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Sachkundelehrgang: kann nicht an allen Theorieblöcken teilnehmen


Qnkel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin.

Nach langer Verzögerung soll wohl nun endlich ein Sachkundelehrgang bei uns statt finden.

Leider bin ich in dem Zeitraum zwei Wochen weg. Es gibt 10 Theorieblöcke wobei ich an 4 nicht teilnehmen kann.

Ist die Teilnahme Pflicht oder reicht es rechtlich aus wenn ich zur Prüfung erscheine?

Kann bei Nichtbestehen die Prüfung direkt wiederholen oder muss der ganze Lehrgang wiederholt werden?

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

Geschrieben

Ich kann mich erinnern, das es Pflichtstunden sind und man erst zur Prüfung zugelassen wird,

wenn man am Sachkundeunterricht teilgenommen hat. Ich würde aber diese Frage an den

Durchführer des Unterrichtes richten. Dann weißt Du es genau. Geht bestimmt telefonisch.

Ist bestimmt auch ein bischen Ermessenssache. Wenn einer mal eine halbe Stunde zu spät

kommt, ist das kein Beinbruch. Aber von 10 Einheiten vier nicht da sein? Ich weiß nicht.

Geschrieben

Ich verstehe das Problem, es war bei mir vor 20 Jahren egal!

Wichtig war nur der Termin der Praktischen Abnahme auf dem Schießstand.

Dann wurde man zur Prüfung zugelassen.

Sicherlich haben sich aber die Richtlinien mittlerweile geändert.

Ich würde den Rat von Jörgi befolgen und ein Gespräch mit den Herrschaften suchen.

Nun Gut, wichtig ist dass Du die Prüfung letztendlich bestehst, da drück ich die Daumen.

Gut Schuss

Geschrieben

Wo machst du denn diesen lehrgang?

Es gibt auch lehrgaenge die an ein oder zwei wochenenden durchgefuehrt werden...

Kosten dann zwar ein paar euros mehr aber das faellt

bei unserem hobby eher weniger ins gewicht...

Ausserdem schonts die nerven und man kann an mind. 8 wochenenden schon wieder sinnvollere sachen machen :-)

Geschrieben

Hatte ebenfalls zwei Termine durch eine Klassenfahrt verpasst. Der Leiter hat das sofort anerkannt und die Prüfung war locker bestanden. Es geht in erster Linie wohl darum, dass die Leute ein bisschen Disziplin an den Tag legen.

Der Lehrgang ist im Prinzip sowieso für Hirnamputierte. Jeder normal denkende kann sich ohne Hilfe aneignen (siehe Schule, Uni).

Gruß

Geschrieben

Ich finde 10 Blöcke ziemlich übetrieben. Meine Sachkunde ging 2 Tage inkl. praktischer und schriftlicher Prüfung.

Ich hätte beides auch ohne die Kurse bestanden, weil ich mich mit einem Buch darauf vorbereitet habe.

Ich dachte das müsse man, aber anscheinend war das verschenkte zeit.

Beim Pulverschein war es das gleiche ;)

Geschrieben

Kein Prüfer und Verantwortlicher der über den Tag hinausdenkt, wird seine Zustimmung und Unterschrift geben,

wenn jemand an 40 (!!) Prozent der Ausbildung nicht teilgenommen hat.

Völlig belanglos ist hier die Frage ob die 10 Blöcke übertrieben sind (denke ich auch) oder nicht

ob man den Stoff auch so packen kann oder nicht, was zählt ist die 100 %ig und nicht angreifbar korrekte Durchführung des Lehrgang.

Und

ja, vor 20 Jahren war das ganz anders

und

ja, ich habe selbst die Lehrberechtigung und weiß, wovon und worüber ich hier rede.

Sollte jemand aus gutmütiger Dummheit so etwas zulassen, dann wünsche ich ihm viel Spaß, wenn der Prüfling aus welchem Grund auch immer mal auffällig wird.

Im Übrigen frage ich mich, ob jemand bei anderen Prüfungen auch auf solche Ideen käme ?

