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IGNORED

WBK weg?


southlander

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Guten Morgen.

Bin neu hier im Forum und freue mich auf "Unterstützung"!

Ich vermute fast, dass dieses Thema schon behandelt worden ist, dennoch:

Habe heute nach dem Verkauf meines Revolvers (der Einzige) meine WBK der Behörde

zum Austragen überlassen. Nun heisst es die WBK wird eingezogen?! Mein Einwand auf einen

austehenden Neuerwerb fruchtete nicht. Ist das so alles richtig? Bei der gelben WBK wurde einfach die verkaufte Langwaffe seinerzeit ausgetragen und die nunmehr leere Karte mir wieder asgehändigt.

Ich hatte gehofft, das das hier mit der grünen auch so geht. Nostalgie, wenn mann sein 20 Jahre altes Dokument hergeben soll...um dann ein neues zu bekommen? Was soll denn dieser Aufwand?

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Auch eine leere Grüne WBK ist aber ein Dokument das zur Leihe berechtigt.

Ich würde auch darauf bestehen, das Dokument behalten zu dürfen. Und ich kenne Fälle, in denen das auch funktioniert hat. Im Endeffekt hat aber (leider) der SB das letzte Wort.

Bearbeitet von Fyodor
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Auch eine leere Grüne WBK ist aber ein Dokument das zur Leihe berechtigt.

Ich würde auch darauf bestehen, das Dokument behalten zu dürfen. Und ich kenne Fälle, in denen das auch funktioniert hat. Im Endeffekt hat aber (leider) der SB das letzte Wort.

Darüber kann man streiten...wenn KEINE WAFFE eingetragen ist.....OHNE Voreintrag.....würde ICH dir NIX leihen!

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eine grüne WBK ohne jeden Eintrag ist einfach ein Stück grünes Papier, es ist eine Erlaubnis für garnix.

da mit einer leeren grünen WBK keinerlei Erlaubnis erteilt ist, berechtigt sie folglich auch zu garnix, auch nicht zur "Leihe".

ist wie bei einem abgelaufenen Pass...... ist einzuziehen.... eigentlich.....

wie schon richtig gesagt ist das bei der gelben WBK anders, da diese eine unbefristete Erwerbserlaubnis darstellt, selbst ohne eingetragener Waffe.

gruß alzi

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Wollte meine erste grüne WBK (voll, alles überlassen, neue bereits ausgestellt) auch aus "Nostalgiegründen" behalten.

Wurde gelocht u. mit großen, diagonalen "Ungültig"-Stempeln versehen.

Hatte ich dann nach einiger Zeit doch zur Akte abgegeben.

So wäre eventuell auch mit einer Karte verfahren worden, wo noch Spalten frei gewesen wären.

Jedenfalls werden grüne Karten generell nach (vollständiger !) Überlassung eingezogen, auch wenn sie frisch ausgestellt wurden u. nur einen Eintrag hatten.

Es ist also peinlichst darauf zu achten, das nicht die (letzte) Grüne durch Überlassen (also Waffen-Verkauf-Vernichtung)

eingezogen wird, ohne das eine zweite gültige Grüne, oder Gelbe vorhanden ist.

Sonst kann man ggf. brav von vorn anfangen (neue Sachkunde, wieder 12 Mo Verein), wenn man wieder was haben will.

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Ich sehe schon, ein lästiger Umstand mit den Behörden. Zumal es doch ein eher unnötiger Mehraufwand ist. Wenn in der Grünen WBK nichts steht, dann kann ich sie auch zu nichts missbrauchen. Und wenn dann mal wieder Bedarf besteht, lässt man sich den Voreintrag da reinschreiben. Aber jedes mal ´ne neue Karte ausstellen halte ich für Unsinn.

Andersherum wäre es schlauer gewesen. Erst Voreintrag, dann alte Waffe austragen.

Jedoch bezweifel ich auch das ich nun Sachkunde, Bedürfnissprüfung, Zuverlässigkeit und regelmässiges Training erneut nachweisen muss. Also natürlich muss das nachgewiesen werden, kann es ja auch . Naja. Danke.

