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IGNORED

VRF gezogener Lauf .. verschleiss glatter Lauf!


wwalther

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

und wieder einmal hatten wir ein interessantes Thema auf dem Schießstand.

Diesmal ging es um die Pumpgun!

Der Gesetztgeber erlaubt Vorderschaftrepetierer (Pumpgun) mit gezogenen Läufen und diese Waffen dürfen keinen reinen Pistolengriff haben.

Mit solch einem Gewehr macht es aufgrund des gezogenen Laufes, wenig Sinn auf Tontauben zu schiesse, da die Schrotladung durch den Drahl extrem streuen würde.

Und jetzt das eigendliche Thema. Verschleiss!!! Nehmen wir mal an, eine Pumpgun mit gezogenem Lauf wird so oft geschossen (besonders mit Stahlschrot oder noch fieseren Zeugs) das aus einem gezogenen Lauf, schon ein glatter wird!

Was wäre dann?

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Oh mannohmann!

Es gibt

  1. Vorderschaftrepetierbüchsen (z.B. Remington 760, 7600 und 7615) und
  2. Vorderschaftrepetierflinten (z.B. Remington 870, Winchester 1300, Benelli Nova, Ithaca M37, ...)

Von den Vorderschaftrepetierflinten gibt es Verianten

  • mit glatten Läufen

  • mit teilweise gezogenen Läufen und

  • mit ganz gezogenen Läufen

Das deutsche WaffG unterscheidet in § 14 Abs. 4 nach "Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen" und damit auch "ohne gezogene Läufe". Ob Flinte oder Büchse ist hier im Gesetz unerheblich. Zusätzlich kennt es in Anlage 2 bei den "Verbotenen Gegenständen" noch

1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;

Hierbei ist es jedoch unerheblich, ob die Läufe gezogen sind oder nicht.

Also geht es jetzt um Vorderschaftrepetierbüchsen oder um Verderschaftrepetierflinten mit gezogenem Lauf? Schließlich gibt es Schrot nicht nur für Flintenmunition. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Gibt keine Disziplin für Flinten mit gezogenen Läufen.. so wie ich gehört habe extra damit Pumpguns auf die grüne WBK kommen. Also keine Flinten mit gezogenen Läufen in Deutschland.

  1. Ist es sicher, dass bei allen Fintendisziplinen ausdrücklich gezogene Läufe ausgeschlossen sind? Es gibt ja auch EL-Flinten mit gezogenen Läufen.
  2. Wie willst Du derzeit rechtlich Jägern verbeiten, für Auslandsjagden benötigte Flinten mit gezogen Läufen zu erwerben?

Dein

Mausebaer

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Laut Gesetz wird "Flinte" nicht nach der Art des Laufes diversifiziert, sondern nach Kaliber.

Alles was 12/70 oder 12/76 lädt ist deshalb Flinte. Lauf egal!

Auch wenn vereinzelt Sachbearbeiter meinen, Pumpen mit gezogenen Slugläufen als Repetierbüchse auf Gelb einzutragen, wird daraus noch kein Recht.

Wurde auch schon oft genug durchgekaut hier....

Gruß

Adrian

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Gibt keine Disziplin für Flinten mit gezogenen Läufen.. so wie ich gehört habe extra damit Pumpguns auf die grüne WBK kommen. Also keine Flinten mit gezogenen Läufen in Deutschland.

Die Aussage ist völliger Quatsch.

Ich beschäftige mich nur mit den Sportordnungen von den Verbänden in denen ich Mitglied bin, daher kann ich an dieser Stelle nur den BDMP anführen wo Flinten mit gezogenen Läufen nicht ausgeschlossen sind.

Anders beim BDS. Da steht dies bei den technischen Spezifikationen L 2.03 explizit das nur Flinten mit glatten Läufen, Laufteilen und Laufeinsätzen erlaubt sind.

Ich kann nur dringend empfehlen Aussagen zur Sportordnungen und technischen Spezifikationen bzw. was wo erlaubt ist weniger absolut zu formulieren.