Liegt es ggf. daran, daß man diese Prüfung nicht ernst genug nimmt

und

damit m.E. schon wieder eine gefährliche Baustelle eröffnet !

Es MUSS ganz einfach jeder Ansatz oder Zweifel an der Ernsthaftigkeit und Korrektheit der Durchführung dieser Lehrgänge und Prüfungen verhindert werden, sonst drohen da m.E. ganz schnell Änderungen die absolut nicht zum Besseren führen werden !

Also entweder mach den Lehrgang an anderer Stelle oder schaff Dir die nötige Zeit.

G.T.

Geschrieben

Die Frage ist ja auch, wie umfangreich jeder der zehn Blöcke ist. Grundsätzlich sind nach WaffVwV mindestens 16 Zeitstunden Ausbildung vorgesehen:

Da die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleisten muss, sind als Mindestdauer (ohne Prüfung) grundsätzlich 16 Vollstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten) vorauszusetzen. Eine Unterschreitung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, z.B. wenn eine Fertigkeit im Schießen nicht nachgewiesen werden muss.
Geschrieben

Ich wollte auch gerade sagen: Bei mir war das ein Wochenende. 16 Stunden kommt da dann ja auch hin. Das aufteilen in 10 Blöcke... das sind gerade mal eineinhalb Stunden pro Block. Wer fährt wegen eineinhalb Stunden Schulung zum Vereinsheim? Und das zehn mal?

Geschrieben

Ich verstehe das Problem, es war bei mir vor 20 Jahren egal!

Wichtig war nur der Termin der Praktischen Abnahme auf dem Schießstand.

Dann wurde man zur Prüfung zugelassen.

Sicherlich haben sich aber die Richtlinien mittlerweile geändert.

Vor 20 Jahren schon solch Theater ?

1999 waren es 4 h Vortrag, kurzer Fragebogen (mit "Schützenhilfe" des Leiters-wenns nötig war), dann gabs die Urkunde.

Geschrieben

Ich warte jetzt nur noch auf einen Beitrag, in dem öffentlich bekundet wird, daß derjenige seine Sachkunde gegen drei Freibiere bestätigt bekommen hat.

Die Tendenz der Beiträge geht ja in diese Richtung - und keiner merkt "wenn es klingelt". Mann, Mann, Mann .............

Geschrieben

Oh man, hier hab ich ja wieder was los getreten. Einerseits wird sich immer über die Regeln aufgeregt, andererseits spielen viele dann den Oberlehrer wenns um sowas geht.

Ich werde dort mal anrufen und nachfragen.

@cavalier: Sehe ich auch so. Die theoretischen Fragen kann man, wenn man das WaffG aus Eigeninteresse schon studiert hat und ansonsten regelmässig schießt und ein bisschen Logik und Sicherheitsverständnis hat auch alle durch Herleitung beantworten.

@Gottfried Tabor: Nimm mal Blutdrucksenker! Ich mach nebenbei ne Fernschule zum staatlich geprüften Techniker. Wir werden zur Prüfung zugelassen wenn wir nahezu 75% des Stoffes bearbeitet haben, egal welchen. Letztendlich entscheidet nur die staatliche Prüfung ob ich den Titel bekomme. Ich könnte die unbearbeiteten 25% auch komplett bei Sicherheitstechnik etc. liegen lassen und das nicht bearbeiten. Wenn ich in der Prüfung zeige, dass ichs trotzdem kann, juckt es keinen.

Wie ist es beim Führerschein? Theoretisch braucht man nur die Sonderfahrten und kann sofort in die Prüfung. Mit etwas Glück und lockerem Prüfer hat man dann den Lappen und wird auf die Menschheit los gelassen. Baut man 3h später n Unfall wird keiner die Fahrschule verklagen... Fahrprüfung soll übrigens 45 Minuten dauern! Wer hier ist in seiner Prüfung volle 45 Minuten gefahren??? Und wer traut sich noch auf die Straße?

@Ruhrgebiet: Danke! Die Regelung habe ich gesucht. Das sind 10 Blöcke a 190min. Denke mal mit Pause dazwischen, kannste von netto 160min. ausgehen = 1600min * 60% = genau 16h! Dazu einen Tag praktisches Schießen, was laut deiner Regelung anscheinend dazu gehört, komme ich über 16h.

