Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Auf dem Weg zum Schießstand mit der Waffe einkaufen?


Knarre

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

18:05 h

Wie fühlst Du Dich?

Alles i.O.?

Ächzzzzzzzzz, mir ist so kal

Geschrieben

Schönen guten Abend Jäger, Sportschützen und Sammler.

Mal ganz ehrlich, wenn ich auf dem Weg zur Jagd bin, werfe ich mir meine LW über die Schulter und kaufe mir auch zB ne Packung Zigis an der Tanke.

Das ist auch ganz klar legal. Und wenn ich auf dem Weg zum Jägerstand oder zur Standortdschießanlage bin, in dem Fall mit dem Auto, habe ich zB die Büchse natürlich im verschlossenen Futteral. Wenns ganz hoch kommt, trenne ich den Verschluß auch von der Waffe. Und wenn dann die Waffe im Transportbehältnis UNEINSEHBAR in Kofferraum verstaut gelagert wird, die Mun-Kiste auch natürlich, und ich für 5 Min im Laden bin... :grin:

Ich bin sicher kein Jurist, aber ich denke dann habe ich alle Maßnahmen getroffen, die ein Abhandenkommen verhindern. Sicher sollte man nicht das Auto über Stunden sich selbst überlassen.

Ein A-Schrank im Auto wäre auch keine Option. Außer man hat seinen ständigen Wohnsitz im Auto...

Wie auch immer das WaffG ist und wird immer "ein wenig" schwammig bleiben. Die Zuverlässigkeit ist ja schon bei nur kleinen Zweifeln bedroht.

Warum verschließt du deine Waffe auf dem weg zum Schießstand? Ist nicht nötig. Im waffg steht nur das eine Waffe nicht zugriffsbereit. Ist wenn im verschlossenen Behältnis transportiert wird. Das ist eine Feststellung des gesetzgebets , welche die 3 Handgriffe Regel nicht außer kraft setzt. Also im Futteral in den Kofferraum reicht vollkommen.

Geschrieben
Und ja, in meiner kleinen Welt denke ich vor allem an die Urteile die ich täglich vor Gericht miterlebe, (...)

Du bist täglich vor dem Verwaltungsgericht?

Das werden ja immer mehr Juristen hier - die sollten ein eigenes

Unterforum bekommen.

Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk

Geschrieben

... mit der Waffe einkaufen?

Geht's noch? :chrisgrinst:

... Also im Futteral in den Kofferraum reicht vollkommen.

Aber nicht im Kombi, da dort die Waffe von innen erreichbar wäre. Da braucht es ein Schloss.

Geschrieben

Also im Regelfall hat ein Kombi eine Abdeckung über dem Kofferraum, und vom Fahrersitz bin ich nun wirklich schneller um das auto und mach den Kofferraum einfach auf als das ich durchs auto klettere.......

Geschrieben

... und vom Fahrersitz bin ich nun wirklich schneller um das auto und mach den Kofferraum einfach auf als das ich durchs auto klettere.......

Mag sein. Vielleicht kann ja mal einer die Zeit stoppen. Ich habe die Regeln nicht gemacht. Aber es wird ein Unterschied gemacht zwischen einem Kofferraum und Ladefläche eines Kombi (vom inneren aus erreichbar). Aber ich denke, du hättest gerne eine verlässliche Quelle für meine Behauptung. Werde mal kramen.

Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus,

dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem

(mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen

Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe

dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift

ist.

Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert

werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht

innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen

unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl.

BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im

Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).

BT-Drs. 16/8224
Aus der neuen Fassung der Definition des Begriffs „zu-
griffsbereit“ ergibt sich damit, dass eine Waffe in einem
verschlossenen Behältnis stets und in einem lediglich ge-
schlossenen Behältnis nur dann als nicht zugriffsbereit
anzusehen ist, wenn sie nicht unmittelbar, also mit weni-
gen schnellen Handgriffen, in Anschlag gebracht werden
kann (z. B. weil sie sich während der Fahrt im Koffer-
raum eines Fahrzeugs befindet)
Geschrieben

Ich fahre einen VW-Bus...

Da gibt's keine Laderaumabdeckung.

Deshalb immer verschlossener Koffer!

Bin letztlich kontrolliert worden, Koffer war auf Beifahrersitz...

Munition in Jackentasche ohne weitere Sicherung...

Absolut kein Problem!

Gruß

Jürgen

Geschrieben

Ich fahre eine Limousine........Rückbank trotzdem umklappbar, wie in fast jedem modernen Auto. Das mit dem Kombi war früher mal, glaube in Bayern, ein Problem. Und wenn ich meinen lieben Frieden damit habe im verschlossenen Kofferraum in einer verschlossenen Tasche eine Waffe transportieren zu müssen.............besser als keine Waffen mehr zu haben. Das ich das überzogen finde ist was ganz anderes

Geschrieben

:vampire: und da ist sie wieder die Diskussion "ich kauf uns ein Schloß.. so wie im Märchen.." Gegen ein Baumarktschlößlein für 1,50 werde ich keine nervige Diskussion mit irgendjemand irgendwo am Straßenrand einsetzen.