Oder man kennt in der Tat alle Sportordnungen vom Wortlaut her auswendig. Aber dann besteht definitiv zu viel Freizeit :rolleyes:

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Laut Gesetz wird "Flinte" nicht nach der Art des Laufes diversifiziert, sondern nach Kaliber.

Alles was 12/70 oder 12/76 lädt ist deshalb Flinte. Lauf egal!

Auch wenn vereinzelt Sachbearbeiter meinen, Pumpen mit gezogenen Slugläufen als Repetierbüchse auf Gelb einzutragen, wird daraus noch kein Recht.

Wurde auch schon oft genug durchgekaut hier....

Gruß

Adrian

Flinten sind natürlich als Flinten einzutragen. Vorderschaftrepetierflinten konkret sogar als Vorderschaftrepetierflinte. So steht's sowohl in der WaffVwV als auch in XWaffe.

Dein

Mausebaer

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Laut Gesetz wird "Flinte" nicht nach der Art des Laufes diversifiziert, sondern nach Kaliber.

Alles was 12/70 oder 12/76 lädt ist deshalb Flinte. Lauf egal!

Dann nenn mir mal bitte die genaue Fundstelle im Gesetz.

Falls du die Maßtafeln meinst, sind das nur Verwaltungsvorschriften, die keine Gesetzeskraft haben. Darüber hinaus sieht die gesetzliche Ermächtigung für die Maßtafeln (§§ 17 und 18 der 3. WaffV) nur vor, dass darin die Maße sowie der Typ der Munition geregelt werden, nicht aber der Typ der Waffe (ob Flinte oder Büchse). Die nunmehrigen Nachfolgevorschriften (§§ 26 und 28 BeschussV) sehen dies ebenso.

§ 14 Abs. 4 WaffG verlangt seinem Wortlaut nach lediglich, dass die Repetier-Langwaffe einen gezogenen Lauf hat. Es wird gerade nicht danach differenziert, ob es sich um eine Flinte oder eine Büchse handelt.

Hätte der Gesetzgeber gerade den Erwerb von Vorderschaftsrepetierflinten erschwerden wollen, hätte er dies entsprechend regeln müssen, wie etwa zum Teil in WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1.2 geschehen. Aus diesem systematischen Vergleich ergibt sich auch, dass wenn es dem Gesetzgeber auf das Verbot bestimmter Flinten ankommt, er dies auch so im Gesetz formuliert.

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Laut Gesetz wird "Flinte" nicht nach der Art des Laufes diversifiziert, sondern nach Kaliber.

Alles was 12/70 oder 12/76 lädt ist deshalb Flinte. Lauf egal!

Auch wenn vereinzelt Sachbearbeiter meinen, Pumpen mit gezogenen Slugläufen als Repetierbüchse auf Gelb einzutragen, wird daraus noch kein Recht.

Wurde auch schon oft genug durchgekaut hier....

Gruß

Adrian

Unfug.

Das Gesetz unterscheiden glatte und gezogene Läufe. Wo kommt das mit der Muntion schon wieder her?!?

Nur weils für die .22lfb, .38 spec, 44 mag etc Schrotpatronen gibt wird daraus keine Waffe mit Glattlauf..

2. Kategorie B

.....

....

...

2.6

lange Repetier-Schusswaffen und halbautomatische Schusswaffen mit glattem Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist,

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_83.html

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Der Gesetztgeber erlaubt Vorderschaftrepetierer (Pumpgun) mit gezogenen Läufen und diese Waffen dürfen keinen reinen Pistolengriff haben.

Komisch, ich habe nur Pump-Action Shotguns und meine Kumpels auch, wenn wir schon bei Neudeutsch bleiben wollen, derartige Hollywood-Waffen wie Pumpguns nutzen wir hier nicht. Nebenbei jede VRF darf keinen ALLEINSTEHENDEN Pistolengriff haben, egal ob glatt oder gezogen.

Gibt keine Disziplin für Flinten mit gezogenen Läufen..