Geschrieben

@Gottfried Tabor: Nimm mal Blutdrucksenker!

Du hast Recht, so viel öffentlich dokumentierte Arglosigkeit wie hier teilweise zu lesen ist, treibt meinen Blutdruck tatsächlich hoch.

Nicht etwa, weil ich Mitleid mit irgend jemand hätte, der durch eigenes Ungeschick auf die Schnauze fällt.

Ich ärgere mich darüber, daß in unserem Bereich leider immer ALLE für die Verfehlungen Einzelner in Haftung genommen werden.

Wenn schon, dann möchte ich eigentlich nur für meine eigene Dämlichkeit geradestehen müssen......

Vermutlich sollten wir viel intensiver auf die geringen Anforderungen der Sachkunde hinweisen,

auf eine Entbehrlichkeit der körperlichen Anwesenheit, darauf, daß das jeder Halblegastheniker noch poroblemlos schafft usw.usw.usw.

Dann bitte Durchschrift davon an die GRÜNEN und die IMK, selbstverständlich das ABW

und

dann, ENDLICH, bekommen wir die längst ersehnte staatliche Sachkundeprüfung,

mit horrenden Preisen, langer Dauer, Pflichtergebnissen, verschärften Prüfungen.

All dieses ist schließlich längst überfällig !

Sag mal, warum bist Du eigentlich nicht selbst auf die Idee gekommen, dieses DEIN ganz persönliches Problemchen mit einem kurzen Anruf DISKRET bei DEINEM Veranstalter zu klären ?

NUR und ich meine damit WIRKLICH NUR dieser ist in der Lage das zu entscheiden

selbst wenn hier 150 Leute erklären, wie problemlos eine fehlende Teilnahme auch ist,

dann braucht das ihn nicht mehr als einen feuchten Kehrricht zu interessieren, weil es für SEINE

Entscheidung belanglos ist .

Aber, DANKE Dir, Dein Hinweis auf den Blutdruck war gut und hilfreich.

Ich geb es auf, schadet wirklich nur meiner Gesundheit

und eigentlich,

was interessiert mich anderer Leute Elend ?

Im Prinzip nichts -

wäre da nur nicht immer diese verdammte Mithaftung, weil ich dasselbe Hobby habe .........

G.T.

Geschrieben

Gottfried: Komm mal in der Realität an und Du wirst feststellen, das in allen gesetzlich regulierten Bereichen alle für ein paar wenige Dumme gerade stehen müssen. Ansonsten könnten wir die StVO abschaffen...

Mal davon ab, gibt es auch Fernlehrgänge, die anbieten, dass Material zuzuschicken, dann macht man an einem Wochenende noch n Crash-Kurs, kurz schießen und gleich die Prüfung. Ist diese Sachkunde dann weniger wert als meine, die sich über 8 Wochen erstrecken soll?

Mir ging es nur darum, ob das bereits gesetzlich reglementiert ist, Ruhrgebiet mir exzellent gezeigt hat oder ob mir beim Anruf Verhandlungsspielraum bleibt bei der Frage, ob es auch so geht!

Und wenn Du die Sachkunde und die Inhalte sooo ernst nimmst, kannst ja auch dafür plädieren dass man jedes Jahr die Prüfung neu ablegen muss. Du musst ja eine absolut perfekte Sachkundeausbildung haben, dass Du auch nach Jahren mit 0 Fehlern bestehst. Leute wie Du, die Regeln und Verfahren so superstreng auslegen, dass man keine Abweichungen dulden darf, sind die, die dafür sorgen dass es immer strenger wird. Nicht die, die mal um eine Ausnahme bitten und zeigen, dass es trotzdem funktionieren kann...

Geschrieben

......

wird höchste Zeit, dass Du endlich sachkundig wirst!

dann wirst auch merken was fürn Müll manche hier schreiben......und wofür dann "wir" wieder grade stehen müssen!!!