Dazu noch eine kleine Annekdote mit einem gut geschulten Zöllner: Der Bobbel holte auf dem Hauptzollamt ein Päckle ca. 1,20m lang ab. Zwecks Zollbeschau öffnete er es und der Zöllner war wohlgefällig da der Bobbel alle Papierlein die zur Einfuhr benötigt wurden zur Hand hatte. Nachdem der Bobbel einen Obolus in die Staatskasse entrichtet hatte wurde ihm das Päckle ausgehändigt.

Und da lächelte der Zöllner fein und fragte wie denn das offene Päckle jetzt transportiert wird - ob der Bobbel denn ein abschließbares Köfferle dabei hätte. Der nicht blöd sagte " nein Herr oberster Zollrat! Der Bobbel braucht keinen abschließbaren Koffer, weil Auto hat abschliessbaren Kofferraum, ohne Verbindung zum Fahrgastraum, Außerdem fährt das Fahrzeug zu Haus in die Garage mit direkter Verbindungstür zu den Wohnräumen! Ich bitte daher um Erlaubnis das unverschlossene Paket über den befriedeten Hof des Zoolgeländes zum Kofferraum transportieren zu dürfen, bitte hierfür den obersten Zollrat um seine Erlaubnis!"

Klar den Dialog habe ich jetzt satirisch überspitzt dargestellt - aber für 5 Minuten Geschwafel was denn wäre wenn unterwegs das Auto liegenbleibt usw. usw. da gebe ich lieber ein ganz klein wenig Geld aus. Und gut is! :good:

Geschrieben

Sehe auf Schiessveranstaltungen leider immer noch Leute, die das anders sehen. Ordonnanzschiessen in Püttlingen, Waffe liegt ohne irgendwas auf dem Rücksitz. "Kollegen " darauf angesprochen, soll mich um meinen Scheiss kümmern!!!!!!!!!!! Denen gehört es dann nicht besser , als wenn sie bei einer Kontrolle die Eisen abgeben müssen...nicht mal im Kofferraum, nein auf dem Rücksitz muss es sein. Und die Parkplätze von dem Stand sind KEIN befriedetes Gelände, das ist offen und da parken auch immer die Fussballplatz Besucher von nebenan. Und dann Sonntags mit der offenen Waffe da über den Parkplatz und 10 m weiter stehen 200 Mann und schauen Fussball................Gab da sogar Diskussionen auf dem Stand ihn vom Wettkampf aus zu schliessen, hat sich aber keiner getraut am ende......wenn der auf dem Weg zum Stand mit dem Auto liegen bleibt oder einen Unfall hat und der Wagen abgeschleppt werden muss steht er mit dem Schweden in der Hand am Strassenrand...........................viel Spaß dabei dann

Nochmal explizit hervorgehoben: Von mir aus sollte man das auch dürfen, da es aber nicht so ist sollte man sich an die Regeln halten.

Greetz

Peter

Geschrieben
Hmmmmmm, Augenblick, Anruf, Nein das ist nicht erlaubt, sie können doch nicht mit einem Gewehr hier rein.

Ok, tschüsssssssssssssss

Das "nicht können" ist natürlich Quatsch. "Können" kann man eigentlich immer...

Warum man es im vorliegenden Fall (nicht zugriffsbereit/im Futteral wohlgemerkt) nach dem Willen der Geschäftsführung nicht SOLL oder DARF - der Grund wäre noch interessant gewesen.

Ich hätte natürlich auch "tschüss" gesagt, den Grund aber doch noch freundlich erfragt.

Geschrieben

Guude,

ich nochmal. Wenn ich meine Waffen immer gesetzeskonform nach der Arbeit abholen würde und dann auf den Stand fahren sollte,

dann könnte ich mein Hobby knicken.

Das ist genauso Fakt wie ich dafür gradestehen muss wenn was wegkommt. Also noch mal die Frage: (anbgesehen vom Düsseldorfer Prozess)

Wem sind schon mal Waffen aus dem Auto geklaut worden? Nicht die Nummer mit ich-kenn-da-wen-dessen-Schwager-hat-einen-Bekannten-dessen-Bruder...

Die Gefahr ist doch nur als Beifang zum Autoklau zu sehen. Wenn meine Kiste vor dem Büro steht ist sie im Blickfeld.

Mehr geht nicht. Und die Bedenkenträger die auf 1000km Autofahrt ohne zu pinkeln durch die Republik düsen, die haben meiner Meinung nach leichten Realitätsverlust......

