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IGNORED

VRF gezogener Lauf .. verschleiss glatter Lauf!


wwalther

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Die Sonderbehandlung, die der VRF zuteil wird geht eben auf den Robert S. aus Erfurt und auf Hollywood zurück. Sachlich ist es quatsch: sowohl EL-Flinten als auch SLF benutzen dieselbe Munition mit derselben Wirkung, sind also "genauso" gefährlich wie die VRF, aber die Nummer mit der Ritsch-Klack Wixerei ist im Kino immer so cool.

Ja, es gibt Flinten, die Geschosse drallstabilisieren weil im Lauf Züge und Felder sind. Das wird dann zur Ausrede benutzt, eine VRF auf Neu-Gelb zu erwerben. Das Thema ist im Grunde so alt wie Neu-Gelb, also 10 Jahre.

Ich habe relativ wenig Verständnis für diese Tricks, mittlerweile. Ja, die Lücke im Gesetz ist da. Weil die Regelung mit der Sonderbehandlung der VRF so verflixt unsinnig ist, ist wahrscheinlich auch die Versuchung so groß, diese Gesetzeslücke auszunutzen. Und weil die Verbände das Spiel mit der "besonderen Gefährlichkeit" der VRF mitmachen (z.B. in den Befürwortungsrichtlinien) wird die Versuchung, die Sonderregelung des 14.4 zu verbiegen auch nicht kleiner.

Es gibt aber eben zwei gesetzliche Folge-Probleme:

1. Sobald man sich den glatten Wechsellauf für diese Waffe holt (und einbaut), hat man eine Waffe, die man so nicht besitzen darf.

2. Wenn es ein gezogener Lauf ist, dann darf man wohl kaum noch Schrotbeutel-Patronen verschießen, denn die Geschosse werde in einer Führungshülse durch einen gezogenen Lauf geschickt.

Für mich kann ich also in dieser Umgehung des zugegebenermaßen sinnlosen Verbots keine echten Vorteile entdecken. Ich halte es für besser, nicht den besserwisserischen Weg zu gehen.

Und @Fyodor: DIe Begriffe Büchse und Flinte sind für den hier diskutierten Erwerb auf Sport-gelbe WBK unerheblich. Es geht um Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen. Wenn es ein glatter Lauf mit Sonderprofil ist, dann stellt sich das Sabot-Problem nicht, aber es geht nicht auf Neu-Gelb. Ist es ein gezogener Lauf kann man dem doofen Gesetzgeber eine lange Nase drehen aber nicht schießen, weil die passende Munition plötzlich verboten ist.

Ist eine blöde Catch22 Situation, die Verwirrung ist ja gewollt, möglichst kompliziert, so daß sich der Bürger im Wust der Regeln verstrickt, siehe Vater von Memmingen.

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Tyr13 hat es auf den Punkt gebracht.

Sicher gibt es Sachbearbeiter, die das etwas "kundenfreundlicher" sehen. Die stempeln dann auch einen .50BMG Mehrlader auf "neu Gelb" ab wenn man irgendwo eine Disziplin ausgräbt und "glaubhaft" versichert damit regelmäßig auf dem Stand in 500 KM Entfernung zu trainieren. Die Regel ist das allerdings nicht. Ich möchte auch keinem raten die VRF-Frage gerichtlich klären zu lassen. Das geht nach hinten los.

Manfred

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Das Steinhäuser-Argument wird zwar immer wieder gerne vorgebracht, ist aber sachlich nicht zutreffend. Denn bereits in dem Entwurf vom 24.04.2002 (BT-Drs. 14/8886) waren die Repetier-Langwaffen mit glatten Läufen ausgenommen. Wenn man nicht gerade Verschwörungstheoretiker ist, dann muss man davon ausgehen, dass den Regierenden zu diesem Zeitpunkt das für den 26.04.2002 geplante School-Shooting noch nicht bekannt war.

