Aber ich werde es ja in Kürze sehen.

Ich warte z.Zt. auf einen Brief mit dem IIC und EUC von einem Auslandskunden.

Mit den Papieren beantrage ich bei der BAFA die Exportgenehmigung.

Darunter sind auch zwei KK-Waffen.

Wenn ich für die zwei Waffen einen Nullbescheid bekomme, werde ich bei der BAFA noch mal nachhaken.

Dann gebe ich hier gerne noch mal einen Bescheid.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Ich habe jetzt die Genehmigung der BAFA bekommen.

Die großkalibrigen Waffen wurden wie gewohnt mit dem Formular NATIONALE AUSFUHR-/VERBRINGUNGSGENEHMIGUNG genehmigt,

für die KK Waffen gibt es ein neues Formular: EUROPÄISCHE UNION AUSFUHR VON FEUERWAFFEN (Verordnung (EU) Nr. 258/2012)

Auf meine Nachfrage bei der BAFA erfuhr ich folgendes:

In der Nationalen Verordnung sind weiterhin die KK Waffen und Schrotwaffen von der Genehmigungspflicht ausgenommen.

In Umsetzung des EU Rechtes (Feuerwaffenverordnung) wurden jetzt auch diese KK und Schrotwaffen genehmigungspflichtig, und mit diesem neuen Formular bedacht.

Von der Wiege bis zur Bahre…….Formulare, Formulare.

Die EU sorgt doch immer wieder dafür, dass alles einfacher wird.

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