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IGNORED

WBK weg?


southlander

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Gelbe WBK (Sportschützen WBK ) für den Erwerb von Einzelladerwaffen m. einer Länge von über 60cm (Langwaffen) sowie für Repetierlangwaffen m. gezogenen Läufen,einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition (z.B. Contender Pistolen) u. mehrschüssige Kurz-u. Langwaffen m. Zündhütchenzündung (z.b. Perkussionsrevolver) Geht aber um eine 1911er! Daher ist grün die Farbe! Ansonsten ist es eher Haarspalterei und Gerangel mit der Behörde!
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Könnte man mit jeder WBK machen, auf der noch Plätze frei sind, botack.

...

Oh mächtiger Gott des Feuers:

Überleg mal gaaaaaaaaaaanz scharf warum ein LWB, der noch "aktive" (also im Besitz befindliche registrierte) Eisen hat, so etwas wahrscheinlich eher nicht tun würde???

Und warum im Gegenzug jemand, der kein "aktives" Eisen auf Grün mehr hat, eher versucht sein könnte (wobei ich natürlich niemandem etwas unterstelle) ?

Na, kmmste drauf???

Ok, ich will dich nicht zu sehr auf die Folter spannen:

Der Erstere geht das Risiko ein, beim Erwischtwerden neben strafrechtlichen Maßnahmen logischerweise auch seine Plempen loszuwerden.

Der Zweite hat solcherlei erst gar nicht mehr (weswegen die Grüne ja auch leer ist...), und hat beim Begehen einer solchen Fälschung quasi mit dem Legalwaffenbesitz in DE abgeschlossen, und will einfach nur an ein Eisen kommen.

Ist aber (nchmal) nur meine subjektive und unmaßgebliche Ansicht.

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Ok, ich will dich nicht zu sehr auf die Folter spannen:

Der Erstere geht das Risiko ein, beim Erwischtwerden neben strafrechtlichen Maßnahmen logischerweise auch seine Plempen loszuwerden. Der Zweite hat solcherlei erst gar nicht mehr (weswegen die Grüne ja auch leer ist...), und hat beim Begehen einer solchen Fälschung quasi mit dem Legalwaffenbesitz in DE abgeschlossen, und will einfach nur an ein Eisen kommen. Ist aber (nchmal) nur meine subjektive und unmaßgebliche Ansicht.

Oh, dass heißt auf diese Art kann ich endlich einfach meine Waffen vom Status der legalen Schusswaffe befreien und nun zu einer unabhängigen freien Waffen machen? Super ...

BBF

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Wie das gehen soll weiss ich nun nicht; irgendwas überlesen???

Soweit nicht. Aber glaubst Du im Ernst, jemand,der die Vorbildung der SK und des Umgangs mit Behörden hat, fälscht eine WBK um damit bei einem Waffengeschäft in Deutschland einzukaufen. Na klar, der legt dort Perso, Kreditkarte und (gefälschte) WBK mit Voreintrag hin und kauft...

Wer eine Waffe will, geht hinter den Bahnhof, ins Rotlicht-Viertel oder zum Türsteher. Er riskiert zwar, abgezockt zu werden, aber wahrscheinlich kriegt er 'ne Knarre. (die den Namen auch verdient...)

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Also hier bekommt man bei jedem neuen Voreintrage auch eine neue grüne WBK, wenn man will. Kostet ein und das selbe Geld.

Ja, aber die ERSTE (mit 1. Voreintrag) kostet immer (wieder) mehr als nur die Voreintragsgebühr.

Somit ist das Einziehen sehr wohl Geldschneiderei.

gelbe darfst du dir einen mehrschüßigen Perkussionsrevolver kaufen oder auch zwei oder drei :rtfm:

Oder einschüssige KW wie Freie Pistole, o. GKs (TC, FA), sofern es eine Disziplin in einem deutschen Verband gibt.

glaubst Du im Ernst, jemand,der die Vorbildung der SK und des Umgangs mit Behörden hat, fälscht eine WBK um damit bei einem Waffengeschäft in Deutschland einzukaufen. Na klar, der legt dort Perso, Kreditkarte und (gefälschte) WBK mit Voreintrag hin und kauft...