Hinzu kommt, dass die Mossberg beim School-Shooting zwar mitgeführt wurde, aber kein einziger Schuss daraus abgegeben wurde. Ferner wurden derartige Vorderschaftsrepetierflinten mit Nur-Pistolengriff, wie Steinhäuser eine führte, erst im Rahmen eines späteren Gesetzgebungsverfahrens zum 01.04.2008 hin verboten.

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Naja, Hollywoodbildung halt, wenn ich das schon höre, "die besondere Gefährlichkeit". Ich will keinen auf dumme Gedanken bringen, aber wer eine 12 GA mit Schrot für besonders gefährlich hält, der müsste einen AR-15- oder einen AK-47-Clon doch geradezu für eine Massenvernichtungswaffe halten. Ich für meinen Teil würde zumindest eher bei so was panisch in Deckung springen, als bei einer 12 GA deren brauchbare Reichweite mit Schrot kaum über 50 m liegt, erst recht wenn es sich um eine derartige Riot-Gun handelt. Und wenn dann noch zusätzlich von den eigentlich "Sachkundigen" hier und in den Verbänden diese Panikmache auch noch potenziert wird, dann kann man sich nur vor den Kopp schlagen.

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Naja, Hollywoodbildung halt, wenn ich das schon höre, "die besondere Gefährlichkeit". ..

Da geb ich Dir Recht. Wobei, die Briten bevorzugten im Jungel die Browning Auto 5. Die Sterling-MP war da i.d.R. zweite Wahl. Auf unter 50 Meter ist ne Schrotflinte mit 00 schon recht effektiv. aber bleib Du ruhig stehen. Bedenke nur: 1x Bumm = 8 Projektile, auf dem Weg zu Dir. Und ja, diese Mitmenschen halten auch "normale " LW für "Massenvernicjhtungswaffen", wie eh jede Waffe. Deshalb wollnse se ja verbieten.

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die Briten bevorzugten im Jungel die Browning Auto 5. Die Sterling-MP war da i.d.R. zweite Wahl

Ich sehe, britische Militärgeschichte ist auch eines deiner Fachgebiete. Und die ganzen No.5 und M1A1 usw haben die also alle nur zum Spass noch mitgeschleppt, weil sie halt noch freie Kapazitäten hatten. Ich erkläre dir bewusst nicht, warum und wo du hier auf dem Holzweg bist, ich möchte nämlich tunlichst vermeiden, dass du noch was dazu lernst.

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Ich sehe, britische Militärgeschichte ist auch eines deiner Fachgebiete. Und die ganzen No.5 und M1A1 usw haben die also alle nur zum Spass noch mitgeschleppt...

Hab ich das je behauptet? Im "Feld" spielt sich halt einiges auch über 50 Meter ab. Und, ganz nebenbei, es ist allein schon deshalb bemerkenswert (in meinen Augen), da die Auto5 eben nicht zur Standartausrüstung der brit. Infantrie zählte. Es geht lediglich um Entfernungen bis 50 Meter. Aber bleib du ruhig stehen, wenn jemand aus 30 Metern mit ner 12er auf die feuert. Ich wünsche viel Glück. An anderer Stelle hast Du ja auch schon deutlich gemacht, dass Du jeden Hollywoodheld locker in die Tasche steckst.

Ich hoffe dass Dein Englisch für das Folgende reicht:

Aus: Encyclopaedia Of The Modern British Army, Terry Gander, 1982

Shotgun, Automatic, 12 Bore, L32A1

Calibre 12 bore/20.2 mm

Length 1.247 m

Length of barrel 0.752 m

Weight 3.83 kg

Magazine capacity 5 rounds

During the 1960s the Army had a requirement for fighting shotguns for specialised jungle and close-quarter warfare. Before that time shotguns had been 'unofficially' obtained from local sources but this led to a variety of types in use until the L32A1 was standardised in 1965. The L32A1 is a virtually unmodified Browning automatic shotgun produced by Fabrique National in Belgium and has few changes, if any, from the widely-used commercial model. In service some change might be introduced locally, such as shortened barrels and matt metal finishes, but these changes are few.