(schreiben ist einfacher, als selbst machen, gelle!)

hwhvh! ........omfg....

Geschrieben

Ich muss G.T 100%beipflichten...

Soviel Dummheit auf einen Haufen hab ich hier länger nicht gelesen... Und echt blöd das Du nicht in der Lage bist das wegzustecken oder mal drüber nachzudenken...

Könnte man von nem angehenden Techniker erwarten...aber ok.

Ich teile die Bedenken dieser Diskussion..aber auch mir und meinem Blutdruck kanns egal sein meine Prüfung ist seit langem erledigt.

Geschrieben

Ich merk schon, der Sachkundelehrgang ist bei manchen über alles erhaben und gleich gestellt mit einem Professorentitel für einen Kardiologen...

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

Geschrieben

Ich merk schon, der Sachkundelehrgang ist bei manchen über alles erhaben und gleich gestellt mit einem Professorentitel für einen Kardiologen...

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Nein - die Manche wollen nur das der Sachkundelehrgang das ist was WIR den Anderen versprechen - denn die Anderen sind in der Mehrzahl und vertrauen auf unser Wort! Die Tragweite von solchen Themen sind bei uns einigen (vielen?) Leuten nicht bekannt - regen sich aber über jeden Furz zur Verschärfung des WaffG auf!

Geschrieben

Ich kann die Diskussion nicht verstehen. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine Teilnahme an einem Sachkundelehrgang vorschreibt, wenn eine Waffensachkundeprüfung abgelegt werden soll. Gleiches gilt für die WaffenFACHKUNDEprüfung vor der IHK.

Geschrieben

"Der Sachkundenachweis hat ausschließlich die Zielrichtung konkreter Gefahrenvorbeugung." (BVerwG v.10.10.2002, 6C9.02)

Daran hat sich nichts geändert. Leider wird oft (von unwissenden und/oder Gutmenschen?) die Sachkunde neben dem Bedürfnis als zusätzliches Instrument benutzt, so wenig Waffen wie möglich ins Volk zu bringen.

Wenn dann in einem Sachkundezeugnis steht "Pistolen 9mm Luger" sind die Probleme bei der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für eine Pistole .45 Auto vorprogrammiert.

Seit 10 Jahren biete ich Sachkundelehrgänge im (mir) vorgegebenen rechtlichen Rahmen an. Seit 2006 bin ich an den Fragenkatalog des BVA gebunden, kann aber glücklicherweise für die Prüfung im Wesentlichen der o.a. Zielsetzung entsprechende Fragen auswählen.

Wenn jemand offensichtlich sicher mit Waffen hantiert , ein Grundwissen besitzt und die Zahl möglicher gesetzlicher Fettnäpfchen in die er treten kann, verringert ist, war die Ausbildung erfolgreich.

Zur Ausgangsfrage : Der Gesetzgeber schreibt die Teilnahme an einem Lehrgang nicht vor. Dies gilt sowohl für die Jägerprüfung, als auch für die Waffensachkundeprüfung. In der Praxis laufen allerdings inzwischen die (Waffensachkunde-)Prüfungen in der Regel als Lehrgangsabschluss.

Wie bereits eingangs gesagt, ist in dem geschilderten Fall persönliche Rücksprache mit dem Lehrgangsträger der einzig richtige Weg.

In den letzten Stunden vor der Prüfung wird der Stoff in der Regel wiederholt, Fragen zeigen Wissenslücken (oder Versäumnisse in der Ausbildung?) auf.

Wenn ein Prüfling in der Phase "besteht" - warum sollte er die Prüfung nicht machen, auch wenn er nicht immer anwesend war ?

Viele Grüße - sundance

Geschrieben

Zur Ausgangsfrage : Der Gesetzgeber schreibt die Teilnahme an einem Lehrgang nicht vor.

Naja, die WaffV sieht das etwas anders.....

Da die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleisten muss, sind als Mindestdauer (ohne Prüfung) grundsätzlich 16 Vollstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten) vorauszusetzen. Eine Unterschreitung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, z.B. wenn eine Fertigkeit im Schießen nicht nachgewiesen werden muss.

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