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Wie kommst du darauf??

Wo hat die Sachkunde das Verfallsdatum?

Und im Verein bist du doch schon länger.

So sollte es zwar sein, aber DEM Frieden traue ich nicht. War ja hier auch Thema.

Sind doch auf dem Amt immer ganz scharf drauf ("ist das ihre letzte WBK ?").

Wenn die Akte erstmal "zu" ist, gilt vielleicht auch eine alte (einfache) SK nicht mehr, wenn man später mal wieder angedackelt kommt.

Selbst dann, wenn man immer mit seinen 18 Terminen im Verein war, würde mich nicht wundern.

Bei inaktiver "Nur-Vereinszugehörigkeit" fängt man ja quasi mit den 12 Mo auch wieder von vorn an, keine Ahnung ob nach längerer

Auszeit 18 Termine direkt hintereinander (also an 18 Tagen) für ein neues Bedürfnis "von amts wegen" genügen würden (falls es der Verband so

befürwortet hatte).

Würde jedenfalls immer mit irgendeiner Karte den Fuß in der Tür lassen.

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Klar habe ich eine gelbe. Aber was nützt die mir für eine KW?

juhu, klasse, super, toll! lies Dir doch hier nochmal Alles durch und frag Dich dann mal, was Dir eine "leere" grüne nützt!

gelbe und grüne WBK unterscheiden sich nicht nur in der Farbe!! Grundkenntnisse Sachkunde.

sorry, aber Dein ganzer Aufriß hier, und der thread spätestens seit Beitrag #14, ist einfach für die Tonne. :rolleyes:

(und streiche "d", setze "t")

schönes Restwochenende noch!

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juhu, klasse, super, toll! lies Dir doch hier nochmal Alles durch und frag Dich dann mal, was Dir eine "leere" grüne nützt!

gelbe und grüne WBK unterscheiden sich nicht nur in der Farbe!! Grundkenntnisse Sachkunde.

sorry, aber Dein ganzer Aufriß hier, und der thread spätestens seit Beitrag #14, ist einfach für die Tonne. :rolleyes:

(und streiche "d", setze "t")

schönes Restwochenende noch!

bezog sich auf (blöd, wenn man keine gelbe hat........

eine GELBE hat Sportschütze zu haben... die gehört zum Handwerkszeug! (... verbandslose mal aussen vor...))

Lesen kann ich aber ich danke Dir für Deine Anteilnahme.

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Wenn die Akte erstmal "zu" ist, gilt vielleicht auch eine alte (einfache) SK nicht mehr, wenn man später mal wieder angedackelt kommt.

Wenn Deine Behörde die "alte" Sachkunde anzweifeln will, dann kann sie das bei jedem neuen Voreintrag, den Du beantragst, tun. Ob Du eine volle, eine leere oder gar keine WBK hast, spielt da überhaupt keine Rolle.

Bei inaktiver "Nur-Vereinszugehörigkeit" fängt man ja quasi mit den 12 Mo auch wieder von vorn an, keine Ahnung ob nach längerer

Auszeit 18 Termine direkt hintereinander (also an 18 Tagen) für ein neues Bedürfnis "von amts wegen" genügen würden (falls es der Verband so

befürwortet hatte).

Wenn man weiterhin (inaktives) Mitglied in einem Verein, wieso sollten die12 Monaten wieder von vorne anfangen?

Würde jedenfalls immer mit irgendeiner Karte den Fuß in der Tür lassen.

Ja, dann müsste nur noch § 46 WaffG geändert werden:, am besten so:

Werden Erlaubnisse nach diesem Gesetz zurückgenommen oder widerrufen, so hat der Inhaber alle Ausfertigungen der Erlaubnisurkunde der zuständigen Behörde unverzüglich zurückzugeben. Das Gleiche gilt, wenn die Erlaubnis erloschen ist, es sei denn, der Erlaubnisinhaber möchte gerne den Fuß in der Tür lassen.

Ich werde mal gleich eine Online-Petition einreichen ... :rofl:

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Wenn man weiterhin (inaktives) Mitglied in einem Verein, wieso sollten die12 Monaten wieder von vorne anfangen?