...

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Flinten sind natürlich als Flinten einzutragen. Vorderschaftrepetierflinten konkret sogar als Vorderschaftrepetierflinte. So steht's sowohl in der WaffVwV als auch in XWaffe.

Darf ich mal fragen, wo das genau steht? Meine Behörde hat mir letzte Woche meine Remington 870 als "Repetierflinte" eingetragen.

Und wenn ich in der WaffVwV nachschaue, finde ich unter Punkt: 10.9.2 folgendes:

Langwaffen können im Wesentlichen wie folgt definiert werden:
...
– Repetierwaffen: Repetierwaffen mit glatten Läufen (z. B.
Vorderschaftrepetierflinte, Unterhebelrepetierflinte);
...
"Können" habe ich mal Fett hervorgehoben. Ich sehe aber kein MUSS seitens der Behörde. Eine Repetierflinte ist es zwar, aber ob es jetzt eine Vorderschaft-, Unterhebel- oder Wasauchimmer-Repetierflinte ist, spielt beim Eintragen keine Rolle.
Wenn ich falsch liege, bitte ich um Aufklärung, damit ich bei meiner Behörde um Korrektur bitten kann.
Gruß
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Yup,

auch wenn jeder selbst in xwAFFE nachschauen und die xyz faktisch identischen Bedienhinweise im Netz finden kann, postet unser böser Fyodor hinterhältigerweise dieses auch noch hier und dass wenn er noch nicht einmal gefragt worden war. :spiteful:

Dein

Mausebaer :friends:

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So ein Quatsch.

Wo soll das Problem liegen, wenn ich eine Repetierflinte will, Antrag zum Verband und *trommelwirbel* hab ich sie.

Ich kann auch soviele davon haben wie ich möchte, der einzige Unterschied ist es, das ich halt ~1-4 Wochen warten muss, bis das Bedürfnis da ist, sowas macht ein aktiver Sportschützen im vorrübergehen. Bei Jägern erübrigt sich die Diskussion von vorneherein.

Also hätte man die Pumpe auch gleich auf Gelb geben können, aber das hat wohl ein Polit-Staatsekretär seine Intelligenz beweisen müssen.

Hier hat man Angst, dass jemand hier mitlesen könnte und auf Ideen gebracht werden könnte*, deshalb mal meine Ideee zum mitlesen und Umeten:

Es wird eine WBK für Sportschützen eingeführt auf diese können erworben werden:

Alle Waffen die in den Verbänden zugelassen sind ohne Begrenzung. Munitionserwerb für sämtliche Patronenmunition,

Gut, wenn es unbedingt sein muss, dann halt ein Kontingent:

Alle Waffen die in den Verbänden zugelassen sind ohne Begrenzung.

Zeitgleich dürfen nur 3 halbautomatische Langwaffen und 2 mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition besessen werden.

Dann gibt es ein Büchlein und kein Bedürfnissgewurschtel mehr.

Das Kontinget wird vom Überlasser überprüft, geht beim 27er doch auch.

Will man mehr, muss man halt über den Verband gehen für ein Bedürfnis.

Was die momentane Regelung hinsichtlich der Sicherheit bringen soll, das kann einem keiner Rational erklären.

Ich kaufe was ich will, limitierend ist hier nur der Geldbeutel, da lass ich mich doch von 4 Wochen Bedürfniswartefrist abhalten....

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@ Fyodor: Vielen Dank für die Liste!

Aber auch hier scheint die Behörde die Wahlmöglichkeiten zwischen Nr. 38, 39 und 40 zu haben. Wo steht, das Nr. 38 genommen werden MUSS? Und woher soll die Behörde wissen, das es sich um eine VRF handelt? Man kann ja schließlich nicht von jeder Waffenbehörde allumfassende Waffensachkentnisse verlangen ;)

Da in meiner WBK nur "Repetierflinte" steht, gehe ich mal davon aus, das meine Behörde im NWR auch nur Nummer 38 "Repetierflinte" angegeben hat.