Aha, wo steht das ?

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Komisch, ich habe nur Pump-Action Shotguns und meine Kumpels auch, wenn wir schon bei Neudeutsch bleiben wollen, derartige Hollywood-Waffen wie Pumpguns nutzen wir hier nicht....

"Pumpgun" ist halt die Kurzform für "Pump-Action Shotgun", auch im englischen Sprachraum (wenn auch eine weniger geläufige, man spricht eher einfach von "Shotgun"). Warum nutzt Du nicht eine oder mehrere Vorderschaftrepetierflinte(n)?

"...A pump gun is typically fed from a tubular magazine underneath the barrel, which also serves as a guide for the pump...."

http://en.wikipedia.org/wiki/Shotgun#Pump-action

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Im Gesetz heißt es zur gelben:

Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-
Langwaffen mit gezogenen Läufen
sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für
Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung
(Perkussionswaffen) berechtigt.

Pumpen ist repetieren, und wenn die Pumpe einen gezogenen Lauf hat, ist es eine Repetier - Langwaffe mit gezogenem Lauf!

Und jetzt das eigendliche Thema. Verschleiss!!! Nehmen wir mal an, eine Pumpgun mit gezogenem Lauf wird so oft geschossen (besonders mit Stahlschrot oder noch fieseren Zeugs) das aus einem gezogenen Lauf, schon ein glatter wird!

Was wäre dann?

Bei Bleischroten sehe ich keine Gefahr.

Bei Stahlschrot könnte ich es mir vorstellen.

Aber welche rechtlichen Folgen sollte das haben?

Eine Büchse mit ausgelutschtem Lauf lässt Du ja auch nicht auf "Finte" umtragen.

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Warum nutzt Du nicht eine oder mehrere Vorderschaftrepetierflinte(n)?

"...A pump gun is typically fed from a tubular magazine

Von mir aus, ich bin nicht Englisch-affin. Aber die Wiki solltest du meiden, eine Pumpgun ist eine "Erfindung" von Schreiberlingen, die keine Ahnung von Waffen haben, denn pumpen kann ich auch bei einer Remington 7600, das ist aber weder eine Finte, noch hat es ein Röhrenmagazin. Das ist nämlich eine Pump-Action Rifle mit einem KASTENmagazin. Was nun ?

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Es geht hier um das Kaliber 12/70 12/76 als "Flinte".

Die Diskusion kam nicht so aus heiteren Himmel. Ein Vereinsmitglied hat sich einen Vorderschaftrepetierer Kal. 12/70 oder 12/76 (weiss nicht mehr so genau) Beschuss 80er Jahre, gezogener Lauf (naja was noch davon übrig ist!! und ob dieser Verschleiss künstlich herbei gerufen wurde, weiss auch keiner) gekauft und hat diese auf die WBK gelb eintragen lassen.

Streukreis des Schrots ist nahezu identisch, wie aus einer normalen Doppelflinte Suhl 12/70 mit glatten Lauf.

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moin,

ich besitze seit den frühen 90er jahren eine win 1300 combo - da war ab werk ein glatter und ein gezogener lauf dabei.

diese flinte ging damals NUR mit antrag und auf grün.!!!!!!!

damals gabs bei der dsu nur flintendisziplinen mit flg und der gezogene lauf hat da auch richtig sinn gemacht.

durch das teil sind tausende von flg durchgegangen und der verschleiss ist null !

und auch mit normaler schrotmunition ist ein ausschiessen technich nicht logisch - sportschrot hat im regelfall einen kunststoff - schrotbecher, der immer etliches weicher ist als das laufmaterial. bei jagdschrot ist/ war früher oft kein becher vorhanden, aber dann verbleit der lauf und wird nicht ausgeschossen !

ein extrem "ausgeschossener" ehemals gezogener lauf ist extrem "betrachtungswürdig........." ( vorsichtig ausgedrückt. )

wer repetierflinte schiessen will kann in einen geeigneten verein / verband gehen und dort nach sportordnung eine geeignete waffe auf grün erwerben .