In der Regel muß man ja für ein Neubedürfnis (wieder) seine Termine machen, der Verein/Verband bestätigt ja nicht einfach so die aktive Teilnahme.

Wenn 18 Termine hintereinander akzeptiert werden, ist das praktisch u. unkompliziert (wie ein "Intensiv-Trainings-Auffrischungs-Urlaub"), ansonten wieder

(mind. 12 Termine) auf 12 Mo verteilt.

Bearbeitet von 9.5
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Also noch einmal.


Ich bin mir durchaus der Voraussetzungen bewusst, die notwendigerweise beim Beantragen einer WBK erfüllt sein wollen.


Kenne auch den Unterschied zwischen Grün und Gelb!


WIE ich zu meiner waffenrechtlichen Erlaubnis gelange oder s.Zt. gelangt bin ist also NICHT das THEMA!!



Nur, noch einmal, warum wird eine WBK eingezogen, wenn keine Waffen mehr darauf eingetragen sind?Weil sie Waffenbesitzkarte heisst!?


Wird mit der Überlassung der Waffen denn die Eignung in Frage gestellt?


Das erneute Bedürfnis wird Seitens der Behörde eh überprüft, also wozu dann jedes Mal einen neuen Vorgang mit neuer WBK, neuer Nummer,etc.?


Das Dokument oder zumindest die lfd. Nummer kann doch als Akte beibehalten werden zumal der Sport ja weiter betrieben und neue Waffen angeschafft werden...


Scheint aber nicht jeder mein Anliegen richtig zu deuten!

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Nur, noch einmal, warum wird eine WBK eingezogen, wenn keine Waffen mehr darauf eingetragen sind?

Scheint aber nicht jeder mein Anliegen richtig zu deuten!

OK, wir müssen sehr langsam vorgehen, denn wir haben keine Zeit zu vergeuden.

Hier die Antwort auf Deine Frage: Die WBK wird eingezogen weil die Behörde dazu angewiesen ist.

Ob die Anweisung vom Landes-Innenministerium kommt oder vom Leiter der Abteilung/Ortsbehörde ist wurscht. Ob die Anweisung richtig und gesetzeskonform ist, ist auch wurscht. Ob die SB's das Problem erkennen und remonstrieren wäre zwar interessant, für uns jedoch kaum zu erkennen. Ob wir Dir raten dieses Verwaltungshandeln hinzunehmen ist auch egal. Du hast ja nun Fakten geschaffen bzw. schaffen lassen.

mMn hast Du Dir die WBK ohne Grund von Deinem SB abluchsen lassen. Da Du selbst freiwillig kooperiert hast, sind jetzt Deine Karten schlecht.

Capisce ?

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(Ich äussere jetzt hier nur meine subjektive Vermutung)

Dass die leere Grüne (also eine, in der keien "aktive" Waffe mehr steht oder besessen wird) für nix taugt, wurde schon ausgeführt, und soll auch nicht in Frage gestellt werden.

Offenbar machen es manche Behörden so, dass sie eine leere einziehen, und manche entwerten sie (Eintrag, oder eine Ecke ab; ist mir schon untergekommen).

Warum tun sie das ?

Nun, es kann doch sein (natürlich nur theoretisch.... :redface1: ), dass "böözzze" Menschen so ein "Blankodokument" für "böözzze" Dinge benutzen, zB einen Voreintrag hineinschmuggeln (um nicht zu sagen "fälschen"), um damit illegalerweise in den Besitz einer Schusswaffe zu kommen. :rtfm:

Und irgendein Unbedarfter schaut sich den Lappen an, sieht nicht, dass der Eintrag gefaked ist, und verkauft/leiht/überlässt dem Unhold eine Schusswaffe - und ist anschliessend in einer üblen Bredouille.

Und um wenigstens eine Fäschung auf originalem Paier zu unterbinden, wird die leere grüne WBK eben ganz eingezogen oder als ENTWERTET markiert. Wenn man eine neue beantragt, kriegt man dann ja auch ein neues Papier dafür.

Ist aber nur meine unmassgebliche Meinung.

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