Gruß

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Meine Behörde bittet mittlerweile darum, die Händler die Eintragungen nicht mehr vornehmen zu lassen, sondern mit dem Lieferschein auf's Amt zu kommen. Aus genau dem Grund: Seit XWaffe ist alles genau vorgegeben, der Wortlaut in der WBK muß stimmen. Wenn die Händler weiter so phantasievoll eintragen wie bisher, müssen sie jedesmal die Händlerzeile streichen und es neu eindrucken.

Auf den Hinweis, daß im Gesetz steht daß es der Händler machen muß, hatten sie auch nur ein Schulterzucken übrig.

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Auf den Hinweis, daß im Gesetz steht daß es der Händler machen muß, hatten sie auch nur ein Schulterzucken übrig.

Dann weisst doch, was du tun musst. Für dich als guten Bürger gilt das Gesetz. Änderungen an den Eintragungen sind doch Urkundenfälschung oder ? Ist das zu kompliziert in Zeiten vom NWR ? Sollte das unser Problem sein ? Ich denke nicht.

PS: Was macht die Behörde denn, wenn auch auf dem Lieferschein schon Murks steht ? Kommt ja auch nicht selten vor.

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So ein Quatsch.

Wo soll das Problem liegen, wenn ich eine Repetierflinte will, Antrag zum Verband und *trommelwirbel* hab ich sie.

Ich kann auch soviele davon haben wie ich möchte, der einzige Unterschied ist es, das ich halt ~1-4 Wochen warten muss, bis das Bedürfnis da ist, sowas macht ein aktiver Sportschützen im vorrübergehen. Bei Jägern erübrigt sich die Diskussion von vorneherein.

...

So viele du willst? Glaube ich nicht wirklich.

Ist es nicht wie bei KW, dass du nur für eine Disziplin eine VRFlinte bekommst? Wenn zB nur zwei Disziplinen dann nur zwei Flinten.

Ich kann mich jetzt auch täuschen, ich dachte aber dass man da auch Wettkämpfe nachweisen muss- genau wie bei KW eben. Gibt es da wirklich kein Kontigent?

Das wäre ja mal eine gute Neuigkeit die ich gleich schamlos ausnutzen müßte :D:D:D

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Zumindest obliegt dem LWB über eine allgemeine Sorgfaltspflicht hinaus keine Pflicht die Verwaltungsqualität seiner Waffenrechtsbehörde zu prüfen und ggf. Nachbessern zulassen. Wenn da jetzt "Repetierflinte" steht obwohl für die zwei gängigsten Repetierflintenarten "Vorderschaftrepetierflinte" und "Unterhebelrepetierfilte" extra eigene Unterkategorien gibt, sehe ich jetzt Seitens des LWB keinen Bedarf hier tätig zu werden. :closedeyes:

Else, ob ein Händler sich ans Gesetz hält oder den Wünschen einer Waffenrechtsbehörde entspricht, tangiert auch nur am Rande. Aber ich habe auch Einträge durch Händler, die nicht so ganz optimal sind. Mit xwAFFE ist das sicher nicht schlaghaft besser geworden. :rolleyes:

Euer

Mausebaer

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Manfred, wir haben in Deutschland nunmal das Problem, daß Langwaffen nicht nach ihrem Verwendungszweck oder der Lagermaße klassifiziert werden, sondern danach ob ein Lauf glatt oder gezogen ist.

In der Konsequenz bedeutet das, daß eine Flinte mit gezogenem Lauf in Deutschland (und nur hier) eine Büchse ist. Zufrieden ist damit niemand, aber der Gesetzgeber hat es ausdrücklich so gewollt.

Darüber muß man auch reden dürfen... nicht um zu "tricksen", sondern um Fallen zu umgehen.

Wie begründest du denn diese Schlussfolgerung ?

Eine VRF wird nicht und kann nicht mit gezogenem Lauf zur VRB mutieren!

