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IGNORED

Problem: WBK und Alkoholfahrt mit KFZ


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hat nur mit dem ZStVR nichts zu tun. Zwar existieren auch hierfür Löschungsvorschriften (§§ 5 ZStVBetrV, 494 StPO), allerdings erfolgt die Löschung in der Realität trotzdem nicht bzw. nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wieso wird immer der Quatsch verbreitet, dass die Einträge bestehen bleiben? ....

Weil das die Realität ist.

Glaubst du etwa das du Beamter werden kannst, wenn du vor x Jahren verurteilt wurdest ?

Selbst das Erziehungsregister existiert bis zu deinem Tod.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Es gibt Löschfristen. Punkt. Möglich, dass das manchmal nicht automatisch klappt und Einträge verbleiben, soll es schon gegeben haben. Jeder hat das Recht, uneingeschränkte Auskünfte laut Bundesdatenschutzgesetz anzufordern. Das sollte man auch in Anspruch nehmen, sofern mal was vorlag. Bei der Routine werden u.a. die Löschfristen abgefragt, sollte da noch was stehen, wird es gelöscht sofern schon getilgt. Das ist dann auch nicht mehr für Behörden einsehbar, weil es nicht mehr existiert! Die Fristen betragen 5, 10, 15 oder 20 Jahre. Lebenslang o. Sicherheitsverwahrung wird nie getilgt.

Genauso gibt es Fristen für das ZStV, INPOL, POLAS, ComVor, ATD.

Anders sieht es mit Gerichtsakten aus, die werden i.d.R. 30 Jahre aufgehoben.

Die Waffenbehörde in Hessen macht Anfrage an das BZRG, das LKA (nicht die örtliche Polizei, die bekommt davon nichts mit) und an das ZStv. Und wenn in den Selbstauskünften steht "Keine Eintragung" steht bei der Abfrage durch die (Waffen)Behörde auch "Keine Eintragung".

Dieses Gerücht mit "die Waffenbehörde macht die ganz große Anfrage, die sehen alles, auch wenn du vor 30 Jahren nen Kaugummi geklaut hast" kommt wohl eher von den Leuten die in regelmäßigen Abständen Kontakt zur Justiz hatten und so auch alte Eintragungen bestehen blieben.

http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_531474/DE/Themen/EinzelneRechtsgebiete/Strafrecht/Artikel/Bundeszentralregister.html__nnn=true

Geschrieben

max 1501, wenn Du das so glaubst ist das OK. Das es so im Gesetz, steht ist richtig. Wenn Du mir von Berufs wegen weismachen willst das es so Praxis ist finde ich das nicht OK. Ich weiß das coltdragon und die anderen Recht haben.

Recht ist das,was dem Staat dient. Der Satz ist sehr alt, nicht von mir und auch heute noch wahr.

Viele Grüße Heinen 99

Geschrieben

Ich verstehe nicht, warum man das Thema wieder aktiviert hat, es war doch damals schon alles geklärt. Wobei, geklärt wird's nie sein, weil jeder seine Meinung bis aufs Tod verteidigt und besser noch: die auch den anderen aufdrücken will. Das ist der Grund, warum WO z. Zt. keinen Spaß mehr macht.

Zum Thema: die Einträge Bleiben auch nach der Löschung drin. Wenn die Frist abläuft, werden die zwar als gelöscht markiert, sind aber weiterhin sichtbar, dürfen aber für eine Entscheidung nicht berücksichtigt werden. So einfach ist das.

Geschrieben

Ich verstehe nicht, warum man das Thema wieder aktiviert hat, es war doch damals schon alles geklärt...

Moin, hatte das Thema wieder aufgegriffen da meiner Meinung nach der TE keine konkrete Antwort auf seine Frage bezüglich MPU nach FS-Entzug bekommen hatte. Die Infos im Netz sind dazu leider mehr als dürftig bzw. gleich 0.Wollte meine Erfahrungen kund tun um anderen zu "helfen". MPU für Schützen unter 25 findet man genug Material, aber leider nicht wenn man was auf dem Kerbholz hat.

Meinungen sind dazu immer unterschiedlich. Es war nicht meine Absicht eine erneute Diskussion von Zaun zu brechen bezüglich Löschfristen. Da hab ich selbst keine Ahnung, hatte nur die Aussage von meiner SB.

Zum Thema: die Einträge Bleiben auch nach der Löschung drin. Wenn die Frist abläuft, werden die zwar als gelöscht markiert, sind aber weiterhin sichtbar, dürfen aber für eine Entscheidung nicht berücksichtigt werden. So einfach ist das.

Ich DÄCHTE im Vorfeld auch sowas gelesen zu haben...aber gibt da wohl einen § dass es vom Amt (nach einer bestimmten Zeit) nicht mehr negativ ausgelegt werden darf. Ähnliche Aussage nach Telefonats mit einem Anwalt für Waffenrecht

Geschrieben

... aber gibt da wohl einen § dass es vom Amt (nach einer bestimmten Zeit) nicht mehr negativ ausgelegt werden darf.

