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Ruhrgebiet

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Alle Inhalte von Ruhrgebiet

  1. Nein, die Bezahlung ist für den Eigentumsübergang völlig irrelevant. Nein, nicht der Eigentümer, sondern der Besitzer. Ganz so einfach ist es nicht. Erfolgt der Versand auf Verlangen des Käufers, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache grundsätzlich mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über. Anders ist es jedoch, wenn der Verkäufer - so wie hier - Unternehmer ist; hier trägt grundsätzlich er das Risiko bis zur Übergabe an den Käufer.
  2. Die Werte gelten nicht nur für Köln, sondern für ganz NRW Auch hier wird übrigens die Eintragung der Munitionserwerbsberechtigung nur berechnet, soweit nicht gleichzeitig die Erlaubnis zum Besitz der Schusswaffe erteilt wird. In NRW derzeit 45,00 € einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe.
  3. Das sieht - jedenfalls so ohne weiteres - zumindest das OVG NRW anders
  4. Hat nur mit dem ZStVR nichts zu tun. Zwar existieren auch hierfür Löschungsvorschriften (§§ 5 ZStVBetrV, 494 StPO), allerdings erfolgt die Löschung in der Realität trotzdem nicht bzw. nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen.
  5. Aber nicht in diesem Fall. Wie Godix ja bereits richtig geschrieben hat, ist der Sachbearbeiter hier an die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift gebunden, soweit es die Vorlage eines geeigneten Zeugnisses zur Frage der Eignung des Antragstellers betrifft. Das sieht übrigens auch die Rechtsprechung so. Beispielhaft hierzu der Auszug einer jüngeren - wenn auch untergerichtlichen - Entscheidung des VG Düsseldorf, die das Problem recht anschaulich darstellt: Im Ergebnis bedeutet das also, dass die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für den TE derzeit nicht schlechterdings ausgeschlossen ist, sondern höchstwahrscheinlich vom Ergebnis der anzufordernden Begutachtung abhängen wird.
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