  1. Ist es nicht so, dass zunächst die VRF mit glattem Lauf entwickelt worden ist und mehr als 50-zig Jahre später das geriffelte Sonderprofil hinzugekommen ist ?
  2. Ist es nicht selbstredend, dass sich durch das Sonderprofil die Systematik der VRF nicht geändert hat ?

Warum soll dann ohne geänderte Systematik aus einer Flinte eine Büchse geworden sein ?

attachicon.gifNWR-WaffentypFeingliederung.pdf

Das sind die Daten, die in XWaffe eingegeben werden müssen.

Da wird noch einiges mehr unterteilt.

Unter anderem erlaubnisfreie Druckluft- und CO2-Waffen, Schreckschußwaffen und "sonstige erlaubnisfreie Waffen"!

Und wozu soll die Liste beitragen ?

Der sachkundige SB wird - entsprechend der Liste - eine VRF mit gezogenem Lauf als VRF eintragen !

Schon allein die unausweichliche Kaliberbezeichnung einer Schusswaffe und die damit verbundene Definition des Filntenkalibers lässt keine andere Möglichkeit zu !

Ich habe schon so oft darauf hingewiesen ! SB's sind keine Marsmenschen und lassen sich nicht gerne für dumm verkaufen!

Leute die sich eine VRF mit gezogenem Lauf auf eine gelbe WBK eintragen lassen erweisen allen übrigen Sportschützen einen Bärendienst. Denn es fällt früher oder später auf und die Glaubwürdigkeit ist dahin. Das Image der Sportschützen wäre damit beim betroffenen SB für ewig beschädigt!

Und glaubt es mir, es fällt auf. Spätestens wenn der erste Jäger sich eine VRF mit gezogenem Lauf als "Flinte" eintragen lässt und dem SB zugleich ein Vorgang vom Sportschützen zur Eintragung einer VRB im 12er Kaliber auf dem Tisch liegt!

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: Seit XWaffe ist alles genau vorgegeben,

der Wortlaut in der WBK muß stimmen

Das ist bei uns egal,

in der WBK kann ruhig nur "Flinte" stehen,

die Behörde trägt das denn genauer in den

PC ein, Hauptsache da steht es genauestens drin.

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Wie wäre es denn mit: Waffenbesitz frei ab 18/21 Jahre gegen Vorlage vom Führerschein mit 14 Tagen Wartezeit für den Background Check ohne Registrierung für ALLE Waffentypen. Dann gibt es weder Bedürfnis noch WBK Gewurschtel. Noch einfacher.

Grins, das wären schöne Zeiten für Waffenhändler und schlechte Zeiten für viele andere. Du meintest doch wohl "unsachkundige Ottonormalverbraucher" mit "frei ab 18/21..." ?

Da hängt doch wohl schon noch ein wenig mehr dran als eine weisse Weste zu haben.

Im übrigen hat Fyodor eigentlich Recht mit der Aussage, dass eine LWaffe mit gezogenem Lauf eine Büchse ist- fertig. Das Kaliber ist unrelevant. Es gibt auch Revolver mit gezogenem Lauf im Kaliber .310. Das Teil wird dann auch keine Flinte, sondern bleibt ein Revolver.

Der andere Punkt, den ein Vorredner angesprochen hat, hat anscheinend niemand bedacht- die Munition. Es ist verboten aus Büchsen Munition zu benutzen, die über einen Treibkäfig verfügt.

Hier würde die Sache dann kompliziert werden, sollte man Slugs verschiessen die so verpackt sind.

Ergo: lieber die Finger davon lassen...

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Da hängt doch wohl schon noch ein wenig mehr dran als eine weisse Weste zu haben.

Was hängt da denn noch dran zB ? In anderen Ländern in EU (und in der BRD bis 1972) läuft/lief das zumindest für LW alldieweil so ab oder denkst du bei der Bestellung des K98k im Katalog anno 1969 hat Neckermann oder Otto deine WSK überprüft ? Und nun ?

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