Wenn nicht ALLES gefälscht, wird die Behörde aber ziemlich schnell da sein...

Ansonsten darf sie anhand Personenbeschreibung des Verkäufers, o. ggf. Ladenvideo fahnden.

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Ja, aber die ERSTE (mit 1. Voreintrag) kostet immer (wieder) mehr als nur die Voreintragsgebühr.

Somit ist das Einziehen sehr wohl Geldschneiderei.

Blödsinn !!! :nea:

Eine neue grüne WBK mit Voreintrag oder nur ein neuer Voreintrag in eine bereits vorhandene WBK kostet, wenn die Behörde noch nach der alten Kostebnverordnung des Bundes arbeitet, jeweils 66,46 € im Regel- und 81,80 € im gesteigerten Bedürfnis. Da gibt es keinen Unterschied.

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Ja, aber die ERSTE (mit 1. Voreintrag) kostet immer (wieder) mehr als nur die Voreintragsgebühr.

Somit ist das Einziehen sehr wohl Geldschneiderei.

Dies mag bei euch so sein, hier kostet es immer gleich (zu viel). Die Argumentation ist dabei, dass der notwendige Aufwand immer der gleiche ist. Und um ehrlich zu sein, da fällt mir kein Argument dagegen ein.

BBF

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Verdammt, kaum ist man mal ne Weile nicht auf dem Amt, vergisst man nur zu gerne den Gebührentanz.

Klar doch, der Voreitrag (Berlin) ca. 56 €, Erwerb + Munierwerb eintragen (je ?) ca. 12,76 € ?, Überlassen auch 12,76 €.

Sorry, so wird ein Schuh draus.

Also doch fair, den Umständen entsprechend.

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  • 1 Jahr später...

juhu, klasse, super, toll! lies Dir doch hier nochmal Alles durch und frag Dich dann mal, was Dir eine "leere" grüne nützt!

gelbe und grüne WBK unterscheiden sich nicht nur in der Farbe!! Grundkenntnisse Sachkunde.

sorry, aber Dein ganzer Aufriß hier, und der thread spätestens seit Beitrag #14, ist einfach für die Tonne. :rolleyes:

(und streiche "d", setze "t")

schönes Restwochenende noch!

lesen ist nicht jedermanns Stärke?

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  • 2 Wochen später...

Das ist sein Eigentum, er hat dafür bezahlt. Ich würde sofort klagen. Alles andere ist nämlich Geldschneiderei.

Auch ein Ausweis oder Pass wird unbrauchbar gemacht und wenn du willst nimmst du ihn mit.

Gruss Condor

PS. Ich habe geklagt und habe Recht gegen meine Behörde bekommen

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Ja, aber:

Waffengesetz (WaffG)
§ 46 Weitere Maßnahmen
(1) Werden Erlaubnisse nach diesem Gesetz zurückgenommen oder widerrufen, so hat der Inhaber alle Ausfertigungen der Erlaubnisurkunde der zuständigen Behörde unverzüglich zurückzugeben. Das Gleiche gilt, wenn die Erlaubnis erloschen ist.

Nun ist die große Frage, ob eine "leere" WBK noch eine Erlaubnis im Sinne des WaffG darstellt.

Bei der gelben und roten würde ich das bejahen. Aber was ist mit einer leeren grünen WBK?

Oder etwas weiter gefasst: welche Dokumente fallen unter den Begriff der "Erlaubnis"?

WBKs und Waffenscheinen würde ich ja im Prinzip noch dazu zählen.

Aber was ist mit WHEs und Europäischen Feuerwaffenpässen?

Welche Erlaubnisse gibt es sonst noch?

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Nun ist die große Frage, ob eine "leere" WBK noch eine Erlaubnis im Sinne des WaffG darstellt.

Bei der gelben und roten würde ich das bejahen. Aber was ist mit einer leeren grünen WBK?

Wird die letzte Waffe von der grünen WBK abgegeben, ist sie bei der Behörde abzugeben und somit ist die Erlaubnis futsch.

Aus diesem Grunde riet ich einem Schützenkameraden dass seine Ehefrau ihre einzige Waffe nicht abgeben solle, weil sie dann ja auch nicht mehr an den Waffenschrank dürfe.

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