BZRG - Verwertungsverbot

§ 52 Ausnahmen

(1) Die frühere Tat darf abweichend von § 51 Abs. 1 nur berücksichtigt werden, wenn ...

4.
der Betroffene die Zulassung zu einem Beruf oder einem Gewerbe, die Einstellung in den öffentlichen Dienst oder die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbscheins, Waffenscheins, Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes beantragt, falls die Zulassung, Einstellung oder Erteilung der Erlaubnis sonst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde; das gleiche gilt, wenn der Betroffene die Aufhebung einer die Ausübung eines Berufes oder Gewerbes untersagenden Entscheidung beantragt.

Im Falle einer Trunkenheitsfahrt (Vorsatztat) unterstellt die Erlaubnisbehörde regelmäßig den Verlust der Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und verbindet damit automatisch, dass die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde, da das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss ebenfalls eine Gefährdung der Allgemeinheit darstellt.

CM

Geschrieben

Geht auch fahrlässig.

Ist bekannt, allerdings lassen sich nur wenige Amtsrichter davon überzeugen, dass man gezwungen wurde oder sich "irrtümlich" besoffen hat oder den Grad der Trunkenheit "nicht bemerkt" hat, insbesondere bei solchen Fällen, bei denen ein Blutalkoholspiegel von 1,6 Promille und mehr festgestellt wurde.

CM

Geschrieben (bearbeitet)

....

Wenn du straffällig wirst ist alles wieder da was du je behördlich bekannt angestellt hast.

Jedes Ermittlungsverfahren, jede Verurteilung, jeder Führerscheinentzug.

Das ist auch gut so, denn ich möchte nicht das jeder ehemalige Knacki nach 10 Jahren eine Waffe hat.

Das ist auch gut so, denn ich möchte nicht das jeder beinharte Alki nach 10 Jahren eine Waffe hat.

usw usw

Ja und auch die Waffenbehörde sieht das und das ist auch gut so, denn der Richter fragt hinterher: Wie konnte der denn eine WBK bekommen ?

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Nein, es ist nicht gut so. Denn eine der Säulen eines Rechtsstaates ist, dass man Strafen verbüßen kann. Ist die Schuld gesühnt, ist sie weg. So zumindest meine Interpretation.

Geschrieben

Nein, es ist nicht gut so. Denn eine der Säulen eines Rechtsstaates ist, dass man Strafen verbüßen kann. Ist die Schuld gesühnt, ist sie weg. So zumindest meine Interpretation.

Nein, es ist in der Tat nicht gut so. Aber es ist nun mal Fakt, daß die Rückfallquote bei manchen Delikten( Triebverbrechen) einfach höher ist als bei anderen (Vatermörder). Sühne ist nur ein Teil der Strafe, Prävention ist der andere Teil.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn du straffällig wirst ist alles wieder da was du je behördlich bekannt angestellt hast.

Jedes Ermittlungsverfahren, jede Verurteilung, jeder Führerscheinentzug.

Das ist auch gut so, denn ich möchte nicht das jeder ehemalige Knacki nach 10 Jahren eine Waffe hat.

Das ist auch gut so, denn ich möchte nicht das jeder beinharte Alki nach 10 Jahren eine Waffe hat.

usw usw

Ja und auch die Waffenbehörde sieht das und das ist auch gut so, denn der Richter fragt hinterher: Wie konnte der denn eine WBK bekommen ?

Das ist deine Auffassung und soll sie ja auch bleiben. Was gewisse Delikte angeht, gehe ich da durchaus konform.

Allerdings würde mich schon interessieren, auf welchen Tatsachen oder Erfahrungen deine Aussagen zur Handhabung des BZRG beruhen.

Ausserdem würde ich gerne die Begriffe Tlgung, tilgungsreif, Löschung und Entfernung im Zusammenhang mit dem BZRG erklärt bekommen. Wieso spricht der Gesetzgeber davon, wenn die Eintragungen noch sichtbar sind?

Bearbeitet von max1501
Geschrieben (bearbeitet)

Nein, es ist nicht gut so. Denn eine der Säulen eines Rechtsstaates ist, dass man Strafen verbüßen kann. Ist die Schuld gesühnt, ist sie weg. So zumindest meine Interpretation.

Die ist ja auch "weg". Fordert ein Arbeitgeber ein Führungszeugnis an ist da nichts sichtbar.

Nur für neue Strafverfahren, Waffenbeantragungen und eine Beschäftigung als Beamter sind diese Leute nicht tragbar.

Stell dir einen Ex-Knacki als Finanzbeamter oder Polizist vor.