Ciao

Weissblau

Geschrieben

Guude,

ich nochmal. Wenn ich meine Waffen immer gesetzeskonform nach der Arbeit abholen würde und dann auf den Stand fahren sollte,

dann könnte ich mein Hobby knicken.

Das ist genauso Fakt wie ich dafür gradestehen muss wenn was wegkommt. Also noch mal die Frage: (anbgesehen vom Düsseldorfer Prozess)

Wem sind schon mal Waffen aus dem Auto geklaut worden? Nicht die Nummer mit ich-kenn-da-wen-dessen-Schwager-hat-einen-Bekannten-dessen-Bruder...

.

Ciao

Weissblau

es ist ja auch gewollt, dass Du Dein Hobby knickst! Darauf zielt das WaffG ab. Sowenige Menschen wie möglich sollen Waffen besitzen und denen soll es der Aufwand wert sein......

Na ja der Düsseldorfer Fall ist zumindest das momentane Maß der Dinge. Wenn man in einer Großstadt arbeitet und in einem Parkhaus( das muss ja gar nicht öffentlich sein) während der Arbeitszeit parkt ist das Problem da.

Sicherlich sieht es anders aus, wenn Du Dein Auto beim Malermeister XY in Hintertupfingen Deinen Kombi mit den Waffen im Kofferraum in den Innenhof stellst.

Es ist auch sicherlich, auch wenn da im deutschen Waffenrecht nicht im besonderen Maße eingegangen wird, relevant was für Waffen im Kofferraum schlummern. Der Steuerberater in Düsseldorf hat mit den Kurzwaffen natürlich auch voll in das Schwarze getroffen. Das da eine Trapflinte mit 110cm Länge nicht unbedingt um 14 Uhr gerne geklaut wird und dann durch die City geschleppt wird ist wohl auch klar.

Geschrieben

Guude,

ich nochmal. Wenn ich meine Waffen immer gesetzeskonform nach der Arbeit abholen würde und dann auf den Stand fahren sollte,

dann könnte ich mein Hobby knicken...

Müsst ihr euch immer gleich offenbaren? Wäre ein unverbindliches "Wenn man..." nicht besser?

Geschrieben

Sicherlich sieht es anders aus, wenn Du Dein Auto beim Malermeister XY in Hintertupfingen Deinen Kombi mit den Waffen im Kofferraum in den Innenhof stellst.

Nein.

Du riskierst mit der vorübergehenden Aufbewahrung im Auto "immer" die Zuverlässigkeit, so ließt sich ja auch die entrüstete Richterin. Du musst doch wissen, daß es Autoknacker gibt, die binnen Sekunden zuschlagen....

"Solange nichts passiert..." Das ist der Schlüsselsatz. Dann ergibt sich nämlich: Deine Vorkehrungen gegen unbefugte Inbesitznahme Deiner Waffen waren ausreichend. "Wenn aber doch..." Dann waren Deine Vorkehrungen eben objektiv unzureichend. Und wenn Du Deine Waffen nur unzureichend schützt, verlierst Du die Zuverlässigkeit. So einfach ist das.

Wie gesagt: ich recherchiere über Bauplatzkisten..

Geschrieben

@Coltdragon: Ne, 100m. Nach P-Burg hab ich eine 30min Fahrt. Geht auch ohne Pause

Hm, Du bist ein Witzbold.

Weltmeisterschaft Lucca in Italien so von 800 bis 2500 km aus Deutschland. Schon klar, Du schaffst hin- und zurück mit einer Tankfüllung ohne Essen, Trinken und Pinkelpause oder Schlafen.

Geschrieben
Hm, Du bist ein Witzbold.

Weltmeisterschaft Lucca in Italien so von 800 bis 2500 km aus Deutschland. Schon klar, Du schaffst hin- und zurück mit einer Tankfüllung ohne Essen, Trinken und Pinkelpause oder Schlafen.

Kein älteres Post von mir gefunden?

Du zitierst mein Post über P-Burg und vergleichst mit Meisterschaft in Italien? Wo ist da die Logik? Hätte ich behauptet, dass ich nach Italien ohne Pause fahren würde, hätte ich das noch verstanden. Ich habe sowas aber nicht behauptet. Meine Meinung bezog sich NUR auf den Weg zum Stand.

Und zum 10. Mal, der Thread heißt "...der weg zum Schießstand..." und nicht nach Italien oder sonst wohin.

Aber nein, Hauptsache irgendwas posten..

Geschrieben

Und zum 10. Mal, der Thread heißt "...der weg zum Schießstand..." und nicht nach Italien oder sonst wohin.

Der weg zum Schiesstand oder nach Italien unterscheidet sich erst nach überschreiten der Landesgrenze. Ab da gelten dann erst mal die Bestimmungen von Italien für den "Transport" .

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.