OHNE "ausgeschossenen läufe ".................... :peinlich:

handgunner

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Nette Einleitung zu einem bekannten Thema...

Das Zitat des SB zeugt von einer sehr "freundlichen" Auslegung. Es ist vielleicht mal wieder an der Zeit, schnell das (mMn) Korrekte zu diesem Thema beizutragen:

- Die Flinten-Kaliber sind bekannt, deren Herleitung auch, ich denke es macht Sinn, diese Kaliber hilfsweise zur (eindeutigen) Unterscheidung Büchse/Flinte heranzuziehen.

- Die gezogenen Läufe, Paradox-Choekeinsätze usw sind "Sonderprofile" des (per Definition) glatten Flintenlaufs. So bekommt man auch beim Verschießen von Slugs keine Probleme mit "Sabot-"Geschossen.

- Es ergibt sich also, daß eine Repetier-Flinte auch mit gezogenem Lauf nicht auf neue gelbe Sportschützen WBK erworben und besessen werden darf. Sorry ! Das ist zwar sachlich&logisch Quatsch (wenn eine .338 LM Büchse erworben werden kann, wieso nicht auch eine VRF), aber meine Einschätzung der Gesetzeslage.

Es ist mit bescheidenem Aufwand möglich, die Verbandsbescheinigung für eine VRF zu erhalten, somit kann man sich die Trickserei sparen, oder ?

Die Idee, einen Lauf auszuschießen, um vom "gezogenen" zum "glatten" Status zu kommen ist clever gedacht aber unerheblich. Streuung und Nicht-Präzision dürften sich wohl eher nicht verbessern, wenn man diesen Aufwand betreiben will. Es gibt aber mindestens aber drei Gummipunkte für Kreativität.

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Was soll denn bitte eine hilfsweise eindeutige Unterscheidung sein? Und dann noch auf Grund von Angaben, die juristisch bedeutungslos sind? Das Kaliber wird im WaffG nicht zur Unterscheidung herangezogen, wie soll es dann hilfsweise juristisch eindeutig irgendwas klären können?

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Moderativer Hinweis: Es gibt einige Sachverhalte die wir aus gutem Grund nicht öffentlich diskutiert sehen wollen. Entsprechende Beiträge habe ich entfernt. Wer sich für die Diskussion und die Argumente pro und contra interessiert findet sicherlich den ein oder anderen Thread über die Suchfunktion.

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Pumpe auf Neu-Gelb, die Waffe über die in diesem Forum nicht gesprochen werden darf!

Hoch lebe die Zensur!

Weil derartiges Getrickse (eine Flinte mutiert durch einen Lauf mit einem Sonderprofil plötzlich zur Büchse) auf Dauer nicht zielführend ist. Dann noch die Frage ob ein ausgeschossenens (was an sich schon Unfug ist) Sonderprofil die Büchse dann wieder zur Flinte macht. Muss man dem Gesetzgeber wirklich immer die Vorlagen zur "Nachbesserung" des Gesetzes liefern, zumal ein Voreintrag auf Grün für eine VRF eigentlich problemlos erhältlich ist. VRF sind ganz bewusst vom Erwerb auf "Gelb" ausgeschlossen worden.

Was ist eigentlich mit den Musketen? Sind das jetzt Flinten? Gut das sich hier die Frage ob Grün oder Gelb nicht stellt.

Manfred

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Manfred, wir haben in Deutschland nunmal das Problem, daß Langwaffen nicht nach ihrem Verwendungszweck oder der Lagermaße klassifiziert werden, sondern danach ob ein Lauf glatt oder gezogen ist.

In der Konsequenz bedeutet das, daß eine Flinte mit gezogenem Lauf in Deutschland (und nur hier) eine Büchse ist. Zufrieden ist damit niemand, aber der Gesetzgeber hat es ausdrücklich so gewollt.

Darüber muß man auch reden dürfen... nicht um zu "tricksen", sondern um Fallen zu umgehen.

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