Denk bei deinen idealistischen Gedanken mal einen Schritt weiter und glaube mir es ist besser bei bestimmten Leuten nicht alles "zu vergessen"

5 Jahre bei der Fremdenlegion machen die Weste wieder blütenrein, aber auch nur einmal...

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

...dort findest man dann wahrscheinlich nur die, die nie erwischt oder verurteilt wurden, oder? Das ist aber ungerecht.

Richtig, denn solange man nicht erwischt wird ist man unschuldig. Du wirst es nicht glauben das ist auch für Beamte gültig

Beamte sind der kleinste Teil der Bevölkerung und der größte Anteil in den Knästen sind Deutsche.

Komisch, nicht ? ...

Geschrieben
...

Das ist auch gut so, denn ich möchte nicht das jeder ehemalige Knacki nach 10 Jahren eine legale Waffe hat.

Das ist auch gut so, denn ich möchte nicht das jeder beinharte Alki nach 10 Jahren eine legale Waffe hat.

...

Mit der Ergänzung könnte man es als persönliche Meinung stehen lassen. Ohne ist es kompletter Stuß, weil das Gesetz nur den legalen Erwerb betrifft und somit eh ins Leere läuft.

Warum hälst du eigentlich einen verurteilten Steuerbetrüger oder erwischten "Mitspritfahrer" für potentiell gefährlicher als deinen Nachbarn, den sie halt bisher noch nicht erwischt haben?

Geschrieben

Richtig, denn solange man nicht erwischt wird ist man unschuldig. Du wirst es nicht glauben das ist auch für Beamte gültig

Beamte sind der kleinste Teil der Bevölkerung und der größte Anteil in den Knästen sind Deutsche.

Komisch, nicht ? ...

...mit Verlaub, wenn man nicht erwischt wird, dann bleibt man nur unendeckt oder unbestraft und nicht unschuldig. Unschuldig ist etwas anderes.

Deine andere Aussage verstehe ich leider nicht.

Geschrieben

.....Ohne ist es kompletter Stuß,.....

Warum hälst du eigentlich einen verurteilten Steuerbetrüger oder erwischten "Mitspritfahrer" für potentiell gefährlicher als deinen Nachbarn, den sie halt bisher noch nicht erwischt haben?

Wenn du meinst....

Jeder den ich sehe ist verdächtig, eine Berufskrankheit eben.

Alle meine Nachbarn sind wie ich blütenrein, vom Verfassungsschutz überprüft, wir mussten alle nach dem SÜG zwei Zeugen bringen das wir auch wirklich die sind die wir vorgeben zu sein.

Die NSU hatte ihre Folgen.

Trotzdem werde ich aktuell wieder vom Verfassungsschutz überprüft ob ich es wert bin eine Erlaubnis nach §27 SprengG zu haben.

Auch bei jeder Waffe immer wieder dieselbe Abfrage, auch ich könnte dabei K****n.

Jetzt ist es aber auch genug der Rätselraterei und auch nur für dich erstezw

Geschrieben

...Unschuldig ist etwas anderes....

Vielleicht in der Religion, nicht nach dem Gesetz und das ist maßgebend und für alle gleich.

Moral. Religion, Ehre kommen in Deutschland danach.

Glauben und meinen tuen viele viel.

Geschrieben

...mit Verlaub, wenn man nicht erwischt wird, dann bleibt man nur unendeckt oder unbestraft und nicht unschuldig. Unschuldig ist etwas anderes.

Vielleicht in der Religion, nicht nach dem Gesetz und das ist maßgebend und für alle gleich.

Zwar etwas OT, aber für mich gibt es einen Unterschied zwischen "ist unschuldig" und "gilt als unschuldig". Wenn jemand nicht erwischt wird, dann gilt derjenige als unschuldig bzw. bleibt eben unentdeckt, dadurch natürlich auch unbestraft (vom evtl. schlechten Gewissen mal abgesehen). "Unschuldig" ist derjenige nach dem Gesetz nach aber nicht, zumindest kenne ich keinen Paragraphen in dem steht "Wenn jemand nicht erwischt wird, dann ist er unschuldig." ;-)

PS: Das jemand, der erwischt wird (zumindest theoretisch) als unschuldig gilt, bis man ihm beweisen kann, dass er schuldig ist, das finde ich gut so, unschuldig ist er deshalb aber nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

...PS: Das jemand, der erwischt wird (zumindest theoretisch) als unschuldig gilt, bis man ihm beweisen kann, dass er schuldig ist, das finde ich gut so, unschuldig ist er deshalb aber nicht.

Nach dem Gesetz ist man solange unschuldig bis man verurteilt ist.

Die Bibel ist das StGB :hi:

Alles andere ist Glauben, Religion, Auslegung.

in Deutschland gilt für alle das Gesetz, nicht die Bibel, der Koran, der izmish oder was sonst.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Nach dem Gesetz ist man solange unschuldig bis man verurteilt ist.

Und ich dachte immer man "gilt als unschuldig" und nicht man "ist unschuldig", aber evtl. reden wir auch nur an einander vorbei.

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